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  • DAS

BEGLEITBUCH

  • zur Führerscheinausbildung für Theo,–;e & /9~Qki S

* Fit für die neuen ngs‑

fragen zum 0110.2012

* Mit den neuen ührer­scheinKla

* Mit Leitfaden für die praktische Prüfung

 

 

 

VERLAG HEINRICH VOGEL

 

Die wichtigsten gesetzlichen Änderungen im Überblick

 

 

 

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Januar 2013

  • Neue Führerscheinklassen

Oktober 2012

  • 21 neue Prüfungsfragen

Juli 2011

  • 4 neue und 158 geänderte Fragen für die Theorie­prüfung

Januar 2011

  • BF 17 wird Dauerrecht
  • 100 km/h-Regelung (Fahren mit bestimmten

Fahrzeugkombinationen auf der Autobahn) wird Dauerrecht

  • Prüfungsrichtlinie geändert

Dezember 2010

  • Winterreifenpflicht

Januar 2010

  • AU in HU integriert

Dezember 2009

  • 16 neue Fragen für die Theorieprüfung

Juli 2009

  • Die eMos kommen

Februar 2009

  • Neuregelung beim Parken auf einem Behinderten­parkplatz

Februar 2008

  • 19 neue und 10 geänderte Fragen für die Theorie­prüfung

Dezember 2007

  • Radwege außerorts auch für Mofas freigegeben
  • Änderungen bezüglich der zulässigen Höchstge­schwindigkeit

August 2001

  • Einführung Alkoholverbot für Fahranfänger

März 2007

  • Einführung „Umweltzone“

www.fahren-lernen.de

 

Vorwort

  • • • • • • / • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • o • * a o • $f

Liebe Fahrschülerin, lieber Fahrschüler,

dieses Begleitbuch, abgestimmt auf die Unterrichtsmedien deines Fahrlehrers und auf die amtlichen Fragen der Theorieprüfung, erleichtert dir den Weg zum Führerschein. Du findest auf alle Fragen rund um das Thema „Fahren lernen“ eine Antwort.

Dabei vermittelt dir dieses Buch das Wissen nicht nur textbasiert. Vielmehr kann es für dich zu einem multimedialen Lernmedium werden, das dich mit Videos, Animationen und interaktiven Elementen optimal auf die theoretische und prak­tische Prüfung vorbereitet.

Achte auf diese QR-Codes in Verbindung mit den auf der nächsten Seite aufgeführten Symbolen.

Dabei gehst du wie folgt vor:

ÇAR
OR-CODE
wyme famemiewen.de, bp6n

 

1. Browser öffnen

Gib www.fahren-lernen.de/buch ein.

 

2.         Webcam zulassen

Du benötigst eine Webcam*. Sollte sich ein Auswahl­fenster öffnen, klicke auf „zulassen“.

*) Falls du keine Webcam angeschlossen hast, kannst du die Inhalte auch durch Eingabe eines Zahlencodes aufrufen.

3.              Das Lehrbuch mit QR-Code vor die Webcam halten

Es erwarten dich Multimedia-Inhalte, auch zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung.

 

Vorwort

…………………………………………….

Das bedeuten die Symbole in deinem Begleitbuch:

Symbol Bezeichnung Hintergrund

 

Zusammenfassung Fasst ein Thema zusammen und gibt alles Wissenswerte dazu weiter — wenn du mal keine Lust hast, zu lesen.

 

Übrigens: Textstellen, die explizit zum Prüfungswissen gehören, sind so gekennzeichnet: O….. Nutze hierfür auch das „Verzeichnis der amtlichen Prüfungsfragen“ am Ende deines Begleitbuchs.

Als Anrede haben wir übrigens „du“ gewählt — einfach, weil es persönlicher ist! Und an manchen Stellen im Buch ist von „Fahrern“ die Rede; selbstverständlich sind damit auch immer Fahrerinnen gemeint!

Und nun viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg bei deiner Fahrausbildung und Prüfung.

Dein Verlag Heinrich Vogel

 

Begleitbuch „Fahren lernen“ — Grundwissen für alle Klassen, Zusatzwissen für die Klassen B, BE, L, M und S.

Best.-Nr. 27002

Fachredaktion:          Katja Keller

Druck:                     J. Gotteswinter, München

© Verlag Heinrich Vogel, München, in der Springer Fachmedien München GmbH

Springer Fachmedien München GmbH ist Teil der Fachverlags­gruppe Springer Science + Business Media.

  1. Auflage August 2012

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzu­lässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vermietung, Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Zuwiderhandlungen hiergegen sind strafbar und verpflichten zum Schadensersatz. Für den Inhalt wird seitens des Verlags die Haftung für Schäden aller Art ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Wir danken der Daimler AG und dem DVR für die Nutzung ihrer Medienarchive sowie dem B.A.D.S. Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. für die Unter­stützung beim Thema Drogen.

VOGEL

VERLAG HEINRICH VOGEL

Springer Fachmedien München GmbH Aschauer Straße 30 81549 München Begleitbuch@springer.com www.fahren-lernen.de

 

Das brauche ich für meinen

Führerschein:

 

  • Führerscheinantrag
  • Personalausweis oder Reisepass GBiometrisches Passbild

GTeilnahmebescheinigung „lebensrettende Sofortmaßnahmen“

  • Bescheinigung „Erste-Hilfe-Kurs“
  • Sehtest vom Optiker
  • Augenärztliches Gutachten
  • Hausärztliches Gutachten

 

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Bei BF 17 zusätzlich:  
   

 

  • Kopie Personalausweise aller Begleit­personen (von den Begleitpersonen unterschrieben)
  • Kopie Führerscheine aller Begleitpersonen (ebenfalls unterschrieben)

 

Die Theorieprüfung verändert sich – kein Problem!

 

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Früher gab es Fragebogen aus Papier. Die Antworten hast du mit einem Stift angekreuzt.

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Du beantwortest die Fragen am PC. Statt Realbildern gibt es Computer­grafiken.

Achtung: „Bild ist nicht gleich Bild“. Das heißt, dass viele Bildfragen in ver­schiedenen Variationen geprüft werden.

 

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Die Prüfungsfragen beziehen sich auf eine im „Einstiegsvideo“ gezeigte Situation.

 

Hier kannst du dich über die neuen Fragenformate in deiner Theorieprüfung informieren:

 

Inhaltsverzeichnis

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
  1. Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch 7

1.1      Körperliche Fähigkeiten                                                                         8

1.2      Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten                                       11

1.3      Alkohol                                                                                              13

1.4      Illegale Drogen und Medikamente                                                        17

1.5      Emotionen                                                                                          25

1.6      Selbstbild, Fahrideale und Fahrerrollen                                                  31

33

2.1      Führen von Kraftfahrzeugen, Führerschein                                            34

2.2      Zulassung von Fahrzeugen, Fahrzeugpapiere                                         37

2.3      Fahrzeuguntersuchungen                                                                     42

2.4      Versicherungen, Verlust des Versicherungsschutzes                               44

  1. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 47

3.1      Grundregel § 1 (StVO)                                                                        48

3.2      Verkehrszeichen                                                                                 51

3.3      Gefahrzeichen                                                                                    56

3.4      Vorschriftzeichen                                                                                59

3.5      Richtzeichen                                                                                       70

3.6      Verkehrseinrichtungen                                                                        79

3.7      Sinnbilder                                                                                          80

  1. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung 81

4.1      Verkehrswege und ihre Bedeutung                                                       82

4.2      Fahrbahnmarkierungen                                                                       84

4.3      Straßenbenutzung                                                                               87

4.4      Autobahn und Kraftfahrstraße Teil I                                                      92

4.5      Autobahn und Kraftfahrstraße Teil II                                                     97

4.6      Autobahn und Kraftfahrstraße Teil III                                                  102

5.   Vorfahrt 105

 

5.1        Definition                                                                                           106

5.2        Linksabbieger/Vorrang des Gegenverkehrs                                           107

5.3        Rechts vor Links                                                                                 108

5.4        Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen                                                       110

5.5        Abknickende Vorfahrtstraße                                                                116

5.6        Kreisverkehr                                                                                      119

 

Inhaltsverzeichnis

 

  1. Verkehrsregelungen/Bahnübergänge 121

. . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                         . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                                                                                                                                        . . . . . . . . . . . . . .                                    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    . . . . . . . . . . . . .                                          . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . .   . .  . .   . .               . . . . . . . . . . . . . . . . . .

6.1        Verkehrsregelung durch Lichtzeichen                                                                              122

6.2        Grünpfeilschild                                                                                                                  128

6.3        Dauerlichtzeichen                                                                                                              129

6.4        Verkehrsregelung durch Polizeibeamte                                                                           130

6.5        Zusammenhänge Vorfahrt/Verkehrsregelungen                                                             131

6.6        Besondere Verkehrslagen                                                                                                132

6.7        Bahnübergänge                                                                                                                 133

7.       Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise 139

 

7.1        Geschwindigkeit – Bedeutung                                                                                        140

7.2        Wahl der Geschwindigkeit                                                                                              142

7.3        Geschwindigkeitsvorschriften                                                                                       149

7.4.       Anhalteweg                                                                                                                      152

7.5        Sicherheitsabstände                                                                                                       155

7.6        Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen                              158

  1. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

8.1        Verkehrsteilnehmer-Übersicht                                                                                       160

8.2        Öffentliche Verkehrsmittel                                                                                              161

8.3        Pkw                                                                                                                                   163

8.4        Motorräder                                                                                                                      164

8.5        Große und schwere Fahrzeuge                                                                                       166

8.6        Radfahrer                                                                                                                         168

8.7        Fußgänger                                                                                                                        171

8.8        Kinder                                                                                                                               174

8.9        Altere Menschen und Behinderte                                                                                   176

8.10      Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung                                                                            179

  1. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrs­beobachtung

9.1        Einfahren, Anfahren                                                                                                         182

9.2        Nebeneinanderfahren                                                                                                     184

9.3        Vorbeifahren                                                                                                                    186

9.4        Überholen                                                                                                                        188

9.5        Abbiegen                                                                                                                         194

9.6        Rückwärtsfahren                                                                                                              200

9.7        Wenden                                                                                                                            201

9.8        Ausweichen                                                                                                                      204

 

Inhaltsverzeichnis

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • g
  1. Ruhender Verkehr 205

10.1      Halten und Parken                                                                                                             206

10.2      Haltverbote                                                                                                                       211

10.3 Parkverbote                                                                                                                            213

10.4      Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit                                                                  216

10.5      Ein- und Aussteigen                                                                                                          218

  1. Verhalten in besonderen Situationen

11.1      Beleuchtung                                                                                                                       220

11.2      Tunnel                                                                                                                                 229

11.3      Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen                                                                         232

11.4      Verhalten nach einem Verkehrsunfall                                                                               234

11.5      Abschleppen, Schleppen und Anschleppen                                                                    239

11.6 Warnzeichen                                                                                                                           241

  1. Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen

Verkehrsvorschriften                                                                                                  243

12.1      Zahlen, Daten, Fakten                                                                                                       244

12.2      Altere Fahrer                                                                                                                      245

12.3      Fahrer mittleren Alters                                                                                                      246

12.4      Fahranfänger und junge Fahrer                                                                                        247

12.5      Junge Fahrer – Maßnahmen des Gesetzgebers                                                               253

12.6      Ahndung von Fehlverhalten                                                                                              255

  1. Technische Bedingungen/umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

13.1      Betriebssicherheit                                                                                                             260

13.2      Verkehrssicherheit                                                                                                            263

13.3      Weitere Fahrzeugtechnik                                                                                                  270

13.4      Elektronische Helfer                                                                                                          272

13.5      Fahrphysik                                                                                                                         274

13.6      Benutzung der Bremsen                                                                                                    277

13.7      Umweltschonender Umgang mit dem KraftfahrzeugNerkehrsverbote                         278

14.  Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen-und Güterbeförderung 281

 

14.1      Zusammenstellen von Zügen                                                                                            282

14.2      Verbinden und Trennen                                                                                                     285

14.3      Fahren mit Zügen                                                                                                               286

14.4 Personenbeförderung                                                                                                           290

14.5 Güterbeförderung                                                                                                                  292

14.6 Fahrzeugabmessungen                                                                                                         295

14.7      Sozialvorschriften                                                                                                             296

 

Inhaltsverzeichnis

…….•………..•..esss••••••ss••••••AI• ••sse•••

Fahrerlaubnisklasse L

  1. Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden? 298
  2. Fahren mit Fahrzeugen der Klasse L 299
  3. Beobachtung nach hinten 301
  4. Transport gefährlicher Güter 301
  5. Besondere Vorschriften 302

Fahrerlaubnisklasse M und S

  1. Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden? 304
  2. Bekleidung 305
  3. Sicherheitskontrollen 306
  4. Sozius/Gepäck 308
  5. Starten, Anfahren und Abstellen 308
  6. Besondere Gefahren 309
  7. Bremsen 310
  8. Ausweichen 311
  9. Kurven 312
  10. Verhalten des Fahrers 314

Auszüge aus der Prüfungsrichtlinie                                                                                   315

Verzeichnis der amtlichen Prüfungsfragen                                                   321

Stichwortverzeichnis                                                                                       326

Wissenswertes

Hörbuch – Übersicht 334

 

 

Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • /

1.1 Körperliche Fähigkeiten

 

Sehen
 

 

 

 

1.1.1 Sinnesinformationen

Dass du Verkehrssituationen korrekt wahr­nimmst und darauf angemessen reagierst, ist überlebenswichtig im Straßenverkehr. Sinnesinformationen sind die verlässliche Grundlage für richtiges Handeln.

Rund 90% aller Sinneseindrücke nimmst du mit den Augen auf, aber auch Fühlen und Hören sind wichtig beim Fahren.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt vor, dass jeder, der ein Kraftfahr­zeug führt, fahrtüchtig sein muss. Wenn du also weißt, dass du z. B. schlecht siehst oder hörst, fährst du nicht nur mit einem schlechten Gefühl und damit unsicher und ängstlich, sondern dir drohen auch ernsthafte Konsequenzen wie Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug, Punkte im Verkehrs­zentralregister sowie empfindliche Geld­strafen.

Sehen

Wenn du deinen Führerschein beantragst, musst du zum Sehtest. So wird deine „Fahruntüchtigkeit wegen mangelnder Sehschärfe“ ausgeschlossen. Beim Seh­test wird deine zentrale Tages-Sehschärfe überprüft. Diese Sehschärfe ist die Fähig­keit des Auges, Gegenstände und Vor­gänge in der Umgebung bei normalem Tageslicht klar zu erkennen.

Eine durchschnittlich gute Sehschärfe be­zeichnet man als „Visus 1,0″. Der Gesetz­geber schreibt für deine Teilnahme am Straßenverkehr einen Visus von mindes­tens 0,7 vor.

 

Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch

D • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

Nur wenn du Verkehrssituationen auch klar und deutlich erkennst, kannst du rechtzeitig reagieren.

So siehst du, wenn dein Sehvermögen nur knapp den gesetzlichen Mindest­anforderungen genügt.

Wenn du deine Augen nicht regelmäßig überprüfen lässt, siehst du eventuell so — und das, ohne es zu bemerken!

 

Hören

Der Gehörsinn liefert dir zusätzliche Hin­weise außerhalb deines Gesichtsfeldes. Du kannst eben nicht um die Ecke sehen — sehr wohl aber hören!

Dreh das Radio beim Fahren nicht voll auf und benutze auch keine Kopfhörer. Denn wenn du die Verkehrsgeräusche nicht mehr hören kannst, verstößt du nicht nur gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern du nimmst dir auch die Mög­lichkeit, Dinge wahrzunehmen, bevor du sie siehst.

Fühlen

Einen geplatzten Reifen kannst du fühlen. Ebenso wie ein polterndes Auto auf Kopf­steinpflaster, die Fliehkraft, die dein Auto in der Kurve nach außen drängt, oder wie du bei starkem Beschleunigen in den Sitz gepresst wirst.

Deshalb sind auch dein Gleichgewichts-und Tastsinn wichtig fürs Autofahren.

1.1.2 Sinnestäuschungen

Viele Ereignisse nimmst du mit mehreren Sinnen gleichzeitig wahr. Bei hoher Ge­schwindigkeit sieht dein Auge die schnell vorbeiziehenden Dinge am Fahrbahnrand, dein Ohr hört die lauten Fahrgeräusche, und du fühlst, dass du schnell bist.

Obwohl diese Sinneswahrnehmungen in vielen Fällen eine verlässliche Grundlage zur Beurteilung der Fahrzustände bieten, musst du dennoch kritisch mit ihnen um­gehen. Gerade bei modernen Fahrzeugen mit stark gedämpften Fahrgeräuschen, kaum zu spürenden Vibrationen und mini­malen Lenkrad- und Bremspedalkräften gaukeln dir deine Sinne manchmal eine trügerische Sicherheit vor.

Allein dein Bauch warnt dich vielleicht, „wenn’s brenzlig wird“ — hör auf ihn!

 

Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch

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1.2 Einschränkungen der körperlichen Fähigkeiten

Körperliche Fitness ist wichtig für sicheres Fahren. Voraussetzung ist, dass du ausgeruht bist, entspannt sitzt, bequeme Kleidung trägst und wegen der Frischluft auch oft genug dein Fenster öffnest.

 

1.2.1 Krankheiten und Gebrechen

Selbstverständlich hat auch deine gesund­heitliche Verfassung Auswirkung auf deine Fahreignung. Hast du Erkrankungen oder Mängel, wie z. B. Herzrhythmusstörungen, ständigen Bluthochdruck, schwere Dia­betes, Störungen des Gleichgewichts etc., können sie dich generell oder einge­schränkt fahruntauglich machen.

Nicht zu unterschätzen sind aber auch kurzzeitig auftretende Erkrankungen, wie z. B. grippale Infekte, starke Schmerzen, akute Magen-/Darmstörungen, Migräne, Heuschnupfen oder auch Asthma. Das Auto lässt du dann besser stehen. Das gilt auch für alle Krankheiten, bei denen du in deinen Bewegungen einge­schränkt bist (z. B. verstauchtes Handge­lenk, gebrochenes Bein usw.).

Viele dauerhafte körperliche Einschrän­kungen oder Behinderungen lassen sich durch spezielle Einbauten oder Zusatz­einrichtungen am Fahrzeug, wie z. B. Drehknopf am Lenkrad, Umbau auf Hand­schaltung etc., ausgleichen.

Die Straßenverkehrsbehörde schreibt dann im Einzelfall vor, welche Einbauten oder Zusatzeinrichtungen angebracht werden müssen.

1.2.2 Müdigkeit, Aufmerksamkeit, Konzentration und Ablenkung

Schon bei einer einstündigen Autofahrt musst du sehr viele Informationen erfas­sen und verarbeiten.

  • Da ist es selbstverständlich, dass Auf­merksamkeit und Konzentration irgend­wann nachlassen und du müde wirst. Fährst du dann noch — bewusst oder unbe­wusst — zu schnell, kannst du leicht von der Fahrbahn abkommen. Al

Gefährlich dabei ist, dass das Ganze ein schleichender Vorgang ist.

  • Daher hier die wichtigsten Alarmsignale, die Ermüdung anzeigen:
  • Plötzliches Erschrecken
  • Verzögerte Reaktionen
  • Eingeschränkte Wahrnehmung
  • Nicht mehr wissen, was die letzten 2 km war (nachlassende Aufmerksamkeit)
  • An einer Kreuzung geradeaus gefahren, obwohl du doch weißt, dass du dort ab­biegen wolltest
  • Häufiges Gähnen
  • Brennende Augen, schwere Augenlider
  • 4

 

Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch

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Wenn du diese Signale bemerkst, ist deine Fahrtüchtigkeit aber schon gestört. Deine Konzentration nimmt ab, Fahrfehler häufen sich und es droht der gefährliche Sekundenschlaf. Dagegen helfen nur aus­reichende Pausen, Bewegung und frische Luft. 4

Wenn du dir deine Eltern oder Freunde beim Fahren so anschaust, könnte man meinen, Autofahren sei die einfachste Sache der Welt:

Sie unterhalten sich mit dem Beifahrer, stellen das Autoradio auf volle Lautstärke und suchen im Handschuhfach nach dem Feuerzeug. Aber Autofahren ist keine Nebensache! Zwar macht ihre Routine gewisse Handgriffe und Reaktionen zur Selbstverständlichkeit, aber die Ablenkung verschlechtert ihre Reaktionsfähigkeit er­heblich, die Unfallgefahr steigt.

  1. Beherzige deshalb folgende Tipps:
  • Führe keine emotionalen Diskussionen im Auto
  • Lass beim Fahren erst gar keine starken Gefühle aufkommen
  • Leg den Sicherheitsgurt schon vor dem Losfahren an und stell auch die Spiegel schon vorher ein
  • Beruhige quengelnde Kinder auf der Rückbank
  • Hör keine spannenden Hörbücher oder Radiosendungen beim Fahren
  • Bediene das Radio oder Navigations­system nicht während der Fahrt

Lies Landkarten während der Pausen oder vor der Fahrt; nicht nebenbei

Zünde dir während der Fahrt keine Zigarette an

„Power-Sound“ beim Fahren lenkt dich nicht nur ab, sondern du hörst auch wichtige Signale (Martinshorn) erst spät oder gar nicht. Außerdem belästigst du andere damit selbst bei geschlossenen Scheiben — Blinde verlieren in der Nähe solcher Fahrzeuge leicht die Orientie­rung.

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Lass dich auch nicht durch Telefonieren oder die Bedienung des Telefons ablen­ken.

Der Gesetzgeber untersagt die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons im Fahr­zeug (egal, ob Pkw, Lkw oder Motorrad), wenn der Fahrer das Telefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.

 

Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch

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1.3 Alkohol

Nach Angaben des statistischen Bundes­amtes konsumiert jeder Einwohner Deutschlands (15 Jahre und älter) pro Jahr durchschnittlich über 100 Liter Bier, fast 20 Liter Wein, ca. 4 Liter Sekt und mehr als 5 Liter hochprozentige Spirituosen. Umgerechnet bedeutet das einen Jahres­konsum von mehr als 10 Litern reinem Alkohol pro Kopf.

Der Alkoholstoffwechsel im Körper ver­läuft in drei Phasen:

  1. Resorptionsphase

Der Alkohol wird über Magen und Dünn­darm im Blutkreislauf aufgenommen. Da­bei spielen Konzentration und Temperatur des Alkohols, aber auch der Füllungszu­stand des Magens eine große Rolle.

Trinken auf nüchternen Magen, „Sturz­trunk“ oder die Einnahme bestimmter Me­dikamente wie z. B. Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel können die berauschen­de Wirkung von Alkohol verstärken. Die Konzentration des Alkohols im Blut (BAK) wird dadurch nicht beeinflusst. Sie wird übrigens in Promille (%o= pro Tausend) gemessen, gewöhnlich durch Untersuchung einer Blutprobe.

  1. Diffusionsphase

Hier verteilt sich der Alkohol über den Blutkreislauf im gesamten Körper und er­reicht sämtliche Organe.

  1. Eliminationsphase

In dieser Phase wird der Alkohol im Kör­per wieder abgebaut. Das geschieht zu ca. 90 % durch die Leber.

Dieser Abbau geschieht äußerst lang­sam. In einem gesunden Körper werden durchschnittlich 0,1 Promille pro Stunde abgebaut. Auch durch Schlaf oder so ge­nannte „Nüchternmacher“ wie Kaffee, Spazierengehen, frische Luft oder Sport kannst du ihn nicht beeinflussen.

 

Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch

Bereits geringe Mengen Alkohol (ab 0,3 %o BAK) haben Auswirkungen auf dein zentrales Nerven­system.

Deine Fahrtüchtigkeit wird dabei erheblich beeinträchtigt:

  • Deine Reaktionszeit verlängert sich
  • Du hörst schlechter (Richtungshören)
  • Deine Selbstkritik lässt nach, Hemmungen werden abgebaut
  • Deine Risikobereitschaft steigt
  • Du wirst leichter geblendet
  • Deine Raum- und Tiefenwahrnehmung lässt nach
  • Es fällt dir schwer, Entfernungen abzuschätzen
  • Deine Augen können sich nur schwer an verändertes Licht anpassen (Hell-Dunkel­Anpassung)
  • Dein Blickfeld verengt sich (Tunnelblick)
  • Dein Gehirn braucht länger, um Informationen zu verarbeiten
  • Du kannst deine Bewegungen nicht mehr richtig koordinieren
  • Du kannst deine Geschwindigkeit und Abstände nicht mehr richtig einschätzen
  • Du schätzt Gefahrensituationen falsch ein
  • Du fährst weniger aufmerksam
  • Du wirst aggressiv.

Daher ist Alkoholkonsum immer wieder Ursache von Verkehrsunfällen mit zum Teil erheblichen Sach- und/oder Personenschäden.

 

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Rechtsfolgen

Wer fahruntüchtig ein Fahrzeug führt, be­geht eine Straftat. Der Gesetzgeber unter­scheidet folgende Grenzwerte:

0,0 %° BAK

Für alle Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer bis zum vollendeten 21. Le­bensjahr gilt seit August 2007 Alkoholver­bot.

Ein Verstoß wird mit einer Geldbuße, der Anordnung eines speziellen Aufbau­seminars und Punkten im Verkehrs­zentralregister geahndet.

0,3 %° BAK

Zeigt ein Kraftfahrzeugführer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,3%. oder mehr Ausfallerscheinungen, spricht man von der relativen Fahruntüchtigkeit. Aus­fallerscheinungen können z. B. das Fahren von Schlangenlinien, besonders langsa­mes und vorsichtiges Fahren auf breiten Straßen oder auch ein Unfall sein.

Je nachdem, ob der Vorfall folgenlos geblieben ist, zu einer konkreten Gefähr­dung oder gar zu einem Unfall geführt hat, kommt eine Verurteilung wegen Trunken­heit im Verkehr (§ 316 StGB) oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) in Betracht.

0,5 %° BAK Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt und dabei 0,5%° oder mehr Alkohol im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrig­keit; selbst, wenn man noch fahrtüchtig ist.

Geahndet wird dieses Verhalten mit einer Geldbuße, Fahrverbot sowie Punkten im Verkeh rszentral register.

1,1 %° BAK

Wer mit 1,1%. BAK oder mehr unterwegs ist, ist in jedem Fall absolut fahruntüchtig und macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar (§ 316 StGB) oder — bei einem Unfall oder Beinahunfall — wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB).

Das kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (bei Vorsatz und Gefähr­dung) nach sich ziehen, die Fahrerlaubnis wird entzogen und Punkte im Verkehrszen­tralregister eingetragen.

Was tun?

In unserer Gesellschaft ist Alkoholgenuss weitestgehend akzeptiert. Das Problem „Alkohol im Straßenverkehr“ zu ignorieren wäre jedoch fatal. Neben den gesundheit­lichen Risiken und den Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit ist es vor allem der schleichende Kontrollverlust, der Alkohol­konsum für den Straßenverkehr so gefähr­lich macht.

Kein vernünftiger Mensch würde wohl mit dem Vorsatz, völlig betrunken nach Hause zu fahren, zu einer Party gehen. Und doch werden pro Jahr bei fast 20.000 Verkehrsunfällen, bei denen Alkohol im Spiel war, rund 300 Menschen getötet.

Daher muss es zu diesem Thema ganz klare Spielregeln geben:

  • Fahr zu Partys, bei denen im Vorfeld schon klar ist, dass Alkohol getrunken wird, gar nicht erst mit dem Auto
  • Macht vorher aus, wer fährt und damit keinen Tropfen Alkohol trinkt
  • Fordere den Fahrer nicht zum Mittrinken auf
  • Steig niemals zu einem alkoholisierten Fahrer ins Auto
  • Ruf ein Taxi oder benutze öffentliche Verkehrsmittel
  • Lass dich abholen
  • Halte angetrunkene Personen vom Fahren ab — es lohnt sich!

 

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Eine typische Alkoholfahrt: Finde die Lösung!                              ®i

Um 17 Uhr von der Arbeit gekommen. Erst noch ’ne Weile beim Kumpel geschraubt, dann

nach   16 U                      , geduscht und umgezogen.

Mit der Clique am Marktplatz getroffen. Gegen 22 Uhr ins Bistro im Nachbarort

G        A                                 . Tolle Stimmung, prima Leute.

Ein B                          geht schon, dachte ich mir. Franz getroffen mit 2 Mädels im Arm. Wollte

 

eigentlich nichts mehr N            E           , aber auch kein Spielverderber sein.

 

Also beim Kellner ein zweites Bier bestellt. Nette Unterhaltung. Viel Spaß gehabt.

Von Michael und Ralf zu einerRundeTischfußball H                        U                                          R

worden. Hart gekämpft aber mit den Mädels als Glücksfeen 10 : 8 gewonnen!

 

Verlierer muss einen A G                            8 . Also zurück zur Theke und mit dem

 

T Bier den Sieg gefeiert.

Danach mit Thomas über die Fußball-Ergebnisse diskutiert. Plötzlich stand schon wieder ein

volles Bier da. Eins geht noch, dachte ich mir. Die 7 K

Hause fährst du auch blind. Thomas tippt auf den AC Milan als Sieger der Champions-League.

Ich auf Real Madrid. Lange gefachsimpelt — da wird die letzte R                              eingeläutet.

 

 

 

 

es denn nun waren. Dann von den Mädels verabschiedet und mit Q U

 

Reifen vom Hof gedüst. Kurz nach der Ortseinfahrt

 

 

 

War völlig nervös, als ich die Papiere zeigen sollte. Dachte nur noch: Hoffentlich die nichts. Musste pusten und mit auf die Wache.

 

 

 

 

Kam mir vor wie ein 16   0 T .

 

Dann kam die Anzeige und später das Gerichtsverfahren. Die Mädels wurden geladen und soll‑

 

ten aussagen, was und wie viel ich

N        hätte. Voll peinlich.

 

Dann F              E                 B          S         T

 

Musste Auto verkaufen um Bußgeld, Verwaltungs- und Gerichtskosten bezahlen zu können.

Jetzt B         ~und B                           fahren, der absolute Horror! Und ständig betteln, dass

6                    5 ~!   61~’~.       7 ~      8 ~~~~~’~..    9                         10                        11       13         5                      16         17

Lösung:  
       
       

 

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1.4 Illegale Drogen und Medikamente

 

Drogen

Jedes Jahr ereigneten sich in Deutschland fast 1500 Verkehrsunfälle, bei denen ille­gale Drogen eine Rolle spielen.

Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit

Nicht nur Alkohol, sondern auch Rausch­gift und bestimmte Arzneimittel haben z. T. erheblichen und lang andauernden Einfluss auf deine Fahrtauglichkeit.

Drogen machen abhängig und können Rauschzustände hervorrufen. Schon der einmalige Konsum eines der auf den fol­genden Seiten genannten Wirkstoffe kann zur Fahruntüchtigkeit führen.

Auswirkungen können sein:

  • Störung von Aufmerksamkeit und Konzentration
  • Fehleinschätzungen
  • Abnehmendes Gefahrenbewusstsein. Mehr dazu auf den folgenden Seiten. 4

Grenzwerte

/_ \       Bei illegalen Drogen gibt es

/        \ keine gesetzlichen Grenz‑
werte, ab denen von einer relativen oder absoluten Fahruntauglichkeit aus­gegangen werden kann. Das liegt vor allem daran, dass die Wir­kung sehr unterschiedlich ist und stark von der jeweiligen Person und deren Ver­fassung abhängt.

Auch der Abbau der psychoaktiven Substanzen verläuft nicht wie bei Alkohol geradlinig, sondern ungleichmäßig und zeitlich schwer abschätzbar. Nicht zuletzt aus diesem Grund hat sich der Gesetz­geber in bezug auf Drogen für eine „Null­Promille-Grenze“ entschieden. Es reicht also jeder noch so geringfügige Nachweis einer Drogenbeeinflussung aus, unabhän­gig davon, ob es dadurch bereits zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ge­kommen ist oder nicht.

Rechtliche Folgen

Der Nachweis bestimmter Drogen im Blut führt zu Geldbußen, Punkten im Verkehrszentral re g i ste r sowie zu einem Fahrverbot. Unabhängig davon ist jeder Verstoß gegen das Betäubungsmittel­gesetz strafbar.

Wenn du als Führerscheinbewerber oder Fahranfänger auch nur in den Verdacht gerätst, Drogenkonsument (gewesen) zu sein, kannst du von der Führerscheinstelle aufgefordert werden, deine Drogenfreiheit durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nachzuweisen. Das kann schwierig und sehr teuer werden.

Wer einen Führerschein hat und als Dro­genkonsument auffällt, wird es schwer haben, seine Fahrerlaubnis zu behalten oder sie — falls sie ihm deswegen entzogen wurde — wiederzubekommen.

Ein Drogenabhängiger wird erst dann wieder als geeignet zum Führen von Kraft­fahrzeugen eingestuft, wenn er mindes­tens ein Jahr lang nachweisbar keine Drogen genommen hat und kein Rückfall zu erwarten ist. 4

Nachweis

Erkennung und Nachweis von Drogen­konsum sind in den letzten Jahren durch die Entwicklung geeigneter Schnelltest-verfahren wesentlich erleichtert und verbessert worden.

  1. Haschisch und seine Abbauprodukte können beispielsweise im Urin auch noch nach Wochen nachgewiesen werden. 4

 

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Cannabis ist der Oberbegriff für verschiedene Produkte aus der Hanfpflanze (Cannabis sativa). Die getrockneten Pflanzen und Blätter werden als Marihuana oder Cannabiskraut bezeichnet. Das aus den weiblichen Blüten gewonnene, gepresste Harz nennt man Haschisch oder Cannabisharz. Daneben gibt es auch noch Ha­schischöl (Cannabiskonzentrat).

Tetrahydrocannabinol (THC).

Wird meist pur oder mit Tabak vermischt in selbst gedrehten „Joints“, Wasserpfeifen oder Rauchrohren geraucht.

Innerhalb weniger Minuten beginnen die Wirkungen des THC. Das subjektive Wirkungsmaximum wird nach 15 bis 20 Minuten er­reicht.

Beim typischen Rauschverlauf kommt es zu Veränderungen der Sinneswahrnehmungen sowie des Raum- und Zeitgefühls. Auch Konzentrationsmängel und Apathie können die Folge sein.

Beim atypischen Rauschverlauf können zusätzlich Panik, innere Unruhe, gesteigerter Antrieb oder Verwirrtheit auftreten.

Das Abbauprodukt THC-Carbonsäure lässt sich im Blut über meh­rere Stunden, im Urin bis zu 6 Wochen und im Haar bei regel­mäßigem Konsum über mehrere Monate nachweisen.

Aus den Rausch-Effekten des Cannabis resultieren u. a. folgende Leistungseinschränkungen im Straßenverkehr:

  • Störungen des Zeitgefühls
  • Störungen der Bewegungskoordination
  • Verlängerung der Reaktions- und Entscheidungszeit
  • Schwache Hörreize können aus irrelevanten Hintergrundgeräu­schen nicht mehr zuverlässig herausgefiltert werden (fehlende „Signalentdeckung“)
  • Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit
  • Verschlechterung der dynamischen Sehschärfe für bewegte Objekte
  • Verschlechterung des räumlichen Sehens.
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Ecstasy ist eine Sammelbezeichnung für stimulierende syntheti­sche Drogen, die in illegalen chemischen Laboratorien, zumeist in Form von Kapseln oder Tabletten, hergestellt werden.

Methylendioxy-N-methylamphetamin, kurz MDMA.

Meist in Form bunter Pillen, die mit eingeprägten Symbolen oder Abbildungen populärer Comicfiguren als Quasi-Markenzeichen verziert sind.

Die Wirkentfaltung hängt von vielen Faktoren ab. Neben der Zu­sammensetzung der Pille und der Dosierung der Wirksubstanzen haben auch die Atmosphäre und der Konsument selber Einfluss auf die Wirkung.

Daher kann es passieren, dass manche Konsumenten unter Ecsta­syeinfluss tanzen wollen und kommunikativer werden, während andere sich eher schwer und mundfaul fühlen.

Ecstasy erzeugt aber auch Wirkungen, die unangenehm bis ge­fährlich sind. Dazu zählen: Schwindelgefühle, Übelkeit, Schweiß­ausbrüche, erweiterte Pupillen, Kiefermahlen sowie Mundtrocken­heit.

Die Wirkstoffe können im Blutserum für einige Stunden, im Urin 1 bis 3 Tage und im Haar über mehrere Monate nachgewiesen wer­den.

Die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen ist durch Wahrneh­mungs- und Koordinationsstörungen deutlich eingeschränkt. So­wohl unter der akuten Drogenwirkung als auch als Spätfolge sind zudem unangemessener Leichtsinn oder Selbstüberschätzung zu verzeichnen. Der gleichzeitige Genuss von Alkohol und Designer-Drogen wirkt stark risikoverstärkend.

 

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Speed (Szenebezeichnung für Amphetamin) wird für den Drogen­markt in illegalen Labors aus chemischen Grundstoffen in wech­selnden Formen (Pulver, Kapseln, Tabletten oder Flüssigkeiten) künstlich hergestellt.

Speed ähnelt in seiner Zusammensetzung den für die Reizweiter­leitung im menschlichen Nervensystem zuständigen Botenstoffen (Neurotransmittern) Adrenalin und Dopamin.

Schnupfen (Sniefen), aber auch als Beimischung in Getränken oder tablettenförmig.

Amphetamin unterdrückt Hunger- und Durstgefühl, Schmerzen und Müdigkeit. Das Mitteilungsbedürfnis und damit auch die Kon­taktfähigkeit zu anderen wird gesteigert („Laber-Flash“). Die Wir­kungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Stunden, ein „Trip“ kann aber auch bis zu 24 Stunden dauern. Das Wirkungsspektrum reicht von Euphorie und Erregungszuständen über Niedergeschlagen­heit und Depressionen bis hin zu halluzinatorischen Effekten, Wahnvorstellungen, Psychosen und paranoiden Zuständen.

Im Blut einige Stunden, im Urin 24 bis 74 Stunden und im Haar noch einige Monate nach der Einnahme.

Siehe Ecstasy.

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Kokain ist ein weißes, kristallines Pulver, das unter Verwendung chemischer Substanzen aus den Blättern der Kokapflanze gewon­nen wird.

Aus den getrockneten Kokablättern wird zuerst Kokapaste, später Kokainhydrochlorid (KHC) hergestellt.

Schnupfen (Sniefen), seltener wird es in die Schleimhäute einge­rieben oder als wässrige Lösung gespritzt.

Kokain bewirkt Halluzinationen, die bei Erstkonsumenten meist Angst und Panikzustände auslösen. Erst nach längerem Konsum hat Kokain eine stark euphorisierende und stimulierende Wirkung, die jedoch nicht lange anhält und deshalb zum fortgesetzten Kon­sum und einer ständigen Erhöhung der Dosis reizt. Hunger-, Durst-und Müdigkeitsgefühle werden betäubt.

Kokain kann im Blut ca. 5 bis 6 Stunden, im Urin 2 bis 3 Tage und im Haar noch mehrere Monate lang nachgewiesen werden.

Ein Kokainrausch verläuft in drei Stadien:

  1. Das „euphorische Stadium“ zeichnet sich aus durch ausgepräg­te Euphorie, Antriebssteigerung, erhöhte Risikobereitschaft, Einschränkung des Urteilsvermögens, Reizbarkeit und ein ge­steigertes Selbstwertgefühl. Parallel dazu sind Fahrigkeit und mangelnde Konzentration zu beobachten.
  2. Im Rauschstadium kann es zu Trugwahrnehmungen und Verfol­gungswahn kommen.
  3. Im „depressiven Stadium“ kommt es schließlich zu Müdigkeit, Erschöpfung, Ungeduld und Reizbarkeit.

Aus dieser Symptomkonstellation resultiert, dass Kokain in jedem Rauschstadium ein unkalkulierbares Verkehrsrisiko darstellt. Der Genuss von Alkohol verstärkt die Risiken des Kokainkonsums.

 

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HALLUZINOGENE

Unter der Bezeichnung Halluzinogene werden sehr unterschiedli­che psychoaktive Substanzen zusammengefasst, die sich in der Wirkung ähneln. Zu den „klassischen“ Halluzinogenen zählt man LSD.

LSD (Lysergsäurediethylamid) wurde ursprünglich auf chemi­schem Weg aus den Alkaloiden des Mutterkorns, einem Pilzbefall an Getreide, gewonnen, kann mittlerweile aber auch vollsynthe­tisch hergestellt werden.

LSD wird auf eine Trägersubstanz (z. B. Zuckerwürfel, Gelatine, Löschpapier) geträufelt und in dieser Form beim Konsum mitsamt der Trägersubstanz geschluckt. Die Wirkung tritt etwa 45 Minuten später ein und hält 8 bis 12 Stunden an. Seltener wird LSD auch in einer Lösung gespritzt.

LSD wirkt dort, wo die emotionalen Reaktionen des Menschen (z. B. Freude, Trauer, Angst, Ekel, Liebe, Hass) auf äußere Sinnes-reize (Hören, Sehen, Riechen, Schmecken, Fühlen) gesteuert wer­den.

Durch die Einnahme kommt es zu Halluzinationen. Die persönliche Identität, Bilder, Begriffe, Träume und Wirklichkeit sowie die Sin­neswahrnehmungen werden gestört, was u. a. dazu führen kann, dass Farben „gehört“ und Töne „geschmeckt“ werden. Stark er­weiterte Pupillen lassen helles Licht unerträglich erscheinen.

Im Blut ca. 12 Stunden, im Urin etwa 1 bis 2 Tage.

LSD ist als stärkstes Rauschgift der Gruppe der Halluzinogene für eine völlige Verzerrung und Manipulation der Realität verantwort­lich. Eine auf einem LSD-Trip befindliche Person ist deshalb für die aktive Verkehrsteilnahme völlig ungeeignet.

 

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Die Hauptgruppe der Opioide sind die Opiate, die aus dem Milch­saft des Schlafmohns gewonnen werden. Daneben gehören zu den Opioiden auch synthetisch erzeugte Produkte, z. B. Heroin.

Der Milchsaft, das Rohopium, enthält hauptsächlich Morphin und Codein.

Wird meist in gelöster Form gespritzt, seltener auch inhaliert, auf Folie geraucht oder geschnupft (gesnieft).

Nach der Einnahme tritt beim Konsumenten kurzfristig ein sehr starker „Kick“, verbunden mit Hochgefühl, Losgelöstheit, gestei­gertem Selbstwertgefühl und Gleichgültigkeit gegenüber Außen­reizen auf. Das Verlangen nach Wiederholung dieses Zustandes ei­nerseits und die Angst vor erheblichem körperlichen Unbehagen im Zusammenhang mit den immer rascher auftretenden Entzugs­erscheinungen andererseits ist Hauptursache der sich schnell ent­wickelnden Sucht. Wegen der Gewöhnung des Körpers wird die Droge in immer höheren Dosen benötigt.

Opiate werden im Blut bis zu 8 Stunden, im Urin bis zu 4 Tage nachgewiesen.

Im Straßenverkehr fallen Morphin-/Heroinabhängige immer wie­der durch Schlangenlinienfahren, unkontrolliertes Muskelzittern, Erschöpfung bis zur Apathie, fahriges bis unruhiges Verhalten und allgemeine psychomotorische Verlangsamung auf.

Schon der einmalige Konsum kann zu vorübergehender Fahr­untüchtigkeit führen sowie einen mehrere Stunden andauernden Rausch hervorrufen.

 

Medikamente

Arzneimittel haben neben den erwünsch­ten z. T. auch unerwünschte Wirkungen. So beeinträchtigen rund 20% aller derzeit auf dem Markt befindlichen Medikamente das Reaktionsvermögen. Und das kann besonders im Straßenverkehr gefährliche Folgen haben: Jeder vierte Unfall ist direkt oder indirekt auf die Einnahme von Medi­kamenten zurückzuführen.

Dabei sind sich rund 80% aller Verkehrs­teilnehmer gar nicht im Klaren darüber, dass die Einnahme von Medikamenten die Fahrtüchtigkeit ähnlich wie Alkohol beein­flussen kann. 44

Ob ein Medikament deine Verkehrstüchtig­keit beeinträchtigt, hängt von verschiede­nen Faktoren ab. Wichtig ist zum Beispiel, wie dein Körper das Präparat aufnimmt. Auch Grunderkrankungen, Dosierung und Einnahme weiterer Medikamente sind von Bedeutung.

Manche Präparate schränken deine Fahr­tüchtigkeit nur kurz nach der Einnahme ein, andere wiederum über einen längeren Zeitraum. Informationen kannst du der Packungsbeilage entnehmen oder beim Arzt bzw. in der Apotheke erfragen.

Schmerzmittel können beispielsweise zu Benommenheit oder Stimmungs­schwankungen führen. In einigen Fällen verengen sich die Pupillen, wodurch be­sonders das Sehen im Dunkeln erschwert wird. Problematisch ist auch das in man­chen Schmerzmitteln enthaltene Koffein: Es muntert zunächst auf, kann dann aber zu plötzlicher Ermüdung führen.

Medikamente, die den Hustenreiz blockie­ren, haben oft einen dämpfenden Einfluss auf das zentrale Nervensystem und beein­trächtigen das Fahrvermögen.

Bei Psychopharmaka ist vor allem in den ersten 10-15 Tagen die Wirkung so stark, dass du nicht fahren solltest.

Die besondere Gefahr bei Aufputschmit­teln ist, dass die aufputschende Wirkung nach einiger Zeit durch Müdigkeit abgelöst werden kann und du einschläfst. Derartige Substanzen sind übrigens auch in einigen Schlankheitspillen (so genannten Appe­titzüglern) enthalten.

Einige Medikamente gegen Muskel­verspannungen enthalten Substanzen, die beruhigend wirken, aber auch dein Reaktionsvermögen beeinträchtigen können.

Einige Präparate gegen Augenkrankheiten können deine Sehleistung so stark herab­setzen, dass du dich auf keinen Fall ans Steuer setzen solltest.

Verzichte bei der Einnahme von Medika­menten grundsätzlich auf Alkohol! Alkohol kann — auch in geringen Mengen — die Wirkungen oder Nebenwirkungen erheb­lich verstärken.

 

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1.5 Emotionen

Was bestimmt unser Verhalten im Straßenverkehr?

Warum beachten wir beispielsweise in einer bestimmten Situation die geltenden Regelungen und Vorschriften und ignorieren sie in einer anderen?

 

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Vielleicht ist der Motorradfahrer zu schnell,

·     weil er Spaß am zügigen Slalomfahren zwischen Blumenkübeln und Aufpflaste­rungen hat.

 

 

 

·     weil er der Meinung ist, Schrittgeschwin­digkeit sei hier völlig überzogen.

 

 

Damit sind verschiedene handlungssteuern­de Hintergründe angesprochen, die im Ver­kehrsverhalten eine große Rolle spielen:

  • Emotionen (hier: Spaß)
  • Motive (hier: Fertigkeiten erproben und demonstrieren wollen)
  • Einstellungen (hier: etwas als unsinnig erachten und deshalb ablehnen).

Alle drei sind grundlegende Triebfedern des menschlichen Handelns und bestimmen da­mit auch unser Verhalten im Straßenverkehr.

 

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1.5.1 Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durch Emotionen

Im Straßenverkehr müssen viele Verkehrsteilnehmer einen relativ begrenzten Raum miteinander teilen. Man begegnet sich im Straßenverkehr und muss „miteinander klarkommen“. Die Emotionen, die dabei auftreten, lassen sich grob in vier Kategorien einteilen:

 

 

Alle Emotionen können sich im Straßen­verkehr negativ auf dein Verhalten auswir­ken. Je heftiger deine Emotionen, desto mehr musst du mit ihnen ringen.

Die Anonymität und die Abgeschlossen­heit der Fahrzeugkabine können dazu führen, dass auch nichtige Anlässe starke Gefühle bei dir auslösen, die dein Fahrver­halten negativ beeinflussen.

Auf der Autobahn wird das emotionale Verhalten am offensichtlichsten:

Für den einen sind es die vermeintlichen Langsamfahrer, für die anderen die Dräng­ler, die negative Emotionen auslösen.

Ärger und Stress im Verkehr führen leicht zu einer riskanten Fahrweise. Besonders problematisch sind dabei Emotionen, die auf Rache aus sind. Wer sich gedemütigt fühlt und eine Revanchehaltung einnimmt, stellt ein großes Risiko dar.

  • Weder Ärger noch Zeitdruck sind jedoch Entschuldigungen für die Miss­achtung von Verkehrsvorschriften. i

Emotionen entstehen häufig auch zwischen den Passagieren im Fahrzeug selbst. Es kann dabei zu gefährlichen Situationen kommen, weil Autofahrer mit Mitfahrern lebhaft diskutieren oder sogar streiten.

 

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Setz dich am besten gar nicht hinters Lenkrad, wenn du dich in einer emotional aufgeheizten Stimmung befindest. Du überträgst Gefühle wie Wut und Frust aus dem Alltag leicht in den Straßenverkehr, ohne dass du dir des Risikos bewusst bist.

Aber auch positive Gefühle hinter dem Lenkrad können dein Fahrverhalten beein­flussen. Wenn Freude, Glück oder Spaß übermächtig werden, leidet deine Auf­merksamkeit.

Diese im täglichen Leben ganz normalen Gefühle können beim Fahren schnell umschlagen in Leichtsinn und Unüberlegt­heit.

Bei Stress wird eine Art „Programm“ in Gang gesetzt, mit dem dein Körper auf Gefahren, Belastungen und besondere Anforderungen reagiert. Das ist genetisch festgelegt und seit Millionen von Jahren fest in uns einprogrammiert.

Die Stressreaktion befähigt den Menschen schlagartig zu Höchstleistungen, die unter normalen Umständen nicht möglich wären. Problematisch dabei ist, dass im modernen Alltag die körperliche An­spannung nicht mehr durch körperliche Bewegung abgebaut wird.

So kommt es je nach Belastung und sub­jektiver Verarbeitung zu ganz unterschied­lichen Reaktionen auf Stress.

Erlebst du z. B. eine schwierige Situation als positiv, siehst du ihre Bewältigung als Herausforderung an. Erlebst du sie hinge­gen als negativ, wird die Angelegenheit „stressig“.

 

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1.5.2 Emotionen kontrollieren

Wenn du als „guter Autofahrer“ gelten willst, musst du deinen Arger kontrollieren und Frustrationen tolerieren.

Rücksichtnahme, partnerschaftliches Ver­halten und Gelassenheit gehören eben­falls dazu. Du musst also nicht nur dein Fahrzeug beherrschen, sondern auch dei­ne Gefühle. Lass dich nicht von Affekten hinreißen, sondern lerne, mit deinen Ge­fühlen umzugehen. 4

Deine Emotionen zu kontrollieren ist nicht immer einfach, aber erlernbar. Der erste Schritt ist Selbsterkenntnis.

Die besten Chancen dabei hast du mit einer gelassenen Grundeinstellung. Denn wenn du erst einmal „auf Hundertachtzig“ bist, wirst du dich nur schwer wieder beruhigen.

Oftmals bist du dir deiner Einstellungen, Vorurteile, Motive oder Gefühle und deren Einfluss auf das Verkehrsverhalten gar nicht bewusst. Andern lassen sich deine Einstellungen aber nur, wenn du dir klar­gemacht hast, welche Einstellungen du überhaupt hast.

Ist es denn wirklich Pech, wenn

  • immer ich von der Polizei kontrolliert werde?
  • immer ich unschuldig in Unfälle ver­wickelt bin?
  • ausgerechnet bei mir die Ampeln immer auf Gelb springen?

 

Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

 

Der nächste Schritt ist die Fähigkeit, dich in den anderen hineinzuversetzen, sein Verhalten logisch zu hinterfragen und zu verstehen. Wenn du versuchst, die Welt aus den Augen des anderen zu sehen, gibt es oftmals ganz einfache Erklärungen für sein Verhalten:

  • Hat er sich in dieser Vorfahrtsituation vielleicht verschätzt?
  • Hat er eventuell etwas Schlimmes erfahren und ist deshalb angespannt?
  • Und mit Sicherheit meint er mich nicht persönlich!

Mit dem Wissen, dass Emotionen keine guten Beifahrer sind, ist es besser, gelas­sen zu bleiben, ein Fehlverhalten des an­deren zu tolerieren und das Ganze nicht als persönlichen Angriff zu werten.

Schaukeln sich Emotionen hoch, ist dein Fahrverhalten und das des anderen nicht mehr von der rationalen Sachlichkeit ge­prägt, die das Autofahren sicher macht.

Daher ist es wichtig, dass du den Punkt, an dem du diesen rationalen Bereich verlässt, auch erkennst.

Dann kann beispielsweise ein bewusster Gedankenstopp die Eskalationsspirale „ausbremsen“. Oft hilft es auch, an etwas Angenehmes, wie den letzten Urlaub, persönliche Interessen oder Hobbies zu denken.

Ein allgemeingültiges Rezept gibt es be­züglich der Selbstkontrolle leider nicht, denn was für den einen eine hilfreiche Anregung ist, mag dem anderen nur schwer umsetzbar erscheinen.

 

Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . • . . . • • • . • • . • . • . . . . . 55••S••••

1.6 Selbstbild, Fahrideale und Fahrerrollen

Was für ein Fahrer wirst du wohl nach der      Wenn du dir einen optimalen Autofahrer

Prüfung?                                                      zusammenstellen könntest, welche Eigen‑

Bist du immer der gleiche Fahrer oder            schaften würdest du ihm mitgeben?

änderst du deine Rolle mit der Zeit?

Wie sehen dich andere? Wie wirst du von           Der ideale Fahrer sollte sich

ihnen bewertet?                                           • gelassen

Wie wichtig ist dir deren Einschätzung?           • partnerschaftlich

barn zum Vorbild?

Nimmst du dir Eltern, Freunde oder Nach­        • defensiv und

  • umweltbewusst Bist du wie alle anderen „im Großen und

verhalten. 4

Ganzen ein guter Autofahrer“?

 

Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch

Teste dich selbst! Was für ein Fahrer bist du?

Stimmt
genau!
Sehe ich nur teilweise so Sehe ich
ganz anders!
Verkehrsvorschriften sind nur was für Nullchecker.
Im Auto muss die Post beim Fahren abgehen!
Nach der Prüfung hab ich das Autofahren im Griff!
Wenn andere mich ärgern, zeige ich’s denen bei nächster Gelegenheit.
Wenn ich nicht erwischt werden kann, werde ich auch schon mal Vorschriften übertreten.
Wer bremst, verliert!
Was meine Mitfahrer zu meinem Fahrstil sagen, ist mir egal.
Mit einem Auto kannst du zeigen, wer du bist!
Zeitreserven sind was für Warmduscher. Ich fahr auf Sieg!
Mit quietschenden Rädern anfahren finde ich voll cool.
Gelassen fahren ist was für Rentner!
Manche Autofahrer haben eben einfach immer nur Pech!

 

 

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen

2.1 Fiib-r—                                     Führerschein ……………………..  34

2.1.1 Führerschein und Fahrerlaubnis  …………………………………………….. 34

2.1.2 Fahrerlaubnisklassen  ………………………………………………………….. 35

2.2 Zulassung von Fahrzeugen, Fahrzeugpapiere………………… 37

2.2.1 Zulassungspflichtige und zulassungsfreie Fahrzeuge  …………………… 37

2.2.2 Zulassungsverfahren …………………………………………………………..  37

2.2.3 Kennzeichen ……………………………………………………………………..  40

2.3 Fahrzeuguntersuchungen …………………………………………  42

2.3.1 Haupt- und Abgasuntersuchung ……………………………………………..  42

2.3.2 Veränderungen am Fahrzeug/Erlöschen der Betriebserlaubnis ……….  43

2.4 Versicherungen, Verlust des Versicherungsschutzes……….. 44

2.4.1 Haftpflichtversicherung  ……………………………………………………….. 44

2.4.2 Kaskoversicherung ……………………………………………………………..  46

2.4.3 Sonstige Versicherungen ………………………………………………………  46

 

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • t

 

 

 

2.1.1 Führerschein und Fahrerlaubnis

Führerschein oder Fahrerlaubnis? Was bekommst du am Tag der Prüfung aus­gehändigt? Und was kannst du wieder verlieren — was wird gelöscht?

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Ge­nehmigung, ein Kraftfahrzeug im öffentli­chen Straßenverkehr führen zu dürfen. Sie wird in verschiedenen Klassen ausgestellt. Der Führerschein ist das Dokument, das diese Fahrerlaubnis nachweist.

  • Daher musst du deinen Führerschein beim Fahren auch immer dabei haben und ihn auf Verlangen zuständigen Personen vorzeigen.

Achtung: Wird dein Führerschein erst am 19.01.2013 oder später ausgestellt, ist die­ses Dokument nur 15 Jahre lang gültig. Spätestens dann musst du (ähnlich wie beim Personalausweis) einen neuen Füh­rerschein beantragen, der erneut 15 Jahre lang gültig ist usw.

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätes­tens 2033 umgetauscht werden. Ab dem Umtauschtag beginnt die 15-Jahres-Frist zu laufen.

Fahren im Ausland

Eine in Deutschland erworbene Fahr­erlaubnis gilt in allen EU-Ländern und für einen vorübergehenden Aufenthalt auch in den meisten Nicht-EU-Ländern.

Wenn du dauerhaft in einem anderen Land bleiben willst, musst du dich über dort gel­tenden Bestimmungen bezüglich Gültig keit und Umtausch erkundigen. Informiere dich auch über eventuell abweichende Verkehrsvorschriften.

Besonderheiten

Bestimmte Kraftfahrzeuge darfst du auch ohne Fahrerlaubnis fahren.

Hierzu zählen:

Krankenfahrstühle mit Elektromotor, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer zulässigen Ge­samtmasse von max. 500 kg

Land- oder forstwirtschaftliche Zug­maschinen, selbstfahrende Arbeits­maschinen, Stapler und andere Flur­förderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von jeweils nicht mehr als 6 km/h

Einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, von Fußgängern an Holmen geführt.

Auch Mofas und so genannte „Personal Transporter“ sind fahrerlaubnisfrei, zum Fahren brauchst du aber eine Prüfbe­scheinigung.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

…………………. • .. • …………………… .

2.1.2 Fahrerlaubnisklassen bis 18.01.2013 zG: zulässige Gesamtmasse

bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

AlterNorbesitz Bemerkungen

 

Krafträder mit u. ohne Beiwagen,

> 50 ccm oder bbH >45 km/h, zunächst beschränkt auf <_ 25 kW (34 PSI,

Verhältnis Leistung/Gewicht <0,16 kW/kg

Leichtkrafträder > 50 ccm <_ 125 ccm, <_ 11 kW, bei Fahrern unter 18 Jahren: 80 km/h bbH

zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/ Mokicks( und Fahrräder mit Hilfsmotor <_ 50 ccm u. < 45 km/h bbH

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bbH_S45 km/h, Fremd­zündungsmotorenS 50 ccm, max. Nutz­leistung 4 kW bei anderen Verbrennungs­motoren, max. Nenndauerleistung 4 kW bei Elektromotoren;

Kfz <_ 3500 kg zG, mit Anhänger <750 kg zG, <_ 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug KI. B u. Anhänger: zG <_3500 kg, wobei zG An­hängere Leermasse des ziehenden Fahrzeugs

18             nach zwei Jahren prüfungs- u. antrags‑

freie Aufhebung der Beschränkung Direkteinstieg in unbegrenzte KI. A ab 25 Jahre

Einschluss: Al und M

16             Einschluss: M

16             Einschluss: Keine

16             Einschluss: Keine

* bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse auf 350 kg begrenzt, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen

18             Grundvoraussetzung für alle anderen

(17*)         Kraftwagenklassen

Einschluss: L, M und S

*Begleitetes Fahren

 

Kombination aus Fahrzeug der KI. B u. Anhänger > 750 kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt

Kfz > 3500 kg zG; <_ 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <_ 750 kg zG

Kombination aus Fahrzeug der KI. C u. Anhänger > 750 kg zG

(Lastzüge u. Sattelkraftfahrzeuge)

Kfz > 3500 kg zG, aber <_ 7500 kg zG; <_ 8 Sitzplätze außer Führersitz; mit Anhänger <_ 750 kg zG

Kombination aus Fahrzeug der KI. Cl und Anhänger > 750 kg zG, zG der Kombination <_ 12000 kg, zG des Anhängers <_ Leermasse des Zugfahrzeugs

 

 

DE             Kombination aus Fahrzeug der KI. D und

FaT.~                                               Anhänger> 750 kg zG

0 0 0

21/D

Omnibus 516 Sitzplätze außer Führersitz,    21 / B

mit Anhänger <_ 750 kg

21 / D1

Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen 540 km/h bbH; mit Anhängern <_ 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge (auch mit Anhänger) mit bbH <_ 25 km/h

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • O. • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • f.

Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013

 

Fahrzeug

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum 50 cm3 bei Verbrennungs­motor
  • Leistung 4 kW bei Elektromotor

Alter Bemerkungen

16        Die alte Klasse „M“ wurde in „AM“

umbenannt.

Die alte Klasse „S“ wurde in „AM“ integriert.

 

 

 

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum 50 cm3 bei Fremdzündungs­motoren
  • Leistung 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum 50 cm3 bei Fremdzündungs­motoren
  • Leistung 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse 350 kg

Krafträder

  • Hubraum 125 cm3
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungs­motoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung 15 kW

Krafträder

  • Leistung 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht 0,2 kW/kg

Krafträder

  • Hubraum über 50 cm3 oder
  • bbH Ober 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungs­motoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

16        Keine Geschwindigkeitsbschrän‑

kung mehr für Fahrer unter 18 Jahren.

Einschluss: AM

18        Die alte Klasse „A beschränkt“ wurde

in „A2″ umbenannt.

Keine Theorieprüfung beim direkten Aufstieg von „Al“ auf „A2″ (mind. zweijähriger Vorbesitz „Al“) erforder­lich — praktische Prüfung muss sein!

Einschluss: AM, Al

20,       Keine Theorieprüfung beim direkten

21        Aufstieg von „A2″ auf „A“ (mind.

oder     zweijähriger Vorbesitz „A2″ ) erfor‑

24 *)    derlich — praktische Prüfung muss

sein (auch für Aufsteiger aus „A2″)!

‚( Mindestalter:

20 bei Aufstieg von „A2″ auf „A“

21, wenn nur „Trikes“ gefahren werden 24 beim Direkterwerb.

Einschluss: AM, Al, A2

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
Klasse Fahrzeug

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, Al, A2 oder A fallen

—   zG max. 3.500 kg

—   max. 8 Personen außer dem Fahrer

Alter Bemerkungen

17         1 Mindestalter:

oder        17 beim Begleiteten Fahren

18 *1     ab 17 Jahren (BF 17),

18 beim Direkterwerb.

w~, Anhängerregelung

—   Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt

—     Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Wegfall der Bestimmung

„zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhänger­regelung.

Einschluss: AM, L

-111-6111                 ., Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

—   zG Anhänger über 750 kg

—   zG Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg

vgl. „B“         Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse.

Wird durch Zuteilung der Schlüssel­zahl „96″ erteilt.

Keine Prüfung, aber Schulung erfor­derlich.

 

Einschluss: vgl. „B“

 

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg

17      Vorbesitz: B

oder       Keine Theorieprüfung erforderlich ‑

18 *)      praktische Prüfung muss sein!

*) Mindestalter:

17 beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren (BF 17),

18 beim Direkterwerb.

 

Einschluss: AM, L

 

Notizen

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen ab dem 19.01.2013

             
Klasse                    Fahrzeug   Alter   Bemerkungen  
       
             

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

  • • • • • OOOOOO • • OOOOOO • • • OOOOO • • • • • • • • OOOOO • • • • • • • +

 

Fahrzeug

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, Al, A2 oder A fallen

  • für mehr als 8, aber 16 Personen außer dem Fahrer
  • Länge max. 8 m
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhänger

  • zG Anhänger über 750 kg

Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, Al, A2 oder A fallen

  • für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
  • mit Anhänger bis 750 kg zG

Alter Bemerkungen

Vorbesitz: B

`I Mindestalter:

18 für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbil­dung“

21 beim Direkterwerb.

Vorbesitz: D1

Der Anhänger darf auch zur Perso­nenbeförderung genutzt werden. Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zug­fahrzeugs“ und „zß der Kombination max. 12.000 kg“ bei der Anhänger‑

reg elung.

I Mindestalter:

18 für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbil­dung“

21 beim Direkterwerb.

Einschluss: BE sowie C1 E bei Vor­besitz Cl

Vorbesitz: B

*) Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

Einschluss: D1

 

 

 

Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger

—   zG Anhänger über 750 kg

bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, zG = zulässige Gesamtmasse

18, 20, 21 oder 24 *1 Vorbesitz: D

*) Das Mindestalter ist abhängig von deiner Tätigkeit und Qualifikation.

Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz Cl

 

Aufgabe 5

Tom Cruiser ist 28 Jahre alt. Er hat sich ein Motorrad mit einer Leistung von 70 kW gekauft. Welche Fahrerlaubnis benötigt er?

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

2.2 Zulassung von Fahrzeugen, Fahrzeugpapiere

 

2.2.1 Zulassungspflichtige und zulassungsfreie Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen für die Benutzung im öffentlichen Straßen­verkehr zugelassen sein. Ausnahmen (z. B. Anhänger in der Landwirtschaft) kannst du bei der Zulassungsstelle erfragen.

Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn für das Kraftfahrzeug eine Betriebserlaub­nis oder eine EG-Typgenehmigung vor­liegt. Damit wird sichergestellt, dass ein Kraftfahrzeug oder auch Anhänger den deutschen Verkehrsvorschriften ent­spricht.

2.2.2 Zulassungsverfahren

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs er­folgt auf der Zulassungsstelle. Für dieses Verfahren benötigst du folgende Unter­lagen:

Zulassungsbescheinigung Teil I (nicht bei Erstzulassung)

Zulassungsbescheinigung Teil Il Personalausweis

Einzugsermächtigung zur Entrichtung der Kfz-Steuer

Versicherungsbestätigung (auch als elektronische Versicherungsbestätigung „EVB“)

Prüfbericht über Haupt- und Abgas­untersuchung (nicht bei Erstzulassung)

Kennzeichen, falls vorhanden.

 

Welche Veränderungen muss ich der Zulassungsstelle mitteilen?

  1. Die Verlegung (auch wenn es nur vorübergehend ist) in einen anderen Zulassungsbezirk für länger als 3 Monate sowie die Außerbetriebsetzung. Hier musst du einen Nachweis eines anerkann­ten Verwertungsbetriebes vorlegen.

Was muss ich tun, wenn ich mein Fahr­zeug verkaufe?

Du musst dem Käufer die Fahrzeugpapiere aushändigen und der Zulassungsstelle Namen und Anschrift des Käufers mit­teilen. Der Käufer schreibt das Fahrzeug unverzüglich um. Hierzu ist eine neue Versicherungsbestätigung erforderlich. 4

Wann erlischt die Zulassung?

Wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird, die Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht oder die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird für alle zulassungspflichtigen Kraft­fahrzeuge ausgestellt. Sie gilt als Nach­weis der Betriebserlaubnis und ist zur Zulassung oder Außerbetriebsetzung erforderlich. Die Zulassungsbeschei­nigung Teil Il wird beim Fahrzeugkauf vom Händler oder Vorbesitzer ausge­geben. Sie enthält:

Wichtige Fahrzeugdaten wie Hubraum, Motorleistung, Abmessungen, Gewich­te, Anzahl der Achsen und Sitzplätze

  • Den Namen des Halters und ggf. den des Vorbesitzers
  • Angaben über Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung des Fahrzeugs

Eintragungen über technische Verände­rungen am Fahrzeug.

Beim Fahren musst du die Zulassungs­bescheinigung Teil Il nicht mitführen. Da sie als „Besitzurkunde“ gilt, solltest du sie auch nicht im Auto verwahren.

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsstelle ausgestellt. Inhaltlich ist sie mit der Zulassungsbe­scheinigung Teil Il identisch. Sie enthält zusätzlich den Fälligkeitstermin der nächsten Hauptuntersuchung. Die Feld­namen sind als EU-Codes angegeben und werden auf der Rückseite erklärt.

So verbergen sich z. B. hinter folgenden Codes diese Angaben:

Code Inhalt
5 Fahrzeugklasse
7.1-7.3 zulässige Achslast in kg
18 Fahrzeuglänge
19 Fahrzeugbreite

01. Achtung: Durch die Außen­spiegel ist dein Fahrzeug brei­ter als in den Papieren ange­geben! 4

20 Fahrzeughöhe
F.1 Zulässige Gesamtmasse
G Leermasse
P.1 Hubraum
P.2/P.4 Nennleistung in kW/kg (nur bei Krafträdern)
Q Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)
S.1 Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
T Höchstgeschwindigkeit in km/h

 

  1. Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. den Fahrzeugschein) musst du beim Fahren dabei haben und sie zuständigen Personen auf Verlangen vorzeigen.

 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 1

 

Betriebserlaubnis

Für zulassungsfreie Kfz und Anhänger wird eine Betriebserlaubnis ausgestellt. Damit wird bestätigt, dass das Fahrzeug den technischen Vorschriften entspricht. Sie enthält wichtige Fahrzeugdaten.

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, durch die

Die Fahrzeugart geändert wird (z. B. „Frisieren“ eines Mofas)

Eine Gefährdung anderer Verkehrs­teilnehmer zu erwarten ist (z. B. wenn die Motorleistung zwar gesteigert wird, die Bremsen jedoch nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind)

Das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird (z. B. „Ausräumen“ des Schalldämpfers).

Versicherungsnachweis

Der Versicherungsnachweis bestätigt bei zulassungsfreien Kraftfahrzeugen wie Mofas und Kleinkrafträdern, dass eine Haftpflichtversicherung besteht.

Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung

Ohne eine gültige Bescheinigung über die Haupt- und Abgasuntersuchung kann ein Kraftfahrzeug nicht zum Straßenver­kehr zugelassen werden.

2.2.3 Kennzeichen Amtliche Kennzeichen

IMiFA  143

Sie machen die Identifikation eines Fahr­zeugs im Straßenverkehr möglich. Die „Nummer“ wird durch die Zulassungs­stelle vergeben. Ihre Ausgestaltung und Formgebung ist verbindlich vorgeschrie­ben.

  1. Daher dürfen sie nicht verändert wer­den, müssen stets gut lesbar und sauber sowie an den vorgesehenen Stellen ange­bracht sein. Bei Dunkelheit muss das hin­tere Kennzeichen beleuchtet sein.

An den Plaketten sind die gültige Zulassung sowie der Termin der nächsten Haupt­untersuchung erkennbar.

Zulassungsfreie Anhänger ohne eigenes amtliches Kennzeichen müssen das glei­che Kennzeichen tragen wie das ziehende Kraftfahrzeug.

Wechselkennzeichen

   

1108123

._.

D M  AB 123,1,

Seit dem Jahr 2012 kannst du ein so ge­nanntes Wechselkennzeichen beantragen. Damit kannst du zwei Autos mit dem sel­ben Kennzeichen zulassen. Kfz-Versicherer bieten bei dieser Verfahrensweise z. T. Sonderkonditionen an.

Der kleine, hintere Teil des Kennzeichens bleibt dabei fest am Fahrzeug, während du den vorderen Teil wechselst, je nachdem, mit welchem Auto du fahren willst.

Achtung: Das Auto, das du dann „ohne“ Kennzeichen abstellst, darf nicht im öffent­lichen Straßenverkehr, sondern muss auf deinem Hof, in deiner Garage o. ä. stehen!

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • ••••••••••••••••••••• • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
Saisonkennzeichen Rote Kennzeichen

 

 

i
D TUT, 6617

 

 

 

Für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über betrieben werden, kannst du ein Saisonkennzeichen beantragen. Dabei entscheidest du selbst, für welchen Zeit­raum — mindestens zwei und höchstens elf Monate — das Saisonkennzeichen gelten soll. Es ist gültig vom ersten Tag des oben angegebenen Monats bis zum letzten Tag des unten stehenden Monats.

Das Saisonkennzeichen erspart dir die an­sonsten erforderliche jährliche Ab- und Anmeldung des Fahrzeugs und die damit in Verbindung stehenden Kosten.

Historische Kennzeichen

MIVV 6655 H.

Für ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung 30 Jahre oder länger zurückliegt, kann auf Antrag ein historisches Kennzeichen zu­geteilt werden. Das Fahrzeug wird dann pauschal besteuert.

Grüne Kennzeichen

MAHD 9548

Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind, z. B. Arbeitsmaschinen, erhalten grüne Kennzeichen.

Rote Kennzeichen werden von Kfz-Betrie­ben mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeu­gen verwendet zu

Prüfungsfahrten

Überführungsfahrten

Probefahrten.

Kurzzeitkennzeichen

M.040728°27

Kurzzeitkennzeichen verlieren ihre Gültig­keit durch bloßen Zeitablauf (siehe Verfalls­datum rechts im gelben Feld). Sie werden auf Antrag zugeteilt, wenn du innerhalb des Bundesgebiets mit einem nicht zugelasse­nen Fahrzeug eine Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrt machen willst.

Ausfuhrkennzeichen

  1. 239A

Diese Kennzeichen dienen der Ausfuhr nicht mehr zugelassener Fahrzeuge mit eigener Triebkraft ins Ausland.

Versicherungskennzeichen

Kleinkrafträder, Leicht­kraftfahrzeuge, Mofas oder Krankenfahrstüh­le, die kein amtliches Kennzeichen führen, aber versicherungs­pflichtig sind, benöti­gen ein Versiche­rungskennzeichen. Es gilt für ein Jahr jeweils vom 1. März an. Das Versicherungskennzeichen sowie die Versicherungsbescheinigung ist hier der Nachweis der Haftpflichtversicherung.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

2          2.3 Fahrzeuguntersuchungen

Da Halter und Fahrer für die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs verantwortlich sind, musst du immer wieder Überprüfungen am Fahrzeug vornehmen.

Ergänzend ist die Hauptuntersuchung bei TÜV, DEKRA, in anerkannten Werkstätten oder bei Sachverständigen-Organisationen in festen Intervallen vorgeschrieben.

2.3.1 Haupt- und Abgasuntersuchung

An der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen kannst du ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.

Dabei gibt der Innenkreis das Jahr, die senkrechte Zahl darüber den Monat an (hier: 10 = Oktober).

Die schwarze Markierung ist lediglich eine Ablesehilfe.

Der angegebene Termin muss auch bei Fahrzeugen eingehalten werden, die zeitweise abgestellt sind (z. B. Wohnanhänger).

 

 

Intervalle Hauptuntersuchung

Erstmalig nach 3 Jahren folgende Neufahrzeuge:

Pkw

  • Anhänger bis 750 kg zG oder ohne eigene Bremse

Wohnmobile bis 3,5 t zG.

Alle 2 Jahre: Pkw

  • Krafträder
  • Lkw und Zugmaschinen bis 3,5 t zG oder 40 km/h bbH

EL Anhänger bis 3,5 t zG

  • Wohnmobile bis 3,5 t zG
  • Wohnmobile über 3,5 t zG und bis 7,5 t zG in den ersten 6 Jahren.

Jedes Jahr:

  • Lkw über 3,5 t zG
  • Anhänger über 3,5 t zG
  • Wohnmobile über 3,5 t zG.

Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK)

Wird im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt und gilt für alle Krafträder,

die ein amtliches Kennzeichen führen müssen und

ab dem 1.1.1989 erstmals zugelassen worden sind.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

2.3.2 Veränderungen am Fahrzeug/Erlöschen der Betriebserlaubnis

 

Willst du nachträglich Teile am Fahrzeug an- oder einbauen, muss eine Betriebs­erlaubnis, eine Bauartgenehmigung, ein Teilegutachten oder eine EWG- bzw. ECE­Genehmigung vorliegen.

In der Genehmigung muss vermerkt sein, ob du die Änderungen von einem Kfz-Sachverständigen abnehmen lassen musst. Die Abnahme muss dann unver­züglich durchgeführt werden. Ein Abdruck oder eine Kopie der Genehmigung für das Fahrzeugteil musst du dann beim Fahren dabei haben und auf Verlangen vorzeigen. Die Einbauanweisung des Herstellers ist genau zu beachten. A

Beim Einbau von Fahrzeugteilen, für die keine Genehmigung vorliegt, muss durch einen Sachverständigen ein Gutachten erstellt werden. Dieses Gutachten musst du beim Fahren immer dabei haben.

Ein Verstoß gegen diese Regelungen zieht ein Bußgeld, Punkte im Verkehrs­zentralregister sowie ein Erlöschen des Versicherungsschutzes nach sich. A

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

…………………………………………….

2        2.4 Versicherungen, Verlust des Versicherungsschutzes

 

 

2.4.1 Haftpflichtversicherung

Bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug können sehr hohe Schäden entstehen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung für Halter von Kfz und Anhängern vor.

Wenn du ohne Haftpflichtversicherung oder mit einem nicht verkehrssicheren Auto herumfährst, machst du dich straf­bar. Erlischt die Haftpflichtversicherung, musst du dein Fahrzeug bei der Zulas­sungsstelle abmelden und darfst damit nicht mehr fahren.

Als Nachweis für die Haftpflichtversiche­rung gilt im Inland der Versicherungsnach­weis, den du bereits bei der Anmeldung deines Fahrzeugs benötigst. Merke: Ohne Versicherungsnachweis keine Zulassung!

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt Personen- und Sachschäden deines Unfallgegners, wenn du den Unfall selbst verschuldet hast. Dann spricht man von Verschuldenshaftung.

Viele Unfälle im Straßenverkehr sind aber nicht auf das Verschulden des Fahrers zurückzuführen, z. B. wenn sich eine Rad­kappe löst und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Verletzte und Geschädigte haben aber dennoch Anspruch auf Ent­schädigung durch die Kfz-Haftpflicht­versicherung des Verursachers. Dann spricht man von Gefährdungshaftung.

Der Geschädigte soll dabei finanziell so gestellt werden, als ob der Unfall gar nicht passiert wäre.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • O • • • • • OOOOOOOOO

 

Schadenersatz, Regress

Wenn der Versicherte das Risiko, einen Schaden zu verursachen, willkürlich erhöht, weil er z. B. unter Einfluss von Alkohol fährt oder Fahrerflucht begeht, kann die Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro Regress fordern.

Einschränkungen beim Versicherungs­schutz kann es unter Umständen auch in folgenden Fällen geben:

Fahren unter Einfluss von Drogen
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Bewusstes Fahren mit einem verkehrs­unsicheren Fahrzeug

Unberechtigter Gebrauch eines Fahr­zeugs (z. B. Entwendung)

Versicherungsbetrug.

Versicherungen im Ausland

Die „Grüne Karte“ ist dein Versicherungs­nachweis für den internationalen Kraft­verkehr. Sie enthält wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Sie ist kostenlos beim Kfz-Versicherer er­hältlich.

Die Abwicklung eines Schadens wird dadurch erheblich leichter, darum sollte die Grüne Karte am besten immer griff­bereit im Handschuhfach des Autos liegen.

Was du auch wissen solltest: Bei Unfällen im Ausland gilt grundsätzlich das natio­nale Recht des Landes, in dem der Unfall passiert.

Oft ist die gesetzliche Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung weitaus geringer als in Deutschland. Die Folge: Die Entschädigungen fallen erheblich niedriger aus.

Informiere dich daher vor der Fahrt ins Ausland, wie du dich bei einem Schadens­fall verhalten musst.

 

per Webcam oder 120311 eingeben

 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

 

FWAI

Das Auto ist versichert gegen:

Diebstahl, Raub, Entwendung durch eine unbefugte Person

Feuer, Blitzschlag, Explosion Sturm, Hagel, Überschwemmung

Zusammenstoß/Unfall mit Haarwild (Rehe oder Hirsche)

Glasbruch

Kabelschäden nach Kurzschluss Marderbiss (teilweise).

In den oben genannten Schadensfällen ersetzt die Teilkasko die Reparaturkosten, bei Totalschaden den Wiederbeschaf­fungswert deines Fahrzeugs.

Vollkasko

2.4.3 Sonstige Versicherungen Insassenunfallversicherung

Sie tritt ein, wenn Mitfahrer in einem Auto bei einem Unfall zu Schaden kommen, verletzt oder getötet werden — unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Versichert sind der Fahrer und alle berechtigten Insassen des Fahrzeugs, zum Beispiel auch Tramper oder Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft (Ausnahme: Berufsfahrer).

Rechtsschutzversicherung

Bei Rechtsfragen hilft diese Versicherung zum Beispiel bei der Vermittlung eines Anwalts. Kosten für den juristischen Beistand und Gerichtskosten werden über­nommen.

 

 

idiom Sie tritt neben den Schadensfällen der Teil­kaskoversicherung zu­sätzlich ein bei:

 

Sämtlichen Unfällen, gleichgültig, ob fremd- oder selbstverschuldet — egal, ob Dritte beteiligt sind oder nicht

Mutwilliger Zerstörung oder Beschädi­gung durch Fremde (Vandalismus).

 

3. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

3.1    Grundregel § 1 (StVO) ………………………………………………………..

48
3.1.1    §1 der Straßenverkehrsordnung …………………………………………………………… 48
3.1.2    Vertrauensgrundsatz …………………………………………………………………………….. 50
3.2 Verkehrszeichen ………………………………………………………………… 51
3.2.1    Systematik und Logik ……………………………………………………………………………. 51
3.2.2    Grenzen von Verkehrszeichen ……………………………………………………………… 52
3.2.3    Besonderheiten ……………………………………………………………………………………. 54
3.3  Gefahrzeichen …………………………………………………………………… 56
3.4 Vorschriftzeichen ……………………………………………………………….. 59
3.5  Richtzeichen …………………………………………………………………….. 70
3.6 Verkehrseinrichtungen ……………………………………………………….. 79
3.7  Sinnbilder …………………………………………………………………………. 80

 

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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3        3.1 Grundregel §1 (StVO)

In Deutschland gibt es über 50 Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge. Klar, dass es da genaue Regeln geben muss, wie man sich zu verhalten hat.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt diese Regeln vor. Da es aber nicht möglich ist, alle erdenklichen Verkehrssituationen speziell zu regeln, gibt es in der StVO den §1 — die Grundregel.

3.1.1 § 1 der Straßenverkehrsordnung

 

§1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Vorsicht                                                       Rücksicht

 

  1. Nur wenn du eine Gefahr auch als sol­che erkennst, kannst du dich vorsichtig verhalten. Du bist ebensowenig unfehlbar wie die anderen — rechne mit ihren Feh­lern. Dazu gehört neben deinem Wissen um die Gefahr auch die „Vor-Sicht“, also das vorausschauende Fahren.

Vorausschau ist deine aktive Blickführung auf das Verkehrsgeschehen. Das ist zwar anstrengend, aber so entdeckst du Gefahr-quellen, bevor sie zur eigentlichen Gefahr werden. Dabei gilt: Je öfter und kürzer deine Blicke, desto größer die Anzahl der gesammelten Informationen!

Wenn du z. B. ein Fahrzeug mit orts­fremdem Kennzeichen vor dir schon früh erkennst, überrascht dich unerwartetes Bremsen, Anhalten, um nach dem Weg zu fragen, oder zu spätes Blinken nicht.

Es ist nicht immer leicht, rücksichtsvoll anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber zu sein. Aber du bist schließlich auch froh, wenn ein anderer nicht gleich hupt, weil bei dir z. B. das Einparken nicht auf Anhieb klappt.

Wenn du defensiv fährst, bestehst du nicht auf deinem Recht, nimmst Rücksicht auf Interessen anderer, erkennst deren Probleme sowie eventuelles Fehlverhalten und hilfst ihnen.

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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Schädigung                                                Behinderung

 

 

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Im Straßenverkehr musst du dich so verhalten, dass dabei kein anderer zu Schaden kommt. Die Frage der Schuld spielt dabei zuerst einmal eine unterge­ordnete Rolle.

Gefährdung

Was sind eigentlich Gefährdungen? ,Verhaltensweisen, die leicht zu einem Schaden führen können“ oder „wenn du Angst bekommst“. So lässt sich eine Gefährdung am ehesten umschreiben.

  1. In der Praxis sind das z. B:
  • Kurven schneiden
  • Zu schnell fahren
  • Dicht auffahren
  • Zu spät abblenden
  • Ein liegen gebliebenes Fahrzeug falsch oder gar nicht absichern
  • Die Autotür unvorsichtig öffnen
  • Ein verkehrsunsicheres Auto fahren.

Viele Behinderungen im Straßenverkehr sind unvermeidbar, z. B. eine Reifenpanne, langsames Fahren an Gefahrstellen etc.

Strafbar sind jedoch die Behinderun­gen, die du vermeiden kannst. Und davon gibt es jede Menge:

  • Den Motor im fließenden Verkehr abwürgen
  • Langsamfahren ohne triftigen Grund
  • Wegen Spritmangel liegen bleiben
  • Geparkte Fahrzeuge einklemmen.

Belästigung

Belästigungen sind ein „Zufügen von kör­perlichem oder seelischem Unbehagen“. Auch hier gilt: Viele Belästigungen kannst du nicht vermeiden, z. B. wenn du bei Gefahr hupst.

Strafbar sind also die vermeidbaren Belästigungen, wie:

  • Lautes Zuschlagen von Türen
  • Mit dem Gas spielen
  • Unnötiges Herumfahren
  • Den Motor bei längerem Halt laufen lassen
  • Kavalierstarts
  • Polternde Ladung.

 

 

3.2 Verkehrszeichen

 

 

 

Gefahr wird immer signalisiert durch ein Dreieck, Spitze nach oben, roter Rand.

Ein Verbot wird in der Regel durch eine Scheibe mit rotem Rand auf weißem Grund dargestellt.

Dorsten 28 km 223 Bottrop 14 km

Hinweise sind meist vier- oder fünfeckig, blau, gelb, weiß oder grün.

werktags
18-19h

Verkehrszeichen können durch Zusatz­zeichen ergänzt werden. Sie sind

direkt unter dem Verkehrszeichen ange­bracht.

Zu den Verkehrszeichen zählen auch Fahr­bahnmarkierungen.

Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Ver­kehrszeichen.

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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Es ist nicht immer leicht, sich in solch einem „Schilderwald“ zurechtzufinden. Du musst zunächst entscheiden, welche Verkehrszeichen für dich gelten und dich dann danach richten. An Baustellen kommt oft hinzu, dass die Verkehrszeichen falsch angebracht sind, sodass ihre Bedeu­tung zum Teil nicht eindeutig ist.

Aber auch, wenn nur ein Verkehrszeichen angebracht ist, kann es zu Missverständ­nissen kommen.

So gibt es nicht nur ähnliche Verkehrs­zeichen, sondern manchmal sind sie auch

  • Zugewachsen
  • Verdeckt
  • Verwittert
  • Zugeschneit

Nicht selten gehen sie auch neben Reklame­tafeln oder sonstigen Ablenkungen unter.

Das Nichtbeachten von Verkehrszeichen kann also mehrere Gründe haben:

Nicht Sehen

War das Verkehrszeichen verdeckt?

Warst du abgelenkt?

Hast du das Verkehrszeichen nicht wahr­genommen?

Nicht Kennen

Waren dir die damit verbundenen Rege­lungen nicht bekannt?

Nicht Akzeptieren

Kanntest du die Regeln zwar, hast sie aber bewusst ignoriert?

 

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Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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3.2.3 Besonderheiten

Wichtige Verkehrszeichen sollen immer gut erkennbar sein (auch bei Schnee, von hinten etc.). Deshalb haben sie besondere Formen.

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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Verkehrszeichen gibt es nicht nur in der

„klassischen“ Schilderform, sondern auch als Fahrbahnmarkierungen.

Die meisten Markierungen schreiben ein bestimmtes Verhalten vor, sind also Vor­schriftzeichen.

Beispiele hierfür sind: Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung, Sperrflächen oder der Fußgängerüberweg.

Die Leitlinie und die Wartelinie zählen zu den Richtzeichen.

Verkehrszeichen können außerdem auch durch Leuchten erzeugt werden. Das sind so genannte Matrix-Zeichen.

Die Bedeutung des Verkehrszeichens bleibt unverändert, jedoch sind hier sonst weiße Flächen schwarz. Die Symbole oder Zahlen sind nicht wie gewohnt schwarz, sondern weiß.

Auf einem Fahrzeug angebrachte Ver­kehrszeichen gehen den Anordnungen ortsfest angebrachter Verkehrszeichen vor. Sie gelten auch, während sich das Fahr­zeug bewegt.

 

 

Die Anordnungen/Bedeutungen von gelben Fahrbahnmarkierungen gehen weißen Markierungen vor. ~

30190

 

Diese MLC-Schilder (Military Load Class) gelten nur für das Militär!

Sie geben das höchstzulässige Gewicht für Rad- oder Kettenfahrzeuge an.

Du findest sie häufig vor Brücken oder Überführungen.

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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3.3 Gefahrzeichen

Bei Gefahrzeichen musst du dich auf die angekündigte Gefahr einstellen. Du:

  • Erhöhst deine Aufmerksamkeit
  • Verringerst deine Geschwindigkeit
  • Gehst ggf. in Bremsbereitschaft.

Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen Gefahrzeichen im Allgemeinen 150 bis 250 m vor der Gefahrstelle.

Ist die Entfernung erheblich geringer, kann sie auf einem Zusatzzeichen an­gegeben sein.

Nur noch 100 m bis zur Gefahrstelle.

Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie in der Regel kurz vor der Gefahrstelle.

Ein Zusatzzeichen kann die Länge der Gefahrstrecke an­geben.

Steht das Gefahrzeichen vor einer Ein­mündung, kann ein Zusatzzeichen in die Richtung der Gefahrstelle weisen, falls sie in der anderen Straße liegt.

Hier liegt die Gefahrstelle in der Straße nach rechts.

 

Allgemeine Gefahrzeichen

Gefahrstelle

Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.

Dieses Zusatzzeichen warnt dich beispielsweise vor schlechtem Fahrbahn­rand.

Hier darf Wintersport getrie­ben werden. Die Straße wird nicht gestreut — rechne mit Eis- und Schneeglätte. 44

Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts

  • Kurve (rechts)

Sie kann gefährlicher (schär­fer) sein, als erwartet. Fahr langsamer und äußerst rechts.

Doppelkurve (zunächst rechts)

Mach langsam und fahr in niedrigerem Gang möglichst weit rechts.

Gefälle

Der Bremsweg ist länger als in der Ebene. Die Bremswir­kung kann bei langer Talfahrt nachlassen. Schalte vor dem Gefälle herunter bzw. wähle bei Automatik-Fahrzeugen eine niedrigere Fahrstufe.

Dieses Zusatzzeichen bedeu­tet, dass die Gefällstrecke 800 m lang ist.

Steigung

Schalte rechtzeitig davor herunter.

Unebene Fahrbahn

Das Zeichen steht oft vor Querrinnen, Mulden und Schlaglöchern.

  • Gefahr für Insassen, Fahr‑

zeug und Ladung. Feder­bruch-, Achsbruch- und Schleudergefahr!

Schnee- oder Eisglätte Im Herbst, Winter und Früh­jahr gilt größte Vorsicht: Fahr langsam, mach keine plötzlichen Lenkbewegun­gen, brems nicht scharf und beschleunige nur wenig.

 

Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz 4 Vermeide scharfes Bremsen, Beschleunigen oder ruck­artiges Lenken.

Steinschlag

Verringere dein Tempo, da Steine auf der Straße liegen könnten. Vorausfahrende könnten plötzlich bremsen. Nicht halten oder parken!

Splitt, Schotter

Mach langsamer und vermei­de starkes Beschleunigen, plötzliche Lenkbewegungen sowie geringen

Abstand zum Vordermann.

Seitenwind

Fahr langsam, rechne mit Windböen und stell dich auf Gegenlenken ein. Überhol nach Möglichkeit nicht.

Verengte Fahrbahn

Fahr vorsichtig an die Eng­stelle heran, achte auf Ge­genverkehr und lass ihn erst aus der Engstelle ausfahren. Überhol möglichst nicht.

Das Zusatzzeichen gibt die Entfernung zur Engstelle an.

Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn

Du musst dem Gegenverkehr Vorrang gewähren. Endet ein Fahrstreifen, wendest du das Reißverschlussverfahren an (siehe 9.2 „Nebeneinander-fahren“).

Baustelle

Fahr vorsichtig und rechne mit Baumaterial, Baustellen­fahrzeugen und Arbeitern auf der Fahrbahn. Oft ist die Fahrbahn dreckig oder un­eben und somit rutschig.

Das Zusatzzeichen gibt dir die Entfernung bis zum Beginn der Baustelle an.

Stau

Vorausfahrende könnten plötzlich bremsen! Pass gut auf und halte mehr Abstand. Brems bei Stau ab und schalte das Warnblinklicht ein.

Gegenverkehr 4

Das Zeichen steht z. B. im Baustellenbereich, am Ende einer Autobahn oder es kennzeichnet des Endes einer Einbahnstraße. 0. Es warnt dich nachts auch vor Blendung durch den Gegenverkehr. 4

Bewegliche Brücke

Die Fahrbahn kann hochge­zogen, ausgeschwenkt oder gedreht werden. Park nicht auf der Brücke.

Ufer

Eine so gekennzeichnete Straße führt auf ein unge­sichertes Ufer oder Hafen­becken zu. Besonders bei Dunkelheit kannst du die Wasseroberfläche leicht mit der Fahrbahn verwechseln.

Lichtzeichenanlage

Eine ampelgeregelte Kreuzung, Einmündung, Fuß­gängerfurt oder eine Signal­anlage vor einer Baustelle wird angekündigt. 4

Fußgänger

Auf so gekennzeichneten Straßen musst du verstärkt mit Fußgängern rechnen.

 

Fußgängerüberweg

Dieses Zeichen warnt dich vor einem schlecht einzu­sehenden oder erst spät erkennbaren Fußgänger­überweg.

Kinder

Eine Gefährdung von Kin­dern musst du unbedingt ausschließen!

Pass daher besonders gut auf, erstelle nötigenfalls Bremsbereitschaft und mach langsam.

Radfahrer kreuzen

Vorsicht im Kreuzungsbe­reich: Ein Radfahrer könnte deine Fahrspur kreuzen!

Viehtrieb, Tiere

Hier musst du mit stark ver­unreinigter Fahrbahn und Weidetieren, die die Fahr­bahn versperren, rechnen.

Wildwechsel

Verringere dein Tempo und fahr besonders vorsich­tig. Wenn Wild auftaucht, musst du abblenden und bremsen! Weiche nicht aus, wenn sonst der Gegenver­kehr gefährdet würde (siehe 11.4.2 „Der Wildunfall“). 4

Flugbetrieb

Rechne mit plötzlich auftre­tendem Flugzeuglärm und bei Dunkelheit mit Blendung durch die Scheinwerfer lan­dender Flugzeuge.

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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3.4 Vorschriftzeichen

Andreaskreuz

Das Zeichen — auch liegend — befindet sich vor dem Bahn­übergang, und zwar in der Regel unmittelbar davor. Du musst dem Schienenverkehr Vorrang gewähren (siehe 6.7 „Bahnübergänge“).

Bis zu 10 m vor dem Zeichen gilt Haftver­bot, wenn du es sonst verdecken würdest. Vor und hinter dem Andreaskreuz darfst du auch nicht parken — innerhalb geschlos­sener Ortschaften bis zu je 5 m, außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m. Ein Blitzpfeil in der Mitte des Andreas­kreuzes zeigt dir, dass die Bahnstrecke eine Spannung führende Fahrleitung hat. Bei einem Zusatzzeichen mit schwarzem Pfeil gilt das Andreaskreuz nur für den Straßenverkehr in Richtung dieses Pfeils.

vr

Vorfahrt gewähren

Fahr langsam zur Kreuzung, dort haben die Verkehrsteil­nehmer aus der Querrich­tung Vorfahrt (siehe 5.4 „vorfahrtregelnde Verkehrs‑

zeichen“).

Du darfst bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn du es verdecken wür­dest.

Wenn dieses Zusatzzeichen über dem Zeichen „Vorfahrt gewähren“ angebracht ist, musst du Vorfahrt gewähren und auf kreu­zende Radfahrer von links und rechts ach­ten (der Radweg ist auch für die Gegen­richtung freigegeben).

Hier musst du der Schienen­bahn Vorfahrt gewähren.

  1. Mit diesem Zusatzzeichen unter dem Verkehrszeichen ,Vorfahrt gewähren“ Wird das Zeichen „Halt. Vorfahrt gewähren“ angekündigt. Nach 100 m musst du an­halten.

Halt. Vorfahrt gewähren Du musst in jedem Fall (auch, wenn auf der bevor‑

rechtigten Straße kein Fahr‑

zeug kommt) anhalten und

Vorfahrt gewähren.

Ist eine Haltlinie vorhanden, musst du vor ihr anhalten. Gibt es keine Haltlinie, hältst du an der Sichtlinie, also dort, wo du die andere Straße einsehen kannst, an (siehe 5.4 „vorfahrtregelnde Verkehrszeichen“). Du darfst bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn du es sonst verdecken würdest.

Das Zusatzzeichen zeigt dir zusammen mit den Zeichen ,Vorfahrt gewähren“ oder „Halt. Vorfahrt gewähren“ den Verlauf der (abknickende) Vorfahrt­straße an (siehe 5.5 „abknickende Vorfahrt­straße“).

  1. Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! Siehe 9.3 „Vorbeifahren“.

 

Vorgeschriebene Fahrtrichtung

po Du musst an der nächsten Kreuzung oder Einmündung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen und blinken, es sei denn, der Pfeil zeigt geradeaus. Die hier aufgeführten Zeichen verbieten dir gleich­zeitig, in eine andere als die angegebene(n) Richtung(en) zu fahren. 4

Durch ein entsprechendes Zeichen können auch andere Fahrtrichtungen vorgeschrie­ben werden, als unten gezeigt.

Rechts

Du musst hinter dem Zeichen nach rechts abbiegen. Blinke rechtzeitig und sichere den Verkehrsraum hinter dir ab.

Hier rechts

Hier biegst du vor dem Zeichen ab.

Geradeaus und rechts

Du darfst nur in diese beiden Richtungen fahren. Blinke und ordne dich richtig ein.

Kreisverkehr

Du musst der vorgeschriebe­nen Fahrtrichtung im Kreis­verkehr rechts folgen. Auf der Fahrbahn im Kreisver­kehr darfst du nicht halten. Beim Einfahren in den Kreis­verkehr blinkst du nicht, beim Ausfahren schon! Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darfst du in der Regel nicht überfahren (siehe 5.6 „Kreis­verkehr“).

Einbahnstraße

Das Zeichen steht parallel zur Fahrtrich­tung und schreibt dir deine Fahrtrichtung vor. Trotzdem Vorsicht: Es können Fahr­zeuge (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen) entgegenkommen.

Rückwärtsfahren oder wenden darfst du in Einbahnstraßen nicht. Du fährst rechts und überholst links — Ausnahme: Straßen­bahnen darfst du auch rechts überholen. In Einbahnstraßen darfst du in Fahrtrich­tung rechts und links halten oder parken.

Das Zusatzzeichen zeigt dir, dass du auf Radverkehr aus der Gegenrichtung achten musst. Das gilt besonders beim Einbiegen und beim Verlassen der Einbahnstraße.

Vorgeschriebene Vorbeifahrt

Rechts vorbei

Dieses Zeichen schreibt dir vor, rechts an einer Ver­\~/ kehrsinsel, einem Hindernis, einer Baustelle usw. vorbei­zufahren. „Links vorbei“ wird entspre­chend vorgeschrieben. Zum Ausscheren musst du blinken. 4

Dieses Zeichen verbietet dir nicht, hier nach links abzubiegen!

 

Befahren eines Seitenstreifens als Fahr­streifen

Seitenstreifen befahren Hier musst du den Seiten­streifen wie einen rechten Fahrstreifen befahren. Du darfst die Fahrbahnbe­grenzung wie eine Leit­linie überfahren.

Wird dieses oder eins der folgenden Zeichen für eine Fahrbahn mit mehr als zwei Fahrstreifen angeordnet, zeigen die Zeichen eine entsprechende Anzahl Pfeile.

Das Zusatzzeichen kündigt die Aufhebung der Anordnung an.

Seitenstreifen nicht mehr befahren

Das Zeichen hebt die Anordnung „Seiten­streifen befahren“ auf.

Seitenstreifen räumen Bei diesem Zeichen musst du den Seitenstreifen räumen.

Straßenbahnen oder Linien­busse

Achte an der Haltestelle darauf, die Fahrgäste weder zu gefährdet noch zu behin­dern. Bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen gilt Parkverbot, aber halten darfst du (weitere Regelungen siehe 8.2.1 „Busse, Schulbusse und Straßenbahnen“).

Dieses Zusatzzeichen kenn­zeichnet eine Schulbushalte­stelle.

Taxenstand

  • Du darfst hier nicht halten,

musst aber mit an- und ab­fahrenden Taxen rechnen (siehe 8.2.2 „Taxen“).

Sonderwege

Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwege benut­zen. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Benutzung untersagt (siehe 4.3.3 „Sonder­fahrstreifen/Sonderwege“)!

Radfahrer

(Radweg)

Falls dir ein Zusatzzeichen das Befahren des Sonder­wegs erlaubt, darfst du hier nur mit mäßiger Geschwin­digkeit fahren.

Reiter

  1. (Reitweg) 44

Falls du hier fahren darfst, musst du deine Geschwin­digkeit anpassen und auf die Reiter besondere Rücksicht nehmen.

Fußgänger

Dieses Zeichen steht nur dort, wo eine Klarstellung notwendig ist.

  • Hier darfst du auf dem

Gehweg fahren, wenn du Waren ausliefern oder ab­holen musst. Dabei musst du auf Fußgänger besonders Rücksicht nehmen und du darfst nur mit Schrittge­schwindigkeit (4-7 km/h) fahren!

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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Gemeinsamer Fuß- und Radweg

Hier teilen sich Radfahrer und Fußgänger einen Sonderweg. Die Radfahrer müssen auf die Fußgänger Rücksicht nehmen und bei Bedarf ihre Geschwindigkeit anpassen.

Getrennter Rad- und Fußweg

Hier ist der Bereich für die Fußgänger von dem für die Radfahrer baulich oder durch Markierungen getrennt.

Beginn eines Fußgänger­bereichs

Wenn dir ein Zusatzzeichen das Befahren erlaubt, darfst du nur mit Schrittgeschwin­digkeit (4-7 km/h) fahren. Die Fußgänger darfst du we­der gefährden noch behin­dern. Wenn nötig, musst du warten.

Ende eines Fußgänger­bereichs

Beginn einer Fahrradstraße Hier dürfen alle Verkehrsteil­nehmer nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. Mit dem Auto darfst du hier nur bei entsprechendem Zusatzzeichen fahren. Dann gilt: Du darfst die Radfahrer weder gefährden noch be­hindern.

Ende einer Fahrradstraße

Linienomnibusse 4

Auch hier darfst du nur bei entsprechendem Zusatzzei­chen fahren — häufig wird der Fahrstreifen für Taxen und/ oder Radfahrer freigegeben.

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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Verkehrsverbote

Der Name sagt es schon: In so gekenn­zeichneten Straßen darfst du (je nachdem, mit welchem Fahrzeug du unterwegs bist) nicht fahren

Verbot für Fahrzeuge aller Art

Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge oder für Tiere. Krafträder, Fahrräder und Personal Transporter darfst du schieben.

Bei diesem Zusatzzeichen darfst du als Bewohner oder Besucher der Bewohner die Straße benutzen.

Zusätzlich kann auch dieses Zusatzzeichen angebracht sein. Dann ist in der betref­fenden Straße Wintersport erlaubt. Achte auf Winter­sportler und fahr ggf. mit Schrittgeschwindigkeit. Achtung: Solche Straßen werden oft nicht gestreut!

Dieses Zusatzzeichen erlaubt Kindern, auch auf der Fahr­bahn und den Seitenstreifen zu spielen.

Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Mit dem Pkw oder Lkw darfst du die Straße also nicht be­fahren, mit dem Motorrad schon.

Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Ge­samtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhän­ger, und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse

Ist auf einem Zusatzzei­chen ein Gewicht, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, wenn die zulässige Ge­samtmasse dieser Fahrzeuge (ggf. einschließlich Anhän­ger) die angegebene Grenze überschreitet.

Verbot für Radfahrer

Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkraft­räder und Mofas

Verbot für Mofas

Verbot für Fußgänger

Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkraft­räder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Verbot für kennzeichnungs­pflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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  1. Die folgenden Zeichen verbieten dir die Verkehrsteilnahme, wenn die Maße oder Gewichte deines Fahrzeugs einschließlich Ladung eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tatsächliche Grenze überschreiten.

 

Tatsächliches Gewicht

Bei Fahrzeugkombinationen zählt das Gewicht jedes ein­zelnen Fahrzeugs und auch bei Sattelkraftfahrzeugen das der Sattelzugmaschine und des Sattelanhängers ge­trennt. Übersteigt das Ge­wicht eines der beiden Fahr­zeuge (Zugmaschine oder Anhänger) das angegebene Gewicht, darfst du diese Straße nicht benutzen.

Schneeketten sind vor­geschrieben Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

Beginn eines Verkehrs­verbots zur Verminderung schädlicher Luftverun­reinigungen in einer Zone In so einer Zone darfst du nicht fahren, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt es dir. Weitere Ausnahmen siehe 13.7.2 „Verkehrsverbote“.

Dieses Zusatzzeichen

nimmt Kraftfahrzeuge

vom Verkehrsverbot aus,

die mit einer entsprechenden

Plakette ausgestattet sind.

Ende eines Verkehrs­verbots zur Verminderung schädlicher Luftverun­reinigungen in einer Zone

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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Wendeverbot A

Dieses Zeichen steht z. B. auf Fahrbahnen mit Mittel­insel, an denen du zwar wenden könntest, andere Verkehrsteilnehmer dadurch aber gefährden oder behin­dern würdest — es verbietet das Wenden, nicht aber das Abbiegen nach links.

Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand

Das Zeichen verbietet dir, wenn du ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamt­masse über 3,5 t oder eine Zugmaschine fährst, den an­gegebenen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten. Pkw und Bus­se sind vom Verbot ausge­nommen.

Streckenverbote

Zulässige Höchstge­schwindigkeit

Du darfst nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.

Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben für bestimmte Fahrzeugarten geltende Höchstgeschwindigkeiten trotz des Zeichens bestehen (siehe 7.3.2 „Besondere Vorschriften“).

01.Das Zusatzzeichen ver­bietet dir, die angegebene Geschwindigkeit bei nasser Fahrbahn zu überschreiten.

Beginn der Tempo 30-Zone Innerhalb der gesamten Zone darfst du nicht schnel­ler als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.

 

 

 

 

Ende der Tempo 30-Zone

 

 

Vorgeschriebene Mindest­geschwindigkeit

Hier darfst du nicht lang­samer als mit der angegebe­nen Geschwindigkeit fahren, es sei denn, die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetter­verhältnisse zwingen dich dazu. Wenn du (z. B. wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder der Eigen­schaften von Fahrzeug und Ladung) nicht so schnell fahren kannst oder darfst, darfst du die Straße nicht benutzen./

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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Die beiden folgenden Zeichen verbieten Kraftfahrzeugführern das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.

Ist auf einem Zusatzzeichen ein Gewicht wie „7,5 t“ angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.

Überholverbot für Kraft­fahrzeuge aller Art Krafträder ohne Beiwagen, Fahrräder mit Hilfsmotor, Straßenbahnen und nicht motorisierte Fahrzeuge darfst du aber überholen. 4

Überholverbot für Kraftfahr­zeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhän­ger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse

Wenn das Überholverbot nur für eine kurze Strecke gilt oder wie hier auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist, wird sein Ende nicht mehr extra gekennzeichnet. 4

Das Ende eines Streckenverbots ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Zeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen an­gebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die ange­zeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die folgenden Zeichen:

Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 4

Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit

Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art

Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

  1. Ende sämtlicher Strecken­verbote

Streckenverbote sind Über­holverbote und Geschwin­digkeitsregelungen. 4

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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Markierungen

z

Fußgängerüberweg

Nähere dich langsam und lass Fußgänger die Fahrbahn überqueren (nötigenfalls an­halten). Das Überholen sowie das Halten auf und bis zu 5 m vor dem Überweg ist verboten.

Haltlinie

An der Haltlinie musst du immer anhalten, wenn das „Stopp-Schild“, Bahnschranken, Ampeln oder ein Polizist es anordnen. Erforderlichenfalls musst du an der Sicht­linie noch mal anhalten.

Fahrstreifenbegrenzung (a)

Die Fahrstreifenbegrenzung trennt den für den Gegenverkehr bestimmten Teil der Fahrbahn oder mehrere Fahrstreifen für die selbe Richtung voneinander ab. Sie kann auch aus einer Doppellinie bestehen. Du darfst die durchgehende Linie nicht überfahren (weitere Regelungen siehe 4.2 „Fahrbahnmarkierungen“).

Fahrbahnbegrenzung (b)

Die Fahrbahnbegrenzung soll nicht nur den Fahrbahnrand deutlich machen, sondern kann auch einen Seitenstreifen oder Sonderweg abgrenzen (Regelungen siehe 4.2 „Fahrbahnmarkierungen“).

Einseitige Fahrstreifenbegrenzung Wenn du auf dem Fahrstreifen A fährst, darfst du die durchgehende Linie nicht überqueren oder über ihr fahren. Auf der Fahrbahn darfst du nur parken, wenn zwischen deinem Auto und der durch­gehenden Linie noch mindestens 3 m Platz bleiben.

Wenn du auf dem Fahrstreifen B fährst, darfst du die Markierung überfahren, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird (siehe 4.2 „Fahrbahnmarkierungen“).

Pfeile

Sie empfehlen dir, dich frühzeitig einzu­ordnen. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, darfst du auch rechts überholen. Sind zwischen den Pfeilen Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen markiert, musst du der Fahrtrichtung an der nächsten Kreuzung/Einmündung folgen. Auf der mit Pfeilen markierten Strecke gilt Haltverbot.

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

. • • • • • • • • • • OOOOOOOOOOOOOOO • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

 

Vorankündigungspfeil

Hiermit kann eine Fahrstreifenbegrenzung angekündigt oder das Ende eines Fahr­streifens angezeigt werden.

Sperrfläche

Sperrflächen darfst du mit dem Auto nicht benutzen.

Parkflächenmarkierungen

Sie ordnen an, wie du dein Fahrzeug auf­stellen musst. Die durchgehenden Linien darfst du überqueren. Markierungen kön­nen Fahrzeugen mit einem zulässigen Ge­samtgewicht bis zu 2,8 t auch das Parken auf Gehwegen erlauben (siehe Zeichen „Parken auf Gehwegen“ in dieser Lektion).

Grenzmarkierung für Halt- und Park­verbote

Sie bezeichnen, verlängern oder verkürzen vorgeschriebene Halt- oder Parkverbote. Innerhalb der hier abgebildeten Grenz­markierung darfst du beispielsweise nicht parken.

Alle Linien können durch Markierungs­knopfreihen ersetzt oder auch mit anderen Mitteln ausgeführt werden (z. B. im ver­kehrsberuhigten Bereich mit Pflasterstein­linien).

Gelbe Markierungen, Markierungs­knopfreihen oder auch rot-weiße Leit­marken heben die Anordnungen der Markierungen auf. Du darfst sie nur über­queren, wenn sie wie Leitlinien aussehen und der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

 

3        3.5 Richtzeichen

Vorfahrt

Das Zeichen gibt dir nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung Vorfahrt (siehe 5.4 „vorfahrtregelnde Ver­kehrszeichen“).

Vorfahrtstraße

Das Zeichen gibt dir bis zum Zeichen „Vorfahrt gewähren“, „Halt. Vorfahrt gewähren“ oder „Ende der Vorfahrt­straße“ Vorfahrt.

Außerhalb geschlossener Ortschaften darfst du auf der Fahrbahn einer Vorfahrt­straße nicht parken — also fahr zum Parken auf Parkplätze, Seitenwege oder Seiten­streifen.

Dieses Zusatzzeichen zeigt dir den Verlauf der Vorfahrt­straße an. Wenn du der ab­knickenden Vorfahrtstraße folgen willst, musst du dies rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker ankündigen. Auf Fußgänger musst du besondere Rück­sicht nehmen — wenn nötig, musst du warten (siehe 5.5 „abknickende Vorfahrt­straße“).

Ende der Vorfahrtstraße 4

Vorrang vor dem Gegen­verkehr

Siehe 9.3 „Vorbeifahren“.

Ortstafel Vorderseite Hier beginnt eine ge­schlossene Ortschaft. Von hier an gelten die für den Verkehr innerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften, z. B.

  • 0 Du darfst höchstens 50 km/h schnell fahren
  • Wenn du überholen willst, darfst du das nicht mit Lichthupe oder Hupe ankündigen
  • Bei Dunkelheit darfst du zum Parken die Parkleuchte benutzen
  • Mit einem Kfz bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse darfst du den Fahr­streifen frei wählen.

Ortstafel Rückseite Hier endet eine ge­schlossene Ortschaft. 1 Alle durch die Vorder­seite angeordneten Regelungen sind aufgehoben und es gelten die für den Verkehr außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften, wie z. B. zulässige Höchst­geschwindigkeit 100 km/h.

Gehört die nächste Ortschaft zu der gleichen Gemeinde wie die Ort­schaft, die du gerade verlässt, ist der obere Teil des Zeichens weiß.

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

I • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

 

Parken 3

 

 

Parkplatz

Hier darfst du parken.

Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis be­schränkt sein (z. B. auf die

Dauer, für bestimmte Fahrzeugarten oder wie hier auf Parken nur mit Parkschein). Dann musst du den Parkschein so aus­legen oder anbringen, dass er von außen gut lesbar ist. Beachte die auf dem Park­schein angegebene Parkzeit!

Hier ist die Parkfläche für Bewohner mit entsprechen­dem Parkausweis reserviert.

Durch dieses Zeichen ist

die Parkfläche für Schwerbe‑

hinderte mit außergewöhn­licher Gehbehinderung, beidseitiger Ame­lie, Phokomelie oder vergleichbaren Funk­tonseinschränkungen sowie Begleiter von Blinden reserviert — jeweils mit entspre­chendem Parkausweis. Die Parkerlaubnis gilt nur, wenn der Parkausweis gut lesbar ausgelegt oder angebracht ist. 4

Parken auf Gehwegen Hier darfst du (wie bildlich angeordnet) auf dem Geh­weg parken, wenn dein Auto höchstens eine zulässige Gesamtmasse von 2,8 t hat. Durch ein Zusatzzeichen

kann die Parkerlaubnis beschränkt sein

oder es wird das Parken mit Parkscheibe

oder Parkschein vorgeschrieben.

Verkehrsberuhigte Bereiche

Beginn eines verkehrs­beruhigten Bereichs Im verkehrsberuhigten Bereich gibt es nur eine Verkehrsfläche, die von allen Verkehrsteilnehmern gemeinsam genutzt wird; auf Fußgänger must du be­sondere Rücksicht nehmen. Kinder dürfen auch auf der Fahrbahn spielen (weitere Regelungen siehe 8.10 „Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung“).

Ende eines verkehrs­beruhigten Bereichs 4 Beim Ausfahren aus einem verkehrsbe­ruhigten Bereich haben die anderen Verkehrs­teilnehmer Vorrang (siehe 5.3.2 „Ausnah­men“).

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 1

 

 

Autobahnen und Kraftfahrstraßen

/L 0. Autobahn

Das Zeichen steht an den Zufahrten der Anschluss­stellen. Ab hier gelten die Regeln für den Verkehr auf Autobahnen (siehe 4.4 „Autobahn und Kraftfahr­straße“).

Kraftfahrstraße

Dieses Zeichen steht am Anfang, an jeder Kreuzung und Einmündung der Kraft­fahrstraße. Nur Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h dür­fen diese Straße nutzen; weitere Regelungen der Kraftfahrstraße gelten ent­sprechend.

Markierungen
Leitlinie

Du darfst sie überfahren, wenn du den Verkehr dabei nicht gefährdest (weitere Regelungen siehe 4.3.2 „Fahrstreifen­benutzung“).

Wartelinie

Sie empfiehlt dir, an dieser Stelle zu warten.

 

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

 

 

 

P,J

Richtgeschwindigkeit

Dieses Zeichen empfiehlt, die angegebene Geschwin­digkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht-, und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten. 1

Ende der Richtgeschwindig­keit

 

Ortshinweistafel linZollstelle
Weiler  
     

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

…..s….s•ss..s.ss.ss.ss.ss •  s s .s.ss.s.ss•55•SSSS••

 

Wegweisung 1. Wegweiser

Nummernschild für Bundesstraßen

Nummernschild für Autobahnen

Knotenpunkte der Autobahnen

Beziffert die Knotenpunkte der Autobahnen wie Auto­bahnausfahrten, -kreuze und -dreiecke.

Nummernschild für Europastraßen

((223) Dorsten 28 km

Bottrop 14 km

Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen

Hildesheim 49 km

Elze 31 km

Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung

Eichenbach

Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung

~-~

Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrs­arten

Pfeilwegweiser zur Autobahn

Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen und Einrichtungen mit erheblicher Ver­kehrsbedeutung

 

Hannover 145 km
T 18______ ] Düsseldorf 23 km
Messegelände
. Recklinghausen 36km
Dormagen 42km

 

Wegweisertafel

Sie fasst alle Wegweiser einer Kreuzungs­zufahrt zusammen. Die Tafel kann auch als Vorwegweiser dienen.

/r Qs Kyritz 36km

~ Gierstädt 12km

Innerorts können Wegweiser auch diese Form haben.

Straßennamensschilder

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 1

 

 

ir 26

Düsseldorf -Benrath 1000m

Ankündigungstafel

Das Zeichen weist auf eine Autobahn­ausfahrt hin. Die Nummer (26) gibt die Nummer der Autobahnausfahrt an. Sie dient der besseren Orientierung. 44 Mit entsprechendem Sinnbild kann auch auf ein Autobahnkreuz oder ein Autobahn­dreieck (mit der laufenden Nummer des Kreuzes oder Dreiecks der gerade befah­renen Autobahn) hingewiesen werden.

Autohof

Mit dem Zeichen wird ein Autohof, also eine Raststätte neben der Autobahn, in unmittelbarer Nähe einer Autobahnaus­fahrt angekündigt. Auf einem Zusatz­zeichen kann durch grafische Symbole der Leistungsumfang des Autohofs dar­gestellt werden.

v Montabaur j[w

Diez

Wallmerod

500m

Vorwegweiser

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • OOOOO • • • • • • • • • • • •

 

Ankündigungsbaken

Geben die Entfernung (300-200-100 m) bis zur nächsten Ausfahrt an.

Entfernungstafel

Sie gibt die Entfernung zur jeweiligen Ortsmitte an. Unterhalb des waagerechten Strichs stehen Ziele, die du über eine an­dere als die gerade befahrene Autobahn erreichst.

  1. Umleitungen des Verkehrs bei Straßensperrungen

Umleitung>

Umleitungswegweiser

Er ist am Beginn der Umleitung und, soweit erforderlich, an den Kreuzungen und Einmündungen im Verlauf der Umleitungsstrecke angebracht.

Nummerierte Umleitung

Umleitung

Umleitungsankündigung

Hiermit kann die temporäre Umleitung angekündigt sein. Dann steht auf einem Zusatzzeichen die Entfernung bis zur Um­leitung und bei Bedarf auch der Zielort auf einem zusätzlichen Schild über dem Zeichen.

Stuttgart

14 B-Dorf O A-Dorf

177I1

Planskizze

Auch durch sie kann die Ankündigung er­folgen.

 

Ende der Umleitung

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

 

 

 

Bedarfsumleitung

Das Zeichen kennzeichnet eine alter­native Streckenführung zwischen Auto­bahnanschlussstellen. Du wirst wieder auf die Autobahn zurückgeführt.

Schwierige Verkehrsführung Kündigt eine durch die Zeichen „vorgeschriebene Fahrtrichtung“ vorgegebene Verkehrsführung an.

 

Bedarfsumleitungstafel

Kann der umgeleitete Verkehr an der vorgesehenen Anschlussstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, wird er durch dieses Zeichen über die nächste Bedarfsumleitung weitergeführt.

Umlenkungs-Pfeil

Das Zeichen kennzeichnet Alter­nativstrecken auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Strecken, deren Benutzung im Bedarfsfall empfohlen wird.

Überleitungstafel

Das Zeichen kündigt die Überleitungen des Verkehrs auf die Fahrbahn oder den Fahrstreifen für den Gegenverkehr an. Auch die Rückleitung des Verkehrs wird so angekündigt.

200m

Verschwenkungstafel

Diese Verkehrszeichenkombination zeigt dir, dass der Verkehr in 200 m ver-schwenkt wird. Der linke Fahrstreifen verengt sich dort und du darfst ihn nicht benutzen, wenn dein Auto breiter als 2 m ist. 44

 

·

• •

·  • ·     OOOOO • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

·  • OOOOO • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

Z

O

~

W

J

 

3.6 Verkehrseinrichtungen

Absperrgeräte für Arbeits-, Schaden-, Unfall- und andere Stellen

Die Absperrgeräte verbieten dir das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten dich daran vor­bei. Warnleuchten an Absperrgeräten zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahr­bahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht.

Lu I

Absperrschranke

Leitbake (Warnbake)

Fahrbare            Fahrbare Absperr‑

Absperrtafel       tafel mit Blinkpfeil

Die Absperrtafel weist auf eine Arbeits­stelle hin. Behelfsmäßig oder zusätzlich können Warnfahnen oder andere Warn­einrichtungen verwendet werden. Zusammen mit der Absperrtafel können überfahrbare Warnschwellen verwendet werden, die quer zur Fahrtrichtung vor der Absperrtafel ausgelegt sind.

Leiteinrichtungen

D

Leitpfosten (links/rechts)

Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten stehen. In der Regel beträgt der Abstand zwischen den einzelnen Pfosten 50 m, in Kurven stehen sie meist verdichtet.

:(<1

Richtungstafel in Kurven

 

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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3        3.7 Sinnbilder

 

 

Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

Personenkraftwagen

Personenkraftwagen mit Anhänger

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zug­maschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Krafträder, auch mit Bei­wagen, Kleinkrafträder und Mofas

Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen

 

4. Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

4.1 Verkehrswege und ihre Bedeutung …………………………….

4.2 Fahrbahnmarkierungen …………………………………………..

4.3 Straßenbenutzung ………………………………………………..

82

84

87

4.3.1 Fahrbahnbenutzung/Rechtsfahrgebot …………………………………… 87
4.3.2 Fahrstreifenbenutzung …………………………………………………….. 88
4.3.3 Sonderfahrstreifen/Sonderwege ………………………………………… 90
4.4 Autobahn und Kraftfahrstraße Teil I …………………………. 92
4.4.1 Einfahren ……………………………………………………………………… 93
4.4.2 Geschwindigkeit …………………………………………………………….. 95
4.5 Autobahn und Kraftfahrstraße Teil II ………………………… 97
4.5.1 Überholen …………………………………………………………………….. 97
4.5.2 Stau/Panne/Seitenstreifen ………………………………………………… 99
4.5.3 Baustellen ……………………………………………………………………. 101
4.5.4 Umleitung …………………………………………………………………….. 101
4.6 Autobahn und Kraftfahrstraße Teil III ……………………….. 102
4.6.1 Rast-/Parkplatz ……………………………………………………………… 102
4.6.2 Ausfahren …………………………………………………………………….. 103

 

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

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4        4.1 Verkehrswege und ihre Bedeutung

Das deutsche Straßennetz hat eine Länge von ca. 1,1 Millionen Kilometer. Auf diesem Straßennetz bewegen sich täglich über 50 Millionen Kraftfahrzeuge. Klar, dass es da vernünftiger Regelungen und Definitionen bedarf.

Straße                                                        Fahrstreifen

 

Den gesamten Verkehrsraum einschließ­lich Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen und Sonderwege nennt man Straße.

Fahrbahn

Den Teil einer Fahrbahn, den du mit einem mehrspurigen Fahrzeug zum ungehinder­ten Fahren benötigst, nennt man Fahrstrei­fen. Fahrbahnmarkierungen können die einzelnen Fahrstreifen sichtbar machen.

 

Die Fahrbahn ist der Teil einer Straße, den du mit deinem Fahrzeug benutzen musst, wenn es nicht „für dein Fahrzeug“ einen Sonderweg gibt. Sind zwei Fahrbahnen vorhanden, musst du die rechte benutzen. Dann spricht man auch von Richtungs­fahrbahnen.

Fahrstreifen müssen nicht markiert sein. Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen, die eine Fahrbahn in Fahrstreifen einteilen, schaffen aber deutlich mehr Klarheit.

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

 

Benenne die Straßenteile!

 

 

 

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

 

4.3 Straßenbenutzung

 

4.3.1 Fahrbahnbenutzung/Rechtsfahrgebot

 

 

 

Auf Fahrbahnen musst du möglichst weit rechts fahren. Das gilt auch in Einbahn­straßen.

Fahr an unübersichtlichen Stellen (z. B. vor Kurven und Kuppen) oder wenn du über­holt wirst, besonders weit rechts.

Möglichst weit rechts ist kein Maß, das immer gleich ist. Der Abstand vom Fahr­bahnrand ist vielmehr abhängig von folgenden Faktoren:

  • Geschwindigkeit
  • Fahrbahnbeschaffenheit
  • Verlauf der Fahrbahn
  • Breite der Fahrbahn
  • Breite des Fahrzeugs

Vom Rechtsfahrgebot abweichen müssen z. B. Lkw mit hohem Aufbau in Alleen. Darauf musst du dich als Gegenverkehr oder als Nachfolgender (z. B. beim Ober-holen) einstellen und besonders voraus­schauend fahren.

Zu Alleen siehe 7.2.1 „Straßenverhält­nisse“ und 9.4.3 „Besondere Gefahren“.

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

·  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

4         4.3.2 Fahrstreifenbenutzung

 

 

Innerorts darfst du auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen, wenn du mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t unterwegs bist. Auch hier darfst du dann rechts schneller als links fahren.

 

Sind auf einer Fahrbahn für beide Rich­tungen drei Fahrstreifen durch Leitlinien markiert, darfst du den linke Fahrstreifen nicht benutzen; er ist für den Gegenver­kehr bestimmt.

Den mittleren Fahrstreifen darfst du nur zum Linksabbiegen oder Überholen be­nutzen.

Achtung: Der Gegenverkehr kann den mittleren Fahrstreifen zu diesem Zweck ebenfalls nutzen!

Sind auf diese Art vier Fahrstreifen mar­kiert, sind die beiden linken dem Gegen­verkehr vorbehalten. Dasselbe gilt für die drei linken Fahrstreifen auf sechsstreifigen Fahrbahnen.

10- Sind außerorts für eine Richtung drei Fahrstreifen durch Leitlinien markiert, darfst du den mittleren durchgängig be­fahren, solange auf dem rechten Fahr­streifen hin und wieder ein Fahrzeug hält oder fährt.

Den linken Fahrstreifen dürfen Lkw über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie Züge über 7 Meter Länge nur benutzen, wenn sie sich dort zum Linksabbiegen einordnen.

Wo Pfeile oder Ampeln den Verkehr regeln, darf auch ohne besondere Ver­kehrsdichte nebeneinander gefahren werden.

Ist bei mehreren Fahrstreifen das durch­gängige Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, musst du unmittelbar vor der Verengung das Reißverschlussverfahren anwenden (siehe 9.2 „Nebeneinanderfahren“).

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

4        4.3.3 Sonderfahrstreifen/Sonderwege

Sie sind bestimmten Verkehrsarten vorbehalten und dürfen in der Regel von anderen nicht benutzt werden (siehe 3.4 „Vorschriftzeichen“).

Radwege

 

Radfahrer müssen gekennzeichnete Rad­wege rechts von der Fahrbahn benutzen. Das gilt nicht, wenn ihr baulicher Zustand die Benutzung unzumutbar macht.

Radwege können auch für beide Richtun­gen freigegeben werden.

Rad fahrende Kinder bis zum vollendeten B. Lebensjahr müssen, bis zum vollende­ten 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen.

Gehwege

 

Mofafahrer benutzen Radwege innerorts dann, wenn es auf einem Zusatzzeichen angegeben ist.

Außerorts sind Radwege für Mofafahrer generell freigegeben.

Auch mit so genannten „Personal Trans­portern“ fährst du in der Regel auf Rad­wegen. Deine Geschwindigkeit passt du dann an die der Radfahrer an.

Diese Sonderwege sind grundsätzlich Fußgängern vorbehalten. Dabei dürfen Fußgänger auch Fahrzeuge bis zu 1 m Breite mitführen.

Mit dem Auto darfst du Gehwegbereiche nur an vorgesehenen Stellen (z. B. Ein-und Ausfahrt oder gekennzeichnete Park­flächen) befahren.

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

……………..••••••• OOOOO •••••••••••……S…..

Sind Geh- und Radweg nebeneinander auf einem Verkehrszeichen angeordnet, haben Fußgänger und Radfahrer jeweils einen abgegrenzten Bereich zur Verfügung (siehe 3.4 „Vorschriftzeichen“).

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

· • • • • • • • • • • • • • OOOOOOOO • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

4        4.4 Autobahn und Kraftfahrstraße Teil I

 

  1. Autobahnen und Kraftfahrstraße darfst du nur mit einem Kraftfahrzeug benutzen, dessen bauartbestimmte Höchstgeschwin­digkeit mehr als 60 km/h beträgt.

Außerdem dürfen dein Fahrzeug und Ladung zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Das gilt auch für Anhänger.

Mit einem Mofa oder Kleinkraftrad darfst du nicht auf Autobahnen und Kraftfahr­straßen fahren.

Halten, Parken, Wenden und Rückwärts­fahren ist auf Autobahnen und Kraftfahr­straßen nicht erlaubt.

Deshalb musst du die Strecke vorher sorg­fältig planen. Denk daran, dir für Stoß­zeiten und in der Hauptreisezeit auch Aus­weichstrecken rauszusuchen.

Verkehrsmeldungen im Radio warnen vor Staus. Im Internet kannst du dich zu­sätzlich über staugefährdete Strecken informieren.

Präge dir in Gegenden mit sehr dichtem Autobahnnetz zur besseren Orientierung die Nummer der Autobahn ein, auf der du fahren willst.

Check dein Auto vor Fahrtbeginn kurz durch (Kraftstoff, Luft, (5I etc. überprüfen), denn Tankstellen liegen auf Autobahnen oft weit auseinander. Außerdem ist es sehr gefährlich, wenn dein Auto auf der Autobahn liegen bleibt, da andere es wegen ihrer hohen Geschwindigkeit oft erst spät als Hindernis erkennen.

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

……………………………..ssssssssssssssss.

4.4.1 Einfahren

 

Blaue Vorwegweiser weisen dir den Weg zur Autobahn. Ihnen kannst du neben der Nummer und Richtung der Autobahn auch entnehmen, welche Zufahrt zuerst kommt (hier: Passau).

Kurz vor der Autobahnzufahrt geben Ver­kehrszeichen die genaue Richtung an, die zum gewünschten Ziel führt. Du darfst nur an den gekennzeichneten Anschluss­stellen einfahren.

Achtung: Immer nur rechts rein und rechts raus, damit du nicht zum Geisterfahrer wirst. Deine Geschwindigkeit darf nicht zu hoch sein, da der Kurvenradius meist sehr eng ist. Hier kannst du dir auch einen ersten Überblick über das Verkehrsauf­kommen auf der Autobahn verschaffen.

Beschleunigungsstreifen

Die meisten Einfahrten zu Autobahnen sind mit einem Beschleunigungsstreifen ausgestattet. Darauf kannst du deine Geschwindigkeit dem fließenden Verkehr anpassen. Das ist sehr wichtig, denn je geringer der Unterschied zwischen deiner Geschwindigkeit und der der Fahrzeuge auf der Autobahn ist, desto sicherer ist der Einfahrvorgang.

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

  • •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

Dabei gilt: Fahrzeuge auf der Autobahn haben Vorfahrt!

Achte schon bei der Zufahrt auf ausrei­chend Abstand zu deinem Vordermann. Ein kurzer Blick nach links verschafft dir einen ersten Überblick über den Verkehr auf der Autobahn.

Auf dem Beschleunigungsstreifen suchst du Lücken im Verkehr, indem du mehr­mals in deinen Innenspiegel sowie den linken Außenspiegel schaust. Außerdem blinkst du nach links und beschleunigst kräftig.

Nutze den Beschleunigungsstreifen mög­lichst in seiner vollen Länge. Dadurch hast du mehr Zeit zum Beobachten und du kannst deine Geschwindigkeit weiter er­höhen. Auch der nachfolgende Verkehr hat dadurch mehr Zeit, auf dich zu reagieren.

Auf dem Beschleunigungsstreifen darfst du rechts an Fahrzeugen auf der Autobahn vorbeifahren.

Wenn du bei der Spiegelbeobachtung eine ausreichende Lücke erkannt hast, kontrollierst du mit einem Schulterblick nach links den „toten Winkel“. Erst dann wechselst du in den rechten Fahrstreifen der Autobahn.

Achtung: Beim Schulterblick nur den Kopf drehen, nicht das Lenkrad!

Warte nur dann am Ende des Beschleu­nigungsstreifens, wenn du dich wegen dichten Verkehrs nicht einfädeln kannst.

Zusammenfassung

QR-CODE

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per Webcam oder 141811 eingeben

 

4.4.2 Geschwindigkeit

Alle grundsätzlichen Vorschriften zur Ge­schwindigkeit, zum Abstand und der Fahr­bahnbenutzung (siehe Lektion 7) gelten auch auf der Autobahn.

Wegen der hohen Geschwindigkeit auf der Autobahn sind von dir jedoch ständige Konzentration und Beobachtung der Fahr­bahn gefordert. Längere Blicke in die Spie­gel oder Wegschauen von der Fahrbahn sind gefährlich.

Gerade bei längeren Fahrten mit hoher Geschwindigkeit besteht die Gefahr, dass

  • Deine Konzentration abnimmt
  • Dein Gefühl für Geschwindigkeit nach­lässt
  • Du zu dicht auffährst.

Sei dir bei dem hohen Tempo auf Autobahnen auch der Risikofaktoren Seitenwind (auf Brücken, bei Geländeeinschnitten, beim Ein- oder Ausfahren aus dem Windschatten eines Lkw) und Wasserglätte bewusst!

Bei extremen Wetterlagen (z. B. erheb­licher Schneefall, Schneeglätte, Stark­regen oder Glatteis)

  • Musst du (wie alle Fahrzeugführer) deine Geschwindigkeit anpassen
  • Dürfen Fahrer von Lkw über 7,5 t zu­lässiger Gesamtmasse (einschließlich Anhänger) oder Zugmaschinen den äußerst linken Fahrstreifen nicht benutzen
  • Müssen Fahrer von kennzeichnungs­pflichtigen Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern jede Gefährdung anderer aus­schließen und deshalb den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen (diese Regelung gilt auf allen Straßen, nicht nur auf Autobahnen und Kraftfahr­straßen).

Richtgeschwindigkeit

  1. Auf Autobahnen empfiehlt der Gesetz­geber, die allgemeine Richtgeschwindig­keit von 130 km/h auch bei guten Bedin­gungen nicht zu überschreiten.

Diese Richtgeschwindigkeit gilt auch außerhalb geschlossener Ortschaften auf allen Straßen

  • Mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind
  • Mit mindestens zwei markierten Fahr­streifen für jede Richtung.

Die Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw, Krafträder und sonstige Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.

Für bestimmte Streckenabschnitte können auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen be­sondere Richtgeschwindigkeiten durch Verkehrszeichen empfohlen werden. Fahr­zeuge mit bestimmten Geschwindigkeits­begrenzungen müssen diese trotz der allgemeinen oder besonderen Richtge­schwindigkeit einhalten.

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

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An Steigungen kann eine Mindestge­schwindigkeit für einzelne Fahrstreifen vorgeschrieben sein. Diese Geschwindig­keit darfst du nur bei schlechten Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse unterschreiten.

Geschwindigkeit bei Nacht

Auf Autobahnen musst du deine Ge­schwindigkeit nachts nicht an die Reich­weite deines Abblendlichts anpassen, wenn:

  • Du die Schlussleuchten deines Vorder­mannes klar erkennen kannst und du ausreichend Abstand zu ihm einhältst
  • Der Verlauf der Fahrbahn durch rück­strahlende Leiteinrichtungen kenntlich gemacht ist und diese, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar machen.

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

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Auch auf Autobahnen und Kraftfahr­straßen gilt:

Grundsätzlich wird links überholt.

Aber:

Sollte dein Hintermann einmal sehr dicht auffahren und dich mit der Lichthupe drängeln, lass dich nicht beunruhigen.

  • Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam

fährt, darfst du mit geringfügig höherer      • Dich nicht zu aggressiven Handlungen

Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht          verleiten lassen.
rechts überholen

  • Wenn Fahrstreifen von der durchge­henden Fahrbahn abgehen und durch eine breite Leitlinie markiert sind, darfst du dort schneller als links fahren. Das gilt aber nicht auf dem Verzögerungs­streifen.

Den linken Fahrstreifen darfst du (so wie alle Fahrzeugführer) nur zum Überholen benutzen. Du darfst also nicht dauernd links fahren!

 

4.5.2 Stau/Panne/Seitenstreifen

 

 

 

Stau

  1. Wenn der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung stockt, müssen du und die anderen in der Mitte eine freie Gasse bilden, damit Polizei und Hilfsfahrzeuge schnell nach vorne kom­men.

Bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung bildet ihr die Gasse zwi­schen dem linken und dem mittleren Fahr­streifen.

Warne Nachfolgende mit dem Warnblink­licht vor dem Stau.

Auch im Stau musst du den nötigen Sicherheitsabstand einhalten. Stell deinen Motor bei totalem Stillstand ab, aber bleib aus Sicherheitsgründen im Auto.

Um den Stau zu umgehen, kannst du die Autobahn verlassen und den blauen Bedarfsumleitungszeichen folgen.

  • Oder du folgst solchen orangefarbenen Umlenkungspfeilen. Sie leiten dich auf we­niger stark befahrenen Autobahnstrecken entlang.

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

4 Panne Seitenstreifen

 

 

  1. Bei einer Panne oder einem sonstigen Notfall bringst du dein Auto sofort auf den Seitenstreifen oder in eine Haltebucht. Um andere zu warnen, schaltest du das Warn­blinklicht ein und stellst das Warndreieck gut sichtbar in mindestens 100 m Entfer­nung auf.
Etwa alle zwei Kilome­ter stehen Strecken­telefone. Kleine Pfeile auf den Leitpfosten zeigen dir die Richtung zum nächsten Streckentelefon. 4

 

Diese Telefone funktionieren meist so: Du hebst die Klappe an, drückst einen Knopf und schon meldet sich die Notrufzentrale. Dein Standort wird automatisch erkannt. Jetzt meldest du, was passiert ist und gibst — bei einem Unfall mit Personen­schaden — die Anzahl der Verletzten sowie die Art und Schwere der Verletzungen an.

Hilfe kannst du natürlich auch über jedes Telefon oder Handy anfordern. Wichtig hierbei ist vor allem, dass du deinen Standort möglichst genau angibst. Hier­für kannst du dich alle 500 m am Kilo­meterschild orientieren.

Um stark befahrene Autobahnabschnitte zu entlasten, kann der Seitenstreifen zeitweise zum Befahren freigegeben wer­den. Verkehrszeichen zeigen dir, ob du den Seitenstreifen befahren darfst, räumen musst oder ob er gesperrt ist (siehe 3.4 ,Vorschriftzeichen“).

Diese Anordnungen können durch den Einsatz von Dauerlichtzeichen unterstützt werden.

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

…………………………………………… •

4.5.3 Baustellen Wanderbaustellen 4

 

 

Baustellen werden meist 2000 m vorher angekündigt. So kannst du:

  • Dein Tempo rechtzeitig drosseln
  • Überholvorgänge abschließen
  • Dich auf den meist breiteren, rechten Fahrstreifen einordnen.

Im Baustellenbereich sind Fahrbahnmar­kierungen meist gelb. Dann gelten die weißen Markierungen nicht mehr, obwohl sie zum Teil noch zu sehen sind.

Die linke Fahrbahnmarkierung zum Ge­genverkehr darfst du nicht überfahren.

Tipp: Schau nicht auf den Gegenverkehr, sondern auf den rechten Rand deines eigenen Fahrstreifens!

Wanderbaustellen kannst du schon von Weitem an den fahrbaren Absperrtafeln erkennen. Rotes Licht sperrt die gesamte Fahrbahn, gelbes (Blink-)licht kennzeich­net die Baustelle oder schreibt dir vor, in welchen Fahrstreifen du wechseln musst. Vorsicht bei Fahrstreifenwechseln — gegebenenfalls musst du das Reißver­schlussverfahren anwenden (siehe 9.2 „Nebeneinanderfahren“).

4.5.4 Umleitung

Wenn die Autobahn gesperrt ist, folgst du den Umleitungszeichen. Sie führen dich über Land- und Bundesstraßen wieder zurück zu einer Anschlussstelle.

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

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4        4.6 Autobahn und Kraftfahrstraße Teil Ill

 

4.6.1 Rast-/Parkplatz

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darfst du weder halten noch parken. Abge­sehen von Notfällen gilt das auch für den Seitenstreifen.

Wenn du eine Pause machen willst, musst du also einen Parkplatz aufsuchen. Park­plätze und Tankstellen werden durch Hin­weisschilder angekündigt.

Wenn du auf einen Parkplatz fahren willst, blinkst du nach rechts und ordnest dich rechtzeitig in den rechten Fahrstreifen ein. Erst auf dem Verzögerungsstreifen bremst du ab. Auf dem Parkplatz fährst du dann weit genug vor, um die Einfahrt nicht zu versperren.

Beim Verlassen des Parkplatzes benutzt du den Beschleunigungsstreifen wie bei der Einfahrt in die Autobahn auch.

Beim Einfahren auf Rasthöfe findest du wichtige Informationen über die Tankstelle und Parkplätze für Pkw, Lkw oder Busse sowie den Weg zum Restaurant, Kiosk oder WC.

Vorsicht! Rechne auf Park- und Rast­plätzen mit unachtsamen Fußgängern! 1

Achte beim Verlassen des Rastplatzes/der Tankstelle genau auf die Beschilderung, damit du die richtige Ausfahrt findest. Sonst wirst du womöglich noch zum „Geisterfahrer“. Beim Auffahren auf die Autobahn hat der fließende Verkehr dann wieder Vorfahrt.

 

4.6.2 Ausfahren

Die Autobahn verlassen darfst du nur an gekennzeichneten Ausfahrten. Ordne dich frühzeitig im rechten Fahrstreifen ein. In jeweils 100-m-Abständen stehen blaue Baken.

Etwa zwischen der 300- und der 200-m-Bake blinkst du nach rechts. Verringere deine Geschwindigkeit aber erst auf dem Verzögerungsstreifen — so behinderst du Nachfolgende nicht unnötig.

Achtung: Auf dem Verzögerungsstreifen darfst du nicht schneller fahren als die Fahrzeuge auf dem durchgehenden Fahr­streifen.

Bedenke auch, dass du nach längerem Fahren auf der Autobahn deine Geschwin­digkeit leicht unterschätzt. Wirf daher un­bedingt mehrere Kontrollblicke auf deinen Tacho!

Achte außerdem auf den Kurvenradius der Ausfahrt. An ihrem Ende bist du nicht mehr vorfahrtberechtigt und bei hohem Verkehrsaufkommen stockt hier oft der Verkehr.

Fahr nach dem Verlassen der Autobahn besonders vorsichtig und verhalten, denn die Straßenführung ist jetzt wieder weni­ger geradlinig und die Fahrbahnober­fläche ist nicht mehr so gut ausgebaut. Achte auch auf den Gegenverkehr und die Vorfahrtregelung!

 

Straßenverkehrssystem und seine Nutzung

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4 Verpasste Ausfahrt Kraftfahrstraßen

 

 

0 Wenn du eine Ausfahrt verpasst hast, darfst du nicht wenden oder rückwärts fahren, denn beides ist auf der Autobahn lebensgefährlich und daher verboten.

Fahr stattdessen bei der nächsten Ausfahrt ab und auf der gegenüberliegenden Seite zurück.

Bei komplizierten Autobahnkreuzen musst du besonders auf das richtige Ein- und Ausfahren achten.

Im Gegensatz zu Autobahnen kannst du eine Kraftfahrstraße auch an Kreuzungen und Einmündungen befahren und verlas­sen.

Achtung: Hier dürfen Fußgänger die Straße überqueren!

 

105
5. Vorfahrt

5.1 Definition ……………………………………………………………………………………………………………………………  106

5.2 Linksabbieger/Vorrang des Gegenverkehrs ……………………………………….  107

5.3 Rechts vor Links ………………………………………………………………………………………………………………..  108

5.3.1 Regel  …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 108

5.3.2 Ausnahmen ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….  109

5.4 Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen …………………………………………………….  110

5.4.1 Allgemeines  ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 110

5.4.2 Positive Zeichen  ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 112

5.4.3 Negative Zeichen  ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 113

5.4.4 Überqueren und Einbiegen – Platzbedarf  ………………………………………………………………………………… 115

5.5 Abknickende Vorfahrtstraße ……………………………………………………………..  116

5.5.1 Verhalten  …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 118

5.6 Kreisverkehr ………………………………………………………………………………………………………………………  119

5.6.1 Verhalten  …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 119

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Vorfahrt

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • OOOOOOOOOOOOOOOOO

 

s        5.1 Definition

Wenn sich die Fahrlinien zweier oder meh­rerer Fahrzeuge kreuzen, schneiden oder gefährlich nahe kommen, muss es klare Regeln geben, wie sich die Fahrer zu ver­halten haben.

Die Vorfahrt entscheidet, wer von diesen Fahrzeugen, die sich einer Kreuzung oder Einmündung nähern, warten muss und wer fahren darf.

 

Vorfahrt

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

5.2 Linksabbieger/Vorrang des Gegenverkehrs

Unabhängig davon, ob die Vorfahrt durch die Grundregel „rechts vor links“, vorfahrt­regelnde Verkehrszeichen, Lichtzeichen oder durch Weisungen und Zeichen von Polizei­beamten geregelt ist, gilt immer:

 

  • Wenn du nach links abbiegst, musst du entgegenkommende Fahrzeuge, die geradeaus fahren oder nach rechts ab­biegen, durchfahren lassen.

Kommen sich zwei Fahrzeuge entgegen, die jeweils nach links abbiegen wollen, biegen sie in der Regel voreinander ab und müssen dabei aufeinander Rücksicht nehmen.

 

Vorfahrt

·   • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

s         5.3 Rechts vor Links

5.3.1 Regel

An Kreuzungen oder Einmündungen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen, Ampeln oder Zeichen von Polizeibeamten hat Vorfahrt, wer von rechts kommt — achte auch auf Radfahrer, die auf dem Radweg fahren! Rechts vor links gilt unabhängig von der Fahrt­richtung. Entscheidend für die Vorfahrt ist immer, woher das Fahrzeug kommt.

Es ist daher wichtig, dass du von rechts kommende Fahrzeuge, Kreuzungen oder Einmündungen rechtzeitig erkennst.

Hilfestellungen dabei können sein:

  • Verkehrszeichen mit Straßennamen Eine größere Lücke in einer Reihe
    parkender Fahrzeuge

 

Vorfahrt

…………………..sss.sssss.s•……•••……s.

5.3.2 Ausnahmen

 

  • Lücken in der Begrünung am rechten Rand
  • Bordsteinkanten, die rechts herum­laufen
  • Farbliche Besonderheiten.
An besonders gefährlichen Rechts-vor-links-Kreuzun­gen weist dieses Verkehrs­zeichen auf eine Straße von rechts hin.

Achtung:

  • Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind!
  • Fahrzeuge können durch die Begrünung, Zäune oder Mauern verdeckt sein!
  • Überblickst du die Vorfahrtlage einmal nicht sofort: Warte, beobachte und ver­ständige dich gegebenenfalls mit den anderen!

Aber wie immer, keine Regel ohne Ausnahme. Rechts vor links gilt in den folgenden Fällen nicht

  • An Feld- oder Waldwegen
  • An Grundstücksausfahrten

83 Bei der Ausfahrt aus einem Fußgänger­oder verkehrsberuhigten Bereich

  • An abgesenkten Bordsteinen

s Bei Einfahrt in die Fahrbahn von anderen Straßenteilen, wie z. B. von Gehwegen, Seitenstreifen oder Park­streifen.

Um Unsicherheiten und Missverständ­nissen vorzubeugen, musst du (wenn du die Vorfahrt zu beachten hast) rechtzeitig durch mäßige Geschwindigkeit deutlich machen, dass du warten wirst.

Auch aus Gründen der Energie sparenden Fahrweise ist es sinnvoll, langsam heran­zufahren. Je langsamer du fährst, desto mehr Zeit hast du, die Situation einzu­schätzen und zu beobachten. Du kannst Lücken früher abschätzen und somit ein Anhalten eventuell vermeiden.

 

Vorfahrt

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

5        5.4 Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen

5.4.1 Allgemeines

Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen sind der Grundregel „Rechts vor links“ übergeordnet. Auch hier ist für die Vorfahrt immer entscheidend, woher ein Fahrzeug kommt, nicht, wohin es fährt.

Zur besseren Übersicht lassen sich vor­fahrtregelnde Verkehrszeichen in positive, also vorfahrtgebende, und negative, also diejenigen, die eine Wartepflicht anzeigen, einteilen.

 

Vorfahrt

 

Welche Verkehrszeichen fehlen?

 

/ \
\_ /

 

Vorfahrt

…………………ss.•.s•••ss•……•…ssss•••.s

5.4.2 Positive Zeichen

Vorfahrt                                                     Vorfahrtstraße

Das Verkehrszeichen zeigt dir, dass du         Bei diesem Verkehrszeichen hast du im

nur an der nächsten Kreuzung oder Ein-         gesamten Verlauf der Straße Vorfahrt. 4

Wenn ein anderer Fahrer deine Vor­fahrt einmal missachtet, gibst du einfach nach: Verringere deine Geschwindigkeit und verzichte auf deine Vorfahrt! 1

 

Vorfahrt

……………………••••••••••••••••••••••••••••

5.4.3 Negative Zeichen

 

 

Vorfahrt gewähren!

Das Verkehrszeichen zeigt deine Warte­pflicht gegenüber dem Querverkehr an. Lass ihn durch mäßige Geschwindigkeit erkennen, dass du warten wirst.

Wenn du warten musst, empfiehlt dir die Wartelinie, es hier zu tun. Ist keine Markie­rung vorhanden, wartest du so, dass der Querverkehr möglichst nicht behindert wird — auch, wenn er abbiegt.

Ist der Querverkehr frei oder die Lücke ausreichend groß, darfst du die Kreuzung auch ohne anzuhalten überqueren.

0- Eine gut ausgebaute, gerade verlau­fende Straße oder eine durchgehende Beleuchtung können den Eindruck einer Vorfahrtstraße erwecken!

Gerade außerhalb geschlossener Ort­schaften kann die Geschwindigkeit her­annahender Fahrzeuge sehr groß sein. Mit vielen kurzen Blicken in den Quer­verkehr kannst du ihre Geschwindig­keit besser beurteilen als mit wenigen langen!

®11.- Ist die Sicht nach beiden Seiten durch parkende Fahrzeuge einge­schränkt, tastest du dich vorsichtig in die Kreuzung hinein. 1

 

Vorfahrt

Halt! Vorfahrt gewähren!

 

Auch bei diesem Verkehrszeichen bist du gegenüber dem Querverkehr warte­pflichtig. Es ist an besonders gefährlichen Kreuzungen und Einmündungen aufge­stellt.

Du musst in jedem Fall anhalten, egal ob sich Querverkehr nähert oder nicht.

Ist eine Haltlinie vorhanden, hältst du vor ihr an. Kannst du den Querverkehr aus dieser Position nicht ausreichend beur­teilen oder ist keine Haltlinie vorhanden, tastest du dich vorsichtig weiter in die Kreuzung. Gegebenenfalls musst du an der Sichtlinie erneut anhalten.

Ist keine Haltlinie vorhanden, bleibst du an der Sichtlinie stehen. Die Sichtlinie ist keine Markierung, sondern eine gedachte Linie, von der aus du den Querverkehr einsehen kannst.

Ist der Querverkehr frei oder die Lücke ausreichend groß, darfst du nach dem Anhalten die Kreuzung überqueren.

 

5.4.4 Überqueren und Einbiegen – Platzbedarf

Das Überqueren einer Kreuzung geht schneller als das Einbiegen nach rechts oder links. Damit ist die Gefahrenzone für dich beim Abbiegen erheblich größer.

  • Der Geschwindigkeit des Vorfahrtbe­rechtigten

a Seiner Entfernung

  • Deinem Beschleunigungsvermögen
  • Dem Zustand der Fahrbahn
  • Der Art, Länge und Beladung deines Fahrzeugs.

 

Z

0

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W J

  Vorfahrt
   

 

5           5.5 Abknickende Vorfahrtstraße

 

Die abknickende Vorfahrtstraße nimmt eine Sonderstellung bei der Vorfahrt­regelung ein.

Sie ist erforderlich, weil die Vorfahrt an die örtlichen Hauptverkehrsströme ange­passt werden muss. Da diese nicht immer geradeaus verlaufen, werden abknickende Vorfahrtstraßen eingerichtet.

Manchmal entstehen abknickende Vor­fahrtstraßen auch aufgrund einer Um­leitung.

Damit eine abknickende Vorfahrtstraße von allen Kreuzungsteilnehmern auch als solche erkannt wird, befinden sich an allen Zufahrten die nebenstehenden Zusatzzeichen.

Ein fetter Strich kennzeichnet den Ver­lauf der Vorfahrtstraße, die beiden dünnen die Positionen der untergeordneten Straßen.

Die Zusatzzeichen sind so angebracht, dass du auf dem Verkehrszeichen immer „von unten kommst“. Jeder sich nähernde Fahrer kann damit sofort den Verlauf der Vorfahrtstraße und die Positionen der untergeordneten Straßen erkennen.

Über den Zusatzzeichen steht auf der Vor­fahrtstraße das Verkehrszeichen „Vorfahrt­straße“, bei den untergeordneten Straßen steht entweder „Vorfahrt gewähren“ oder „Halt. Vorfahrt gewähren“ darüber.

 

Vorfahrt

 

Setze zuerst die Zusatzzeichen, danach die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen an die dafür vorgesehenen Stellen!

 

 

Tipp: Dreh das Arbeitsblatt!

 

Vorfahrt

5.5.1 Verhalten

1. Ein Fahrzeug kommt von der Vor­fahrtstraße, das andere aus dem unter­geordneten Straßenteil.

Das rote Fahrzeug hat Vorfahrt, da es von der Vorfahrtstraße kommt. Das blaue Fahr­zeug ist wartepflichtig, weil es von der untergeordneten Straße kommt.

2. Beide Fahrzeuge kommen von unter­geordneten Straßenteilen.

Hier wird nach „Art rechts vor links“ ge­fahren, d. h. der Fahrer des roten Pkw ist wartepflichtig. Es spielt keine Rolle, welche negativ vorfahrtregelnden Ver­kehrszeichen („Halt. Vorfahrt gewähren” oder „Vorfahrt gewähren“) aufgestellt sind.

  1. Beide Fahrzeuge kommen von der Vorfahrtstraße.

Diese Situation lässt sich sehr einfach klarstellen, wenn du die abknickende Vorfahrt­straße „gerade biegst“.

Der blaue Pkw ist ein Linksabbieger, der rote sein Gegenverkehr. Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Deshalb ist der blaue Pkw wartepflichtig.

Wann wird geblinkt?

Eine einfache Merkregel lautet: So wie gelenkt wird, wird auch geblinkt!

Wenn du dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtstraße folgst, lenkst du und blinkst also auch. Wenn du die Vorfahrtstraße geradeaus verlässt, blinkst du nicht!

 

Vorfahrt

 

5.6 Kreisverkehr

 

Kreisverkehrsplätze sind bis zu einem mittleren Verkehrsaufkommen eine immer beliebtere Möglichkeit, leistungs­fähige Verkehrsknotenpunkte zu schaffen. Sie dienen der Verkehrssicherheit, da sie kreuzungsfrei sind.

Vorfahrtrechtlich nehmen sie keine Son­derstellung ein.

Vorwegweiser kündigen den Kreisverkehr an und erleichtern dir die Orientierung. So kannst du bereits vor der Einfahrt sehen, an welcher Ausfahrt du den Kreisverkehr verlassen wirst.

5.6.1 Verhalten

Da die Differenzgeschwindigkeiten zwi­schen den im Kreisverkehr Fahrenden und den einfahrenden Fahrzeugen meist nicht sehr groß ist, kannst du durch voraus­schauende Fahrweise und mäßige Ge­schwindigkeit ein Anhalten bei der Ein­fahrt sehr oft vermeiden.

Aber aufgepasst:

Verlass dich niemals alleine auf den Blinker!

Entscheidend können auch sein:

  • Die Blickrichtung des Fahrers
  • Die Fahrlinie des Fahrzeugs
  • Die Stellung der Vorderräder.

 

Vorfahrt

 

Um auch bei höherem Verkehrsaufkom­men Kreisverkehrsplätze leistungsfähig zu halten, werden sie meist mit der Kom­bination dieser Verkehrszeichen ausge­stattet:

 

 

 

Beim Einfahren darfst du dann nicht blinken und die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben Vorfahrt — du bist wartepflichtig. Halten auf der Fahrbahn im Kreisverkehr ist verboten.

Wenn du den Kreisverkehr verlassen willst, musst du blinken.

Kreisverkehre können wie „normale“ Kreuzungen auch mit positiv und negativ vorfahrtregelnden Verkehrszeichen aus­gestattet sein. Diese gelten dann ent­sprechend.

Kreisverkehre mit besonders geringen Abmessungen sind mit einer überfahr­baren Mittelinsel ausgestattet. Sie darf nur von Fahrzeugen überfahren werden, die aufgrund ihrer Größe den Kreisverkehr sonst nicht befahren könnten. Eine Gefähr­dung anderer Verkehrsteilnehmer muss dabei ausgeschlossen sein.

Bei der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr handelt es sich um einen Abbiegevor­gang nach rechts, weshalb immer rechts geblinkt werden muss.

 

Stehen am Kreisverkehr keine vor­fahrtregelnden Verkehrszeichen, gilt auch hier die Grundregel rechts vor links. Diese Art von Kreisverkehr findest du häufig in Wohngebieten und auf Straßen mit gerin­ger Verkehrsbedeutung.

Eine Besonderheit sind Kreisverkehre mit „Bypass“. Hier können Rechtsabbieger am Kreisverkehr vorbei statt hindurch fahren. Dieser „Bypass“ wird auf dem Vorweg-weiser angezeigt.

 

  1. Verkehrsregelungen/Bahnübergänge
6.1  Verkehrsregelung durch Lichtzeichen ………………………………… 122
6.1.1  Allgemeines …………………………………………………………………………………………. 122
6.1.2  Ampelphasen ………………………………………………………………………………………. 123
6.1.3  Gelbes Blinklicht …………………………………………………………………………………… 127
6.1.4  2-Farben-Ampel …………………………………………………………………………………… 127
6.2  Grünpfeilschild ………………………………………………………………….. 128
6.3   Dauerlichtzeichen ……………………………………………………………… 129
6.4 Verkehrsregelung durch Polizeibeamte ……………………………….. 130
6.4.1  Zeichen und Weisungen ………………………………………………………………………. 130
6.5 Zusammenhänge Vorfahrt/Verkehrsregelungen …………………… 131
6.6 Besondere Verkehrslagen …………………………………………………… 132
6.7 Bahnübergänge ………………………………………………………………….. 133
6.7.1  Annäherung …………………………………………………………………………………………. 135
6.7.2  Wartepflicht ………………………………………………………………………………………….. 137
6.7.3  Weiterfahrt ……………………………………………………………………………………………. 138

 

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

 

6          6.1 Verkehrsregelung durch Lichtzeichen

 

6.1.1 Allgemeines

Ampeln — in der Straßenverkehrsordnung heißen sie Wechsellichtzeichen — regeln den Verkehr vor allem an großen Kreu­zungen. Die Ampelphasen können dem Verkehrsaufkommen angepasst werden und sollen damit einen reibungslosen Verkehrsablauf garantieren.

Sind an einer Kreuzung eine Ampel und ein vorfahrtregelndes Verkehrs­zeichen aufgestellt, musst du dich an die Regelungen der Ampel halten. Das Ver­kehrszeichen gilt nur bei ausgeschalteter Ampel bzw. wenn sie gelb blinkt.

 

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

 

Rot

Rot ordnet an:

Halt vor der Kreuzung! Ist eine Haltlinie vorhanden, hältst du davor an. 4

Da der Querverkehr meist freigegeben ist, ist ein Überfahren der roten Ampel nicht nur sehr gefährlich, sondern es wird auch mit Bußgeld, Punkten im Verkehrs­zentralregister sowie einem Fahrverbot geahndet.

Schau vor der Ampel in deinen Innen­spiegel und vergewissere dich, dass auch dein Hintermann die rote Ampel gesehen hat und somit erkannt hat, dass er anhal­ten muss.

Rot-Gelb

Rot-Gelb bedeutet:

Auf die Weiterfahrt vorbereiten.

Spätestens jetzt solltest du den ersten Gang eingelegt haben und den Nahbereich um dein Fahrzeug nochmals kontrollieren.

Stehen Radfahrer rechts neben dir?

Ist ein Motorradfahrer im Begriff, links an dir vorbeizufahren?

Grün

Grün bedeutet:

Der Verkehr ist freigegeben. 4

Dein Querverkehr hat in jedem Fall Rot. Es ist verständlich, dass die Fahrzeuge hinter dir die grüne Ampelphase auch nutzen wollen. Wenn du geradeaus fährst, solltest du also zügig anfahren und die Kreuzung überqueren.

Auch an der grünen Ampel gelten beim Abbiegen die Vorrangregelungen.

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

 

 

Beim Linksabbiegen haben entgegen­kommende Fahrzeuge sowie Fußgänger und Radfahrer, die in der Straße nach links die Fahrbahn queren, Vorrang. Das gilt auch für Straßenbahnen, die links neben dir geradeaus fahren.

Von besonderer Bedeutung ist der grüne (Ampel-) Pfeil. Er bedeutet, dass der Ver­kehr nur in der Richtung des Pfeils freige­geben ist.

Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt dir, dass der Gegenverkehr sowie Fußgänger und Radfahrer Rot haben.

  • Als Linksabbieger kannst du die Kreu­zung in Richtung des grünen Pfeils unge­hindert befahren bzw. räumen.

Achtung:

Bei Ampeln für verschiedene Fahrtrich­tungen besteht Verwechselungsgefahr! Achte darauf, erst loszufahren, wenn die richtige Ampel Grün zeigt!

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

 

Gelb

Gelb ordnet an:

Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.

Anhalten oder Weiterfahren?

Die Entscheidung, anzuhalten oder weiter­zufahren, musst du in Sekundenbruch­teilen fällen — das ist selbst für routinierte Fahrer nicht immer einfach. Theoretisch lässt sich die Frage schnell beantworten. Du rechnest den Anhalteweg aus und weißt, was zu tun ist.

Fährst du mit 40 km/h, reichen 10 Meter bis zur auf Gelb wechselnden Ampel nicht aus, um anzuhalten — 40 Meter dagegen schon.

Diese Überlegungen helfen dir in der Praxis jedoch weniger.

Tipps für die Praxis:

QR-CODE

www.fahren-lernen.de/buch

per Webcam oder 110911 eingeben

Vorausschau!

  1. Eine auf Gelb schaltende Ampel überrascht denjenigen, der die Ampel nicht schon lange vorher beobachtet. Rechne damit, dass eine Ampel, die schon lange Grün zeigt, während deiner Anfahrt auf Gelb wechseln kann. Stell dich daher auf ein Anhalten ein und schau bewusst in den Innen­spiegel.

Entfernungspunkt setzen

Es gehört ein bisschen Erfahrung dazu, einen Punkt festzulegen, bis zu dem du noch anhalten kannst und ab dem du auf keinen Fall mehr anhältst.

Wichtig ist auch hier der nachfolgende Verkehr. Es macht keinen Sinn, wenn du eine Vollbremsung machst und damit einen Auffahrunfall riskierst.

Bewusst machen

Widme deine Aufmerksamkeit in den entscheidenden Metern der Ampel und mach auf gar keinen Fall kurz davor einen Fahrstreifenwechsel.

 

QR-CODE

www.fahren-lernen.de/buch

per Webcam oder 143011 eingeben

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

 

6.1.3 Gelbes Blinklicht

6.1.4 2-Farben-Ampel

 

 

Gelbes Blinklicht bedeutet:

„Achtung“ — die Ampel ist nicht in Betrieb. Dann gelten die vorfahrtregelnden Ver­kehrszeichen oder, falls keine vorhanden sind, die Grundregel rechts vor links. 4

Falls du ein negativ vorfahrtregelndes Verkehrszeichen beachten musst, hältst du am besten vor der Kreuzung an und tastest dich dann weiter vor.

Lichtzeichen können auch auf die Farb­folge Gelb-Rot beschränkt sein. Solche Ampeln findest du vor allem in Situatio­nen, in denen der Fahrzeugverkehr nur im Bedarfsfall angehalten werden muss, z. B. an Fußgängerquerungen oder Bahn­übergängen.

Bei Rot wartest du vor der Haltlinie oder, wenn keine vorhanden ist, direkt vor der Ampel.

An besonders gefährlichen Stellen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften können Ampeln durch dieses Gefahr­zeichen angekündigt werden.

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

6          6.2 Grünpfeilschild

 

 

 

Nach dem Anhalten an der Haltlinie (bzw. vor der Kreuzung, falls keine vor­handen ist) darfst du trotz roter Ampel nach rechts abbiegen, wenn rechts neben dem roten Lichtzeichen ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund an­gebracht ist.

Du darfst nur aus dem rechten Fahr­streifen abbiegen und natürlich darfst du dabei niemanden behindern oder gefährden. Achte deshalb besonders auf Fußgänger und Fahrzeuge aus der freigegebenen Verkehrsrichtung.

Achtung: Wenn du lange auf die passende Lücke warten musstest, hat der Querver­kehr eventuell inzwischen Rot und die Fußgänger/Radfahrer rechts neben dir Grün. Wirf deshalb unbedingt einen Kontrollblick auf die Fußgänger- und Radwegfurt und mach ein Schulterblick zur Absicherung des Toten Winkels!

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

6.3 Dauerlichtzeichen

 

Besonders auf Ein- und Ausfallstraßen von Großstädten ist es erforderlich, in den Morgen- und Abendstunden Umkehr­fahrstreifen zu schaffen. Dabei werden am Morgen dem Verkehr stadteinwärts mehr Fahrstreifen als dem Verkehr stadt­auswärts eingeräumt und am Abend umgekehrt.

Die hierfür verwendeten Lichtzeichen heißen Dauerlichtzeichen. Manchmal werden sie auch an Tunneln sowie auf Autobahnabschnitten verwendet.

Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahr­streifen ist freigegeben“.

Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an: „Den Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.

Rot gekreuzte Schrägbalken bedeuten:

„Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden, davor darf nicht gehalten werden“.

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

 

6   6.4 Verkehrsregelung durch Polizeibeamte

 

Heute ein eher seltenes Bild, früher gängige Praxis. Ein Polizeibeamter regelt den Verkehr auf einer Kreuzung.

Seine Zeichen und Weisungen gehen allen anderen Anordnungen und Regeln vor. Sie entbinden dich aber nicht von deiner Sorgfaltspflicht.

6.4.1 Zeichen und Weisungen

Seitliches Ausstrecken eines Armes

oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung

ordnen an:

„Halt vor der Kreuzung“.

Der Querverkehr ist freigegeben.

Hat der Beamte das Zeichen gegeben,

gilt es, solange er in der gleichen Richtung

winkt oder nur seine Grundstellung bei‑

behält.

Hochheben eines Armes bedeutet: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“,

für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung: „Kreuzung räumen“.

Die Zeichen von Polizeibeamten können durch Weisungen ergänzt oder geändert werden. Daran musst du dich halten.

Achtung:

Linksabbieger biegen immer vor dem Beamten ab! Niemals dahinter!

 

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge
     
6              6.6 Besondere Verkehrslagen  
Der Verkehr kann nur dann in Fluss gehalten werden, wenn jeder Einzelne sich auf die jeweilige Verkehrslage einstellt. Achte deshalb darauf, ob du nicht durch dein Verhalten dazu beitragen kannst und musst, verzwickte Verkehrslagen zu entwirren.
Daher darfst du z. B. trotz Vorfahrt oder grüner Ampel nicht in eine Kreuzung ein­fahren, wenn du aufgrund stockenden Verkehrs auf ihr warten müsstest. Das gilt auch an Fußgängerüberwegen und Bahn­übergängen.

Kommst du unerwartet doch darauf zum Stehen, solltest du etwas vor oder zurück fahren, um den entsprechenden Bereich so weit wie möglich freizuhalten. 1

Wenn es die Verkehrslage erfordert, muss einer auf seinen Vorrang verzichten. Darauf dürfen die anderen aber nur ver­trauen, wenn sie sich mit dem Verzichten­den verständigt haben.

Blickkontakt und klare Handzeichen helfen in solchen Situationen weiter!

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

6.7 Bahnübergänge

 

Glücklicherweise sind Unfälle an Bahn­übergängen aus statistischer Sicht seltene Ereignisse. Wenn aber tatsächlich etwas am Bahnübergang passiert, ist das Risiko, schwer verletzt oder getötet zu werden, extrem hoch.

Das liegt an der unglaublichen Masse und der damit verbundenen Bewegungs­energie eines Zugs.

Ein „normaler“ Nahverkehrszug hat eine Masse von ca. 250 Tonnen.

Sein Bremsweg beträgt dabei bis zu 1000 Meter!

Aus diesem Grund werden Bahnüber­gänge besonders aufwändig angekündigt und gesichert.

Auf den folgenden Seiten erklären wir dir das verkehrsgerechte Verhalten an Bahn­übergängen

  • Bei der Annäherung
  • Beim Warten
  • Bei der Weiterfahrt.

So kommst du auf jeden Fall

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

 

Wie ist ein Bahnübergang ausge­schildert?

Zeichne die passenden Verkehrs­zeichen an die richtigen Stellen!

 

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

 

  1. Vorrang hat der Schienenverkehr auch ohne Andreaskreuz an
  • Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Rad­oder Waldwege
  • Allen Bahnübergängen in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahr­ten das Andreaskreuz mit dem Zusatz­zeichen „Hafengebiet, Schienenfahr­zeuge haben Vorrang“ oder „Industrie­gebiet, Schienenfahrzeuge haben Vor­rang“ steht. 4

Damit das Andreaskreuz und damit auch der Bahnübergang rechtzeitig erkannt werden können, darfst du bis zu 10 m vor dem Andreaskreuz nicht halten, wenn du es sonst verdecken würdest. Um die Sicht auf die Gleise weiter zu verbessern, gilt innerorts bis zu 5 m, außerorts bis zu 50 m vor und hinter dem Andreaskreuz Parkver­bot (siehe Lektion 3.4 „Vorschriftzeichen“).

Fahr an einen Bahnübergang immer mit mäßiger Geschwindigkeit heran (Ver­kehrszeichen können die Geschwindigkeit gegebenenfalls besonders regeln). Wie schnell „mäßige Geschwindigkeit“ ist, hängt von der Sicht auf den Bahnüber­gang ab. 1

Beobachte die Gleisanlage mit vielen kurzen Blicken genau. So erkennst du ein herannahendes Schienenfahrzeug auch sicher rechtzeitig.

  1. Manchmal kündigt sich der Zug durch Pfeifen an. 4

Verlass dich aber niemals auf diese Ankündigung oder gar darauf, dass „die Schranken schon rechtzeitig runtergehen“ — menschliches oder technisches Versagen ist immer möglich!

Keine Panik bei einer Panne!

Sollte dein Auto ausgerechnet auf dem Bahnübergang liegen bleiben: Aussteigen und dich in Sicherheit bringen!

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

6.7.2 Wartepflicht

 

Vor dem Andreaskreuz musst du warten, wenn

  • Sich ein Schienenfahrzeug nähert
  • Rotes Blinklicht oder gelbe oder rote

Lichtzeichen gegeben werden — auch, wenn die Schranke noch offen ist (hat das rote Blinklicht die Form eines Pfeils, musst du nur warten, wenn du in Richtung des Pfeils fahren/abbiegen willst)

  • Ein hörbares Signal wie ein Pfeifsignal

des herannahenden Zuges ertönt

® Ein Bahnbediensteter mit einer weiß­rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte Halt gebietet

  • Die Schranken sich senken oder ge­schlossen sind.

Vorsicht bei Halbschranken! Die unge­sperrte linke Seite darfst du niemals zum Umfahren der Halbschranken ausnutzen. Der Zug kann jederzeit durchfahren!

Beim Warten vor Bahnübergängen

  • Schaltest du deinen Motor ab
  • Hältst du Seitenstraßen frei
  • Schaltest du deine Beleuchtung so, dass du niemanden blendest.

Fahrzeuge mit Anhänger und Lkw über 7,5 t zulässige Gesamtmasse, die über­holt werden können und dürfen, müssen außerorts schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake warten,

  • Wenn die Schranken sich senken oder geschlossen sind
  • Wenn rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen den Bahnübergang sperren.

 

Verkehrsregelungen/Bahnübergänge

6 6.7.3 Weiterfahrt  
 

 

 

  • Du darfst erst weiterfahren, wenn
  • Die Lichter erloschen sind
  • Der Bahnbedienstete den Bahnüber­gang freigibt
  • Die Schranken geöffnet sind
  • Du den Bahnübergang zügig über­queren kannst.
  • Wenn du den Bahnübergang wegen einer Verkehrsstockung nicht zügig überqueren kannst, musst du vor dem Andreaskreuz warten. 4

Wenn du Gefahrzeichen, (Blink-) Lichter oder Halbschranken missachtest, riskierst du dein Leben und gefährdest leichtsinnig andere. Bei den meisten Unfällen auf Bahnübergängen spielen Unachtsamkeit oder Leichtsinn der Verkehrsteilnehmer leider immer wieder eine bedeutende Rolle.

 

  1. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

7.1 Geschwindigkeit – Bedeutung………………………………………………. 140

7.2 Wahl der Geschwindigkeit …………………………………………………….  142

7.2.1 Straßenverhältnisse  ……………………………………………………………… 142

7.2.2 Verkehrsverhältnisse  ……………………………………………………………. 143

7.2.3 Sichtverhältnisse  ………………………………………………………………… 144

7.2.4 Witterungsverhältnisse  …………………………………………………………. 145

7.2.5 Persönliche Fähigkeiten  …………………………………………………………. 147

7.2.6 Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung  ……………………………………… 148

7.3 Geschwindigkeitsvorschriften………………………………………………. 149

7.3.1 Verkehrszeichen  …………………………………………………………………. 149

7.3.2 Besondere Vorschriften  …………………………………………………………. 150

7.4 Anhalteweg ………………………………………………………………………….  152

7.5 Sicherheitsabstände …………………………………………………………….  155

7.6 Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und

Einmündungen…………………………………………………………………… 158

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

 

7          7.1 Geschwindigkeit – Bedeutung

 

 

Die Leistungsfähigkeit moderner Pkw ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Mühelos erreichst du damit Geschwindig­keiten, die weit jenseits der Autobahnricht­geschwindigkeit von 130 km/h liegen. Laufruhe und Richtungsstabilität tragen dazu bei, dass du deine Geschwindigkeit oft unterschätzt.

Das gilt aber nicht nur für sehr hohe Geschwindigkeiten. Selbst bei den üblichen 100 km/h außerhalb geschlos­sener Ortschaften bist du dir wahrschein­lich gar nicht bewusst, wie schnell du unterwegs bist.

Geschwindigkeit wird angegeben in Kilo­metern pro Stunde. Sicherlich hast du eine vage Vorstellung davon, wie weit 100 Kilo­meter sind. Auch wie lang eine Stunde ist, kannst du grob abschätzen.

Sehr viel besser vorstellbar wird Geschwindigkeit aber, wenn man sie in Metern pro Sekunde angibt. Das kannst du leicht mit folgender Faustformel errechnen:

Geschwindigkeit (km/h) x 3 10

Das entspricht dem zurückgelegten Weg in Metern pro Sekunde. 1

Wenn du also 100 km/h fährst, legst du in einer Sekunde eine Strecke von ca. 30 Metern zurück. Bei Tempo 50, also der zulässigen Höchstgeschwindigkeit inner­halb geschlossener Ortschaften, sind es immerhin noch 15 Meter, die du pro Sekunde zurücklegst.

 

Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

 

Die Wahl der Fahrgeschwindigkeit ist nicht einfach. Schau dir Unfallstatistiken an und du wirst sehen, dass unangepasste Geschwindigkeit der Hauptgrund für Unfälle mit Personenschäden ist.

  1. Unfallschwerpunkte sind hier:
  • Straßenkreuzungen
  • Fußgängerüberwege
  • Kurven
  • Fahrbahnverengungen
  • Bahnübergänge.

Fehleinschätzungen

Besonders bei längeren Fahrten mit hoher Geschwindigkeit auf breiten, gut ausge­bauten Straßen mit wenig Erschütterun­gen und Abrollgeräuschen wird dein Wahrnehmungsvermögen getäuscht. Eine fehlende Randbebauung erweckt ebenfalls ein falsches Geschwindigkeitsgefühl.

Auch auf längeren Autobahnfahrten geht allmählich dein Gefühl für die gefahrene Geschwindigkeit verloren. Unbewusst wirst du immer schneller und das ist ge­fährlich! Kontrolliere daher immer wieder bewusst deine Geschwindigkeit. 4

Dabei solltest du nicht ausschließlich vom Blick auf den Tacho abhängig sein. Trainiere, deine Geschwindigkeit einzu­schätzen, ohne den Tacho kontrollieren zu müssen — das geht übrigens auch prima als Beifahrer!

Aber nicht nur zu schnelles Fahren ist gefährlich.

Wenn du zu langsam fährst, behinderst du den Verkehrsfluss, erhöhst die Gefahr von Auffahrunfällen und verleitest nach­folgende Fahrer eventuell zu gefährlichen Überholmanövern. 4

 

Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

 

7.2 Wahl der Geschwindigkeit

Grundsätzlich darfst du nur so schnell fahren, dass du dein Fahrzeug ständig beherrschst. Dafür sind vor allem sechs Faktoren entscheidend, die auf den nächsten Seiten beschrieben werden.

7.2.1 Straßenverhältnisse

 

Es gibt breite und schmale Straßen, ebene und holprige, überschaubare und unüber­sichtliche, Straßen mit und ohne Rand­bebauung, mit Kurven oder Geraden.

  • Die folgenden Beispiele verdeutlichen, weshalb die Straßenverhältnisse bei der Geschwindigkeitswahl eine Rolle spielen:

Schleuder- und Rutschgefahr

Auf Straßen mit wechselnder Oberfläche und da, wo Schienen verlegt sind (achte auf veränderte Reifengeräusche) besteht Schleuder- und Rutschgefahr.

Erhöhte Rutschgefahr besteht auch bei Fahrbahnverschmutzungen, wie z. B. im Bereich von Baustellen oder dort, wo Feldwege einmünden.

In Kurven kann schnelles Fahren auf nasser Fahrbahn oder starkes Bremsen zum Schleudern führen — also vor der Kurve runter vom Gas und erst im Übergang auf die Gerade wieder beschleunigen!

Alleen

In Alleen sind Kurven oft besonders eng, weshalb du verantwortungsvoll mit der Geschwindigkeit umgehen musst. Fahr auf Alleen wegen ihrer schmalen und oft gewölbten Fahrbahn bei Gegen­verkehr auch auf gerader Strecke beson­ders vorsichtig und schätze dabei immer wieder sowohl den Abstand zum Gegen­verkehr, als auch zu den Bäumen ab. 4

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7.2.2 Verkehrsverhältnisse

 

 

 

Nicht immer kannst du fahren, wie du gerne willst.

  1. Das Verkehrsaufkommen entscheidet ganz erheblich mit, wie schnell du fahren kannst: 41
  • Bist du alleine unterwegs oder ist zähfließender Verkehr?
  • Ist die Straße frei oder stehst du im Stau?
  • Musst du vor einer Ampel warten oder kannst du durchfahren?
  • Sind Radfahrer oder Fußgänger am Fahrbahnrand unterwegs, auf die du Rücksicht nehmen musst?
  • Fährt vor dir ein langsames Fahrzeug, das du nicht überholen kannst?
  1. Besonders in ländlichen Gebieten musst du mit langsamen und überbreiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen rechnen. Da hier zusätzlich oft die Fahrbahn ver­schmutzt ist, musst du deine Geschwin­digkeit anpassen.

Bewahr die Ruhe, wenn sich hinter einem landwirtschaftlichen Fahrzeug eine Kolon­ne gebildet hat. Beobachte die Kolonne durch die Scheiben deines Vordermannes und fahr mit ausreichend Sicherheits­abstand im eigenen Fahrstreifen leicht versetzt, bis sich eine Möglichkeit zum Überholen ergibt.

 

7.2.3 Sichtverhältnisse

 

 

Sicht weg — Gas weg.

Ob deine Sicht gut ist, hängt von ver­schiedenen Faktoren ab:

  • Ist es hell, dämmert es, oder ist es bereits dunkel?
  • Sind deine Scheiben sauber oder verschmiert?
  • Wirst du durch die tief stehende Sonne oder Scheinwerfer entgegen­kommender Fahrzeuge geblendet?
  • Ist die Sichtweite z. B. beeinträchtigt durch dichten Nebel, starken Schneefall oder heftigen Regen?
  1. Grundsätzlich gilt: Du darfst nur so schnell fahren, dass du innerhalb deiner Sichtweite anhalten kannst. Bei Dunkelheit musst du innerhalb der Reichweite des Abblendlichts anhalten können.

Auf schmalen Straßen, auf denen der Gegenverkehr gefährdet werden könnte, musst du mindestens innerhalb der halben Sichtweite anhalten können, also dementsprechend langsamer fahren.

Hier einige Beispiele, wann du deine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen musst:

Wechselnde Lichtverhältnisse

Bricht in Alleen plötzlich die Sonne durch, kannst du wegen des ständigen Wechsels von Licht und Schatten Entfernungen nur schwer einschätzen. Zum Teil erkennst du auch andere Verkehrsteilnehmer nicht rechtzeitig (vergrößere vorsorglich deinen Sicherheitsabstand).

Kuppen, Kurven usw.

In Waldgebieten oder hinter Bergkuppen und Kurven wirst du wegen der einge­schränkten Sicht leicht von Hindernissen (Wildwechsel, langsame oder liegen gebliebene Fahrzeuge) überrascht.

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Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

7.2.4 Witterungsverhältnisse

 

 

Die Witterungsverhältnisse nehmen Einfluss auf den Fahrbahnzustand oder auf das Fahrzeug selbst:

  • Ist die Fahrbahn trocken oder nass, vereist oder schneebedeckt?
  • Bedeckt feuchtes Laub die Fahrbahn?
  • Kann Wasser ablaufen oder sammelt es sich in Spurrillen?
  • Besteht die Gefahr von Aquaplaning?
  • Herrscht Sturm oder Seitenwind?
  1. Die folgenden Beispiele verdeutlichen, weshalb auch die Witterungsverhältnisse für die Wahl deiner Geschwindigkeit ent­scheidend sind:

Regen, Nebel, Schnee

Siehst du wegen Regen, Nebel oder Schneefall weniger als 50 Meter weit, darfst du nicht schneller als 50 km/h fahren — das gilt auch, wenn durch Verkehrszeichen eine höhere Geschwin­digkeit erlaubt wäre!

Besonders an Flussläufen, in Moorge­bieten und im Bereich von Seen musst du mit plötzlich auftretendem Nebel rechnen. Schalte das Abblendlicht ein und benutze von Zeit zu Zeit deine Scheibenwischer, damit du besser siehst.

Fahr nicht in der Fahrbahnmitte über der Leitlinie, sonst gefährdest du dich und den Gegenverkehr! Vergrößere außerdem deinen Sicherheitsabstand zum Voraus­fahrenden.

 

Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

Nässe                                                           Glatte Fahrbahn

 

Fängt es nach längerer Trockenzeit zu regnen an, bildet sich eine gefährliche Schmierschicht auf der Fahrbahn. Dazu kommt, dass deine Scheibenwischer nicht sofort ein klares Sichtfeld schaffen können.

Pass deshalb auch bei Nässe nicht nur deine Geschwindigkeit an, sondern ver­größere auch den Abstand zu deinem Vordermann. Eventuell musst du auch einen bereits begonnenen Überholvor­gang abbrechen.

Achtung: Hohe Geschwindigkeit, abge­fahrene Reifen, Fahrbahnsenken und Spurrillen begünstigen Aquaplaning — dein Fahrzeug lässt sich dann nicht mehr lenken und abbremsen und kann sogar von der Fahrbahn abkommen.

Auf Brücken, auf Strecken, die durch Waldgebiete führen sowie in Alleen halten sich Schnee und Glatteis am längsten. Im Herbst besteht zusätzlich Rutschgefahr durch feuchtes Laub.

Durch vorsichtiges Bremsen bei ganz langsamer Fahrt kannst du gefahrlos fest­stellen, ob die Fahrbahn glatt ist. Wenn sie glatt ist, vermeidest du möglichst jegliches Beschleunigen, Bremsen und starke Lenk­bewegungen.

Seitenwind

Bei Seitenwind kannst du mit deinem Auto auch auf trockener, gerader Straße seit­wärts ausbrechen, wenn du schnell fährst. Dann musst du gegenlenken und sofort langsamer fahren — diese Gegenmaß­nahmen helfen übrigens auch bei einem geplatzten Reifen! 41

 

7.2.5 Persönliche Fähigkeiten

 

 

 

Wenn du krank bist, Kopfschmerzen hast oder gar körperlich beeinträchtigt bist, fährst du anders als wenn du topfit und mit deinen Gedanken nur beim Straßen­verkehr bist. Fahranfänger wählen oft eine andere Geschwindigkeit, als dies ein erfahrener Fahrer in der selben Situation tun würde. Verständlich, denn je öfter du eine Situation durchlebst oder erfährst, desto sicherer gehst du damit um bzw. desto eher kannst du eventuelle Folgen daraus abschätzen.

Denk an deine ersten Fahrstunden. Wie schwierig war es, bei Tempo 50 geradeaus zu fahren? Und wie selbstverständlich wird es nach der praktischen Prüfung sein?

Aber nicht nur Erfahrung, im wahrsten Sinne des Wortes, sondern auch die momentane Gefühlslage, die Einstellung zu dir selbst, zu anderen und zum System Straßenverkehr sind von entscheidender Bedeutung für die Wahl deiner Fahr­geschwindigkeit. 1

 

Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

7        7.2.6 Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung

Die Wahl der Fahrgeschwindigkeit hängt natürlich auch von den Eigenschaften deines Fahrzeugs und seiner Ladung ab. Es gibt schnelle und langsame Fahrzeuge, kurze und lange, schmale und breite, leichte und schwere, solche mit kleinem und großem Aufbau, mit niedrigem und hohem Schwerpunkt, übersichtliche und solche mit schlechter Ubersicht, Fahrzeu­ge, die du gewöhnt bist und Fahrzeuge, die du noch nicht kennst. 101. Auch deine Reifen sind entscheidend für die Wahl der Geschwindigkeit:

So darfst du beispielsweise mit „M+S Reifen“ höchstens mit der dafür zuge­lassenen Höchstgeschwindigkeit fahren (erkennbar am Aufkleber in deinem Sicht­bereich) und mit Schneeketten darfst du höchstens 50 km/h fahren!

 

Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

 

7.3 Geschwindigkeitsvorschriften

7.3.1 Verkehrszeichen

 

Diese Verkehrszeichen verbieten dir, schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit zu fahren.

Die Verkehrszeichen können in der abgebildeten Farbe auch als „Matrix-Zeichen“ aufgestellt werden.

Durch diese Zeichen wird die Geschwin­digkeitsbeschränkung aufgehoben.

Die Zeichen bestimmen Beginn und Ende einer Zone mit einer zulässigen Höchst­geschwindigkeit. Innerhalb der Zone darfst du nicht schneller als mit der an­gegebenen Geschwindigkeit fahren.

 

Wilster

Kreis Steinburg

Schotten i`

6 km

joere‑
       

 

  1. Vom Beginn b’s zum Ende der ge­schlossenen Ortschaft gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wenn nicht Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeit vorschreiben. 1

Das linke Zeichen verbietet dir, langsamer als mit der angegebenen Geschwindigkeit zu fahren, solange Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse das zulas­sen. Das rechte Zeichen kennzeichnet das Ende der vorgeschriebenen Mindestge­schwindigkeit.

80 $J

Das linke Zeichen empfiehlt dir, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht-und Wetterverhältnissen nicht zu über­schreiten. Das Ende dieser Richtge­schwindigkeit ist durch das rechte Ver­kehrszeichen gekennzeichnet.

 

~*ß

 

Im verkehrsberuhigten Bereich darfst du nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Das ist die Geschwindigkeit eines „nor­mal“ gehenden Menschen, also 4-7 km/h (siehe 8.10 „Maßnahmen zur Verkehrs­beruhigung“).

 

Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

Akzeptanz

Die Gründe, Geschwindigkeitsvorschriften zu missachten, sind vielfältig. Manche kennen die Vorschriften einfach nicht oder sie glauben, sich nicht daran halten zu müssen. Nicht selten werden auch Stress und Hektik in den Straßenverkehr übertragen. Dieser kann aber nur funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten.

7.3.2 Besondere Vorschriften

 

Agg Geschwindigkeitsbeschränkungen außerhalb geschlossener Ortschaften (nicht auf Autobahnen)

 

 

Zulässige Höchst­geschwindigkeit 100 km/h

  • Für alle Pkw
  • Für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Ge­samtmasse (Ausnahmen siehe 4.4.2 „Geschwindig­keit“).

80 km/h

  • Für Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamt­masse über 3,5 t bis 7,5 t (nicht Pkw)
  • Für Pkw mit Anhänger
  • Für Lkw und Wohn­mobile bis zu einer zulässigen Gesamt­masse von 3,5 t mit Anhänger.

60 km/h

  • Für Kraftfahrzeuge mit Anhänger (ausgenommen alle Pkw sowie Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t zulässige Gesamt­masse)
  • Für Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamt­masse.

 

Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

 

 

Woo

 

Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

 

7.4 Anhalteweg

 

 

 

Wer sich Gedanken über Geschwindig­keit macht, muss sich zwangsläufig auch mit dem Anhalten auseinander­setzen.

Der Anhalteweg ist der Weg vom Erken­nen einer Gefahr bis zum Stillstand deines Fahrzeugs.

Er setzt sich zusammen aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg.

Reaktionsweg

Erkennen — Entscheiden — Reagieren. Drei Schritte, die Zeit benötigen. Bei uns Menschen ca. 1 Sekunde. Der Weg, den du mit deinem Auto in dieser Zeit zurück­legst, ist der Reaktionsweg.

  1. Der Reaktionsweg ist der Weg vom Erkennen der Gefahr bis zum Beginn des Bremsens.

Er lässt sich mit dieser Faustformel errechnen:

Geschwindigkeit (km/h) x 3 10

Beispiel:

Der Reaktionsweg bei 50 km/h beträgt:

50 km/h x 3 = 15 Meter 10

Bei 50 km/h hast du nach 15 Metern Reaktionsweg endlich den Fuß an der Bremse. Dein Auto fährt aber noch immer 50 km/h! /

 

 

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7.5 Sicherheitsabstände

 

 

 

Es ist kein seltenes Bild im heutigen Straßenverkehr — Fahrzeuge dicht an dicht, aufgezogen wie an einer Perlenkette. Du darfst aber auch hier den notwendigen Sicherheitsabstand zu deinem Vorder­mann nicht unterschreiten.

Zu dichtes Auffahren, Unachtsamkeit, oder unerwartet starkes Bremsen, führt immer wieder zu Auffahrunfällen.

Warum eigentlich Abstand?

Mehrere Fahrzeuge fahren hintereinander. Das erste bremst, der Fahrer des zweiten Fahrzeugs fährt aber 1 Sekunde mit der gleichen Geschwindigkeit weiter, bevor er überhaupt erst gemerkt hat, dass sein Vordermann bremst.

Den Fahrern der anderen nachfolgenden Fahrzeuge geht es nicht anders. Auch sie fahren jeweils 1 Sekunde ungebremst auf die sich zuspitzende Situation mit unver­minderter Geschwindigkeit zu.

Es gibt heute schnelle Autos und noch schnellere Fahrer. Dennoch hat der Mensch eine Reaktionszeit von durch­schnittlich einer Sekunde!

Warum muss mit zunehmender Geschwindigkeit auch der Abstand zunehmen?

Die Geschwindigkeit ändert nichts an deiner Reaktionszeit. Die beträgt fast im­mer eine Sekunde, egal ob Tempo 50 oder 150. Bei höherer Geschwindigkeit ist aber der Weg länger, den du in dieser Sekunde zurücklegst.

  1. Daher muss mit zunehmender Ge­schwindigkeit dein Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden steigen.4

Wissensvermittlung

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Abstand nach vorne

  1. Außerhalb geschlossener Ortschaft gilt der „2-Sekunden-Abstand“. 4

Dabei merkst du dir einen festen Punkt, den dein Vordermann passiert, z. B. eine Markierung, den Schatten einer Brücke oder auch ein Verkehrszeichen. Von die­sem Punkt an zählst du die Sekunden, bis du selbst diesen Punkt erreicht hast. Du zählst dabei einundzwanzig, zweiund­zwanzig, weil dies etwa der Zeit von zwei Sekunden entspricht.

Eine andere Faustregel ist der „halbe Tacho“ in Metern. 4

Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h muss dein Abstand zum Vorausfahrenden mindestens 50 Meter betragen. Dies ent­spricht in etwa dem Abstand der Leit­pfosten.

Beide Faustregeln gelten nur bei guten Sicht-, Witterungs- und Straßenverhältnis­sen. Bei schlechteren Bedingungen musst du deutlich mehr Abstand halten.

Innerhalb geschlossener Ortschaften darfst du den Abstand bei aufmerksamer Fahrweise auf 1 Sekunde oder 15 Meter verkürzen. Das gilt aber nur, wenn du über den Vorausfahrenden hinweg oder seitlich an ihm vorbeisehen kannst. 4

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Zeitgewinn durch Vorausschau

In vielen Fällen ist dein Vordermann kein undurchsichtiges Hindernis. Wenn du aber erst dann bremst, wenn er bremst, ver­schenkst du wertvolle Zeit und im Ernstfall auch entscheidende Meter Anhalteweg.

Schau so weit voraus, dass du schon vorhersagen kannst, wann die Brems­lichter deines Vordermanns aufleuchten!

 

  1. Auch seitlicher Abstand ist für die Ver­kehrssicherheit sehr wichtig. 4

Zu Zweiradfahrern und Fußgängern hältst du mindestens 1,5 Meter Seitenabstand, zu anderen Fahrzeugen mindestens einen Meter.

Als Faustformel kannst du dir hier „eine Tür breit Abstand“ merken. Das schafft Sicherheit bei unachtsam geöffneten Türen sowie bei plötzlich zwischen parken­den Fahrzeugen auftauchenden Kindern. Vorsicht auch bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit Anbaugeräten oder Großfahrzeugen mit überhängender Ladung. Beim Abbiegen können sie aus­schwenken.

Für diesen Abstand ist eigentlich dein Hintermann verantwortlich. Hält er sich nicht an den Sicherheitsabstand, bist du aber selbst in großer Gefahr.

Beobachte daher den nachfolgenden Ver­kehr immer aufmerksam. Lass aggressive, drängelnde Fahrer besser passieren. Damit bist du aus dem Gefahrenbereich!

Einscherabstand

Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die länger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ort­schaften zum vorausfahrenden Fahrzeug ständig einen so großen Abstand halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug ein­scheren kann.

 

Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise

  • ••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••O••••••••

7          7.6 Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen

 

 

Das kennen alle: Stadtverkehr, eine Ampel nach der anderen. Du fährst los, beschleu­nigst kräftig, um 300 Meter später die be­zahlte Energie wieder auf der Bremse zu vernichten. Ein solcher Fahrstil kostet nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Mit Abstand und Gelassenheit kannst du Vorfahrtsituationen frühzeitig erkennen. Das schafft Zeit und Spielraum, um ein ständiges „Stop and Go“ zu vermeiden.

Geschwindigkeit und Umweltschutz

Du bestimmst durch deine Geschwin­digkeit maßgeblich den Kraftstoffver­brauch und Schadstoffausstoß. Bei einem Mittelklasse-Pkw erhöht sich der Kraft­stoffverbrauch um bis zu 35%, wenn du mit Tempo 160 km/h statt mit 130 km/h fährst. Das liegt vor allem am über­proportionalen Anstieg des Luftwider­stands. 44

Hohe Geschwindigkeiten verursachen aber auch Lärm. Das Abrollgeräusch der Reifen steigt mit der Geschwindigkeits­zunahme erheblich an.

Das Beste ist eine gleichmäßig gleitende, vorausschauende Fahrweise, ohne ständiges Anhalten und Beschleunigen. So sparst du die meiste Energie und nebenbei auch Geld und Nerven.

Kurse zur umweltschonenden Fahrweise Die Technologie in Kraftfahrzeugen wird ständig weiterentwickelt. Was vor 15 Jah­ren noch undenkbar war, ist heute in vielen Fahrzeugen bereits Serie. Mit dieser Entwicklung hat sich und wird sich auch in Zukunft die Bedienung von Kraftfahr­zeugen ändern. Viele Fahrschulen bieten spezielle Kurse an, in denen du dich über den aktuellen Stand der Technik sowie über Energie sparende Fahrstile informie­ren kannst.

 

B.   Andere Teilnehmer im Straßenverkehr:
Besonderheiten und Verhalten
8.1  Verkehrsteilnehmer – Übersicht ……………………………….. 160
8.2  Öffentliche Verkehrsmittel ……………………………………… 161
8.2.1 Busse, Schulbusse und Straßenbahnen ……………………………………… 161
8.2.2 Taxen ………………………………………………………………………….. 162
8.3  Pkw ……………………………………………………………….. 163
8.4  Motorräder ……………………………………………………….. 164
8.5  Große und schwere Fahrzeuge ………………………………… 166
8.6  Radfahrer …………………………………………………………. 168
8.7  Fußgänger ………………………………………………………… 171
8.8  Kinder …………………………………………………………….. 174
8.9  Ältere Menschen und Behinderte ………………………………. 176
8.10 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung …………………………. 179

 

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

8.1 Verkehrsteilnehmer – Übersicht

 

Im Straßenverkehr treffen die unterschied­lichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Große und kleine, schnelle und langsame, starke und schwache. Jeder dieser Ver­kehrsteilnehmer hat eine andere Sicht und verhält sich deshalb anders.

Manche kennen die Straßenverkehrsord­nung und die damit verbundenen Regeln, andere nicht. Je nach Fahrzeugart sind die Teilnehmer schneller oder langsamer, brauchen viel Platz oder wenig.

Manche haben einen besseren Überblick über die Verkehrslage als du, manche eine schlechtere. Das läuft nicht immer reibungslos ab — Konfliktsituationen sind vorprogrammiert.

Wenn du die Perspektive des anderen kennst, kannst du bestimmte Verhaltens­weisen „vorausahnen“, Verständnis auf­bringen und Gefahren entschärfen, bevor sie entstehen. So fährst du nicht nur defensiv und partnerschaftlich, sondern vor allem viel gelassener.

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

8.2 Öffentliche Verkehrsmittel

 

Öffentliche Verkehrsmittel entlasten unsere Innenstädte erheblich. Sie haben in den Rand­bezirken der Großstädte meistens eine Anbindung an große Parkplätze. Damit bieten sie eine umwelt- und oft auch nervenschonende Alternative zum Individualverkehr.

8.2.1 Busse, Schulbusse und Straßenbahnen

 

 

 

Gefahrenschwerpunkte aller öffent­lichen Verkehrsmittel sind die Haltestellen. Fahrgäste steigen ein und aus, laufen unachtsam über die Fahrbahn oder versuchen gerade eben noch den Bus oder die Straßenbahn zu erreichen.

Generell gilt

An Omnibussen des Linienverkehrs, Straßenbahnen und gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen halten, darfst du nur vorsichtig vorbeifahren. Das gilt auch für deinen Gegenverkehr.

Achte beim Vorbeifahren auf ausreichend Seitenabstand, damit du plötzlich auf­tauchende Fahrgäste, die vorher verdeckt waren, nicht gefährdest.

Haltestellen in der Mitte der Fahrbahn

Wenn Fahrgäste aussteigen, darfst du rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit (wenn überhaupt) vorbeifahren. Eine Behinderung oder Gefährdung von Fahr­gästen muss ausgeschlossen sein. Nötigenfalls musst du warten.

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

 

Warnblinklicht bei Annäherung

Nähert sich ein Linien- oder Schulbus der gekennzeichneten Haltestelle mit Warnblinklicht, darfst du ihn nicht mehr überholen.

Warnblinklicht beim Halten

Schulbushaltestellen

Sie sind besonders gefähr­lich. Beobachte Kinder am Fahrbahnrand und auf der gegenüberliegenden Seite, denn ihre Aufmerksamkeit gilt selten dem Straßen­verkehr. Kinder spielen, rangeln und wollen sich die beste Position für den Einstieg in den Bus sichern.

 

 

 

Steht ein Linien- oder Schulbus an einer Haltestelle mit eingeschaltetem Warn­blinklicht, darfst du nur noch mit Schritt­geschwindigkeit an ihm vorbeifahren. Das gilt auch für deinen Gegenverkehr. Fahrgäste dürfen dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Nötigenfalls musst du warten.

Abfahrt

Linien- und Schulbusse, die von einer Haltestelle abfahren möchten, zeigen das durch blinken nach links an. Du musst ihnen das Einfädeln ermöglichen und, falls nötig, warten.

8.2.2 Taxen

Damit Taxifahrer ihre Fahrgäste aufneh­men können, findest du an vielen öffent­lichen Plätzen Taxenstände. Am Taxen-stand besteht für dich und alle anderen Kraftfahrzeuge Haltverbot.

Taxifahrer stehen oft unter erheblichem Zeitdruck und sind daher oft zügig unter­wegs. Rechne deshalb mit rasch abfahren­den Taxen vom Taxenstand!

Um ihre Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen, halten Taxifahrer gelegentlich unvermittelt an, auch in zweiter Reihe. Halte daher immer ausreichend Abstand.

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

8.3 Pkw 8

 

 

 

 

Trügerisches Sicherheitsgefühl

Moderne, komfortable Fahrzeuge geben dir das Gefühl, im Auto könne dir nichts passieren. Fahrgeräusche, Vibrationen und Kräfte, die am Fahrzeug wirken, nimmst du nur gedämpft wahr.

Dieses „Sicherheitsgefühl“ wird durch zeitgemäße Technik (ABS, Airbag, Brems­assistenten) noch verstärkt.

Achtung: Eine Gewöhnung daran oder Überschätzung der technischen Möglich­keiten kann dich (zu) sorglos machen.

Unterschiedliche Fahrer

Unter den Pkw-Fahrern gibt es solche, die den Führerschein schon lange haben und solche, die ihn erst vor kurzem bekommen haben. Es gibt solche, die berufsbedingt viel unterwegs sind und solche, die nur sonntags fahren. Solche, die topfit sind und solche, die gerade eine Grippe bekämpfen. Solche mit schnellen Autos und solche, die sich schnelle Autos erst später leisten können oder gar nicht benötigen.

So verschieden die Menschen und ihre Fahrstile, so unterschiedlich die Situatio­nen, in denen Fahrzeuge sich begegnen. Nicht hilfreich ist das Denken in Schub­laden:

Typisch alter Schleicher, junger Raser, Sonntagsfahrer, Angeber etc.

Toleriere das Fehlverhalten anderer und schaff Reserven. Du wirst sicher auch ein­mal von den Reserven anderer profitieren!

Verständigung

Im Auto hast du nur diese Verständigungs­möglichkeiten:

  • Deutliches Fahren
  • Blinker setzen
  • Hupe, Lichthupe oder Warnblinklicht betätigen
  • Handzeichen geben.

Allerdings sind diese Möglichkeiten nicht immer eindeutig. Das kann zu Fehl­interpretationen und Ärger führen — bei dir genauso wie bei anderen Verkehrsteil­nehmern!

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

8          8.4 Motorräder

 

 

 

Die Begegnung von Auto- und Motorrad­fahrern im Straßenverkehr ist nicht immer unproblematisch. Für den Autofahrer sind es die ständigen Raser, die sich um Kopf und Kragen fahren. Für die Motorradfahrer ist das Verhalten einiger Autofahrer oft nicht verständlich, zum Teil sogar lebens­gefährlich. Im Vorteil ist, wer sowohl Auto als auch Motorrad fährt. Er kennt beide Sichtweisen und Besonderheiten.

  1. Motorradfahrer haben bei Unfällen ein höheres Verletzungsrisiko. Das liegt an der fehlenden „Knautschzone“ und an der Tatsache, dass Motorradfahrer aufgrund ihrer schmalen Silhouette häufig über­sehen werden und ihre Geschwindigkeit unterschätzt wird.

Probier es aus! Ein 10 Meter entfernter Motorradfahrer lässt sich mühelos hinter einem Kugelschreiber verstecken.

Ein überholendes Fahrzeug, ein Baum oder sogar ein Laternenpfahl können aus einem bestimmten Blickwinkel einen Zweiradfahrer unsichtbar machen.

Deshalb solltest du beim Autofahren an Querstraßen beim Abbiegen grundsätzlich auch mit Zweiradfahrern rechnen.

 

Motorradfahrer können von anderen Fahr­zeugen optisch verschluckt werden. Damit Motorradfahrer besser gesehen werden, müssen sie auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.

Aber nicht nur das Gesehenwerden, sondern auch selbst gut zu sehen ist für Motorradfahrer wegen der Helmpflicht nicht einfach. Der Helm begrenzt ihr Sicht­feld besonders an den Seitenrändern — sie nehmen nichts „aus den Augenwinkeln“ wahr. Zusätzlich kann ihre Sicht durch ver­kratzte Visiere und Brillen eingeschränkt sein.

Als Autofahrer musst du das wissen, damit du dich fair und verständnisvoll gegenüber Motorradfahrern verhalten kannst.

Motorradfahrer sind Wind und Wetter aus­gesetzt und spüren die Fahrbahnverhält­nisse viel direkter als Autofahrer. Das kann Fahrspaß bieten, aber auch sehr schwierig werden.

Fahrbahnverhältnisse, die für dich mit dem Auto nahezu unerheblich sind, können für den Motorradfahrer zur Gefahr werden.

Das sind z. B.:

  • Schlaglöcher
  • Ölspuren
  • Nasses Laub auf der Fahrbahn
  • Fahrbahnmarkierungen
  • Schienen, die auf der Straße verlegt sind.

Motorradfahrer können oft viel stärker beschleunigen als Autofahrer. Davon darfst du dich aber nicht provozieren lassen.

  • Im Verkehrsstau schlängeln sich Motor­radfahrer gelegentlich von hinten durch. Natürlich ist das verboten. Dennoch soll­test du gelassen reagieren und den Motor­radfahrer vorbeilassen.

Vorsicht ist für dich mit dem Auto beson­ders in Rechtskurven geboten. Kommt dir hier ein Motorrad entgegen, kann bei star­ker Schräglage sein Oberkörper in deinen Fahrstreifen ragen. Einen Zusammenprall musst du in jedem Fall vermeiden!

Kaum zu glauben, aber Motorradfahrer benötigen beim Ausweichen und beim Abbiegen mehr Platz als Autofahrer. Das liegt an vorbereitenden Lenkbewegungen und der Schräglage.

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

8        8.5 Große und schwere Fahrzeuge

 

Ob du nun Recht hast oder nicht, eines ist sicher: Bei einem Unfall mit einem Lkw bist du in jedem Fall unterlegen!

Wir schimpfen oft über Lkw-Fahrer, denn sie verstopfen mit ihren Fahrzeugen die Straßen, verdecken Verkehrszeichen, sind scheinbar für schlimme Verkehrsunfälle verantwortlich und die Fahrer springen beim Be- und Entladen plötzlich auf die Straße.

Aus der Perspektive des Lkw-Fahrers sieht das ganz anders aus. Er ist beruflich unterwegs, um Waren über die Autobahn in die Städte und Industriegebiete zu transportieren. Oft mehr als 100.000 km pro Jahr. Ständig im Stau und unter Ter­mindruck. Hat er endlich sein Ziel erreicht, muss er sein Fahrzeug, 40 Tonnen schwer und über 18 Meter lang, rückwärts in eine Einfahrt rangieren. Und dann stehen sie da — die ungeduldigen Autofahrer, drän­gelnd und hupend lassen sie ihm keinen Platz zum Rückwärtsfahren.

Es ist nicht einfach, ein so großes Fahr­zeug im dichten Verkehr zu bewegen und zu rangieren. Lkw benötigen daher viel Platz in alle Richtungen. Beim Abbiegen nach rechts schwenken Lkw meist nach links aus. Die Sicht nach hinten ist für den Fahrer nur über die Spiegel möglich.

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

 

Siehst du den Fahrer in seinen Spiegeln, kann er dich auch sehen. Umgekehrt gilt: Siehst du den Fahrer nicht, kann er dich auch nicht sehen! Der Aufenthalt in diesem toten Winkel ist für dich sehr gefährlich.

Beim Abbiegen in eine enge Straße nach rechts werden große Fahrzeuge wie z. B. Mähdrescher oder auch Lkw meist extrem langsam und scheren nach links aus. Außerdem können Anbaugeräte aus­schwenken.

Frontanbaugeräte ragen zum Teil schon in die Fahrbahn, obwohl der Fahrer noch nichts sehen kann.

 

 

 

  • Besondere Aufmerksamkeit erfordern auch landwirtschaftliche Fahrzeuge. Fahren sie mit hoch beladenen Anhän­gern, können beim Bremsen oder Abbie­gen Teile der Ladung herunterfallen.

Die hinteren Beleuchtungseinrichtungen können verdeckt oder verschmutzt sein — dann kannst du die Absicht des Fahrers z. T. nicht erkennen.

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

8        8.6 Radfahrer

 

Die ersten Erfahrungen als Fahrzeugführer im Straßenverkehr haben wohl alle als Radfahrer gesammelt. Du kennst damit die Vorzüge, aber auch die Gefahren des Rad­fahrens. Bestimmt hast du dich schon mal als Radfahrer über Autofahrer geärgert. Und jetzt sitzt du im Auto und ständig nerven dich die Radfahrer, obwohl es für sie klare Regelungen gibt.

Sind keine Radwege vorhanden, dürfen sie auf rechten Seitenstreifen fahren, wenn Fußgänger nicht behindert werden.

 

 

 

Radfahrer müssen gekennzeichnete Rad­wege benutzen (siehe 4.3.3 „Sonderfahr­streifen/Sonderwege“). Radwege (rechts) ohne Verkehrszeichen dürfen sie ebenfalls nutzen.

Radfahrer müssen hintereinander fahren. Wenn niemand behindert wird, dürfen sie auch nebeneinander fahren.

Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, dürfen sie wartende Fahrzeuge (z. B. vor einer roten Ampel) äußerst rechts über­holen; allerdings nur mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vor­sicht.

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

 

 

Sind Radwege vorhanden, sind im Regel­fall auch besondere Lichtzeichen für Rad­fahrer angebracht. Entweder in Form einer gesonderten Ampel, oder die Symbole „Fußgänger“ und „Radfahrer“ werden gemeinsam gezeigt.

Radfahrer müssen sich an diese Licht­zeichen halten.

Grenzt eine Radwegfurt an eine Fuß­gängerfurt und sind keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden, müssen Radfahrer die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.

Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren mitgenommen werden. Der Fahrer muss dabei mindestens 16 Jahre alt sein und für das Kind muss es einen besonderen Sitz geben. Durch Radver­kleidungen oder ähnliche Vorrichtungen muss dafür gesorgt sein, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.

Kinder bis zum vollendeten B. Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Geh­wege benutzen. Beim Überqueren der Fahrbahn müssen sie absteigen.

Einbahnstraße

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Radfahrer dürfen Einbahnstraßen nur dann entgegen der Fahrtrichtung benutzen, wenn diese Zusatzzeichen es erlauben.

Fahrradstraßen sind ausschließlich Rad­fahrern vorbehalten. Sie dürfen hier auch nebeneinander fahren. Mit dem Auto darfst du Fahrradstraßen nur benutzen, wenn Zusatzzeichen dies erlauben (siehe 3.4 „Vorschriftzeichen“).

 

4 Schutzstreifen für Radfahrer darfst du nur bei Bedarf überfahren. Die Radfahrer gefährden darfst du dabei nicht .

Stell dich immer darauf ein, dass nicht alle Radfahrer die Regeln kennen und sich entsprechend verhalten.

  • Aufgepasst in folgenden Situationen:
  • Ende eines Radweges (besonders Kinder kommen hier z. T. zu weit in die Fahrbahn oder wechseln auf die Fahrbahn, ohne nachzudenken oder auf den Verkehr zu achten)
  • Fußgängerampeln
  • Fahrstreifenwechsel/Einordnen im Fahrstreifen
  • Abbiegen
  • Anfahren an der Ampel usw.
  • Radfahrer darfst du nur mit mindestens 1,5 m Seitenabstand überholen.

Kannst du diesen Abstand wegen des Gegenverkehrs nicht einhalten, darfst du nicht überholen!

Überhole nie einen Radfahrer im Kreu­zungsbereich, oder, wenn eine Einmün­dung naht — du kannst nie sicher sein, ob der Radfahrer nicht vielleicht abbiegt, ohne Handzeichen zu geben o. ä. •

Personal Transporter

Die Höchstgeschwindigkeit dieser Kraft­fahrzeuge liegt bei max. 20 km/h. Um sie auf öffentlichen Straßen in Betrieb zu nehmen, benötigst du Folgendes:

  • Mindestens Mofaprüfbescheinigung
  • Typ- oder Einzelgenehmigung
  • Gültiges Versicherungskennzeichen.

Fahre nach Möglichkeit immer (innerorts und außerorts) auf Radwegen oder Schutzstreifen für Radfahrer. Nimm dabei Rücksicht auf die sich dort befindenden Verkehrsteilnehmer und pass deine Ge­schwindigkeit an. Ermögliche Radfahrern das Überholen.

Fußgänger haben Vorrang — du darfst sie weder gefährden noch behindern.

Musst du die Fahrbahn benutzen, gilt das Rechtsfahrgebot.

Außer in Fahrradstraßen darf nicht neben-, sondern muss stets einzeln hintereinander gefahren werden.

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

 

8.7 Fußgänger

 

 

 

Am sichersten fühlt man sich als Fuß­gänger auf dem Gehweg. Deshalb ärgern sich Fußgänger zu Recht über zugeparkte und verengte Gehwege.

In diesem Fall musst du damit rechnen, dass der Fußgänger unerwartet einen Schritt auf die Fahrbahn macht.

Nicht nur ärgerlich sondern auch gefähr­lich ist es, wenn Kraftfahrer die Fuß­gänger bei Regen oder Schneematsch nass spritzen.

Setze daher bei Regen oder Schneematsch deine Geschwindigkeit in der Nähe von Fußgängern herab.

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

  • •• OOOOO ••••• OOOOOOOOOOOOO ••••••••••••••  OOOOO •••••••

 

  1. Sei also bremsbereit und beobachte Fußgänger:
  • Wird der Fußgänger einem Hindernis ausweichen und dabei die Fahrbahn betreten?
  • Wird der Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen?
  • Achtet er auf den Verkehr, wird er warten, hat er es eilig?
  • Sind die Fußgänger in Gedanken oder unterhalten sie sich?
  • Erschweren parkende Fahrzeuge die Sicht?

Bei Dunkelheit ist es für dich schwieriger, Fußgänger zu erkennen, besonders wenn sie dunkel bekleidet sind, du geblendet wirst oder deine Sicht zusätzlich durch Regen, Nebel usw. beeinträchtigt ist.

Außerhalb geschlossener Ortschaften und wenn kein Gehweg vorhanden ist, sollen Fußgänger am linken Fahrbahnrand gehen. Aber: Nicht alle tun das auch.

  1. Wenn der Gehweg nicht geräumt ist, gehen Fußgänger im Winter manchmal auf der Fahrbahn. Oft wollen sie auch nur die Straßenseite wechseln, können aber wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen.

Das ist sehr gefährlich, denn dein Brems­weg ist erheblich länger und der Fuß­gänger könnte auf der glatten Fahrbahn ausrutschten. Fahr daher nur so schnell, dass eine Gefährdung der Fußgänger in jedem Fall ausgeschlossen ist!

Fußgängerüberwege

Fußgängerüberwege werden eingerichtet, um Fußgängern mehr Sicherheit beim Überqueren der Fahrbahn zu verschaffen. Sie werden durch Verkehrszeichen und die Fahrbahnmarkierung angekündigt.

Damit Fußgänger sowie Fahrer von Krankenfahrstühlen und Rollstühlen ihren Vorrang an Fußgängerüberwegen wahr­nehmen können, musst du rechtzeitig zeigen, dass du anhalten wirst.

Das geschieht durch mäßige Geschwin­digkeit, Bremsbereitschaft und Blickkon­takt zum Fußgänger.

Ist deine Sicht auf den Überweg beein­trächtigt oder wartet bereits ein anderes Fahrzeug davor, musst du besonders vor­sichtig heranfahren. Durch frühzeitiges Bremsen vermeidest du außerdem Auffahrunfälle!

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

 

Du musst aber auch damit rechnen, dass Fußgänger (besonders Kinder)

  • Ohne sich vorher zu vergewissern den Oberweg betreten
  • Auf dem Überweg wieder kehrtmachen
  • Neben dem Überweg die Straße über­queren
  • Unerlaubt mit dem Fahrrad den Über­weg befahren.

Damit Fußgänger nicht behindert werden, must du den Überweg bei stockendem Verkehr freihalten.

Zum Schutz der Fußgänger ist das Ober-holen am Fußgängerüberweg verboten; Vorsicht bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung!

Damit dir und den Fußgängern die Sicht auf den Überweg nicht genommen wird, ist das Halten darauf sowie bis zu 5 m davor verboten.

Querungshilfen

So genannte Querungshilfen sollen Fuß­gängern das Überqueren der Fahrbahn „in Etappen“ erleichtern. Fußgänger haben dir gegenüber hier keinen Vorrang, emp­finden dies häufig aber so.

Fahr deshalb vorsichtig und rechne mit Personen, die unaufmerksam die Fahr­bahn überqueren.

Fußgängerfurten

An Ampeln und Kreuzungen sind häufig Fußgängerfurten markiert. Sie helfen, den Verkehr etwas übersichtlicher zu gestalten.

Während Fußgänger auf einem Fuß­gängerüberweg in jedem Fall Vorrang haben, ist dies bei einer Fußgängerfurt nicht immer der Fall.

Rechne aber damit, dass Fußgänger den­noch glauben, auf jeder Fußgängerfurt ein Vorrecht zu besitzen.

Fahr deshalb, wenn du vor einer Fuß­gängerfurt warten musst, (z. B. bei roter Ampel) mit angepasster Geschwindigkeit heran und bleib in angemessener Entfer­nung stehen, um die Fußgänger nicht zu erschrecken oder zu verunsichern.

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

 

8        8.8 Kinder

 

 

Kinder müssen erst in den Verkehr hinein­wachsen. Damit sie richtiges Verhalten auch erlernen können, brauchen sie gute Vorbilder. Alle Erwachsenen haben damit eine hohe Verantwortung.

Allein durch ihre geringe Körpergröße haben Kinder schon Nachteile. Sie können herannahende Fahrzeuge schlecht sehen und deren Geschwindigkeit richtig ein­zuschätzen ist für Kinder nahezu unmög­lich.

Kinder denken: „Ich habe das Fahrzeug gesehen“ und ihre Schlussfolgerung ist, dass der Fahrer auch sie gesehen hat. Ein oft fataler Irrtum!

Kinder leben in ihrer eigenen Welt. Sie spielen, handeln spontan und vergessen alle Vorsichtsmaßnahmen, wenn sie etwas vorhaben. Eine einmal begonnene Bewegung können sie nur noch schwer stoppen. Verkehrsregeln sind da schnell mal vergessen!

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Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

 

Achtung:

Rollt ein Ball auf die Fahrbahn vor das Fahrzeug, sofort bremsen! Das Kind ist sicher nicht mehr weit! Auch bei auf dem Gehweg spielenden Kinder musst du sofort langsam machen und Bremsbereit­schaft herstellen – beobachte das Verhal­ten der Kinder genau!

Ein Hund an der Leine eines Kindes kann plötzlich auf die Fahrbahn laufen und das Kind mitziehen. Oder das Tier reißt sich los und das Kind rennt hinterher.

Ampeln und Bushaltestellen sind für Kinder eine schwierige Geduldsprobe. Sie spielen, rangeln und schubsen sich gegenseitig. Dauert ihnen das Warten zu lange, laufen sie zum Teil schon bei Rot los. Manchmal rennen sie auch los, wenn deine Ampel gerade erst von Grün auf Gelb wechselt.

Kinder haben ein noch nicht voll ausge­bildetes Gesichtsfeld. Randbewegungen sehen sie damit viel später als Erwachsene.

Für uns eine Selbstverständlichkeit: Wir hören, woher ein Fahrzeug kommt. Kinder können das noch nicht. Damit fehlt ihnen ein wichtiges Instrument zum Orten von Gefahrenquellen.

Wenn du das weißt, kannst du verant­wortungsvoller handeln.

Mit Kindern musst du rechnen:

  • An Bushaltestellen
  • An Schulen
  • In der Nähe von Sportstätten
  • An Spielplätzen
  • An Kindergärten
  • In Wohngebieten
  • Wo Kreidestriche auf der Fahrbahn sind
  • Wo Kinderspielzeug ist
  • Zu den typischen Schulzeiten.

Hier musst du deine Aufmerksamkeit erhöhen, die Geschwindigkeit verringern und Bremsbereitschaft herstellen.

Kinder sind selten allein! Wo rechts am Fahrbahnrand ein Kind auftaucht, kommt häufig von links das zweite!

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

8.9 Ältere Menschen und Behinderte

 

 

 

Ältere Menschen sind im Straßenverkehr erheblich stärker gefährdet als jüngere Verkehrsteilnehmer.

Wer älter wird, wird langsamer und unsicherer, sieht und hört schlechter, ist gelegentlich auch beeinträchtigt durch Gebrechen und Medikamente.

Im Straßenverkehr kann das beispiels­weise beim Oberqueren der Fahrbahn problematisch sein. Altere Menschen können Lücken nicht mehr so genau ab­schätzen, bleiben unter Umständen mitten auf der Fahrbahn stehen oder kehren völlig unvermittelt wieder um.

Dabei fallen ihnen schnelle Reaktionen und Entscheidungen schwerer.

In solchen Fällen müssen für dich Brems­bereitschaft, niedriges Tempo und Hilfe selbstverständlich sein.

Dies gilt auch gegenüber Behinderten — ob sie nun gehbehindert, sehbehindert oder hörgeschädigt sind.

Ein weißer Stock und/oder eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten weist dich z. B. auf eine sehbehinderte Person hin. Beides muss (ebenso wie Krücken, ein Rollstuhl sowie die Nähe zu Altenheimen oder Behindertenwerk­stätten) für dich ein Signal zu besonderer Rücksicht und Hilfsbereitschaft sein. Das beinhaltet mäßige Geschwindigkeit und die Bereitschaft, nötigenfalls anzu­halten.

 

Rollstuhlfahrer haben es im Straßenver­kehr besonders schwer. Im Normalfall soll­ten sie sich zwar auf dem Gehweg aufhal­ten, jedoch ist das nicht immer möglich.

Deshalb kann es vorkommen, dass ein Rollstuhlfahrer auf der Fahrbahn weiter­fahren muss. Dann fährst du so lange hinter dem Rollstuhlfahrer her, bis du ihn gefahrlos und mit großem Seitenabstand (wegen eventueller Ausweichbewegun­gen) überholen kannst.

Schafft es der Rollstuhlfahrer wegen der Bordsteinkante nicht, wieder auf den Gehweg zu wechseln, verhältst du dich wie folgt:

  • Halte unverzüglich an
  • Schalte das Warnblinklicht ein
  • Steig aus
  • Hilf der Person im Rollstuhl. 4

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

8.10 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

 

 

Tempo 30-Zone

  • Wenn du in einem Wohngebiet zu shnell fährst, ist das besonders gefährlich, da du Kreuzungen und Einmündungen leicht übersiehst, Fußgänger und Rad­fahrer oft unaufmerksam sind und Kinder z. T. auf der Fahrbahn spielen.

Daher werden in Wohngebieten zuneh­mend Zonen mit einer zulässigen Höchst­geschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet. Sie steigern die Lebensqualität der An­wohner und dienen der Verkehrssicherheit. Der Unterschied zwischen 30 km/h und der sonst üblichen Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften erscheint ge­ring, wirkt sich aber beim Anhalteweg er­heblich aus. Wo du bei Tempo 50 erst mit dem Bremsen beginnst, kommst du bei Tempo 30 auf trockener Fahrbahn bereits zum Stehen!

Die Zeichen stehen lediglich am Anfang und am Ende der Zone, innerhalb des Ge­bietes erfolgen keine weiteren Hinweise.

Zone 20 – verkehrsberuhigter Geschäftsbereich

P Die Zone 20 wird zunehmend in inner­städtischen Geschäftsbereichen einge­richtet. Weil Fußgänger dort häufig und unachtsam die Fahrbahn überqueren, ist auch sie eine Maßnahme zur Verkehrs­sicherheit. Fahrbahnbegrenzungen kön­nen als Pflasterlinien ausgeführt sein, der ruhende Verkehr wird meist durch ein Zonenhaltverbot und Zusatzzeichen zeit­lich wie räumlich geregelt. 4

 

Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten

  • OOOOOOO •••••••••••• OOOOO ••••••••••• OOOOO •••••••••••

Verkehrsberuhigter Bereich                                  Fußgängerbereiche

 

Der verkehrsberuhigte Bereich ist ein Schonraum für Fußgänger und Kinder. Alle Verkehrsteilnehmer bewegen sich auf der selben Verkehrsfläche.

Daher gelten folgende Regelungen:

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt
  • Du darfst nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
  • Du darfst Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig musst du warten
  • Fußgänger dürfen dich nicht unnötig behindern
  • Parken darfst du nur innerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen, es sei denn, du willst nur jemanden ein- oder aus­steigen lassen oder dein Auto be- oder entladen
  • Bei der Ausfahrt bist du wartepflichtig.

Fußgängerbereiche sind Fußgängern vorbehalten und oft in größeren Innen­städten mit Geschäftsbereichen zu finden. Fahren darfst du hier nur, wenn es durch Zusatzzeichen gestattet ist — z. B. für Liefe­ranten oder Anwohner, meist auch be­schränkt auf bestimmte Tageszeiten.

Dann darfst du nur mit Schritttempo fah­ren und musst eine Behinderung sowie Gefährdung der Fußgänger ausschließen. Wenn nötig, musst du warten. Beim Ver­lassen des Fußgängerbereichs bist du wieder wartepflichtig.

Radfahrer müssen in Fußgängerbereichen ihr Rad schieben.

Bauliche Maßnahmen

Verkehrsberuhigung geschieht vielerorts durch bauliche Maßnahmen. Fahrbahn­verengungen, künstliche Hindernisse, aber auch optische Bremsen sollen die Geschwindigkeit in bestimmten Situationen herabsetzen. Besonders wirkungsvoll sind hierbei Absätze, Aufpflasterungen und Schwellen.

 

9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

9.1 Einfahren, Anfahren …………………………………………………………………………………………………………  182

9.2 Nebeneinanderfahren ……………………………………………………………………………………………………..  184

9.3 Vorbeifahren ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..  186

9.4 Überholen ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..  188

9.4.1 Grundsätzliche Überlegungen  …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 188

9.4.2 Überholverbote  ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 191

9.4.3 Besondere Gefahren  ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 191

9.5 Abbiegen ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….  194

9.5.1 Die 7 Schritte  ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 194

9.5.2 Besondere Gefahren  ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 198

9.6 Rückwärtsfahren ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………  200

9.7 Wenden ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………  201

9.8 Ausweichen …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………  204

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

181

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

9          9.1 Einfahren, Anfahren

Fast jede Fahrstunde fängt damit an: Einfahren in den fließenden Verkehr.

 

Rechtliche Regelungen: Wer

  • aus einem Grundstück,
  • aus einem Fußgängerbereich,
  • aus einem verkehrsberuhigten Bereich,
  • über einen abgesenkten Bordstein
  • oder von anderen Straßenteilen

auf die Fahrbahn einfahren will, ist an­deren Verkehrsteilnehmern gegenüber wartepflichtig. Eine Gefährdung anderer muss ausgeschlossen sein.

Grundsätzliche Überlegungen:

Wenn ein stehendes Fahrzeug in den fließenden Verkehr einfädeln möchte, ist das Hauptproblem die Geschwindig­keitsdifferenz. Je größer der Unterschied, desto gefährlicher ist das Anfahren.

Überprüfe vor dem Anfahren, wie schnell sich der Nachfolgende nähert und wie zügig du beschleunigen kannst.

Sehr oft ist die Sicht in den fließenden Verkehr nicht optimal. Sie kann verdeckt sein durch parkende Fahrzeuge oder bau­liche Gegebenheiten.

0- Achtung: Du siehst dann nicht nur schlecht, sondern wirst selbst auch schlecht gesehen!

Praktische Tipps:

  • Kündige deine Absicht rechtzeitig und deutlich durch den Blinker an; nur so können sich andere Verkehrsteilnehmer auf dich einstellen
  • Beobachte den rückwärtigen Verkehr sorgfältig in allen Spiegeln und beachte auch die toten Winkel
  • Fahr möglichst immer vorwärts in den fließenden Verkehr ein; das schafft mehr Übersicht und du benötigst weniger Zeit
  • Achtung: Wartepflichtig bist du nicht nur gegenüber Kraftfahrzeugen, sondern auch gegenüber Fußgängern und Radfahrern
  • Taste dich bei schlechter Sicht langsam mit schleifender Kupplung hinein und lass dich nötigenfalls einweisen
  • Kalkuliere Lenkbewegungen für den Anfahrvorgang bei der Wahl der Ver­kehrslücke mit ein — mit eingedrehter Lenkung kannst du nicht zügig beschleunigen!

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

9          9.2 Nebeneinanderfahren

 

Grundsätzliche Überlegungen:

Nur wenn du weißt, was um dich herum passiert, kannst du dich rechtzeitig darauf einstellen. Dabei genügt es nicht, wenn du deinen Vorder- und Hintermann beobach­test, sondern du musst auch auf die Ver­kehrsteilnehmer links und rechts neben deinem Fahrzeug achten.

  • Wird er bremsen?
  • Will er überholen?
  • Blinkt er? Möchte er eventuell den Fahr­streifen wechseln oder abbiegen?

Es gibt Sichtbereiche, die du nicht im Innenspiegel oder den Außenspiegeln ein­sehen kannst — die toten Winkel. 4

Je nach Fahrzeug und Spiegeleinstellung können im toten Winkel Fußgänger, Rad­fahrer und ganze Fahrzeuge verschwinden.

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Nur ein Schulterblick bringt Sicherheit, was sich in deinem toten Winkel befindet.

Praktische Tipps:

  • Checke vor Fahrtantritt, wie groß die toten Winkel an deinem Fahrzeug sind
  • Mach ein „Trockentraining“ in Sachen Schulterblick; dreh deinen Kopf dabei so weit, dass du den toten Winkel sicher abdecken kannst, aber nicht darüber hinaus
  • Was du im Spiegel beobachten kannst, sollst du auch dort beobachten!

 

Fahrstreifenwechsel

Ein Fahrstreifenwechsel — sicher kein leich­tes Manöver, vor allem bei dichtem Ver­kehr. Er lässt sich aber nicht vermeiden, wenn du an einem Hindernis vorbei fah­ren, überholen oder dich einordnen willst.

Ein Fahrstreifenwechsel muss dir „in Fleisch und Blut“ übergehen. Den Ablauf kannst du dir leichter merken, wenn du ihn in folgende Einzelschritte zerlegst.

  1. Beobachten

Hat der Nachfolgende deine Absicht erkannt? Wie reagiert er darauf? Lässt er Platz oder macht er „dicht“? 4

  1. Entscheiden Wenn die Lücke passt, sicherst du vor dem Wechsel den toten Winkel ab (Schulterblick)!
  2. Wechseln

Ruhig und ohne hektische Lenk­bewegungen wechseln; Blin­ker wieder aus­schalten!

Übrigens: So wie du hoffst, dass dir an­dere Verkehrsteilnehmer den Fahrstreifen­wechsel ermöglichen, gilt das auch umge­kehrt. Du kannst Fahrstreifenwechsel an­derer oft vorhersehen — beobachte genau! Meist reicht es in solchen Fällen, deinen Fuß leicht vom Gaspedal zu nehmen.

Bleib im Zweifel sowie bei einer Behinde­rung oder Gefährdung anderer Verkehrs­teilnehmer lieber auf deinem Fahrstreifen, als ihn unsicher zu wechseln! 4

Pass besonders auf, wenn du und ein anderer Fahrer aus verschiedenen Rich­tungen gleichzeitig in den selben Fahr­streifen wechseln wollt!

Reißverschlussverfahren

Wenn auf Straßen mit Fahrstreifen für mehrere Richtungen ein Fahrstreifen endet oder ein Durchfahren nicht möglich ist, musst du den Fahrstreifen nach dem Reißverschlussverfahren wechseln. Das bedeutet, dass jeder Fahrer auf dem durchgehenden Fahrstreifen einen Fahrer vom blockierten Fahrstreifen einfädeln I ässt.

Um Unklarheiten zu vermeiden und das Einfädeln flüssig zu gestalten, wechselst du den Fahrstreifen erst unmittelbar zu Beginn der Verengung.

Beim Wechseln darfst du natürlich nie­manden gefährden! 4

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

9          9.3 Vorbeifahren

 

 

An einem haltenden Fahrzeug, einer Fahr­bahnverengung oder einem Hindernis auf der Fahrbahn fährst du vorbei.

Rechtliche Regelungen:

Wenn du zum Vorbeifahren ausscherst, musst du auf den nachfolgenden Verkehr achten und das Ausscheren und Wieder-einordnen mit dem Blinker ankündigen.

Entgegenkommende Fahrzeuge musst du durchfahren lassen. Ist das nicht möglich, musst du anhalten.

Praktische Tipps:

  • Achte auf ausreichend Seitenabstand; Faustregel: eine Türbreite Abstand
  • Achte auf parkende Fahrzeuge — die Türen könnten unachtsam geöffnet wer­den oder das Fahrzeug kann unerwartet anfahren und ausscheren
  • Große Fahrzeuge können beim Parken deine Sicht auf den Gegenverkehr und Verkehrszeichen verdecken — erhöhte Aufmerksamkeit

 

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

9.4 Überholen

9.4.1 Grundsätzliche Überlegungen

Fahrzeuge, die sich in gleicher Richtung wie du weiterbewegen oder warten, über­holst du. Das geschieht in der Regel links.

In einigen Fällen darfst oder musst du aber auch rechts überholen — z. B. Fahr­zeuge, die sich bereits zum Linksab­biegen eingeordnet haben.

Schienenfahrzeuge überholts du eigentlich immer rechts, da die Schienen meist in der Fahrbahnmitte liegen. Liegen sie zu weit rechts oder befindest du dich in einer Einbahnstraße, darfst du Straßenbahnen natürlich auch links über­holen.

 

Wie läuft ein Überholvorgang ab?

  1. Nachfolgenden Verkehr beobachten Dies geschieht am besten im linken Außenspiegel; der tote Winkel ist hier am kleinsten
  2. Gegenverkehr beobachten

Halte dabei Abstand zum Vorder­mann und fahr leicht versetzt im Fahr­streifen – das verschafft Übersicht

  1. Blinken

Kündige deine Überholabsicht früh­zeitig mit dem Blinker an

  1. Absichern

Vergewissere dich nochmals, ob „hinten alles frei“ ist – sichere den toten Winkel mit einem Schulterblick ab

  1. Ausscheren

Schere aus und gib kräftig Gas; achte auf ausreichende Geschwindigkeits­differenz ohne die zulässige Höchst­geschwindigkeit zu überschreiten

  1. Überholen

Halte ausreichenden Seitenabstand ein (mindestens 1 m zu anderen mehrspurigen Fahrzeugen, zu Fuß­gängern und Zweiradfahrern 1,5 m)

  1. Einordnen

Blinke und schere erst wieder ein, wenn du das überholte Fahrzeug im Innen­spiegel siehst. Den Überholten darfst du dabei nicht behindern.

Plane stets einen ausreichenden Überhol­weg ein:

Wenn du mit 100 km/h einen Lkw über­holst, der 70 km/h fährt, beträgt dein Überholweg ca. 400 m!

Denk daran, dass sich der Gegenverkehr in dieser Zeit auf dich zu bewegt. Fährt der Gegenverkehr ebenfalls 100 km/h, kommt ihr pro Sekunde etwa 60 m aufeinander zu. In 10 Sekunden also 600 m! Deshalb muss die überschaubare Strecke doppelt so lang sein wie dein eigentlicher Überholweg.

Im oben genannten Beispiel musst du mit dem Überholvorgang also mindes­tens 800 m vor einer Kurve, Straßenkuppe o. Ä. beginnen, um diesen gefahrlos ab­schließen zu können.

 

 inf

(V1)                                     (VZ)

100 km/h                   70 km/h

 

Dein Überholweg beträgt

Du fährst auf eine unübersichtliche Kurve zu. Wie weit musst du von der Kurve entfernt sein, um gefahrlos überholen zu können?

Denk daran, dass sich auch der Gegenverkehr auf dich zu bewegt!

Deine Entfernung zur Kurve muss mindestens _________ Meter betragen.

 

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern,

Verkehrsbeobachtung

  • •••••••••••••••••••• OOOOO • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

9.4.2 Überholverbote                                 9.4.3 Besondere Gefahren

 

 

Du darfst nicht überholen:

  • An unübersichtlichen Straßenstellen (Kurven, Kreuzungen, Kuppen)
  • Bei unklarer Verkehrslage
  • An Fußgängerüberwegen
  • Wenn du nicht mit ausreichend großer Geschwindigkeitsdifferenz überholen kannst
  • Wenn du die zulässige Höchstge­schwindigkeit überschreiten würdest
  • Wenn du eine Fahrstreifenbe­grenzung überfahren würdest
  • Bei Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs
  • Bei Behinderung des Gegenverkehrs
  • Bei Behinderung des zu Überholenden
  • Wo es eins dieser Verkehrszeichen verbietet:

Hier dürfen Kraftfahrzeuge mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen nicht überholen 4

Hier dürfen Kraftfahrzeuge über 3,5 t zG, einschließlich Anhänger, und Zugmaschi­nen mehrspurige Kraftfahr­zeuge und Krafträder mit Beiwagen nicht überholen; ausgenommen von dem Verbot sind Pkw und Kraft­omnibusse.

Fehleinschätzungen

Überholen ist immer dann gefährlich, wenn du

  • die Geschwindigkeit deines Gegen­verkehrs zu niedrig,
  • deinen Überholweg zu kurz oder
  • deine Entfernung zum Gegenverkehr zu groß

einschätzt.

Wenn du erkennst, dass der entgegen­kommende überholer nicht rechtzeitig einscheren kann, musst du abbremsen und scharf rechts fahren.

Kolonnen

Wenn sich hinter einem langsamen Fahr­zeug eine Kolonne gebildet hat, sollte möglichst immer das vorderste Fahrzeug zuerst überholen.

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • . • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

 

Aber rechne trotzdem damit, dass auch Fahrzeuge aus dem hinteren Teil der Kolonne überholen.

Diese Fahrer gehen ein hohes Risiko ein, denn:

  • Ein anderer könnte jederzeit beschleu­nigen und ausscheren
  • Der Überholweg wird extrem lang und könnte nicht ausreichen
  • Es könnte plötzlich Gegenverkehr auftauchen
  • Es gibt unter Umständen keinen Platz einzuscheren.

Bleib gelassen, falls dennoch jemand mit dem „Kolonnenspringen“ anfängt. Lass den Fahrer getreu dem Motto „der Klügere gibt nach“ einscheren, anstatt einen Unfall zu provozieren.

Lass dich durch einen drängelnden, dicht auffahrenden Pkw hinter dir nicht zu einem unüberlegten Überholvorgang verleiten. Und „räche“ dich auch nicht durch kurzes Antippen der Bremse o. Ä. Bleib stattdessen cool und lass den Drängler sobald wie möglich überholen.

Langsamfahrer

Langsamfahrer behindern den Verkehrs­fluss, was die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht und zu gefährlichen Überhol­manövern verleitet.

Gefährliche Situationen vermeidest du, indem du dich nicht ärgerst und gelassen bleibst — es ergibt sich bestimmt bald eine Gelegenheit zum gefahrlosen Über­holen.

Langsame Fahrzeuge

Um riskanten Überholmanövern vor­zubeugen, müssen Fahrer langsamer Fahrzeuge an geeigneter Stelle ihre Geschwindigkeit vermindern, nötigenfalls sogar warten. Das geschieht am besten am rechten Fahrbahnrand, in einer Halte­bucht oder auf einem geeigneten Park­oder Seitenstreifen. 4

Die Blinker an solchen Fahrzeugen können verdeckt oder schmutzig sein und der Fahrer kann wegen der Anbaugeräte oder der Ladung oft nicht nach hinten sehen. Sei deshalb besonders beim Überholen vorsichtig und rechne damit, dass der Fahrer unvermittelt ausschert oder nach links abbiegt.

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern,

Verkehrsbeobachtung

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Lkw Alleen 9

 

 

 

Überhole einen Lkw nie kurz vor einer Kreuzung! Er könnte die Sicht auf wichtige Verkehrszeichen und auch auf den Quer­verkehr verdecken.

Radfahrer

Rechne damit, dass Radfahrer nicht ihre Spur halten, am Berg pendeln und an par­kenden Fahrzeugen vorbeifahren, ohne zu schauen. Taucht z. B. in der hier gezeigten Situation hinter der Kuppe Gegenverkehr auf, kannst du die Radfahrerin nicht über­holen, ohne sie zu gefährden oder den Gegenverkehr zu behindern.

Und auch während ein Radfahrer an einem Hindernis vorbeifährt, solltest du ihn nicht überholen!

Auf Alleen kannst du wegen der geringen Fahrbahnbreite oft selbst Radfahrer nicht überholen, solange dir jemand entgegen kommt. Fahrzeuge mit hohen Aufbauten weichen häufig Asten aus, die in die Fahr­bahn ragen.

Bedenke auch, dass sich dein Auto beim Überfahren der gewölbten Fahrbahnmitte mal zur einen, mal zur anderen Seite neigt.

Wenn du überholt wirst

Fahr möglichst weit rechts und beschleu­nige nicht.

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

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9        9.5 Abbiegen

9.5.1 Die 7 Schritte

 

Da Abbiegevorgänge meistens im Zusam­menspiel mit anderen Verkehrsteilneh­mern ablaufen, muss es klare Regelungen geben, wie sich alle zu verhalten haben.

  1. Ein Abbiegevorgang läuft in folgender Reihenfolge sinnvoll ab:
  2. Erkennen der Kreuzung und Vorfahrt­situation
  3. Innenspiegel, Außenspiegel
  4. Blinker
  5. Absichern, Einordnen
  6. Geschwindigkeit anpassen
  7. VorfahrtNorrang beachten
  8. Abbiegen, Beschleunigen.

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  • Erkennen der Kreuzung und Vorfahrtsituation

Vorwegweiser können dir beim Erkennen von Kreuzungen die Orientierung erleich­tern.

Sie zeigen dir nicht nur, in welche Rich­tung du fahren musst, sondern auch, wie viele Fahrstreifen es gibt und wie diese verlaufen. Das ist eine wertvolle Hilfestellung dafür, wo du dich später am günstigsten einordnest.

Wirf auch frühzeitig einen Blick auf die Vorfahrtsituation. Hast du Vorfahrt oder musst du ohnehin am „Stoppschild“ anhalten?

  1. Innenspiegel, Außenspiegel

Um Auffahrunfälle zu vermeiden ist es wichtig, dass du den nachfolgenden Ver­kehr beobachtest:

  • Ist der Nachfolgende dicht aufgefahren?
  • Ist er ungeduldig?
  • Ist es ein großes und schweres Fahr­zeug?
  • Ist es ein Zweiradfahrer?

Für einen zentralen Blick nach hinten ver­wendest du den Innenspiegel. Zusätzlich schaust du beim Abbiegen nach rechts in den rechten Außenspiegel, beim Abbie­gen nach links in den linken.

  1. Blinker

Je früher du den nachfolgende Verkehr von deiner Absicht informierst, desto mehr Zeit hat er, sich darauf einzustellen.

Blinke daher bei jedem Abbiegen rechtzeitig.

  1. Absichern, Einordnen

Zum Abbiegen musst du langsam machen. Ordne dich früh und deutlich ein, damit du den nachfolgenden Verkehr dabei möglichst wenig behinderst.

Vor dem Einordnen musst du den toten Winkel absichern. Das ist der Sichtbereich, der durch die Spiegel nicht abgedeckt wird (siehe 9.2 „Nebeneinanderfahren“).

Die Absicherung geschieht durch einen Schulterblick auf die Abbiegeseite. Mit dem Schulterblick beobachtest du aber nicht den Verkehr hinter dir (dafür gibt es Innen- und Außenspiegel)!

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

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Wo ordnest du dich ein?                          6. Vorfahrt/Vorrang beachten

 

 

 

Wenn du nach rechts abbiegst, ordnest du dich möglichst weit am rechten Fahr­bahnrand ein. Zum Linksabbiegen ordnest du dich normalerweise zur Mitte hin ein, damit der Gegenverkehr nicht behindert wird.

Auf Fahrbahnen für eine Richtung (Ein­bahnstraße; siehe Bild) ordnest du dich zum Linksabbiegen jedoch möglichst weit links ein.

  1. Geschwindigkeit anpassen

Vor dem Abbiegen musst du deine Geschwindigkeit der Situation anpassen.

Biege bei Schnee- und Eisglätte beson­ders behutsam ab. Fahr nur so schnell, dass du stets anhalten kannst und rechne damit, dass andere Verkehrsteilnehmer eventuell nicht abbremsen können oder ins Schleudern geraten.

Es ist nicht im Sinne des Verkehrsflusses und auch nicht der Energie sparenden Fahrweise, dass du an jeder Kreuzung anhältst und dich im Stand davon über­zeugst, dass der Querverkehr frei ist!

Triff aber auch niemals eine Vorfahrt-Entscheidung mit Hektik! Wenn klar ist, dass du nicht vorfahrtberechtigt bist, kannst du schon beim Heranfahren mit einer Vorauswahl der Lücken im Verkehr beginnen. Schaff dir durch mäßige Ge­schwindigkeit, degressives Bremsen und viele kurze Blicke frühzeitig den hierfür nötigen Spielraum.

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern,

Verkehrsbeobachtung

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Radfahrer und Fußgänger                          Fahrzeuge auf Sonderfahrstreifen

 

 

10- Beim Abbiegen musst du Radfahrer durchfahren lassen. Dabei ist es egal, ob sie auf oder neben der Fahrbahn fahren und ob sie sich in gleicher Richtung bewe­gen oder dir entgegen kommen.

Für Fußgänger gilt dasselbe. Nimm auf sie besondere Rücksicht und warte, bis sie die Straße überquert haben. Würdest du dabei die Straße verstopfen, kann es z. T. sinnvoll sein, das du auf deine Vorfahrt verzichtest.

Nähere dich so langsam, dass Radfahrer und Fußgänger nicht erschreckt werden oder aus Unsicherheit stehen bleiben und halte Blickkontakt.

Beobachte vor dem Abbiegen gezielt den Bereich neben deinem Fahrzeug auf der Abbiegeseite und den auf der gegenüber­liegenden Seite!

Auch Schienenfahrzeuge, Linienomni­busse und sonstige Fahrzeuge, die ge­kennzeichnete Sonderfahrstreifen be­nutzen, musst du beim Abbiegen durch­fahren lassen.

  1. Abbiegen, Beschleunigen

Rechts

Wenn du rechts abbiegst, fährst du einen engen Bogen. So bleibt entgegenkom­menden Fahrzeugen genügend Platz in der anderen Straße.

Links

Wenn du links abbiegst, fährst du einen weiten Bogen. Orientiere dich dabei am rechten Rand in der Straße, in die du einbiegst.

Nach dem Abbiegen beobachtest du nochmals den Verkehr hinter dir und beschleunigst dann ausreichend. Der Abbiegevorgang ist erst abgeschlossen, wenn du wieder die Geschwindigkeit er­reicht hast, die üblicherweise auf dieser Straße gefahren wird.

 

9.5.2 Besondere Gefahren

 

 

 

Tangentialabbiegen

Kommen sich zwei Linksabbieger entgegen, ist voreinander (tangential) abzubiegen.

Gefährlich wird das, wenn der schräg stehende Linksabbieger deinen geradeaus fahrenden Gegenverkehr verdeckt.

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Hintereinander abbiegen

Nur, wenn die Gestaltung der Kreuzung es erfordert oder wenn es durch Verkehrs­zeichen angeordnet ist, müssen zwei Linksabbieger hintereinander abbiegen.

Pass auf, wenn sich dein Gegenverkehr an einer „normalen“ Kreuzung dazu entschie­den hat, hinter dir abzubiegen. In so einem Fall gibst du nach und ihr biegt dann eben nicht wie gewohnt voreinander ab.

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern,

Verkehrsbeobachtung

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Mehrspuriges Abbiegen                             Strecke mit Richtungspfeilen

 

Beim mehrspurigen Abbiegen ordnest du dich „clever“ ein, d. h. beispielsweise bei zwei Linksabbiegefahrstreifen von Anfang an in den rechten, wenn du kurz darauf rechts abbiegen willst.

Halte beim Abbiegen deinen Fahrstreifen aber genau ein und wechsle dabei keines­falls (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) den Fahrstreifen, sonst wird’s gefährlich!

Hast du dich einmal für einen Fahrstreifen entschieden und dich dort eingeordnet, schreiben dir die Pfeilmarkierungen die Fahrtrichtung an der nächsten Kreuzung vor.

Gefährlich wird es, wenn du unmittel­bar vor der Kreuzung den Fahrstreifen wechselst (z. B. weil du erst dort merkst, dass du eigentlich in eine andere Richtung weiterfahren wolltest).

Nimm in so einem Fall besser den Um­weg in Kauf und fahr in die eingeordnete Richtung weiter.

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

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9           9.6 Rückwärtsfahren

 

Rückwärtsfahren ist ein besonders gefährliches Fahrmanöver. Du darfst dabei keinesfalls andere gefährden!

In vielen Fahrzeugen ist die Sicht nach hinten nicht optimal. Ein hohes Fahrzeug­heck bedingt, dass du Hindernisse und sogar Kinder leicht übersehen kannst.

Vermeide es möglichst, rückwärts in den fließenden Verkehr einzufahren — lass dich erforderlichenfalls einweisen!

Geh davon aus, dass der Fahrer eines Fahrzeugs, dass vor dir rückwärts fährt oder dazu ansetzt, dich nicht sieht.

Beim Rückwärtsfahren:

Richtest du dich im Fahrersitz auf, drehst den Oberkörper nach rechts hin­ten und schaust durch das Heckfenster

Fährst du nur mit schleifender Kupplung und damit besonders langsam

Kontrollierst du dein Fahrzeugumfeld zwischendurch mit Blicken nach allen Seiten (auch Außenspiegel)

Musst du daran denken, dass dein Auto beim Lenken vorne stark ausschwenkt..1

 

9.7 Wenden

 

 

Es gibt viele Möglichkeiten umzukehren. Nicht jede ist in jeder Situation gleich gut geeignet.

Wenn du in der praktischen Prüfung um­kehren sollst, gilt es Ruhe zu bewahren, sorgfältig abzuwägen und dich für eine möglichst unkomplizierte und einfache Lösung zu entscheiden. Der Prüfer will bei dieser Grundfahraufgabe schließlich nicht sehen, wie du dich abquälst, sondern dass du mitdenkst …

Selbstverständlich gibt es auch Stellen, an denen du nicht umkehren darfst, z. B. im Bereich von scharfen Kurven, Kuppen, an belebten Kreuzungen oder bei schnell fließendem Verkehr.

Wenden und Rückwärtsfahren sind grundsätzlich verboten

ii

  • Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Einbahnstraße

  • In Einbahnstraßen
  • Auf Fahrbahnen für eine Richtung
  • Bei diesem Verkehrszeichen.

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

  • ••••• .. .• O • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • ,

Hier die gängigsten Möglichkeiten umzukehren:

 

  • Um einen Häuserblock An einer Tankstelle

 

Diese Methode bietet den Vorteil, dass du nicht rückwärts fahren musst. Aber Vor­sicht: durch Verkehrszeichen kann das Be­fahren von Seitenstraßen verboten sein.

  • Auf Straßen mit Richtungsfahrbahnen in einer Lücke der Mittelinsel

Sofern der Betriebshof nicht überfüllt ist, eine unkomplizierte Möglichkeit. Achte auf Fußgänger!

  • Um eine Verkehrsinsel in der Quer­straße

 

Halte dich ganz links, auch in der Lücke der Mittelinsel, und achte auf den Gegen­verkehr! Beim Verkehrszeichen „Wende­verbot“ darfst du so nicht wenden.

Nicht optimal, da du unmittelbar nach dem Rechtsabbiegen die Geschwindig­keit weiter verringern und ggf. ausholen musst. Die Fahrbahn muss in jedem Fall so breit sein, dass du nicht rückwärts fah­ren musst. Achte auch auf Fahrbahn­markierungen (Fahrstreifenbegrenzung, Sperrfläche)!

 

  • An einem Kreisverkehr

–11eke‑

Absolut unkompliziert. Verschaff dir schon bei der Einfahrt in den Kreisverkehr einen Überblick, welche Ausfahrt du benutzen wirst.

  • An einer (Grundstücks-) Ausfahrt

Fahr möglichst rückwärts in die Einfahrt, damit du danach vorwärts in den fließen­den Verkehr einfahren kannst! Such dir eine breite Einfahrt ohne Hindernisse und fahr langsam!

  • An einer Einmündung

Diese Möglichkeit bietet sich nur an Einmündungen mit geringer Verkehrs­bedeutung (z. B. Wohngebiete) an. Blinke rechtzeitig und deutlich, so gibt es keine Missverständnisse. Bleib am rechten Fahrbahnrand und achte auf den nach­folgenden Verkehr sowie den Verkehr aus der Nebenstraße.

  • Auf der Fahrbahn in drei Zügen

So kannst du nur auf Fahrbahnen mit geringer Verkehrsbedeutung wenden. Achte auf den Verkehr und kündige deine jeweilige Absicht mit dem Blinker an.

 

Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung

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9           9.8 Ausweichen

 

Die richtige Reaktion auf ein plötzlich auf­tretendes Hindernis ist in den allermeisten Fällen eine sofortige Vollbremsung. Dabei trittst du das Bremspedal schlagartig und mit voller Kraft durch, damit du die maxi­male Bremsverzögerung erreichst.

Was aber, wenn der Bremsweg nicht aus­reicht?

Um einem Zusammenstoß mit dem Hindernis aus dem Weg zu gehen, wirst du reflexartig versuchen, auszuweichen. Sind die Räder aber blockiert, wird dein Auto dem Lenkeinschlag nicht folgen und geradeaus in das Hindernis rutschen.

Bei einem Auto mit ABS kannst du trotz getretener Bremse lenken (siehe 13.2 ,Verkehrssicherheit“). Das solltest du aber am besten vorher im Schonraum üben.

Bei Fahrzeugen ohne ABS musst du vor dem Ausweichen die Bremse komplett lösen. Nur so bleibt dein Auto lenkfähig und du kannst dem Hindernis ausweichen.

 

  1. Ruhender Verkehr

 

10.1   Halten und Parken ……………………………………………… 206
10.2 Haltverbote ……………………………………………………… 211
10.3   Parkverbote …………………………………………………….. 213
10.4 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit …………………. 216
10.5 Ein- und Aussteigen ……………………………………………… 218

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Z O

~-

Y

W J

Ruhender Verkehr

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~0        10.1 Halten und Parken

Warten ist eine unfreiwillige Fahrtunter­brechung, z. B.

Vor einer roten Ampel Im Stau

Vor einer geschlossenen Schranke am Bahnübergang

Weil es ein Polizist anordnet.

Liegenbleiben aufgrund eines technischen Defekts ist ebenfalls eine unfreiwillige Fahrtunterbrechung. Beides zählt nicht zum ruhenden Verkehr.

 

Ruhender Verkehr

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Grundsätzliches                                         Parkmanöver

 

 

Wenn jeder halten oder parken würde, wo es ihm gerade in den Sinn kommt, käme es mancherorts schnell zu einem Chaos. Es muss daher Regeln geben, wo und wie ein Fahrzeug abgestellt werden darf.

Es ist platzsparend zu halten und zu par­ken. Lass dabei stets ausreichend Raum, damit andere ein- und aussteigen sowie rangieren können.

Grundsätzlich hältst und parkst du in Fahrtrichtung rechts. Ausgenommen hiervon sind Einbahnstraßen sowie Fahr­bahnen, auf denen Schienen so weit rechts verlegt sind, dass du dort nicht halten oder parken kannst.

Falls möglich musst du Seitenstreifen, Parkstreifen oder Parkflächen benutzen.

Taxifahrer dürfen, wenn es die Verkehrslage zulässt, auch in 2. Reihe anhalten, um Fahr­gäste ein- oder aussteigen zu lassen. 41

Einparken ist einfacher, als es auf den ersten Blick scheint. Wichtig ist nur, dass du langsam fährst und dich nicht von Nachfolgenden verunsichern lässt. Und sollte es beim ersten Anlauf nicht gleich klappen: Kein Problem — du darfst korrigieren. Auch in der Prüfung!

Beobachte beim Parken immer die übrigen Verkehrsteilnehmer. Eine Gefährdung oder vermeidbare Behinderung anderer muss ausgeschlossen sein!

Kündige deine Absicht immer rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker an.

Übrigens:

  1. Vorrang an einer Parklücke hat immer derjenige, der sie zuerst erreicht hat. Auch wenn du an der Parklücke vorbeifahren musst, um rückwärts einzuparken. Das gilt auch, wenn du an einer frei werdenden Parklücke wartest.

 

Ruhender Verkehr

 

 

 

„Schritt für Schritt in die Parklücke“.

Trage mit deinem Fahrlehrer die wichtigen Orientierungspunkte ein!

 

 

Ruhender Verkehr

………………….5………………………..

Parken im Parkhaus

 

Achte im Parkhaus zur Orientierung auf Pfeile und Verkehrszeichen. Fahr langsam, hol in engen Kurven weit genug aus und lenke zügig.

Parke nicht auf Dauerparkplätzen.

Verschließe dein Auto beim Verlassen sorgfältig (Fenster, Schiebedach) und lass keine Wertgegenstände darin zurück. Merk dir das Stockwerk und die Parkplatz­nummer, damit du dein Auto auch wieder findest.

Bezahle vor dem Verlassen des Park­hauses die Parkgebühr. Warte mit dem Durchfahren der Schranke, bis dein Vordermann weg ist und fahr erst los, wenn sie vollständig geöffnet ist.

 

10.2 Haltverbote

Halten ist verboten:

An engen und an unübersichtlichen            n Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu

Straßenstellen                                              5 m davor

Im Bereich von scharfen Kurven                T Auf Bahnübergängen

Auf Beschleunigungs- und                             Auf Autobahnen und Kraftfahr‑

Verzögerungsstreifen                                    straßen

 

Ruhender Verkehr

 

 

 

Bei dem Verkehrszeichen „Halt-verbot“

 

ZONE

 

Im eingeschränkten Haltverbot (auch für eine Zone) länger als 3 Minuten, aus­genommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen

Vor roten Dauerlichtzeichen

Bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen

— „Andreaskreuz“

— ,Vorfahrt gewähren!“ und „Halt! Vor­fahrt gewähren!“

 

Links von einer Fahrbahnbegrenzung, wenn rechts ausreichend Straßenraum (Seitenstreifen) vorhanden ist wenn das Verkehrszeichen oder eine Ampel durch das haltende Fahrzeug ver­deckt würden

 

 

Auf mit Pfeilen markierten Strecken

Wo Grenzmarkierungen das Halten verbieten

An Taxenständen

Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Innerhalb eines „Kreisverkehrs“ auf der Fahrbahn. 4

 

Ruhender Verkehr

10.3 Parkverbote

Parken ist verboten:

Überall, wo das Halten verboten ist

Bis zu je 5 m vor und hinter Kreuzungen        Wenn es die Benutzung gekennzeich‑

und Einmündungen, gemessen von den          neter Parkflächen verhindert

Schnittpunkten der Fahrbahnkanten

 

Ruhender Verkehr

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

 

 

 

Vor und hinter Andreaskreuzen

  • innerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 5 m
  • außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Wo Grenzmarkierungen das Parken verbieten

Über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo das Parken auf Geh­wegen erlaubt ist

Vor Bordsteinabsenkungen

An Fahrstreifenbegrenzungen oder einseitigen Fahrstreifenbegrenzungen, wenn zwischen deinem geparkten Fahr­zeug und der durchgezogenen Linie weniger als 3 Meter verbleiben

Auf Gehwegen für Fahrzeuge über 2,8 t zulässiger Gesamtmasse sowie Fahrzeuge, die nicht in der auf dem Verkehrszeichen abgebildeten Position aufgestellt sind (Krafträder dürfen hier geparkt werden)

P

~l)

Für Personengruppen, die nicht auf dem Zusatzzeichen aufgeführt sind

 

Bis zu je 15 m vor und hinter dem Zeichen „Haltestelle“

Vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

Im verkehrsberuhigten Bereich außer­halb der dafür gekennzeichneten Flächen

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen

Für Kfz über 7,5 t zG und Anhänger über 2 t zG werktags von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganz­tags wie im Bild gezeigt; das Verbot gilt nicht auf entsprechend gekenn­zeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an End­haltestellen.

 

Ruhender Verkehr

 

10.4 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit

 

 

Parkscheibe

 

Du darfst die angegebene Höchstpark­dauer nicht überschreiten.

Die Benutzung der Parkscheibe kann auf bestimmte Tage und Zeiten beschränkt sein. Außerhalb dieser Zeiten darfst du dann auch ohne Parkscheibe parken.

Die Parkscheibe stellst du auf den Strich der halben Stunde ein, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt (auf die nächste halbe Stunde aufrunden). 4

 

Ruhender Verkehr

i • • • • • • • • • • • • • • • • • • O • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • O •

Parkuhr                                                       Elektronische Einrichtungen

 

 

Auch hier werden Tage und Zeiten, an denen du die Parkuhr benutzen musst, angegeben.

  1. Die Restparkdauer deines Vorgängers darfst du ausnutzen, die angegebene Höchstparkdauer darf du aber nicht über­schreiten.

Ist eine Parkuhr defekt, darfst du nur mit Parkscheibe parken.

Parkscheinautomat

Am Parkscheinautomat musst du zu den angegebenen Zeiten einen Parkschein lösen. Den Parkschein bringst du dann gut lesbar im oder am Fahrzeug an. Die darauf angegebene Parkzeit darfst du nicht über­schreiten.

Alternativ können elektronische Einrich­tungen zur Überwachung der Parkzeit und für die Entrichtung der Parkgebühren Ver­wendung finden. Je nach eingesetztem System des Parkflächenbetreibers sind das spezielle Taschenparkuhren oder auch Mobiltelefone. Informiere dich bitte vor Ort über die entsprechenden Anwen­dungs- und Zahlungsmodalitäten.

Wenn du Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit nicht wie vorgeschrieben benutzt, steht dein Auto im Parkverbot.

Beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen musst du aber weder Parkscheibe noch Parkuhr, Parkschein-automat oder elektronische Einrichtungen verwenden.

 

Ruhender Verkehr

. . . . . • . • • • • • • . . • • • . . • . . . . . . . . . • • • . . . . . . . • . . • . . . . . . • . 1

10       10.5 Ein- und Aussteigen

 

 

Beim Ein- oder Aussteigen dürfen an­dere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Als Fahrer hast du den besten Überblick über das Verkehrsgeschehen um das Fahrzeug und trägst daher auch die Verantwortung.

Weise deine Mitfahrer darauf hin, die Türen erst zu öffnen, wenn der Verkehr das zulässt. Lass Kinder grundsätzlich nur auf der Gehwegseite ein- und aussteigen. Verläuft dort ein Radweg oder müssen sie auf der Fahrerseite ein- oder aussteigen, dann lass die Kinder nicht alleine aus­steigen. 4

Zu diesem Zweck kann an den hinteren Fahrzeugtüren die Kindersicherung akti­viert werden. Hinweise hierzu findest du in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs.

Sichern des Fahrzeugs

  • Wer sein Fahrzeug abstellt, muss dafür Sorge tragen, dass es nicht unbeabsichtigt wegrollt. Das geschieht durch

Betätigen der Feststellbremse (Hand­bremse)

Einlegen des 1. Gangs oder des Rück­wärtsgangs.

Automatikfahrzeuge sicherst du durch das Einlegen der Fahrstufe „P“ (Parkstellung) und das Betätigen der Feststellbremse.

Kraftfahrzeuge müssen auch gegen unbe­fugte Benutzung und Diebstahl gesichert werden. Zieh daher immer den Zünd­schlüssel ab, raste das Lenkradschloss ein und schließe Fenster, Schiebedach, Türen und Kofferraum ab.

Bewahre die Autoschlüssel so auf, dass Fremde und Kinder keinen Zugriff darauf haben.

 

  1. Verhalten in besonderen Situationen
11.1 Beleuchtung …………………………………………………….. 220
11.1.1   Funktion der Beleuchtungseinrichtungen …………………………. 220
11.1.2   Benutzung der Beleuchtung …………………………………………. 221
11.2 Tunnel ……………………………………………………………………………. 229
11.2.1   Einfahren/Verhalten …………………………………………………… 229
11.2.2   Gefahren ………………………………………………………………… 230
11.3 Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen ………………… 232
11.3.1   Sonderrecht, blaues und gelbes Blinklicht ……………………….. 232
11.3.2   Verkehrskontrollen ……………………………………………………. 233
11.4 Verhalten nach einem Verkehrsunfall ……………………. 234
11.4.1   Verpflichtungen — Die 10-Punkte-Checkliste ……………………. 234
11.4.2   Der Wildunfall ………………………………………………………….. 238
11.5 Abschleppen, Schleppen und Anschleppen ………………. 239
11.6 Warnzeichen …………………………………………………… 241

 

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

o = Aus

300 = Standlicht

Abblendlicht.

Mit der Schalterstellung 300E. schaltest du die beiden Begrenzungslichter vorne, die Schlussleuchten, die Kennzeichenbe­leuchtung hinten und die Cockpitbeleuch­tung im Fahrzeug ein.

Mit der Schalterstellung           schaltest

du das Abblendlicht ein.

Dabei werden zur Standlicht-Schaltung die beiden Abblendlicht-Scheinwerfer in Funk­tion gebracht.

Fahrzeuge mit der zusätzlichen Stellung „Auto“ sind mit einem Lichtsensor ausge­stattet, der die Helligkeit der Umgebung misst und bei Bedarf das Abblendlicht an-oder ausschaltet.

Mit Standlicht alleine darfst du nicht fahren. Es dient ausschließlich der Kennt­lichmachung deines Autos beim Halten oder Parken.

Abblendlicht

Mit Abblendlicht musst du fahren:

  • Bei Dunkelheit
  • Während der Dämmerung
  • Im Tunnel
  • Tagsüber, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern (z. B. in schlecht beleuchteten Unterführungen)
  • Mit dem Kraftrad immer. 4

 

Verhalten in besonderen Situationen

.sssssssisss..ss..s •  s s s ……ss.••ssss.ss..s..ss.s••

Dunkelheit                                                 Dämmerung

 

Bei Dunkelheit benutzt du das Abblend­licht, um gesehen zu werden und vor allem, um selbst besser zu sehen.

Mit demAbblendlicht kannst du die Fahr­bahn ca. 50 bis 75 m ausleuchten. Um den bestmöglichen Kompromiss aus weiter Fahrbahnausleuchtung und möglichst geringer Blendung des Gegenverkehrs zu erzielen, sind Fahrzeuge mit asymmetri­schem Abblendlicht ausgestattet. Dabei wird der rechte Fahrbahnrand etwas weiter ausgeleuchtet als der Fahrbahnteil des Gegenverkehrs. So kannst du Fuß­gänger, Verkehrszeichen, abgestellte Fahr­zeuge oder sonstige Hindernisse früher erkennen.

Innerorts besteht bei Fahrten in der Dunkelheit die Gefahr, dass du Ampeln (z. B. wegen Leuchtreklamen) nicht siehst. Auch entgegenkommende Fahrzeuge kannst du z. T. erst spät erkennen. Sorge in solchen Situationen mit dem Abblendlicht dafür, dass du besser wahrgenommen wirst.

Gerade während der Dämmerung sind Kraftfahrer manchmal unsicher, ob sie das Abblendlicht einschalten sollen oder nicht. Oft vergessen sie es auch nur, weil man als Fahrer keinen Unterschied merkt, ob man mit oder ohne Abblendlicht fährt.

Als Faustregel gilt für dich:

Hat die Mehrheit der anderen Fahrer das Licht eingeschaltet, fährst du besser auch mit Licht. Die Gefahr, als unbeleuchtetes Fahrzeug in einer Kolonne beleuchteter Fahrzeuge übersehen zu werden, ist ein­fach zu groß.

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, musst du auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Kommen dir tagsüber Fahrzeuge mit eingeschalte­tem Abblendlicht entgegen, kann das auf plötzlich auftretende Nebelbänke oder starke Regenschauer hinweisen.

Auch wenn es die Sichtverhältnisse sonst noch erfordern, z. B. in Unterführungen, Alleen und im Bereich von Industrie­anlagen wegen Rauch oder Dampf, musst du das Abblendlicht einschalten.

 

Verhalten in besonderen Situationen

……………………••••••••0000……••••••••••

Blendung

 

Fahren bei schlechten Lichtverhältnissen ist für deine Augen besonders anstren­gend. Die Pupillen regeln den Lichteinfall ins Auge. Kommt dir ein Fahrzeug entge­gen, ist die Blendung am größten, deine Pupillen verengen sich. Ist der Gegenver­kehr durchgefahren, müssen sich deine Pupillen möglichst schnell wieder auf-weiten, damit du gut sehen kannst.

Verringere daher deine Geschwindigkeit und schau zum rechten Fahrbahnrand, wenn du geblendet wirst!

Die ständige Hell-/Dunkelanpassung führt bei Fahrten während Dunkelheit oder Dämmerung immer wieder zu Fehlein­schätzungen:

Entgegenkommende landwirtschaftliche Fahrzeuge sind oft breiter, als es aus der Entfernung scheint. Auch besonders breite Anhänger oder Arbeitsgeräte können schlecht beleuchtet sein — dann erkennst du sie zu spät.

Bei einer nächtlichen Fahrt durch eine Allee besteht die Gefahr, dass du die dicht am Fahrbahnrand stehenden Bäume nicht siehst und der Gegenverkehr seinerseits wegen der Bäume zu weit in der Fahr­bahnmitte fährt.

Bei Dunkelheit und Regen spiegelt sich das Licht entgegenkommender Fahrzeuge auf der Fahrbahn. Das führt nicht nur zu unangenehmer Blendung, sondern ist auch sehr gefährlich. Das Beste ist, du orientierst dich am rechten Fahrbahnrand und verminderst die Geschwindigkeit. Mit einer sauberen Windschutzscheibe ohne Schlieren wirkt sich die Blendung erst gar nicht so störend aus.

Beim Abbiegen von einer hell erleuch­teten Fahrbahn in eine Straße ohne Straßenbeleuchtung benötigt dein Auge einige Sekunden, um sich an die Dunkel­heit zu gewöhnen. Es besteht die große Gefahr, dass du Fußgänger, Fahrbahn­schäden und Hindernisse nicht rechtzeitig erkennst.

 

Verhalten in besonderen Situationen

..ssss•..••s•ss••ss•s•ss••s•sss.s..ss..•s•s..s••••••

Leuchtweitenregulierung Fernlicht

 

 

Bereits bei geringer Zuladung — besonders im hinteren Teil des Fahrzeugs — besteht die Gefahr, dass du andere Verkehrsteil­nehmer blendest. Deshalb ist dein Auto mit einer Leuchtweitenregulierung aus­gestattet. Damit kannst du dein Licht an den Beladungszustand des Fahrzeugs anpassen.

Wenn du aber vergisst, die Leuchtweite nach dem Ausladen in die Ausgangsposi­tion zu bringen, ist die Ausleuchtung der Fahrbahn zu gering. Außerdem könntest du deinen Gegenverkehr blenden.

Kommen dir Fahrzeuge entgegen, die auf- und abblenden, sind vermutlich ent­weder deine Scheinwerfer falsch einge­stellt oder du hast die Leuchtweite nicht dem Beladungszustand angepasst.

Entgegenkommende Fahrzeuge können aber auch geblendet werden, wenn du Glühlampen nicht korrekt eingesetzt hast. 4

Fernlicht kannst du bei eingeschaltetem Abblendlicht durch Ziehen oder Drücken des Blinkerhebels einschalten.

Im Cockpit erscheint dann eine blaue Kontrollleuchte.

Unter Aufblenden versteht man den Wechsel von Abblendlicht zu Fernlicht; unter Abblenden den Wechsel von Fern­licht zu Abblendlicht.

Fernlicht dient der optimalen Ausleuch­tung der Fahrbahn. Die Leuchtweite liegt zwischen 100 und 200 Metern. Die Blend­wirkung von Fernlicht reicht aber erheb­lich weiter.

Daher musst du immer sofort abblen­den, wenn du entgegenkommende oder vorausfahrende Verkehrsteilnehmer blen­den könntest.

Das gilt auch auf Straßen mit durchgehen­der, ausreichender Beleuchtung oder beim Warten vor einem Bahnübergang. 4

 

Verhalten in besonderen Situationen

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Nebelschlussleuchte Nebelscheinwerfer

 

 

Die Nebelschlussleuchte hat mehrfach stärkeres Licht als die Schlussleuchten.

  • Durch diese besonders helle Leuchte soll schweren Nebel-Auffahrunfällen vor­gebeugt werden. Du darfst sie nur ein­schalten, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 m beträgt.

Ob sie eingeschaltet ist, erkennst du an einer gelben Kontrollleuchte oder der Schalterstellung. 41

Wegen des Grundsatzes „Fahren auf Sicht“ darfst du bei so starkem Nebel übrigens auch höchstens 50 km/h schnell fahren.

Leider schalten viele Autofahrer die Nebel­schlussleuchte nicht rechtzeitig wieder aus oder gar fälschlicherweise bei Regen oder Schneefall ein. Das kann eine sehr starke Blendung des nachfolgenden Ver­kehrs zur Folge haben.

Nicht alle Fahrzeuge sind serienmäßig mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet. Darum solltest du beim Neuwagenkauf überlegen, ob diese Extraausstattung sinnvoll ist. Geschaltet werden die Nebelscheinwerfer über einen besonderen Schalter mit grü­ner Kontrollleuchte.

  • Die Nebelscheinwerfer darfst du bei er­heblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen einschalten.

Die eigentliche Aufgabe solcher Nebel­scheinwerfer ist, „das schlechte Wetter zu unterleuchten“. Aus diesem Grund sind Nebelscheinwerfer sehr weit unten ange­bracht.

 

Verhalten in besonderen Situationen

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Rückfahrscheinwerfer

Zum Rückwärtsfahren muss der Fahrraum hinter dem Fahrzeug ausgeleuchtet wer­den. Sobald du den Rückwärtsgang ein­legst, leuchtet der Rückfahrscheinwerfer mit weißem Licht.

Der Rückfahrscheinwerfer hat auch Signal­wirkung. Andere können erkennen, dass du rückwärts fährst oder fahren willst.

Rückstrahler

Blinker, Bremsleuchten, Nebelschluss-leuchte, Schlussleuchten, Rückstrahler, Kennzeichen und Kennzeichenbeleuch­tung müssen wiederholt werden, wenn sie durch Ladungsträger oder Anbaugeräte verdeckt werden.

Achtung: Ursache für den Ausfall eines Scheinwerfers oder Rücklichtes kann sowohl eine defekte Glühlampe als auch eine durchgebrannte Sicherung sein.

Suchscheinwerfer

Taxen, Lieferfahrzeuge und Einsatzfahr­zeuge sind häufig mit Suchscheinwerfern ausgerüstet, damit die Fahrer nachts Wegweiser, Straßennamen oder Haus­nummern leichter finden können. Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn be­nutzt werden.

Benutzung der Beleuchtungsein­richtungen beim Halten und Parken

 

Rückstrahler reflektieren fremdes Licht und machen dein Fahrzeug auch noch sichtbar, wenn die Beleuchtung ausge­fallen ist. An der Fahrzeugrückseite sind sie immer rot.

Anhänger erkennst du von hinten an dreieckigen Rückstrahlern. So kannst du dich bereits vor einem Überholvorgang auf die Länge des zu überholenden Ge­spanns einstellen.

Wenn du außerhalb geschlossener Ort­schaften auf der Fahrbahn hältst, musst du Standlicht einschalten.

Auf beleuchteten Parkplätze abseits der Fahrbahn gilt das nicht. Solche Parkplätze findest du z. B. auf Autobahn-Raststätten. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Art des Fahrzeugs und der Ort, an dem es abgestellt wird entscheidend, wie und ob es beleuchtet werden muss.

 

Verhalten in besonderen Situationen

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Beleuchtungsvorschriften für abgestellte Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften

Fahrzeuge Unbeleuchtete Fahrbahn Beleuchtete Fahrbahn
Fahrzeuge bis 3,5 t zG und alle Pkw Parkleuchte (Fahrbahnseite) oder Standlicht Müssen auf ausreichende
Entfernung erkennbar sein
Fahrzeuge über 3,5 t zG und Anhänger, ausgenommen Pkw Standlicht oder Parkwarntafel Standlicht oder Parkwarntafel
Fahrzeuge, die leicht von der Fahrbahn entfernt werden können (Krafträder, Mofas, Krankenfahrstühle, einachsi­ge Zugmaschinen einachsige Anhänger u. A.) Müssen beleuchtet werden oder von der Fahrbahn gebracht werden Müssen auf ausreichende
Entfernung erkennbar sein

 

Parkleuchte                                                                 Parkwarntafeln

Die Parkleuchte schaltest du über den                  Du darfst sie anstelle des Standlichts zur

Blinkerhebel oder einen Extraschalter ein.             Sicherung von Fahrzeugen über 3,5 t

Dabei leuchten jeweils nur die Lichter an               zulässiger Gesamtmasse verwenden.

einer Seite des Fahrzeugs.

Du darfst sie nur innerhalb geschlos­sener Ortschaften verwenden. 4

Achte auf diesen Ring `M an Later­nen. Er zeigt an, dass die Laterne nicht die ganze Nacht leuchtet.

 

 

Verhalten in besonderen Situationen

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11.2 Tunnel

Unfälle in Tunneln sind überdurchschnittlich schwer. So kamen in den letzten zehn Jahren in europäischen Tunneln insgesamt 136 Menschen ums Leben, 200 Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

 

11.2.1 Einfahren/Verhalten

  1. Um die Unfallgefahr für dich und ande­re so niedrig wie möglich zu halten, musst du vor dem Einfahren in einen Tunnel
  • Deine Tankfüllung prüfen
  • Das Abblendlicht einschalten (auch bei Tage in gut beleuchteten Tunneln)
  • Die Sonnenbrille abnehmen
  • Das Radio einschalten (Verkehrsfunk)
  • Auf AmpelnNerkehrszeichen achten.

Dieses Verkehrszeichen weist nicht nur auf einen Straßentunnel hin, sondern schreibt auch ein bestimmtes Verhalten vor, das die Unfallgefahr mindern soll.

So darfst du hier beispielsweise nur mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren und das Wenden ist verboten.

Halte zu vorausfahrenden Fahrzeugen großen Abstand, am besten doppelten Sicherheitsabstand, da du im Tunnel kaum ausweichen kannst.

 

Präge dir Sicherheitseinrichtungen wie Notausgänge und Notruftelefone ein, da­mit du im Gefahrfall schnell reagieren kannst.

Beachte nicht nur die Verkehrszeichen, sondern leiste auch den Anweisungen und Informationen des Tunnelpersonals Folge.

Im Tunnel mit Gegenverkehr orientierst du dich am rechten Fahrbahnrand, um nicht geblendet zu werden. Die Fahr­streifenbegrenzung darfst du nicht über­fahren.

Lass dich nicht durch die starken Geräu­sche und Lichteffekte (auch Beleuchtungs­reflexionen durch den Gegenverkehr) im Tunnel ablenken.

Je länger der Tunnel, desto eher können deine Konzentration und Aufmerksamkeit nachlassen.

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11.2.2 Gefahren Stau

Stau birgt im Tunnel ein erhöhtes Gefah­renpotenzial. Durch Unachtsamkeit kann es leicht zu Auffahrunfällen kommen. Bemerkst du einen Stau, schaltest du sofort das Warnblinklicht ein, um nach­folgende Verkehrsteilnehmer zu warnen. Halte bei Stillstand zu deinem Vordermann etwa fünf Meter Sicherheitsabstand ein. Diese Reserven kannst du im Notfall zum Ausweichen nutzen.

Schalte den Motor ab und bleib im Auto, wende aber keinesfalls! Achte auf Radio-und Lautsprecherdurchsagen.

 

Zusammenfassung
 

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Panne/Unfall

Die Folgen eines Unfalls im Tunnel sind oft schon bei kleinen Unfällen sehr schwer. Man kann nicht so leicht ausweichen oder fliehen und die Rettungskräfte kommen nicht so schnell zum Unfallort.

  1. Bei einer Panne oder einem Unfall ist es wichtig, dass du die anderen Fahrer mit Hilfe deines Warnblinklichts warnst.

 

Verhalten in besonderen Situationen

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Am sichersten ist es, ein Pannenfahrzeug in einer so gekennzeichneten Pannenbucht abzustel­len. Steht dort bereits ein Fahrzeug, fährst du auf den Standstreifen (falls vorhanden) oder stellst dein Auto am rechten Fahrbahnrand ab. Wichtig ist, dass du die anderen möglichst wenig behin­derst. 4

Auch nach einem Unfall ist es am sichers­ten, die beteiligten Fahrzeuge von der Fahrbahn oder aus dem Tunnel zu brin­gen. Ist das nicht möglich, sicherst du die Unfallstelle wie gewohnt mit Warndreieck und Warnblinklicht ab.

Schalte den Motor aus, sobald du dein Auto sicher von der Fahrbahn gebracht hast — dadurch hältst du die Abgasent­wicklung so gering wie möglich.

  • Informiere dann die Rettungskräfte über das Notruftelefon und warte im Auto auf Hilfe, wenn du nicht aussteigen musst, um Verletzten zu helfen.

Pannenbuchten darfst du ausschließlich im Falle eines Unfalls oder einer Panne, nicht aber für Pausen nutzen. 4

Feuer

Tritt im Tunnel ein Brand auf, kann es schnell zu dichter Rauchentwicklung kommen. Deswegen musst du dich mög­lichst schnell in Sicherheit bringen.

Such dir den nächsten Fluchtweg (Not­ausgang). Denk beim Verlassen deines Autos daran, den Motor abzuschalten und den Schlüssel stecken zu lassen. So kön­nen es die Bergungskräfte später aus dem Weg fahren.

Versuche nur im Anfangsstadium, ein Feuer selbst zu löschen. Alarmiere auf alle Fälle die Tunnelüberwachungszentrale und/oder die Rettungskräfte über das Not­ruftelefon. So können die notwendigen Maßnahmen veranlasst und gegebenen­falls der Tunnel gesperrt werden.

Auch bei einem Brand gilt: Schalte sofort dein Warnblinklicht ein, um andere Fahrer zu warnen. 4

 

11.3 Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen

 

 

Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn wird von Einsatzfahrzeugen der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste verwendet.

Es ordnet an:

Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

  1. Oft hörst du das Einsatzhorn, bevor du das Fahrzeug siehst. Dann klärst du:
  • Woher kommt das Fahrzeug?
  • Könnte es durch mich behindert wer­den?

Wenn du mit deinem Fahrzeug die Weiter­fahrt des Einsatzfahrzeugs (auch ohne Einsatzhorn) behindern würdest, musst du möglichst freie Bahn schaffen und ge­gebenenfalls sogar auf den Gehweg aus­weichen. Kreuzungen und Einmündungen musst du in jedem Fall freihalten!

Es warnt vor Gefahren an einer Unfall­oder sonstigen Einsatzstelle.

Außerdem findet es Verwendung zur Begleitung einzelner Fahrzeuge oder eines geschlossenen Verbandes — das ist eine Kolonne mehrerer Verkehrsteilnehmer, die einheitlich gekennzeichnet sind.

Gelbes Blinklicht

Ortsfest angebracht warnt es vor Gefah­ren, Bau- oder Arbeitsstellen. Fahrzeuge sind damit ausgerüstet, wenn sie beson­ders langsam, überbreit oder -lang sind und wenn mit dem Fahrzeug Arbeiten auf der Fahrbahn verrichtet weren.

 

11.3.2 Verkehrskontrollen

 

 

 

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.

Das geschieht durch Lichtsignale am Einsatzfahrzeug wie z. B.:

„STOP POLIZEI“ oder „BITTE FOLGEN“.

Es können auch Zeichen mit der Winker­kelle gegeben werden. Alle Zeichen rich­ten sich jeweils nur an einen einzelnen Verkehrsteilnehmer. Den Zeichen ist Folge zu leisten. 4

Wenn du zum Stoppen aufgefordert wirst, suchst du dir eine geeignete Stelle am rechten Fahrbahnrand.

Öffne das linke Fenster, lass anschließend aber deine Hände am Lenkrad und warte, bis dich einer der Beamten anspricht

Die Polizeibeamten betreiben Eigenschutz, indem einer der beiden in angemessenem Abstand den Kollegen sichert, der dich an­spricht.

Folge den Anweisungen des Polizeibeam­ten. Bleib ruhig und sachlich.

 

Verhalten in besonderen Situationen

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11.4 Verhalten nach einem Verkehrsunfall

11.4.1 Verpflichtungen – Die 10-Punkte-Checkliste 0 Beteiligte nach einem Verkehrsunfall müssen:

 

  1. Verletzten helfen

(Erste Hilfe, Notruf absetzen)

  1. Sich als Beteiligter zu erkennen geben
  2. Auf Verlangen Namen und Anschrift angeben
  3. Den Führerschein und Fahrzeug­papiere vorweisen
  4. Angaben über die Haftpflichtver­sicherung machen
  5. Am Unfallort bleiben, bis alle wichtigen Feststellungen getroffen wurden.

 

Verhalten in besonderen Situationen

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Absichern Unfallstelle/liegen gebliebene  Hilfeleistung für Verletzte

Fahrzeuge

 

Wo bereits ein Schaden eingetreten ist, muss weiterer vermieden werden!

  1. Wenn ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen geblieben oder verunfallt ist, an der es nicht rechtzeitig als Hindernis erkannt werden kann, muss es abgesichert werden. So wird es nicht zur Gefahr für andere Verkehrs­teilnehmer.

Schalte umgehend das Warnblinklicht ein und stell das Warndreieck gut sichtbar in ausreichender Entfernung auf (auf jeden Fall rechtzeitig vor Kurven und Kuppen). Warne die anderen Fahrer zusätzlich z. B. durch Handzeichen.

Es gilt: Je schneller auf der Fahrbahn ge­fahren wird, umso weiter entfernt musst du das Warndreieck aufstellen. Auf Auto­bahnen, Landstraßen oder sonstigen Straßen mit schnellem Verkehr in minde­stens 100 m Entfernung.

So haben sich nähernde Fahrzeugführer Zeit, ihre Geschwindigkeit herabzusetzen und nachfolgende Fahrer durch das Warn­blinklicht zu warnen. 4

Trage das Warndreieck beim Aufstellen gut sichtbar vor dir!

Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten die er­forderliche Hilfe bei Unfällen zu leisten. Wer das nicht tut, macht sich der unter­lassenen Hilfeleistung schuldig.

  • Über die Rufnummer 110 informierst du die Polizei, über 112 den Rettungsdienst.

Musst du auf der Autobahn Hilfe holen, kannst du an den Pfeilen der Leitpfosten erkennen, wo sich die nächste Notrufsäule befindet. 4

Bei einer Notfallmeldung gibst du Folgendes an:

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Welche Art von Verletzungen haben sie?
  • Wer meldet den Unfall?
  • Warten auf Rückfragen!
  • Wenn sich keine andere Möglichkeit bietet, kannst du auch bei der nächsten Autobahnraststätte Hilfe holen. 4

Benachrichtige bei Personenschäden, hohen Sachschäden sowie Unfällen mit gefährlichen Gütern immer die Polizei!

 

Verhalten in besonderen Situationen

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Sonstige Pflichten

 

Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhal­ten nach den Umständen zum Unfall bei­getragen haben kann.

Wenn weder der Geschädigte noch ein Zeuge anwesend ist, musst du eine ange­messene Zeit warten. Welche Wartezeit als „angemessen“ gilt, richtet sich nach Zeit, Ort, Schwere des Unfalls, Verkehrsdichte und Höhe des Fremdschadens.

Hinterlasse in jedem Fall Namen und Anschrift am geschädigten Fahrzeug und melde dich (telefonisch) bei der nächsten Polizeidienststelle. Dort bittest du um Benachrichtigung des Geschädigten und schließt somit den Straftatbestand der Unfallflucht aus.

Wenn du dich unerlaubt vom Unfallort entfernst, nicht eine angemessene Zeit wartest oder nach berechtigtem Entfernen nicht nachträglich alle Feststellungen er­möglichst, riskierst du deine Fahrerlaubnis und begehst eine Straftat.

Unfallspuren dürfen nicht beseitigt wer­den, bevor die notwendigen Feststellun­gen getroffen sind.

In der Aufregung eines Unfalls wird sehr oft vergessen, wichtige Feststellungen zu treffen. Sicherheit gibt dir ein Unfallmerk­blatt, das du Punkt für Punkt durchgehst.

Den Unfall musst du schnellstmöglich, spätestens nach 7 Tagen, deiner Haft­pflichtversicherung melden.

 

 

Verhalten in besonderen Situationen

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11.4.2 Der Wildunfall

Rund 200.000 Mal pro Jahr kommt es zu Unfällen mit Wild. Die Schäden reichen dabei von leichten Blechschäden bis zu Schwerstunfällen mit Verletzten und Toten.

In den Monaten April, Mai, September und Oktober sowie grundsätzlich in der Morgen- und Abenddämmerung ereignen sich die meisten Wildunfälle.

Besonders gefährdete Stellen sind Stra­ßen, die durch oder entlang von Wald­gebieten führen. Neu angelegte Straßen erhöhen das Risiko eines Wildunfalls zu­sätzlich. 1

Um dich zu warnen, wird das Gefahr­zeichen „Wildwechsel“ aufgestellt.

Blende sofort ab, bremse und hupe, wenn Wild im Lichtkegel deines Fernlichts auftaucht. Rechne mit weiteren Tieren oder damit, dass das Rudel umkehrt. 4

Achtung bei Ausweichmanövern! Der Aufprall auf einen Baum ist erheblich gefährlicher als der Zusammenstoß mit Wild!

  1. Kannst du einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden, hältst du dein Lenkrad fest und versuchst, deine Fahrtrichtung beizubehalten.

Verhalten nach dem Wildunfall

Sollte es zu einem Unfall, z. B. mit einem Reh, gekommen sein, schaltest du gleich nach dem Anhalten das Warnblinklicht ein. Danach sicherst du die Unfallstelle ab und verständigst die Polizei oder das nächste Forstamt. 4

Merk dir die Fluchtrichtung, falls das Tier wegläuft und teile sie den zuständigen Personen mit.

Nimm niemals ein Tier mit — das wäre Wilderei und ist strengstens verboten!

 

11.5 Abschleppen, Schleppen und Anschleppen

 

 

 

Abschleppen

Abschleppen ist das Ziehen eines betriebs­unfähigen Fahrzeugs im Rahmen der Nothilfe mit folgenden Zielen:

  • Behebung der Betriebsunfähigkeit
  • Verwertung des Fahrzeugs
  • Vernichtung des Fahrzeugs.

Betriebsunfähigkeit liegt vor, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wiederhergestellt werden kann.

Der Nothilfegedanke bedingt, dass ein Abschleppen nur zu bestimmten Zielorten zulässig ist. Dazu gehören die nächste ge­eignete Werkstatt und ein nahe gelegener Standort.

Zum Abschleppen benötigt der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges die Fahrerlaub­nis für das Fahrzeug, mit dem er zieht.

Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen durch den Verkehr zu bringen. Eine Fahrerlaubnis ist nicht not­wendig.

Achtung:

Schleppst du ein Fahrzeug mit Motor­schaden ab, funktionieren dessen Brems­kraftverstärker und Lenkhilfe nicht mehr. Zum Bremsen und Lenken ist dann ein erheblich größerer Kraftaufwand erforder­lich. Trotz starken Pedaldrucks wird nur geringe Bremswirkung erreicht.

Fahr in solchen Fällen besonders langsam und verwende möglichst eine Abschlepp­stange. 4

 

Verhalten in besonderen Situationen

 

Beim Abschleppen darf der Abstand zwischen den Fahrzeugen maximal 5 Meter betragen. Mach das Abschlepp­seil bzw. die Abschleppstange in der Mitte durch eine rote Fahne kenntlich und halte das Abschleppseil immer straff.

An beiden Fahrzeuge muss das Warnblink­licht eingeschaltet sein. Zum Abbiegen müsst ihr Handzeichen vereinbaren.

Beim Abschleppen darfst du nicht auf die-Autobahn einfahren. Beginnst du mit dem Abschleppen auf der Autobahn, musst du sie an der nächsten Ausfahrt verlassen.

Abschleppen ist nicht ungefährlich. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen ist sehr gering, die Lenk- und Pedalkräfte im gezogenen Fahrzeug sind hoch. Wenn du dir deiner Sache nicht sicher bist, ist professionelle Hilfe die bessere Wahl. Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.

Schleppen

Schleppen ist das Mitführen eines be­triebsfähigen Kraftfahrzeugs auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kraftfahrzeug. Da Kraftfahrzeuge nicht als Anhänger betrieben werden dürfen, erfordert Schleppen eine Genehmigung der Verwaltungsbehörde.

Die Fahrerlaubnis des Fahrers im ziehen­den Fahrzeug ist abhängig von der Fahrzeugklasse des ziehenden und dem Gewicht des gezogenen Fahrzeugs. In Betracht kommen BE, C1E, CE, DE und D1 E.

Der Lenker des geschleppten Fahrzeugs benötigt beim Schleppen die für das ge­schleppte Fahrzeug erforderliche Fahr­erlaubnis.

Anschleppen

Als Anschleppen bezeichnet man den Vor­gang, der unter Ausnutzung der Triebkraft des ziehenden Fahrzeugs den Motor des gezogenen Fahrzeuges zum Anspringen bringen soll. Das Anschleppen ist daher ein Sonderfall des Abschleppens. Fahrzeuge mit Katalysator sollten nicht angeschleppt werden, da der Katalysator sonst beschädigt werden könnte.

 

Verhalten in besonderen Situationen

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11.6 Warnzeichen

 

 

 

Manchmal gerätst du in Situationen, in denen du dich oder andere gefährdet siehst. Dann darfst du Warnzeichen geben. Warnzeichen sind

  • Hupe
  • Lichthupe

Hupe

Wenn du eine gefährliche Situation erkennst, musst du die anderen mit der Hupe warnen.

Die Hupe soll aber nicht unnötig er­schrecken oder irritieren, daher darf sie nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

Außerhalb geschlossener Ortschaften darfst du die Hupe auch als Ankündigung der Überholabsicht verwenden.

Ein zu lautes Radio, das Tragen von Kopf­hörern oder Defekte am Fahrzeug (z. B. zu lautes Auspuffgeräusch) können jedoch dazu führen, dass du Warnsignale über­hörst!

Achtung:

Ist eine Sicherung durchgebrannt oder die Betätigungseinrichtung defekt, funk­tioniert die Hupe nicht. Al

 

Verhalten in besonderen Situationen

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Lichthupe                                                   Warnblinklicht

 

Auch die Lichthupe kannst du als Warn­zeichen sowie zur Ankündigung der Über­holabsicht außerhalb geschlossener Ort­schaften einsetzen. 4

Viele Kraftfahrer verwenden die Lichthupe auch als Aufforderungssignal. Anderen Fahrern soll damit die Weiterfahrt signali­siert werden. Das ist eigentlich nicht im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung, aber dennoch gängige Praxis.

Vertrau aber niemals blind auf die Licht­hupe — sie ist keine Garantie für freie Fahrt!

Warnblinklicht musst du z. B. beim Lie­genbleiben und Abschleppen einsetzen. Du kannst es aber auch zur Warnung bei Stau oder bei besonders langsamer Fahr­geschwindigkeit auf Autobahnen oder anderen schnell befahrenen Straßen verwenden. 44

Damit Warnzeichen auch als solche ver­standen und ernst genommen werden, darfst du sie nicht missbräuchlich oder zum Spaß einsetzen.

 

  1. Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

12.1 Zahlen, Daten, Fakten ………………………………………….  244

12.2 Ältere Fahrer ……………………………………………………..  245

12.3 Fahrer mittleren Alters …………………………………………  246

12.4 Fahranfänger und junge Fahrer ………………………………  247

12.4.1 Hauptunfallursachen  ……………………………………………………. 247

12.4.2 Der Disco-Unfall  …………………………………………………………. 250

12.5 Junge Fahrer — Maßnahmen des Gesetzgebers………….. 253

12.5.1 Führerschein auf Probe  ………………………………………………… 253

12.5.2 Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF 17)  …………………………… 254

12.5.3 Alkoholverbot für Fahranfänger  ………………………………………. 254

12.6 Ahndung von Fehlverhalten ……………………………………  255

12.6.1 Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften  ………………. 255

12.6.2 Punktsystem ……………………………………………………………….  257

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

 

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12               12.1 Zahlen, Daten, Fakten

 

Bald‑

Zeitung

Schreib eine Zeitungsmeldung: Ein …-jähriger Pkw-Fahrer ist in einen Verkehrsunfall verwickelt. Schreibe hierüber eine typische Zeitungsmeldung. Orientiere dich dabei an folgenden Fragestellungen:

 

Was ist passiert?                                Zu welcher Uhrzeit?

Wo ist es passiert?                              Warum ist es passiert?

An welchem Wochentag ist es passiert?             Was war die Unfallursache laut Polizeiangaben?

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen!

Könnte dieser Unfall meinen Freunden, Eltern oder Großeltern auch passiert sein?

 

Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen

Verkehrsvorschriften

  • • (WP • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • e • • • • • • • • • • • • • • •

12.2 Ältere Fahrer

 

 

Laut Unfallstatistik verursachen ältere Fahrer relativ viele Verkehrsunfälle. Das Nachlassen körperlicher Fähigkeiten ist überwiegend die Ursache hierfür.

Ältere Fahrer haben eine schlechtere Reaktionszeit und sind oft in ihrer körper­lichen Beweglichkeit eingeschränkt. Das führt dann z. B. dazu, dass sie sich zum Rückwärtsfahren nicht mehr umdrehen oder beim Abbiegen den Schulterblick nicht mehr richtig machen können. Hinzu kommen unter Umständen ein Nachlassen der Sehkraft sowie eine Beeinträchtigung des Hörvermögens. Krankheiten und Gebrechen können die Leistungsfähigkeit im Straßenverkehr ebenfalls mindern.

Natürlich verfügen ältere Fahrer über eine enorme Erfahrung und sehr oft können sie dadurch die obigen Beeinträchtigungen kompensieren.

Vorgeschriebene „Gesundheitschecks“ gibt es für ältere Fahrer (noch) nicht. Dennoch ist mit zunehmendem Alter eine regelmäßige Überprüfung, vor allem auch der Sehfähigkeit, sinnvoll.

Risiken durch Informationsdefizite Die Straßenverkehrsordnung wird ständig den Erfordernissen des Straßenverkehrs angepasst und verändert.

Um als Kraftfahrer stets Änderungen zu erfahren, stehen u. a. folgende Infor­mationsquellen zur Verfügung:

 

Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

 

12.3 Fahrer mittleren Alters

 

Die Personengruppe, die statistisch gesehen die wenigsten Unfälle verursacht, sind die Fahrer mittleren Alters, also von ca. 30 bis 50 Jahren.

Sie haben genug Fahrerfahrung gesam­melt, um in gefährlichen Situationen oft schnell und richtig reagieren zu können. Darin besteht aber auch die größte Gefahr dieser Personengruppe. So sehen viele das Autofahren nur noch als Nebensache oder Mittel zum Zweck an und vertrauen so sehr auf ihre Fähigkeiten und Erfahrungen, dass sie leicht unaufmerksam und unkon­zentriert werden. Zum Teil verstoßen sie auch bewusst gegen Regeln.

Den Blinker setzen und einen Schulterblick machen sind zum Teil Handlungen, die als unwichtig angesehen und deshalb oft nicht ausgeführt werden.

Und auch beim Abstand wird auf die Erfahrung gesetzt, weswegen der Sicher­heitsabstand teilweise deutlich unter­schritten wird.

 

12.4 Fahranfänger und junge Fahrer

 

 

 

12.4.1 Hauptunfallursachen

Mit einem Bevölkerungsanteil von 10 % sind junge Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren an 31 % der durch Pkw Ver­unglückten in Deutschland beteiligt. Jeden Tag sterben auf deutschen Straßen ca. vier junge Menschen. Dabei ist die Zahl der tödlich verunglückten jungen Männer viermal größer als die junger Frauen.

Die häufigsten Unfallursachen junger Fahrer und Fahrerinnen sind:

  • Unangepasste Geschwindigkeit
  • Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes
  • Mangelnde Verkehrstüchtigkeit (Alkohol und andere Drogen)
  • Falsche Straßenbenutzung (Rechtsfahr­gebot vor Kuppen, Kurven, beim Über­holtwerden usw.).

Warum ist das so?

0 Die hohe Unfallbeteiligung junger Fahrer ist im Wesentlichen auf zwei Ursachen zurückzuführen:

  1. Geringe Fahrerfahrung
  2. Mangelndes Risikobewusstsein/hohe Risikobereitschaft.

Die Kombination dieser beiden Faktoren verschärft das Unfallrisiko zusätzlich.

 

Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

…………………………………………….

Fahrerfahrung                                                             Risikobereitschaft

 

Situationen, die man am eigenen Leib durchlebt hat, bleiben sehr viel nach­haltiger im Gedächtnis, als wenn man nur davon gehört hat. Und so ist es klar, dass du trotz sorgfältiger Ausbildung in der Fahrschule bestimmte Situationen irgendwann zum ersten Mal erlebst, z. B.

  • Auf schneebedeckter Fahrbahn fahren
  • Im Herbst auf laubbedeckter Fahrbahn ins Rutschen geraten
  • Mit einem anderen, ungewohnten oder erstmals vollbesetzten Auto fahren
  • In Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern geraten
  • Lange Fahrtstrecken zurücklegen
  • Völlig übermüdet unterwegs sein
  • Aquaplaning erleben
  • Andere aus der Clique im eigenen Auto mitnehmen und imponieren wollen.

Gut, wenn diese Erfahrungen glimpflich ablaufen, d. h. ohne Sach- oder Personen­schäden — allzu leicht können sie jedoch zum Unfall führen! Kommst du später in eine ähnliche Situation, meldet sich die „Erfahrung“ zurück — du weißt, was ge­fährlich ist, was passieren kann und wie du die Situation eventuell vermeiden kannst.

Die Welt der Jugend ist schon immer gekennzeichnet durch größeren Mut zum Risiko, Ausgelassenheit und Leichtsinn. In allen Bereichen werden Gesetze und Regelungen in Frage gestellt, so natürlich auch im Straßenverkehr.

Man möchte sich und die Leistungsfähig­keit seines Fahrzeugs erproben, sich ab­grenzen, Dinge anders anpacken, sich in der Clique beweisen, bei Freund oder Freundin imponieren usw.

Dabei ist der Führerschein bzw. das eigene Auto die Eintrittskarte in die Welt der Er­wachsenen. Man ist vollwertiges Mitglied in der Gruppe der Autofahrer, bestimmt selbst, wohin man fährt und man glaubt, niemand könne einen hereinreden, wenn das Auto nach den eigenen Wünschen aufgemotzt und schneller gemacht wird.

Und dann ist sie da, die Provokation durch den Kerl im Fahrzeug nebenan, der an der roten Ampel schon ständig mit dem Gas spielt!

Richtig cool ist dann aber nur, wer der Herausforderung widerstehen kann!

 

Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen

Verkehrsvorschriften

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Mehrfacher Überschlaft eines Pkw. ,jugendliche wie durch ein Wunder unverletzt

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Wettrennen kostete drei Mensche

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befreundete Jugendliche  völlig fassungslos

teerdun Solde,              gkndjidre dem Pkw,     rbolt

der überholt

 

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12.4.2 Der Disco-Unfall

 

 

Der Körper hat derweil Schwerstarbeit geleistet. Stundenlange Musik mit dröh­nenden Bässen beeinträchtigt das Ohr in seiner Funktion als Gleichgewichtsorgan. Die Augen sind durch Lichtreflexe müde, die Hell-Dunkel-Anpassungsfähigkeit ist stark beeinträchtigt. Und dann hat man ja auch beim Tanzen alles gegeben.

Aufgedreht spürt man die körperliche Erschöpfung aber nicht wirklich, obwohl man mittlerweile seit 22 Stunden auf den Beinen ist.

Und dann geht’s mit den Freunden zurück ins Auto. Das Radio voll aufgedreht, ver­langt man von den Sinnesorganen auf dem Heimweg „Vollgas“, dabei ist „der Tank eigentlich leer“.

Dass das Fahren bei Dunkelheit sowieso schon größere Anforderungen an Konzen­tration und Wahrnehmungsfähigkeit stellt, kommt erschwerend hinzu.

 

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Auto prallt gegen Baum: 20-jähriger Fahrer tot

Fahranfänger kommt mil vollbesetztem Pkw von der Fahrbahn ab.

Fahrer erlag seinen Verletzungen, drei weitere Insassen schwer verletzt.

Am Sonntag früh gegen 4:20 Uhr ereignete sich auf der B 33 ein folgenschwerer Unfall. Nach Polizeiangaben kam der Pkw eines 20-jährigen Fahrers in einer langezogenen Linkskurve mit hoher Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab und prallte an­schließend gegen einen Baum. Die sofort alarmierten Rettungs­kräfte bargen aus dem Autowrack vier Jugendliche im Alter zwischen 17 und 22 Jahren. Sie wurden schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert. Der Fahrer erlag noch auf dem Weg dort hin seinen Verletzungen.

Von „Disco-Unfällen“ haben alle schon gehört, vielleicht kennst du sogar so einen Fall aus dem näheren Umfeld. Dass man aber gerade in diesem Augenblick selbst ein Fall für die Zeitungsmeldung am näch­sten Montag wird, ist einem überhaupt nicht bewusst. Die Gefahr wird in diesem Moment nicht erkannt.

Um es Klarzustellen:

Es geht hier nicht um Kritik am Freizeit­verhalten Jugendlicher, sondern um das Erkennen von „Alarmsignalen“.

J     Nachts oder während der frühen Morgenstunden

J     Wenig Schlaf — „durchgemacht“

J     Volles Auto

J     „Dröhnender Bass“

§      Keine Fahrgeräusche mehr zu hören

J     Hohe Geschwindigkeit

J     Leere Landstraße

J     Auf dem Nachhauseweg

Gefahr erkannt — Gefahr gebannt!

Das Problem:

Konkrete Aufforderungen an die Gruppe und den Fahrer wie „Mach doch mal das Radio leiser!“, „Wir haben es doch eigent­lich gar nicht eilig!“ oder „Du brauchst mir nicht durch Schnellfahren zu imponieren!“ stempeln einen in der Clique schnell zur „Memme“ oder zum „Angsthasen“ ab. Und wer ist das schon gerne?

Aber auch als Mitfahrer seine Erwartungs­haltung auszudrücken erfordert Mut. Es schafft jedoch Klarheit und ist in jedem Fall besser, als sich im Nachhinein vorwer­fen zu müssen, nichts getan zu haben.

Das gilt natürlich auch für den Fahrer. Gegen Forderungen wie „Los, gib doch mal Gas!“, „Überhol doch endlich!“, „Sei doch kein Spielverderber!“ oder „Beeil Dich, ich will nach Hause!“ muss er stand­haft bleiben und darf sich nicht von der Ausgelassenheit der Mitfahrer verleiten lassen.

 

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12.5 Junge Fahrer – Maßnahmen des Gesetzgebers

 

Für Fahranfänger, die erstmalig eine Fahr­erlaubnis der Klasse Al, A oder B erwer­ben, gibt es den „Führerschein auf Probe“.

Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Ersterteilung einer dieser Klassen und dauert zunächst 2 Jahre.

Wie wirst du auffällig?

Bei einem schwerwiegenden Verstoß nach Katalog A oder bei zwei weniger schwer­wiegenden Verstößen nach Katalog B. Also generell bei allen Verstößen, die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden. Die häufigsten Auffälligkeiten sind:

  • Am „STOP-Schild“ nicht gehalten, mit Gefährdung 41
  • Überschreiten der zulässigen Höchst­geschwindigkeit
  • Rotlichtverstöße
  • Unterschreiten des Mindestabstandes
  • Verschuldete Unfälle im Kreuzungs­bereich
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Überholen im Überholverbot
  • Fahren mit einem unzulässig verän­derten Fahrzeug.

Verwarnungen z. B. wegen Parkver­stößen führen nicht zu einer Auffälligkeit im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.

Was geschieht bei der ersten Auffällig­keit?

Deine Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Außerdem ordnet die zuständige Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) an. Wenn du nicht am ASF teil­nimmst oder Teile des Seminars ver­säumst, wird dir deine Fahrerlaubnis entzogen.

Die entsprechende Teilnahmebescheini­gung der Fahrschule, in der das ASF durchgeführt wurde, musst du innerhalb einer gesetzten Frist bei der Führerschein­stelle vorlegen. Die Anmeldung zum ASF innerhalb der gesetzten Frist reicht nicht aus!

Wie verläuft das ASF?

Die Seminare finden in einer Gruppe nach einem festen Ablaufplan statt. Sie haben nichts mit dem konventionellen Theorie­unterricht in der Fahrschule zu tun, son­dern sind eher mit einem „Erfahrungsaus­tausch für Fahranfänger“ zu vergleichen. Ein Fahrlehrer mit besonderer Seminarer­laubnis moderiert die Gespräche.

Durch das Aufbauseminar soll jeder Teilnehmer seine Fähigkeiten im Straßen­verkehr in folgenden Bereichen verbes­sern: Fahrzeugbeherrschung, Regelkennt­nis und -beachtung, Gefahrenwahrneh­mung, Einschätzung der eigenen Fähigkei­ten, Kontrolle der eigenen Gefühle, Verant­wortungsbewusstsein, Risikobewusstsein und Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

 

Was geschieht bei der zweiten Auffällig­keit?

Du wirst verwarnt und über die Möglich­keit zur Teilnahme an einer verkehrs­psychologischen Beratung (siehe 12.6. „Ahndung von Fehlverhalten“) informiert.

Was geschieht bei der dritten Auffällig­keit?

Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sie kann vor Ablauf von drei Monaten nicht erneut erteilt werden. Die Führerschein­stelle legt die Bedingungen fest, unter denen dir eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann.

12.5.2 Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF 17)

Eine gute Gelegenheit, Fahrerfahrung unter sicheren Bedingungen aufzubauen, bietet das „Begleitete Fahren“. Es beinhal­tet, dass du schon mit 17 statt mit 18 den Führerschein machen darfst. Bis zur Voll­endung des 18. Lebensjahres darfst du aber nur in Begleitung eines Erwachsenen und nur im Inland* Auto fahren.

*) Ausnahme: Mit Österreich herrscht ein Abkommen, dort gilt BF 17 ebenfalls.

Wie funktioniert das „Begleitete Fahren“? „Begleitetes Fahren“ heißt, den Fahran­fänger nicht allein zu lassen. Ein fahrer­fahrener Begleiter sitzt daneben. Natür­lich ist er kein Fahrlehrer und darf auch nicht ins Lenkrad greifen. Aber seine Anwesenheit führt dazu, dass du die Sicherheit besser im Blick behältst. Außerdem können Begleiter Tipps geben und beim vorausschauenden Fahren helfen.

Wer kann am „Begleiteten Fahren“ teil­nehmen?

Führerscheinbewerber der Klasse B und BE, die mindestens 16’/2 Jahre alt sind und deren Erziehungsberechtigte zu­stimmen.

Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentral-register.

12.5.3 Alkoholverbot für Fahranfänger

  1. Für alle Fahranfänger in der Probezeit sowie für junge Fahrer bis zum vollende­ten 21. Lebensjahr gilt beim Führen von Kraftfahrzeugen (absolutes) Alkoholver­bot.

Wenn du dagegen verstößt, musst du mit einer Geldbuße, der Anordnung eines speziellen Aufbauseminars und einer Eintragung im Verkehrszentralregister rechnen.

 

12.6 Ahndung von Fehlverhalten

 

12.6.1 Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Alle Verkehrsteilnehmer müssen mit Folgen rechnen, wenn sie gegen bestehende Verkehrsregeln verstoßen.

 

 

 

Verwarnung

Verwarnungen werden bei geringen Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Du wirst mündlich oder schriftlich über die Regelübertretung informiert. Bist du mit der Verwarnung einverstanden und bezahlst das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche, hast du bezüglich des fest­gestellten Verstoßes nichts mehr zu be­fürchten. Ein Verwarnungsgeld wird in Höhe von 5 bis 35 € erhoben.

Beispiele für geringe Ordnungswidrig­keiten

  1. Ein Pkw-Fahrer überschreitet die zuläs­sige Höchstparkdauer an einer Parkuhr um wenige Minuten. Hier handelt es sich um eine unbedeutende Ordnungs­widrigkeit, sodass mit einer mündlichen Verwarnung zu rechnen ist.
  2. Ein Pkw-Fahrer fährt ohne angelegten Sicherheitsgurt. Auch hier handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Verwarnungsgeld belegt wird.

 

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Bußgeld

Ein Bußgeld (Beträge ab 40 €) wird erho­ben, wenn du eine bedeutendere Ord­nungswidrigkeit begangen hast.

Die Regelsätze, die bei Ordnungswidrig­keiten erhoben werden, sind im Verwar­nungs- und Bußgeldkatalog festgehalten.

Beispiele für bedeutendere Ordnungs­widrigkeiten

  1. Ein Pkw-Fahrer überschreitet die zuläs­sige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h. Dieser Verstoß zieht ein Bußgeldverfahren nach sich. Zudem erhält der Fahrer noch einen Eintrag im Verkehrszentralregister.
  2. Ein Pkw-Fahrer missachtet eine rote Ampel, die schon länger als eine Sekunde „Rot“ zeigt. Auch dieser Ver­stoß zieht ein Bußgeldverfahren nach sich und der Fahrer erhält einen Eintrag im Verkehrszentralregister. Außerdem wird ein Fahrverbot ausgesprochen.

Strafe

Straftaten sind die schwerwiegendsten Verstöße gegen Gesetze des Straßen­verkehrs.

Beispiele für Straftaten

  1. Ein Pkw-Fahrer biegt trotz Gegenverkehr links ab. Es kommt zum Unfall. Der Un­fallgegner ist verletzt. Hier handelt es sich um eine Straftat (Körperverletzung), die mit einer Geldstrafe und Punkten im Verkehrszentralregister bestraft wird.
  1. Ein Pkw-Fahrer fährt mit seinem Fahr­zeug im öffentlichen Straßenverkehr unter Einfluss geringer Mengen von Drogen. Bei seiner Fahrt verstößt er gegen Verkehrsregeln: Er biegt an einer Stelle ab, wo es verboten ist, wendet bei durchgezogener Linie oder wechselt mehrmals den Fahrstreifen ohne zu blinken. Es handelt sich hier um so ge­nannte Fahrauffälligkeiten. Der Fahrer hat seine absolute Fahruntüchtigkeit selbst nachgewiesen und bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. Nachdem niemand zu Schaden gekommen ist, wird von einer Freiheitsstrafe abgese­hen. In der Regel kommt er mit einer Geldstrafe davon. Es wird eine Sperr­zeit ausgesprochen, vor der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Fahrverbot

Ein Fahrverbot verbietet jedes Führen eines Kraftfahrzeugs — den Führerschein musst du abgeben. Ein Fahrverbot kann für den Zeitraum von einem bis drei Monaten ausgesprochen werden, in dieser Zeit ruht deine Fahrerlaubnis. Nach Ablauf des Verbots erhältst du deinen Führerschein wieder.

Die Bußgeldbehörden verhängen ein Fahrverbot, wenn

  • Der Bußgeldkatalog ein Fahrverbot

vorsieht

  • Ein Kraftfahrzeugführer beharrlich

gegen Verkehrsvorschriften verstößt.

Auch ein Gericht kann in einer Strafsache ein Fahrverbot aussprechen, wo sonst ein Entzug der Fahrerlaubnis drohen würde.

Übrigens: Wirst du während deiner Führerscheinausbildung beim „Schwarz­fahren“ erwischt, kann dir die Fahrerlaub­nis versagt werden. Hierdurch sind näm­lich Zweifel an deiner charakterlichen Eignung entstanden.

 

Lebenslanges Lernen/Folgen von Verstößen gegen

Verkehrsvorschriften

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Entzug der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn die Nichteignung zum Führen von Kraftfahr­zeugen feststeht. Dabei steht der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen und muss rechtzeitig vor Neuausstellung wieder beantragt werden. Je nach den Umständen musst du deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (theoretische/praktische Prüfung) erneut nachweisen.

MPU

Kurz für „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“. Dieses Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahr­zeugen kann von der zuständigen Ver­waltungsbehörde verlangt werden.

Begutachtungsstelle für Fahreignung Die Behörde kann auch eine Begutachtung der Fahreignung eines Verkehrsteilneh­mers anordnen. Hier wird vor allem eine Beeinträchtigung durch körperliche Män­gel untersucht.

12.6.2 Punktsystem

Im Verkehrszentralregister in Flensburg werden Ordnungswidrigkeiten ab 40 € und Straftaten eingetragen. Diese Ein­tragungen werden, je nach Schwere, anhand einer Tabelle bepunktet. Ziel des Punktsystems ist es, das regelkon­forme Verhalten im Straßenverkehr zu fördern.

Im Verkehrszentralregister werden zwei Arten von Punkten eingetragen.

Ordnungswidrigkeiten 1-4 Punkte

Straftaten 5-7 Punkte

Punktetilgung

Ordnungswidrigkeiten-Punkte haben eine Mindestlebensdauer von zwei und eine Maximallebensdauer von fünf Jahren; Straftaten-Punkte haben eine Mindestle­bensdauer von fünf und eine Maximalle­bensdauer von zehn Jahren, bevor sie automatisch getilgt werden.

Punktegrenzen

Kraftfahrer, die Eintragungen (Punkte) im Verkehrszentralregister haben, müssen folgende Punktegrenzen kennen:

 

Punkteabbau

Je nachdem, wann ein Punkteauffälliger am Aufbauseminar teilnimmt, werden unterschiedlich viele Punkte abgebaut:

Punktestand Punkteabbau
Bis                                                                       8 4
Bis 13 2
Ab 14 0

 

Wie verläuft das ASP?

In einem ASP findet kein klassischer Fahr­schulunterricht und keine Prüfung statt. Ein besonders geschulter Fahrlehrer moderiert die Gesprächsrunde.

Das Seminarziel der vier Gruppensitzun­gen (je 135 Minuten) und der gemein­samen „Testfahrt“ ist, möglichst sicher und ohne weitere Auffälligkeiten mobil zu bleiben.

Achtung: Sind Punkte wegen eines Alko­holdelikts im Verkehrszentralregister ein­getragen, muss statt am ASP an einem speziellen Aufbauseminar teilgenommen werden.

Wie verläuft die verkehrspsychologische Beratung?

Die Beratung wird von besonders ge­schulten Verkehrspsychologen durch­geführt. In Form eines Einzelgesprächs sollen Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und Möglich­keiten entwickelt werden, diese zu be­seitigen. Mit der freiwilligen Teilnahme an einer solchen Beratung werden zwei Punkte im Verkehrszentralregister getilgt. Dies ist jedoch erst nach einer Teilnahme an einem ASP möglich.

Übrigens: Der Besuch eines ASP und die Teilnahme an einer verkehrspsychologi­schen Beratung führen jeweils nur ein­mal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug!

 

  1. Technische Bedingungen/

umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

13.1 Betriebssicherheit ………………………………………………………………………  260

13.2 Verkehrssicherheit ……………………………………………………………………..  263

13.3 Weitere Fahrzeugtechnik……………………………………………………………. 270

13.4 Elektronische Helfer…………………………………………………………………… 272

13.5 Fahrphysik …………………………………………………………………………………  274

13.5.1 Wirkung von Kräften beim Fahren ………………………………………………………………………  275

13.5.2 Fahrwiderstände  ………………………………………………………………………………………………. 276

13.6 Benutzung der Bremsen …………………………………………………………….  277

13.7 Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug/

Verkehrsverbote ………………………………………………………………………..  278

13.7.1 10 Tipps zur Energie sparenden Fahrweise  ………………………………………………………. 278

13.7.2 Verkehrsverbote …………………………………………………………………………………………………  280

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Technische Bedingungen/

umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

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13.1 Betriebssicherheit

 

In der Kraftfahrzeugtechnik hat sich in den letzten Jahrzehnten viel entwickelt. Wo z. B. früher Vergaser die Kraftstoff­aufbereitung besorgten, leisten heute elektronische Einspritzanlagen mit PC-ähnlichen Rechenleistungen ihren Dienst.

Das führt dazu, dass heutige Pkw sehr viel komfortabler, umweltfreundlicher und zu­verlässiger funktionieren, bringt aber den Nachteil mit sich, dass ein liegen gebliebe­ner Pkw oft nur durch die Fachwerkstatt mit Spezialwerkzeug und elektronischen Diagnosesystemen wieder flott gemacht werden kann.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, musst du zusätzlich zur vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (siehe 2.3 „Fahrzeug­untersuchungen“) in regelmäßigen Ab­ständen selbst die Betriebssicherheit dei­nes Fahrzeugs überprüfen.

Wasser

Damit Pkw-Verbrennungsmotoren nicht überhitzen, sind sie von einem Wasser­mantel umgeben. Eine Wasserpumpe befördert das erwärmte Wasser vom Motorblock zum Kühler. Dort wird es abgekühlt und wieder dem Motor zuge­führt.

Im Kühler muss stets ausreichend Wasser enthalten sein. Das kontrollierst du an den Markierungen im Ausgleichsbehälter.

Füge dem Wasser Frostschutzmittel bei, damit das Kühlsystem nicht einfriert — schließlich nutzt du dein Auto auch bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt. Außerdem schützt der Zusatz vor Korro­sion im Motorblock.

 

Technische Bedingungen/

umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

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Luft (Reifenluftdruck)

 

Im Motor entsteht durch Reibung sich drehender und bewegender Teile Wärme. Zur Kühlung und Schmierung fördert eine Pumpe Motoröl über einen Ölkreislauf an die erforderlichen Stellen.

Diese Kontrollleuchte zeigt dir, ob das mit dem nötigen Druck geschieht.

Leuchtet sie während der Fahrt auf, musst du den Motor sofort abstellen!

Ein Teil des Motoröls wird im Verbren­nungsraum mit verbrannt. Kontrolliere den Motorölstand daher regelmäßig. Achte beim Nachfüllen auf die richtige Menge, denn zu viel Öl ist genauso schäd­lich wie zu wenig.

Vom Fahrradfahren weißt du:

Zu wenig Luft erhöht den Rollwiderstand, zu viel Luft schränkt den Federungskom­fort ein.

Nur bei korrektem Luftdruck hat ein Fahrzeug optimale Fahreigenschaften, geringen Kraftstoffverbrauch und den niedrigsten Reifenverschleiß.

Fährst du mit wesentlich zu niedrigem Reifenluftdruck, erhitzen sich deine Reifen durch Walkarbeit übermäßig und die Fahr­stabilität nimmt ab. Auch bei stark unter­schiedlichem Reifenluftdruck oder bei defekten Stoßdämpfern kann dein Auto beim Befahren von Kurven ins Schleudern geraten.

Angaben über den korrekten Luftdruck kannst du der Bedienungsanleitung deines Fahrzeugs entnehmen. Im Tankdeckel oder an den Türen findest du eine Tabelle mit den optimalen Werten.

  1. Kontrolliere den Luftdruck regelmäßig am „kalten“ Reifen — vergiss das Reserve­rad nicht— und passe ihn dem Beladungs­zustand an.

Bei längeren Autobahnfahrten und Winterreifen erhöhst du den Luftdruck um 0,2 bar!

Achtung: Die Fahreigenschaften mit Winterreifen können auf trockener Fahr­bahn anders sein als gewohnt!

 

Kraftstoff

Man unterscheidet Otto- und Dieselkraft­stoffe. Eine Angabe über den zu tanken­den Kraftstoff findest du meist im Tank­deckel.

Kontrolliere den durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch deines Autos regel­mäßig:

0-Verbrauch –         Liter         x 100

gefahrene km

Bleibst du trotz vollem Tank liegen, kann das an einem verstopften Kraftstoff­filter oder bei Dieselfahrzeugen an Luft im Kraftstoffsystem liegen.’4

Energie (elektrische Anlage)

Zur Versorgung der elektrischen Verbrau­cher wie Licht, Gebläse, Heckscheiben­heizung, etc. haben Pkw ein „Bordnetz“ mit einer Betriebsspannung von 12 Volt.

Zum Starten bezieht der Anlasser Strom aus der Batterie. Diese wird bei laufendem Motor über einen Keilriemen vom Genera­tor wieder aufgeladen. Im Normalfall ist sie immer geladen.

Diese Funktionskontollleuchte erlischt deshalb sofort nach dem Starten.

Leuchtet sie während der Fahrt auf, zeigt dies eine Störung im System an.

Notfallset (Notwerkzeuge)

Im Fahrzeug stets mitführen musst du:

  • Bordwerkzeug
  • Wagenheber und Ersatzrad
  • Ersatzsicherungen/Lampen
  • Verbandkasten
  • Warndreieck
  • Warnleuchte bei Kfz über 3,5 t zG
  • Warnweste bei gewerblich genutzten Kfz.

 

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13.2 Verkehrssicherheit

  1. Du darfst nur mit einem verkehrssicheren Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen! Für den verkehrssicheren Zustand sind sowohl der Halter als auch der Fahrer verantwortlich. 4

Überprüfe die Verkehrssicher­heit vor jedem Fahrtantritt. Dazu gehören:

Bremsen        6. Sicht

Bereifung       7. Spiegel

Beleuchtung   B. Signalein‑

Lenkung             richtungen

Ladung          9. Kennzeichen.

 

Treten während der Fahrt Mängel auf, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, musst du das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen!

Fahr erst weiter, wenn alle Schäden behoben sind. 44

 

  1. Bremsen

Am Pkw gibt es die Betriebsbremse (Fußbremse) und die Feststellbremse (Handbremse). Man unterscheidet zwischen zwei Bauweisen:

  1. Scheibenbremse

Bei Scheibenbremsen werden die Bremsbeläge zangenförmig gegen eine am Rad montierte Scheibe gepresst.

Scheibenbremsen haben durch ihre „offene“ Bauweise eine gute Wärme­abfuhr. Damit ist der Wirkungsgrad im Vergleich zur Trommelbremse viel höher. Nachteil dieser Bauweise ist das ver­zögerte Ansprechverhalten auf nasser Fahrbahn. Einen dünnen Wasserfilm auf der Scheibe musst du erst „trocken-bremsen“. 41

 

  1. Trommelbremse

Trommelbremsen werden, wenn über­haupt, nur noch an der Hinterachse moderner Pkw eingebaut. Hier werden die Bremsbeläge nach außen gegen eine umlaufende, mit dem Rad verbundene Trommel gepresst.

Durch die geschlossene Bauweise ist die Wärmeabfuhr schlechter, ihr Wirkungs­grad geringer als der der Scheibenbremse. Vorteil ist ihre Unempfindlichkeit gegen Spritzwasser.

Beim Durchfahren von tiefen Pfützen kön­nen Trommelbremsen jedoch volllaufen. Abhilfe schafft dann nur noch längeres Bremsen bei langsamer Fahrt; durch die entstehende Reibungswärme verdampft das Wasser.

Betriebsbremse

Sie wirkt hydraulisch, d. h. die Kraft­übertragung vom Fußbremspedal zur Radbremse geschieht durch Flüssig­keit.

Tausche die Bremsflüssigkeit nach Herstellerangaben regelmäßig aus. So stellst du sicher, dass der Wasseranteil in der Bremsflüssigkeit nicht zu hoch wird und die Bremsanlage auch bei hoher Belastung funktionstüchtig bleibt.

Der vom Fußbremspedal erzeugte Druck wird in zwei unabhängig voneinander wirkende Bremskreise eingeleitet. Diese wirken immer auf ein Vorder- und das ge­genüberliegende Hinterrad. Das gewähr­leistet den Geradeauslauf bei Ausfall eines Bremskreises. Ein Bremskraftverstärker sorgt bei laufendem Motor für angenehm niedrigen Pedaldruck.

Wenn die Bremsbeläge an die Bremse gepresst werden, entsteht durch Reibung Wärme und damit Bremsverzögerung.

Achtung:

Durch undichte Radbremszylinder können die Bremsbeläge verölen. Dann musst du den Wagen sofort zur Werkstatt bringen!

Die Bremsbeläge dürfen auch nicht zu stark abgenutzt sein. Manche Fahrzeuge haben eine Bremsbelagverschleißanzeige. Eine Sichtkontrolle (ggf. auch vom Fach­mann) ist aber in jedem Fall besser, denn durch unzureichende Bremswirkung kann eine Gefährdung entstehen.

Wenn die Bremsen am Pkw in ihrer Wir­kung nicht gleichmäßig sind, kann das Fahrzeug ausbrechen; es zieht z. B. nach rechts, wenn die Bremse links geringer als rechts wirkt. Der Bremsweg wird in jedem Fall länger.

 

 

Technische Bedingungen/

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  1. Bereifung Reifenprofil

 

Die Reifenaufstandsfläche eines Pkw entspricht etwa der Fläche einer DIN-A4­Seite. Über diese Fläche müssen alle Kräfte übertragen werden (siehe 13.5.1 ,Wirkung von Kräften beim Fahren“). Der Bereifung kommt daher ein hoher Stellenwert zu.

Die Haftung eines Reifens auf der Fahr­bahn (siehe 13.5 „Fahrphysik“) hängt stark von der Gummimischung des Reifens ab. Es gibt Gummimischungen, die für eine besonders gute Haftung auf warmer Fahr­bahnoberfläche sorgen („Sommerreifen“) und solche, die für kalte Oberflächen aus­gelegt sind („Winterreifen“).

Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schnee­matsch, Eis- oder Reifglätte, fahr aber besser schon im Herbst (bei kalten Temperaturen) mit Winterreifen!

Ein Pkw-Neureifen (Sommerreifen) hat ca. 6-8 mm Profiltiefe.

Bei einigen Reifen ist rundum auf der Reifenseite das Kürzel „TWI“mehrmals eingeprägt. In Höhe des Kürzels geht das Profil nicht völlig in die Tiefe.

Bei einem bis auf die gesetzlich zulässi­gen 1,6 mm abgefahrenen Profil liegen diese Stellen dann deutlich erkennbar an der Oberfläche, die Verschleißgrenze ist erreicht.

Aber lass es besser gar nicht erst so weit kommen: Die Haftung nimmt bereits unter ca. 3 mm deutlich ab — insbesondere bei Nässe!

Reifenkennzeichnung

Größe, Bauart, Tragfähigkeit und Ge­schwindigkeitswert der Reifen sind vorge­schrieben. Vergleiche deshalb die Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 15.1 bis 15.3) mit der Kennzeichnung auf den Reifen. Was die einzelnen Zahlen und Buchstaben bedeuten, siehst du hier:

 

Abnutzung

Die Laufleistung eines Reifens hängt stark davon ab, wie du damit umgehst.

Ursachen für hohen Verschleiß sind z. B.

  • Falscher Luftdruck
  • Falsche Radstellungen (Sturz, Spur)
  • Hohe Brems-, Beschleunigungs- und Seitenführungskräfte (Schlupf)
  • Schaden an der Federung.

Nutzt sich an der Vorderachse ein Reifen einseitig stärker ab, kann das an einer falschen Spureinstellung oder einem verbogenen Achslenker liegen. Das oder eine falsche Radeinstellung können auch der Grund dafür sein, dass dein Auto während der Fahrt stark nach einer Seite zieht.

Kontrolliere nicht nur die gleichmäßige Abnutzung, Profiltiefe und Reifenluftdruck, sowie sonstige äußerliche Beschädigun­gen des Reifens, sondern auch sein Alter! Alte oder abgefahrene Reifen können zu einer Gefährdung führen.

Ein Reifen merkt sich alles! Bist du mal heftig gegen den Bordstein gefahren, musst du Reifen und Felge umgehend überprüfen lassen. Wenn der Reifen platzt, nimmst du Gas weg, lenkst gegebenen­falls gegen und bremst vorsichtig ab.

Musstest du ein Notrad montierten, darfst du damit übrigens nicht länger als unbedingt erforderlich und mit maximal 80 km/h fahren.

  1. Beleuchtung

Sehen und gesehen werden ist im Straßenverkehr unverzichtbar. Deshalb müssen alle Beleuchtungseinrichtungen funktionstüchtig und sauber sein. Sie dürfen auch nicht verdeckt werden.

Gläser und Reflektoren dürfen nicht gesprungen oder „blind“ sein. Berühre die Glühlampen beim Einsetzen nicht mit den Fingern, damit der Reflektor im Schein­werfer nicht vorzeitig „blind“ wird. Achte auch auf korrekten Sitz der Lampen.

Prüfe regelmäßig alle Scheinwerfer und Leuchten auf Funktion, denn durch defekte Beleuchtungseinrichtungen oder zu hoch eingestellte Scheinwerfer kann eine Gefährdung entstehen (siehe 11.1.2 „Benutzung der Beleuchtung“).

Eine schnell blinkende Blinker-Kontroll­leuchte weist dich während der Fahrt auf eine defekte Glühbirne oder Sicherung hin. 4

Der Ausfall anderer Beleuchtungseinrich­tungen wird bei vielen Fahrzeugen durch eine Meldung im Sichtbereich des Fahrers angezeigt.

 

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  1. Lenkung 5. Ladung

 

Die Übertragungsteile der Lenkung unter­liegen natürlichem Spiel, das durch Verschleiß größer wird. Dieses Spiel überprüfst du regelmäßig anhand der „3-Finger-Methode“:

  • Bei Fahrzeugen mit Servolenkung muss der Motor laufen
  • Lenkrad gerade
  • Vorderräder beobachten
  • Das Lenkrad darf sich höchstens 2-3 Finger breit drehen lassen, ohne dass sich die Vorderräder bewegen.
  1. Zu viel Lenkspiel weist auf ein defektes Lenkgetriebe oder ausgeschlagene Kugel­gelenke der Spurstangen hin und ist sehr gefährlich — du kannst das Auto dann nicht mehr exakt in der Spur halten!

Die Lenkung muss gleichmäßig leicht­gängig sein und sich beim Fahren in Kurven selbstständig zurückstellen.

Eine schwergängige Lenkung weist auf ein defektes Lenkgetriebe oder eine aus­gefallene Lenkhilfe hin — prüfe den Ölstand im Ausgleichsbehälter der Servolenkung gemäß Bedienungsanleitung!

Ein „flatterndes“ Lenkrad weist auf Unwucht der Räder, eine schadhafte Federung oder auf defekte Stoßdämpfer hin.

Ladung musst du stets ausreichend sichern. Sie darf dich nicht einschränken (siehe 14.5 „Güterbeförderung“).

Die Sicht, vor allem durch die Wind­schutzscheibe und die vorderen Seiten­scheiben, muss auch bei Fahrten mit Ladung frei sein.

  1. Sicht

Achte besonders auf Folgendes:

  • Gefüllte und frostsichere Scheiben­waschanlage?
  • Front-, Heck- und Seitenscheiben sowie Spiegel von Eis befreit?
  • Funktionstüchtige Scheibenwaschdüsen?
  • Intakte Wasserförderpumpe und Wischerblätter?
  • Sicherungen intakt?
  • Schmutz/Schlieren (auch innen) ent­fernt?

 

Technische Bedingungen/

umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

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7. Spiegel 9. Kennzeichen

 

 

Spiegel müssen sauber und korrekt ein­gestellt sein. Wenn sich die Spiegel nicht mehr einstellen lassen, musst du sofort die Verstelleinrichtung instand setzen lassen!

Auch, wenn die Spiegel gesprungen oder „blind“ sind, sind sie nicht mehr verkehrs­sicher.

Im Winter können die Außenspiegel vereisen, bei Nebel beschlagen. Abhilfe schaffen beheizbare Außenspiegel.

  1. Signaleinrichtungen

Zu den Signaleinrichtung gehören

  • Hupe
  • Lichthupe
  • Blinker/Warnblinklicht.

Bezüglich der Verwendung siehe 11.6 ,Warnzeichen“.

Die amtlichen Kennzeichen darfst du nicht verändern. Sie müssen sauber und lesbar sein, das hintere Kennzeichen auch bei Dunkelheit. Aufkleber auf dem Kennzei­chen sind nicht erlaubt.

Siehe auch 2.2.3 „Kennzeichen“. Allgemeines

Vorsicht bei Fahrten mit einem unbe­kannten Fahrzeug:

  • Stell nicht nur Innen- und Außenspiegel, sondern auch Sicherheitsgurt, Sitz und Kopfstütze auf deine Größe ein — bei Fahrzeugen ohne Kopfstützen ist das Risiko, bei einem Heckaufprall verletzt zu werden, erheblich größer (besonders für die Mitfahrer auf den Rücksitzen)
  • Die Bedienungseinrichtungen und Abmessungen des Fahrzeugs können ungewohnt sein — informiere dich vor Fahrtantritt in der Bedienungsanleitung und/oder beim Eigentümer
  • Die Fahreigenschaften musst du erst „erfahren“; bedenke die Unterschiede besonders beim Bremsen oder Befah­ren von Kurven mit höherer Geschwin­digkeit!

 

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13.3 Weitere Fahrzeugtechnik

 

Motor

Im Motor wird die im Kraftstoff chemisch gebundene Energie durch Verbrennung in Wärmeenergie umgewandelt. Wärme im geschlossenen Raum erzeugt Druck (Kraft).

Die vier Takte eines Motors lauten:

Ansaugen (beim Diesel Motor wird Luft, beim Otto-Motor ein Luft-Kraftstoff­Gemisch angesaugt)

Verdichten (beim Otto-Motor wird das Gemisch verdichtet, beim Diesel-Motor wird der verdichteten Luft zusätzlich Kraftstoff zugefügt)

Arbeiten (beim Diesel-Motor entzündet sich der Kraftstoff selbst an der heißen, verdichteten Luft, beim Otto-Motor muss der Zündfunke aus der Zündkerze „nachhelfen“)

Ausstoßen (die Abgase werden aus­gestoßen).

Kupplung/Kraftverlauf

Wie kommt die Kraft vom Motor zu den Rädern? Mit Hilfe der Skizze ist das schnell erklärt:

Die Verbindung stellst du mit der Kupp­lung her. Du brauchst sie also zum Anfah­ren, Schalten und Anhalten.

Bei gedrücktem Kupplungspedal ist der Kraftverlauf getrennt. Die (linke) Schwung­scheibe dreht sich zwar, da der Motor arbeitet, aber es kann keine Kraft über­tragen werden.

Lässt du das Kupplungspedal nun lang­sam kommen, drückt die Druckplatte die Mitnehmerscheibe (rechts) an die Schwungscheibe. Der Kraftschluss ist hergestellt.

Getriebe

Im Getriebe werden Obersetzungen geändert. So kannst du bei gleicher Motor­drehzahl verschiedene Geschwindigkeiten fahren. Mit dem Rückwärtsgang änderst du die Drehrichtung.

Fahrzeuge ohne Kupplungspedal — automatische Kraftübertragung Das Anfahren sowie Wählen der optima­len Übersetzung erfolgt bei Automatik­fahrzeugen selbsttätig. Das macht die Handhabung sehr bequem. Das Kupp­lungspedal entfällt, somit eignen sich diese Fahrzeuge auch für Personen, die z. B. aufgrund körperlicher Einschränkun­gen nicht in der Lage sind zu „kuppeln“.

 

Und so geht’s: Starten

  • Fahrzeug mit der Handbremse sichern
  • Wählhebel auf P oder N stellen — viele Automatikfahrzeuge lassen sich nur in einer dieser Stufen starten.
  1. Willst du das Fahrzeug in einer anderen Fahrstufe als P oder N starten, musst du mit der Fußbremse bremsen. 4

Anfahren

  • Mit dem rechten Fuß die Bremse treten
  • Wählhebel auf D (bei Rückwärtsfahrt auf R) stellen
  • Feststellbremse lösen
  • Fußbremse lösen — das Fahrzeug beginnt sofort von selbst anzurollen.

Anhalten

Fuß vom Gaspedal nehmen und auf das Bremspedal treten

  • Beim Anhaltens/Stillstand das Fahrzeug mit der Bremse festhalten.

Verlassen des Fahrzeugs

  • Wählhebel auf P stellen
  • Feststellbremse betätigen
  • Motor abstellen.

Abschleppen

  • Vor dem Abschleppen unbedingt die Be­triebsanleitung lesen —Automatik- Fahr­zeuge können nur mit Einschränkungen oder gar nicht abgeschleppt werden
  • Notfalls Abschleppdienst rufen.

 

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13.4 Elektronische Helfer

ASR, ABV, ESP, etc. sind Kürzel für vielerlei elektronische Helfer im Pkw. Sie sollen helfen, einen Unfall zu ver­hindern und tragen damit zur aktiven Sicherheit bei.

Der vermeintliche Sicherheitsgewinn durch elektronische Helfer kann leicht zum schnelleren Fahren verleiten. Aber auch mit diesen Helfern lassen sich die Grenzen der Fahrphysik nicht überwinden!

Und dafür sind die Helfer im Einzel­nen da:

Antriebs- Schlupf-Regelung (ASR) ASR verhindert ein Durchdrehen der Räder beim Beschleunigen und ver­ringert die Gefahr des seitlichen Weg­rutschens auf glatter Fahrbahn.

Automatischer Blockier-Verhinderer (ABV) bzw. Anti Blockier System (ABS)

Bei Fahrzeugen mit ABS werden ständig die Drehzahlen der einzelnen Räder ge­messen. Blockiert beim Bremsen ein Rad, regelt die Elektronik die Bremskraft am je­weiligen Rad so weit zurück, dass sich das Rad gerade wieder dreht.

Dies geschieht ca. 50 Mal pro Sekunde, also viel schneller als ein Mensch das könnte. Ein pulsierendes Bremspedal im „Regelbereich“ des ABS ist daher völlig normal.

Achtung:

ABS kann den Bremsweg nicht verkürzen, stellt aber die Lenkbarkeit bei einer Gefahrbremsung sicher. Auch auf glatter Fahrbahn wird das Fahrzeug bestmöglich gebremst und du kannst weiterhin aus­weichen.

Elektronisches Stabilitäts-Programm (ESP) bzw. Dynamische Stabilitäts-Kontrolle (DSC)

Das ESP erkennt kritische Fahrzustände (Schleudern in der Kurve o. ä.) und das Fahrzeug wird z. B. durch elektronischen Bremseingriff stabilisiert.

Adaptive Cruise Control (ACC)

Der Abstandsregler misst bei Geradeaus-fahrt den Abstand zum Vorausfahrenden und bremst das Fahrzeug so weit zurück, dass der Sicherheitsabstand nicht unter­schritten wird.

Lane Departure Warning System (LDW) Der Spurhalteassistent registriert anhand der Fahrbahnmarkierungen, wenn das Fahrzeug aus der Spur zu geraten droht. Du wirst dann z. B. durch ein vibrierendes Lenkrad gewarnt oder das Fahrzeug greift selbstständig in die Lenkung ein.

Park Distance Control (PDC)

Die Einparkhilfe gibt es in den verschie­densten Ausführungen, z. B. als akusti­sches oder optisches Warnsystem, das den Abstand zu den Fahrzeugen misst und „meldet, wenn es knapp wird“.

Eine Weiterentwicklung ist der so genann­te Einparkassistent. Er misst beim Vorbei­fahren schon die Lücke aus und nimmt dir dann sogar das Lenken ab …

 

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13.5 Fahrphysik

Bodenhaftung auf unterschiedlichen Fahrbahnbelägen

 

Asphalt/Beton trockennass 11•13
II•I
Kopfsteinpflaster trocken nass Eras
1111I:1
Schnee und kleiner
Eis und kleiner
11ee
Aquaplaning @                  und kleiner

 

1,0 = bester Wert bei optimalem Fahrbelag mit besten Reifen

Kraftschluss

Unter Kraftschluss versteht man die Haft­reibung zwischen Reifen und Fahrbahn. Sie ist abhängig von:

Der Kraft, mit der das Rad auf die Fahr­bahn gepresst wird

Der Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche (Reibbeiwert).

Wird der Kraftschluss zu gering, rutscht das Fahrzeug und reagiert nicht mehr auf Lenkbefehle.

Kippmoment

Je höher der Schwerpunkt eines Fahr­zeugs, desto eher neigt es beim Befahren von Kurven durch die entstehende Flieh­kraft zum Kippen.

Erhöhst du den Schwerpunkt deines Fahr­zeugs durch Dachladung, musst du also mit größerem Kippmoment rechnen!

 

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13.5.1 Wirkung von Kräften beim Fahren

Fliehkraft

Wir kennen das alle vom Ketten­karussell: Ein Körper, der sich auf einer Kreisbahn bewegt, wird durch die Fliehkraft im rechten Winkel von dieser Kreisbahn nach außen weggezogen. Die Fliehkraft wird beeinflusst durch die Masse des Fahrzeugs, den Kurvenradius und die Geschwindigkeit.

 

Achtung: Bei doppelter Geschwindigkeit ist die Fliehkraft vier Mal so groß! 4

 

Kräfte am Rad

Ein Rad kann Kräfte in Laufrichtung und quer zur Laufrichtung übertragen.

In Laufrichtung, also radial, werden die Brems- und Beschleunigungskräfte über­tragen.

Quer zur Laufrichtung werden die Seiten­führungskräfte übertragen.

Die Seitenführungskraft wirkt der Flieh­kraft entgegen. Damit das Fahrzeug sicher in der Spur bleibt, muss die Seiten­führungskraft immer mindestens so groß wie die Fliehkraft sein!

Ein Reifen kann nur bedingt gleichzeitig Radialkräfte (Beschleunigen/Bremsen) und Seitenführungskräfte (Befahren einer Kurve) aufbauen.

Bei zu hoher Geschwindigkeit besteht die Gefahr, dass du aus der Kurve ge­schleudert wirst (besonders, wenn die Fahrbahn nass ist, oder du stark bremst — Schleudergefahr!). Vermindere deshalb immer schon vor der Kurve die Geschwin­digkeit und beschleunige erst im Ober­gang auf die Gerade wieder. 4

 

Untersteuern/Übersteuern

Ein Pkw mit Frontantrieb neigt beim Befahren von Kurven und gleichzeitigem starken Gas geben zum Untersteuern (vorne ausbrechen).

Bei Heckantrieb neigt das Fahrzeug zum Übersteuern (hinten ausbrechen).

Technikverständnis

QR-CODE

www.fahrenlernen.de/buch

per Webcam oder 131811 eingeben

13.5.2 Fahrwiderstände

Je geringer die Fahrwiderstände, desto Energie sparender und umweltschonender lässt sich ein Kraftfahrzeug betreiben. „Entrümple“daher dein Auto, vermeide hohe Geschwindigkeiten, entferne Dachträger und überprüfe den Reifenluft­druck regelmäßig.

Steigungswiderstand

Auf einer ansteigenden Fahrbahn muss das Fahrzeug nicht nur vorwärts gebracht, sondern auch angehoben werden. Dieser Steigungswiderstand wird größer, je schwerer das Fahrzeug und je größer die Steigung ist.

Luftwiderstand

Ein Fahrzeug muss die vor ihm liegende Luft verdrängen. Das kostet Kraft. Der Luft­widerstand steigt

  • Bei höherer Geschwindigkeit (bei doppelter Geschwindigkeit vervierfacht sich der Luftwiderstand)
  • Mit schlechterem „CW-Wert“ (Strom­linienförmigkeit des Fahrzeugs; z. B. größere Stirnfläche).

 

13.6 Benutzung der Bremsen                                                              13

 

Progressives („zunehmendes“) Bremsen Dabei trittst du am Anfang nur mäßig auf die Bremse und betätigst sie im weiteren Verlauf zunehmend stärker.

Nachteil:

Besonders bei nasser oder glatter Fahr­bahn kann das Fahrzeug in der Schluss­phase des immer stärkeren Bremsens ins Rutschen kommen. Hast du dich zu Beginn der Bremsung verschätzt, hast du am Ende keine Bremsreserven mehr. Auch für deine Mitfahrer ist progressives Bremsen unangenehm, da der Stillstand des Fahr­zeugs mit einem kräftigen Ruck erfolgt.

Degressives („abnehmendes“) Bremsen Hier beginnst du mit starkem Pedaldruck, der im Verlauf dosiert abnimmt.

Vorteil:

Im Gefahrfall verschenkst du von Anfang an keine Bremswirkung. Als Sicherheits­reserve bleibt immer die Möglichkeit, die starke Bremswirkung beizubehalten oder aber nachzulassen, wenn der Raum dazu vorhanden ist.

Bremsen bei Gefahr

Wenn du dein Auto auf möglichst kurzem Weg zum Stehen bringen musst, trittst du so schnell und so stark wie möglich auf das Bremspedal und behältst die volle Bremskraft bis zum Stillstand bei.

Bei einer Gefahrbremsung (Vollbremsung) mit herkömmlicher Bremsanlage blockie­ren die Räder und das Fahrzeug rutscht weitestgehend unkontrolliert weiter.

  1. Wenn ein Ausbrechen des Fahrzeugs zur Gefahr wird, löst du die Bremse kurz­zeitig, lenkst gegen und bremst danach stotternd (in Intervallen) weiter. In den ent­stehenden Bremspausen haften die Reifen wieder und sind dabei lenkbar. So kannst du das Fahrzeug in der Spur halten. 1

Ist das Fahrzeug mit ABS ausgerüstet, bleibt die Lenkfähigkeit auch bei einer Vollbremsung erhalten (siehe 13.4 „Elek­tronische Helfer“).

 

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13.7 Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug

Auch wenn der technische Fortschritt zu immer sparsameren, abgasärmeren und umweltfreundlicheren Autos führt, das Ausmaß von Umweltbeeinträchtigungen bestimmst du in erster Linie selbst!

13.7.1 10 Tipps zur Energie sparenden Fahrweise

Wenn du die folgenden Tipps berücksichtigst, kannst du Kraftstoff und Geld sparen.

 

       Verbrauchswerte vergleichen

Achte bereits beim Fahrzeugkauf auf den Kraftstoffverbrauch, die Umweltver­träglichkeit und die Recyclingfähigkeit. 4

       Kurzstrecken vermeiden

Der Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs liegt auf den ersten zwei Kilometern um mehr als 50 % über dem Normalver­brauch. Auch der Katalysator wirkt erst bei betriebswarmem Motor.

Vermeide daher unnützes Hin- und Herfahren sowie Kurzstrecken, lege not­wendige Fahrten zusammen (Fahrgemein­schaften) oder steig auf das Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel um.

Den Motor auch mal abschalten Lass den Motor nicht warmlaufen und schalte ihn im Stand ab — mach den Motor an Ampeln, Bahnschranken und im Stau aus (Zündung wegen Blinker und Licht so­fort wieder einschalten, 1. Gang einlegen, Motor ohne Gas anlassen). 4

Wenn du den Motor konsequent abschal­test, kannst du bis zu 30 % Kraftstoff spa­ren!

Weitblick und Durchblick beweisen 11, Vorausschauend fahren und den Abstand einhalten vermindert nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch Reifenabrieb und Verkehrslärm.

Fahr nie mit „Bleifuß“, sondern nutze auch mal die Schubabschaltung (Gaspedal los­lassen und das Auto fast ohne Spritver­brauch mitrollen lassen).

 

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Meide Hauptverkehrszeiten und Straßen mit häufigem Stau — durch das häufige Bremsen und Beschleunigen verbrauchst du hier deutlich mehr Kraftstoff!

Niedertourig, aber ruckelfrei fahren Nutze den ersten Gang nur zum Anrollen und schalte nach wenigen Metern zügig hoch. Danach fährst du ausgeglichen und im niedrigen Drehzahlbereich, es sei denn, du brauchst Beschleunigungsreserven (z. B. beim Überholen).

Verzichte bei Automatikfahrzeugen auf den „Kickdown“.

Auf längeren ebenen Strecken kannst du auch innerorts im obersten Gang fahren. Hohe Gänge und niedrige Drehzahlen spa­ren nachweislich 30 % Energie — schalte so früh wie möglich hoch und so spät wie möglich zurück!

       Ballast und Luftwiderstand verkleinern

Unnötiger Ballast erhöht den Spritver­brauch. Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h steigt der Verbrauch um 2-4 Liter, wenn du mit Fahrrädern auf dem Dach und Lastenträger fährst. Nimm sie besser sofort nach dem Gebrauch herunter. Klei­neres Gepäck transportierst du am besten immer im Kofferraum!

10 kg weniger Ballast in und auf dem Fahr­zeug und der optimale Reifenluftdruck er­sparen dir jede 7. Tankfüllung!

Richtigen Reifenluftdruck einhalten Der für die volle Beladung des Wagens genannte Reifenluftdruck in der Betriebs­anleitung (häufig auch im Tankdeckel angegeben) sichert immer einen kleinen Rollwiderstand und zugleich die größte Fahrsicherheit. Siehe auch 13.1 „Betriebs­sicherheit“.

  1. Regelmäßige Wartungen durchführen Nur ein technisch einwandfrei arbeitender und richtig eingestellter Motor ist umwelt­freundlich:
  • Verschmutzte Luftfilter, verrußte Zünd­kerzen, schlecht eingestellte Zündung, Vergaser und Einspritzanlage erhöhen den Kraftstoffverbrauch erheblich
  • Defekte Auspuffanlagen können auf die Fahrbahn fallen und führen zu erheblicher Geräuschbelästigung; auch übermäßiges Qualmen weist auf Fahr­zeugdefekte hin
  • Ein Tropfen Öl macht 600 Liter Trink­wasser ungenießbar, achte deshalb nicht nur auf den Auspuffqualm, sondern auch auf Ölverlust
  • Ein Katalysator kann durch Anschleppen des Fahrzeugs, häufige Fehlzündungen oder verbleiten Kraftstoff beschädigt werden — eine regelmäßige Wartung ist mehr als sinnvoll.
  1. Kraftstoffverbrauch kontrollieren Kontrolliere den Kraftstoffverbrauch deines Fahrzeugs regelmäßig (z. B. bei jedem Tankstopp ausrechnen).

Atme beim Tanken möglichst keine Kraft­stoffdämpfe ein und tanke nicht mehr nach, wenn die Zapfpistole abgeschaltet hat!

 

Technische Bedingungen/

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  1. Lärm vermeiden

Umweltschutz heißt auch Lärmschutz!

  • Das „Frisieren“ eines Motors steigert die Umwelt- und Lärmbelastung
  • Unnötig starkes Beschleunigen, Spielen mit dem Gas, hohe Motor­drehzahlen, lautes Zuschlagen von Türen, Benutzung der Hupe zur Be­grüßung, laute Musik bei geöffneten Fenstern, Veränderungen in Ansaug­und Abgasanlage etc. sind vermeid­bare Lärmbelästigungen
  • Kavalierstarts (scharfes Anfahren) führen neben der Lärmbelästigung außerdem auch zu stärkerem Reifen­verschleiß
  • Auch schadhafte Schalldämpfer musst du sofort instand setzen lassen! 4

13.7.2 Verkehrsverbote

Städte und Gemeinden haben seit März 2007 die Möglichkeit, den Kraft­fahrzeugverkehr zu beschränken oder zu verbieten, wenn die Feinstaub­belastung der Luftfestgelegte Grenz­werte überschreitet.

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frei

Diese Verkehrszeichen kennzeichnen Beginn und Ende der Verkehrsverbots-zone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (siehe 3.4 „Vor­schriftzeichen“).

Durch das Zusatzzeichen sind Kraftfahr‑

zeuge vom Verbot ausgenommen, die mit einer entsprechenden Feinstaub-Plakette ausgerüstet sind. Sie wird innen deutlich sichtbar an die Windschutzscheibe ge­klebt. 4

Diese Plaketten kennzeichnen die jeweilige Schadstoffgruppe, der ein Kraftfahrzeug zugeordnet wird. Erhältlich sind sie bei der Zulassungsbehörde und überall dort, wo Fahrzeuguntersuchungen durchgeführt werden können.

Grundsätzlich ausgenommen von

diesem Fahrverbot sind unter anderem:

  • Krafträder
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Land- und forstwirtschaftliche Zug­maschinen
  • Fahrzeuge mit Sonderrechten (z. B. Einsatzfahrt der Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste). 4

 

281
14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

14.1 Zusammenstellen von Zügen ……………………………………………………………………………………..  282

14.1.1 Technische Voraussetzungen  ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 282

14.1.2 Führerscheinrechtliche Voraussetzungen  …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 284

14.2 Verbinden und Trennen ……………………………………………………………………………………………….  285

14.2.1 Anhänger ankuppeln  …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 285

14.2.2 Anhänger abkuppeln  ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 285

14.3 Fahren mit Zügen …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..  286

14.3.1 Rechtliche Besonderheiten  ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 286

14.3.2 Verhalten …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………  287

14.4 Personenbeförderung ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….  290

14.5 Güterbeförderung…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 292

14.6 Fahrzeugabmessungen …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..  295

14.7 Sozialvorschriften………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 296

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

 

14.1 Zusammenstellen von Zügen

 

Wenn du hinter einem Pkw einen Anhän­ger mitführen willst, sind verschiedene rechtliche und technische Voraussetzun­gen zu erfüllen.

So dürfen beispielsweise Anhänger und Ladung deine Sicht auf den rückwärtigen Verkehr nicht unzulässig beeinträchtigen, ansonsten musst du zusätzliche Rück­spiegel anbringen.

14.1.1 Technische Voraussetzungen

Anhänge-, Achs- und Stützlast

Als Anhängelast bezeichnet man die tat­sächlich gezogene Last und nicht etwa die zulässige Gesamtmasse des Anhängers.

Die Anhängelast darf die zulässige Ge­samtmasse des Pkw nicht übersteigen (bei bestimmten Geländefahrzeugen und Lkw das 1,5-fache). Bei Anhängern ohne Bremse beträgt die Anhängelast:

Leermasse des ziehenden Fzg. + 75 kg 2

Die Anhängelast laut Zulassungsbe­scheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Betriebsanleitung darfst du natürlich nicht überschreiten. Beachte auch die Achs-lasten.

Die Stützlast ist die Masse, mit der der Anhänger die Kugelkopfkupplung des Zugfahrzeugs belastet. Sie muss mindes­tens 4 % der tatsächlichen Anhängelast betragen, 25 kg sind jedoch ausreichend. Du musst die zulässige Stützlast laut Betriebsanleitung oder Kugelkopf­kupplung einhalten.

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

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Auflaufbremse

 

Im Pkw-Bereich findet man bei gebrem­sten Anhängern fast ausschließlich die selbsttätig wirkende Auflaufbremse. Je schwerer der Anhänger und je größer die Verzögerung, desto stärker die Brems­leistung.

Manche dieser Anhängerbremssysteme können nicht zwischen Bremsen und Rück­wärtsfahren „unterscheiden“. Solche Fahr­zeuge sind dann mit einer Rückfahrsperre ausgestattet, die du ver- bzw. entriegeln musst.

Die Funktion der Auflaufbremse ist schnell erklärt: Wird das Zugfahrzeug gebremst, läuft der Anhänger über ein Schiebestück auf das Zugfahrzeug auf. Dabei werden mechanisch die Bremsen des Anhängers betätigt.

Das Abreißseil sorgt übrigens dafür, dass bei einem ungewollten Trennen des An­hängers vom Zugfahrzeug die Feststell­bremse betätigt wird. Dies führt dann zur Vollbremsung des Anhängers.

Lange Standzeiten an Anhängern können zu einer eingeschränkten Funk­tionstüchtigkeit der Auflaufbremse durch Rost führen. Auch Kabelverbindungen können altern. Überprüfe deshalb unbe­dingt die Funktion der Bremse nach dem Ankuppeln.

Beleuchtungseinrichtungen

Licht und Reflektoren am Anhänger müssen sauber und funktionstüchtig sein. Ladung darf sie nicht verdecken.

Damit Fahrzeugkombinationen von hin­terherfahrenden Fahrzeugen als solche erkannt werden können, müssen Anhän­ger hinten mit roten, dreieckigen Rück­strahlern gekennzeichnet sein.

Seitlich sind Fahrzeuganhänger durch gelbe Rückstrahler (nicht dreieckig) kennt­lich zu machen.

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

 

14.1.2 Führerscheinrechtliche Voraussetzungen

 

ab dem 19.01.2013

Fahrerlaubnisklasse B, B96 oder BE? Zur Klasse B gehören Kraftfahrzeuge, die nicht in die Klasse AM, Al, A2 oder A fallen, mit einer zulässigen Gesamt­masse (zG) bis 3.500 kg. Du willst damit einen Anhänger ziehen? Okay. Aber welche Fahrerlaubnis benötigst du dafür? Reicht Klasse B aus, musst du auf B96 erweitern oder brauchst du die Klasse BE?

Klasse B reicht aus, wenn

•       Die zG des Anhängers max. 750 kg

beträgt (auch, wenn die zG der Fahr­zeugkombination dann 3.500 kg übersteigt)

Die zG des Anhängers 750 kg über­steigt. Die zG der Fahrzeugkombina­tion darf dann aber 3.500 kg nicht übersteigen.

Auf Klasse B96 musst du erweitern, wenn

Die zG des Anhängers 750 kg über‑

steigt und die zG der Fahrzeugkom­bination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt.

Die Klasse BE benötigst du in allen anderen Fällen, wenn

x Die zG des Anhängers über 750 kg liegt. Sie darf aber 3.500 kg nicht überschreiten, sonst benötigst du entweder die Klasse C1E oder sogar CE.

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

  • • • • • • * • • • • • • • • • • OOOOO • • • • • OOOOO • • • • • • • • OOOOO • • • • • •

Welche Fahrerlaubnisklasse benötigst du für diese Fahrzeugkombinationen? Begründe, warum.

Fahrerlaubnisklasse: weil:

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

 

14

84b

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

14.2 Verbinden und Trennen

 

  1. 14.2.1 Anhänger ankuppeln

Zugfahrzeug heranfahren

Feststellbremse am Anhänger lösen

Anhänger ankuppeln

Abreißseil einhängen

Sicherung der Kupplung prüfen* Stützrad einfahren und sichern Unterlegkeile verstauen Elektroanschluss herstellen

Funktion der elektrischen Einrichtungen des Anhängers prüfen.

* Ob die Kupplungsklaue den Kupplungs­kopf sicher umschlossen hat und die Sicherung eingerastet ist, kannst du durch Anheben der Deichsel (mit dem Stützrad) überprüfen.

14.2.2 Anhänger abkuppeln

Zugfahrzeug sichern

Anhänger sichern**

Stützrad ausfahren

Kupplung öffnen

Elektroanschluss trennen Abreißseil aushängen

Deichsel hochkurbeln.

** Um ein Wegrollen des Anhängers zu verhindern, ziehst du die Feststell­bremse an und sicherst ihn zusätzlich mit Unterlegkeilen! Stellst du den Anhänger im Gefälle ab, legst du vor beide Räder je einen Unterlegkeil, beim Abstellen an einer Steigung legst du die Keile hinter die Räder.

 

14.3 Fahren mit Zügen

 

14.3.1 Rechtliche Besonderheiten

Für Kombinationen aus Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern gibt es in der Straßenverkehrs-Ordnung einige Sonder­regelungen.

  1. So darfst du beispielsweise hinter Kfz der Klasse B (Pkw und Lkw) nur 1 Anhän­ger mitführen.

Geschwindigkeit

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten für Kraftfahrzeuge mit Anhänger folgende zulässige Höchstgeschwindig­keiten:

  • Pkw 80 km/h
  • Lkw und Wohnmobile

bis 3,5 t zG

  • Alle übrigen Kfz

Benutzung des linken Fahrstreifens Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahr­streifen durch Leitlinien markiert, darfst du mit einer Fahrzeugkombination über 7 m Länge den linken Fahrstreifen nur zum Linksabbiegen benutzen. Auf Autobahnen ist der linke Fahrstreifen also in der Regel tabu! Dieses Gebot gilt übrigens auch für alle Lkw mit mehr als 3,5 t zG.

Einscherabstand

Mit Fahrzeugkombinationen über 7 m Länge musst du außerorts ständig einen so großen Abstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug einhalten, dass ein über­holendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Dieses Gebot gilt auch für Kraftfahr­zeuge, die besondere Geschwindigkeits­beschränkungen einhalten müssen.

 

Diese Verkehrszeichen gelten für Fahr­zeugkombinationen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3,5 t über­steigt, das Zugfahrzeug aber weder ein Pkw noch ein Omnibus ist.

Dieses Verkehrsverbot be­zieht sich auf die tatsäch­liche Masse, bei Zügen auf das jeweilige Fahrzeug und nicht auf die Kombination.

Bei diesem Verkehrsver­bot musst du die tatsächli­che Gesamtlänge der Fahr­zeugkombination beachten. Ist sie größer als auf dem Zeichen angegeben, darfst du diese Straße nicht be­fahren. 4

Zur Bedeutung der Verkehrszeichen siehe auch 3.4 „Vorschriftzeichen“.

Sonntagsfahrverbot

An Sonn- und Feiertagen besteht in der Zeit von 0-22 Uhr Fahrverbot für alle Lkw mit Anhänger. Das Verbot gilt auch für Lkw über 7,5 t zG ohne Anhänger. 1

Mitnahme von Personen

In Wohnanhängern, auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darfst du keine Personen mitnehmen (siehe 14.4 „Personenbeförderung“).

Parken

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darfst du nicht länger als zwei Wochen parken. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Auf der Fahrbahn parkende Anhänger musst du innerhalb geschlossener Ort­schaften stets mit eigener Lichtquelle beleuchten oder durch eine Parkwarntafel kenntlich machen. 1

Für Kraftfahrzeuganhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2 t ist innerhalb geschlossener Ortschaften das regelmäßige Parken werktags von 22.00 bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feier­tagen (ganztags) in folgenden Gebieten unzulässig:

  • Reine und allgemeine Wohngebiete
  • Sondergebiete, die der Erholung dienen
  • Kurgebiete

Das Verbot gilt auch für Kraftfahrzeuge über 7,5 t zG.

14.3.2 Verhalten

Veränderte Abmessungen

Das Fahren mit einem Anhänger hat viele Eigenheiten. Wo du mit dem Pkw alleine keinerlei Schwierigkeiten erwarten musst, kann es mit einer Fahrzeugkombination durchaus kritisch werden. Das liegt vor allem an den ungewohnten Abmessungen der Fahrzeugkombination.

Ein mittlerer Zug aus Pkw und Anhänger erreicht bereits eine Länge von 8-10 Me­tern und eine Masse von ca. 2 Tonnen. Das bedeutet:

Das Gespann benötigt mehr Platz

  • Das Beschleunigungsvermögen ist geringer
  • Der Überholweg wird deutlich länger
  • Der Bremsweg wird länger.

Deshalb muss z. B. die Lücke im Gegen­verkehr beim Linksabbiegen entsprechend groß sein — bedenke die Zuglänge und das geringere Beschleunigungsvermögen beim Anfahren! 4

 

An Engstellen und Durchfahrten darfst du außerdem die Abmessungen des Anhän­gers nicht „vergessen“ und auch der Platz­bedarf im Fahrstreifen nimmt zu.

Informiere dich daher unbedingt vor Fahrtantritt über Breite, Höhe, Länge und Gewicht deiner Fahrzeugkombination!

Witterungseinflüsse

Schlechte Witterungs- und Straßenver­hältnisse wirken sich beim Fahren mit Anhänger stärker auf das Fahrverhalten aus als mit dem Pkw alleine.

  1. Auf nasser oder glatter Fahrbahn wird dein Bremsweg noch länger und beson­ders unbeladene Anhänger mit hohen Planenaufbauten sind gegen Seitenwind sehr empfindlich.

Denk auch daran, dass andere Verkehrs­teilnehmer die Abmessungen deines Ge­spanns bei schlechten Sichtverhältnissen nicht immer richtig einschätzen können. Deshalb sind saubere und funktionstüch­tige Beleuchtungseinrichtungen auch am Anhänger ein Muss!

„Springen“ und Schleudern

Fährst du zu schnell, kann dein Anhän­ger besonders bei Fahrbahnunebenheiten (z. B. Schlaglöcher) ins „Springen“ geraten und das Gespann aufschaukeln. Dies kann sogar so weit führen, dass der gesamte Zug zu schleudern beginnt und der Anhän­ger umstürzt.

Verringere daher sofort deine Geschwin­digkeit, wenn du erste Anzeichen für ein „Springen“ oder Schleudern bemerkst und vermeide hastige Lenkbewegungen .

Damit es gar nicht erst so weit kommt, musst du bereits vor Fahrtantritt auf Folgendes achten:

Verschleißerscheinungen in der Anhängevorrichtung

  • Zustand (Schäden, Alterungs­erscheinungen etc. ) und Luftdruck der Reifen
  • Korrekte Beladung des Anhängers
  • Einhaltung von Stützlast und zulässiger Gesamtmasse
  • Einwandfreie Funktion der Auflauf­bremse.

Kurvenlaufeigenschaften

Denk beim Befahren von Kurven daran, dass das Anhängerrad immer in einem engeren Kurvenradius rollt als die Räder des Zugfahrzeugs. Den Kurvenlauf des Anhängerrads kontrollierst du im rechten Außenspiegel .

Der Kurvenlauf des Anhängerrads ist auch der Grund, weshalb du vor dem Rechts-abbiegen nach links „ausholen“ musst. Beobachte vor dem Ausholen unbedingt den rückwärtigen Verkehr!

Anhänger mit besonders hohem Schwer­punkt (z. B. Wohnwagen) können in der Kurve zum Kippen neigen.

  • Um Kurven sicher zu durchfahren, gilt:

Verringere die Geschwindigkeit bereits vor der Kurve

  • Bleib in der Mitte des Fahrstreifens
  • Beschleunige frühestens im Scheitel‑

punkt der Kurve.

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen,

Personen- und Güterbeförderung

…………………………………………….

 

Gefälle

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Damit du beim Fahren mit Anhänger (Gewicht des Gespanns ca. 3 t) in einem Gefälle von 8 % deine Geschwindigkeit von 80 km/h beibehal­ten kannst, müssen dei­ne Bremsen die Motor­leistung eines mittleren Kleinwagens aufbrin­gen, nämlich ca. 70 PS.

Dies beansprucht eine Pkw-Bremsanlage enorm. Überhitzung kann auftreten, die Bremswirkung lässt nach („Bremsfading“).

0, Daher unbedingt:

  • Schieben des Anhängers und den längeren Bremsweg berücksichtigen
  • Geschwindigkeit vor dem Gefälle verringern
  • Rechtzeitig niedrigen Gang einlegen (damit die Motorbremse wirken kann)
  • Keinesfalls mit gedrückter Kupplung fahren (Motorbremse kann sonst nicht wirken, Bremsfading tritt schneller ein)
  • Niemals den Motor abschalten

(bei Fahrzeugen mit Lenkhilfe wird die Lenkung schwergängig, bei Fahrzeugen mit Bremskraftverstärker kann nicht die volle Wirkung erzielt werden). 4

Steigung

Schalte vor dem Be­fahren einer Steigung in einen niedrigeren Gang, mit dem du noch beschleunigen kannst. Schaltest du erst in der Steigung zurück, wird das Gespann unverhältnismäßig stark ver­langsamt. Evtl. „passt“ dann der kleinere Gang nicht mehr.

Auch anhalten solltest du in der Steigung nach Möglichkeit vermeiden, da das Wie­deranfahren unnötig starken Verschleiß am Fahrzeug verursacht!

Rangieren

Rückwärtsfahren mit einem Anhänger ist schwieriger als mit dem Pkw alleine. Das liegt zum einen am Lenken — soll der Anhänger nach rechts, musst du zunächst nach links lenken.

Zum anderen liegt es an der schlechteren Sicht nach hinten. Bei hohen Anhängern ist die direkte Sicht nach hinten nicht mög­lich. Rangieren lässt sich das Gespann jetzt nur noch über die Außenspiegel so­wie mit Hilfe eines Einweisers.

Diesen Einweiser musst du während des Rangierens immer „im Auge haben” — lass die Sichtverbindung niemals abreißen! 4

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

 

14.4 Personenbeförderung

 

 

In Kraftfahrzeugen dürfen nur so viele Personen mitgenommen werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitz­plätze vorhanden sind. Sind nicht für alle Sitzplätze Sicherheitsgurte vorge­schrieben, beschränkt sich die Anzahl der Mitfahrer je nach Anzahl der vorhan­denen Sitzplätze.

Anschnallpflicht

  1. Kannst du dich bei einer Aufprall­geschwindigkeit von 20 km/h noch fest­halten? Nein, denn dies entspricht einem Sprung aus ca. 1,5 m Höhe! 30 km/h ent­sprechen ca. 3,5 m und 50 km/h einer Höhe von fast 10 m!

Dennoch hast du dank der so genannten

„Knautschzone“ im Pkw eine gute Chance, den Aufprall zu überleben.

Das funktioniert aber nur, wenn du nicht aus dem Auto geschleudert wirst — sonst nützt die beste Knautschzone nichts. Des­halb ist das Anlegen des Sicherheitsgurts auf allen Plätzen (Fahrer und Beifahrer werden durch nicht angeschnallte Insas‑

sen auf den Rücksitzen zusätzlich gefähr­det) nicht nur vorgeschrieben, sondern lebensnotwendig! Ausgenommen sind Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, wie z. B. Rückwärtsfahrten oder das Fahren auf Parkplätzen.

Rollt sich dein Sicherheitsgurt nicht mehr ordentlich auf, ist er entweder verdreht oder die Aufrollvorrichtung ist defekt. Schließt das Schloss deines Sicherheits­gurtes nicht richtig, lass es sofort instand setzen!

Airbags

Airbags sind eine Ergänzung der passiven Sicherheit. Sie befreien jedoch nicht von der Anschnallpflicht!

Leuchtet die Airbag-Kontrollleuchte während der Fahrt, musst du sofort eine Werkstatt aufsuchen!

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

 

Kindersitze

Sind Kinder noch keine 12 Jahre alt und kleiner als 1,50 m, musst du sie mit einer amtlich genehmigten und für das Kind ge­eigneten Rückhalteeinrichtung sichern.

„Geeignet“ bedeutet: auf Größe und Gewicht des Kindes abgestimmt. Je nach Größe kann ein Sitzkissen (mit Prüfzei­chen!) zusammen mit dem Dreipunktgurt ausreichend sein. Montiere die Kindersitze korrekt (Herstellerangaben beachten), da­mit sie optimal schützen können.

Um ein ungewolltes Öffnen der hinteren Fahrzeugtüren während der Fahrt zu verhindern, solltest du bei der Beförde­rung von Kindern zusätzlich die Kinder­sicherung betätigen.

Babyschalen, die auf dem Beifahrersitz entgegen der Fahrtrichtung angebracht werden (Reboard-Systeme), darfst du nur verwenden, wenn kein Beifahrerairbag vorhanden ist oder du ihn deaktivieren kannst.

Dieses Zeichen weist darauf hin:

Ladeflächen/Anhänger

Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen darfst du keine Perso­nen mitnehmen. Das gilt nicht, wenn die Personen dort notwendige Arbeiten aus­zuführen haben oder bei der Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen.

Auf einem Anhänger darfst du nur dann Personen mitnehmen, wenn er für land-und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird und die Personen geeignete Sitzge­legenheiten haben. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

Personenbeförderung ist außerdem verboten:

  • Auf Krafträdern ohne besonderen Sitz
  • Auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit

In Wohnanhängern hinter Kraftfahr­zeugen.

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

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14.5 Güterbeförderung

 

 

 

Beim Transport von Ladung nimmt dein Beschleunigungsvermögen ab und dein Bremsweg verlängert sich. Außerdem beeinflusst besonders Dachladung die Fahreigenschaften negativ (Kippgefahr, Kurvenverhalten, Seitenwindanfälligkeit) — fahr also nicht zu schnell.

Ladungssicherung

Ladung musst du immer so sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichem Ausweichen nicht verrut­schen, umfallen, herumrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dieser Grundsatz gilt für alle Fahrzeugar­ten — egal ob du mit einem Pkw, Lkw oder Kleintransporter unterwegs bist!

Des Weiteren sind folgende Fragen zu beachten:

  • Liegen keine Gegenstände lose auf der hinteren Ablage?
  • Ist meine Sicht nach hinten, auch über die Spiegel, ok?
  • Sind weder Beleuchtungseinrichtungen noch Kennzeichen verdeckt?
  • Behindert mich die Ladung nicht?
  • Ist die Last auf der Ladefläche gleich­mäßig verteilt?
  • Habe ich zulässige Gesamtmasse, Dach­last und Achslasten eingehalten?*
  • Sind die Haltevorrichtungen nach Herstellerangaben geeignet?
  • Habe ich überstehende Ladung kennt­lich gemacht?

Bereits bei 20 % „Übergewicht“ können die Bremsen überbeansprucht werden, das Lenkverhalten kann sich verschlech­tern und Schäden an tragenden Fahrzeug­teilen können auftreten.

 

Kontrolliere die Zurrgurte und weiteren Sicherungsmittel regelmäßig! Reißt ein Zurrgurt, musst du ihn austauschen oder die Ladung anderweitig ausreichend sichern, bevor du weiterfahren darfst.

Wenn vom Fahrzeug Ausrüstungs- oder Ladungsteile gefallen sind und andere gefährden könnten, musst du:

  • Die Teile selbst beseitigen

Die Gefahrstelle absichern und umge­hend den Straßendienst bzw. die Polizei verständigen, falls du die Teile nicht selbst beseitigen kannst.

Seitlich überstehende Ladung

Die Gesamtbreite eines Fahrzeugs darf mit Ladung maximal 2,55 m betragen. Die Sicht über die Außenspiegel darf durch die Ladung nicht verdeckt sein.

Tagsüber muss sich seitlich überstehende Ladung selbst kenntlich machen, d. h. es dürfen keine dünnen Stangen oder Platten hinausragen.

  1. Bei Dunkelheit musst du Ladung, die mehr als 40 cm über die Begrenzungs­leuchten hinausragt, kenntlich machen. Vorne durch eine weiße, hinten durch eine rote Leuchte. Die Leuchten dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht sein.

Übrigens: Auch wenn du beim Ausfahren aus einem Acker oder einer Baustelle die Straße erheblich verschmutzt, bist du als Verursacher für die Beseitigung dieses Verkehrshindernisses verantwortlich.

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293

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

 

Nach vorn überstehende Ladung

  • Ladung darf bis zu einer Höhe von

2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen.

Ab einer Höhe von 2,50 m darf sie bis zu 50 cm über das Fahrzeug hinausragen.

Nach hinten überstehende Ladung

Auf Fahrstrecken bis 100 km darf Ladung um bis zu 3 m nach hinten hinausragen.

Ab 100 km Wegstrecke darf sie maximal noch 1,5 m hinausragen.

Ab 1 m musst du nach hinten über­stehende Ladung kenntlich machen:

  • Tagsüber durch hellrote Mittel wie Schild, Fahne oder zylindrischen Körper („Putzeimer“)
  • Bei Dunkelheit durch eine rote Leuchte sowie einen roter Rückstrahler.

Die Sicherungsmittel dürfen höchstens 1,50 m und der Rückstrahler höchstens 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.

 

14.6 Fahrzeugabmessungen

 

 

 

Maximalbreite eines Fahrzeuges inklusive Ladung 2,55 m

Maximalhöhe eines Fahrzeuges inklusive Ladung 4 m

 

Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

 

14.7 Sozialvorschriften

Kennzeichnung

 

Bei gewerblicher Güterbeförderung sind bestimmte Lenk- und Ruhezeiten für jeden Fahrer von Lkw oder Zügen über 2,8 t zulässiger Gesamtmasse vorgeschrieben. Die Tageslenkzeit wird hier auf 9 Stunden begrenzt; zweimal pro Woche dürfen es auch 10 Stunden sein.

Nach einer maximalen Lenkdauer von 4′ Y2 Stunden muss die Fahrt für 45 Minuten unterbrochen werden. Alternativ kann die Fahrtunterbrechung in zwei Abschnitte in folgender Reihenfolge aufgeteilt werden:

  • Erster Abschnitt 15 Minuten
  • Zweiter Abschnitt 30 Minuten.

Als Arbeitszeitnachweis müssen Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 2,8 t bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ein persönliches Kontrollbuch, einen Fahrtschreiber nach § 57a StVZO oder ein EG-Kontrollgerät verwenden.

  • Lkw mit weißen Tafeln und einem schwarzen A kennzeichnen einen Trans­port von Abfall.

Orangefarbene Warntafeln kennzeichnen einen Gefahrguttransport. Diese Lkw darfst du nur fahren, wenn du zur Fahrerlaubnis zusätzlich eine ADR-Bescheinigung für das jeweilige Gefahrgut besitzt.

 

Achtung: Arbeitszeit ist mehr als Lenkzeit! Bei der gewerblichen Güterbeförderung zählen alle Tätigkeiten rund um den Trans­port zur Arbeitszeit (Tanken, Waschen, Be- und Entladen, etc.)!

 

Rot-weiße Warntafeln können auf Fahr­zeuge mit Überbreite hinweisen.

 

Fahrerlaubnisklasse L

1. Welche Fahrzeuge darf ich fahren? ………………………………………. 298
2. Fahren mit Fahrzeugen der Klasse L ……………………………………… 299
3. Beobachtung nach hinten …………………………………………………….. 301
4. Transport gefährlicher Güter ……………………………………………….. 301
5. Besondere Vorschriften ……………………………………………………….. 302

 

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

  1. Welche Fahrzeuge darf ich fahren?

 

 

 

Zugmaschinen für land- oder forstwirt­schaftliche Zwecke mit einer bauartbe­stimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 40 km/h.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Gabelstapler mit maximal 25 km/h bbH. Hinter land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darfst du bis zu 2 Anhän­ger mitführen. Dann darfst du aber nicht schneller als 25 km/h fahren.

Zum Führen von Kfz der Klasse L musst du mindestens 16 Jahre alt sein. Die Fahrerlaubnisklasse B beinhaltet zwar Klasse L, im Umgang mit diesen Fahr­zeugen musst du jedoch einige Besonder­heiten beachten.

Auf den folgenden Seiten werden einige kurz erläutert, lass dich vor der ersten Fahrt aber unbedingt in die Fahrzeugbe­dienung einweisen!

Zulassung/Kennzeichen

Zugmaschinen sind in der Regel zulas­sungspflichtig, jedoch steuerfrei. Sie haben ein grünes Kennzeichen. Anhänger bis 25 km/h sind zulassungsfrei.

Hier wird an der Rückseite des letzten Anhängers das gleiche Kennzeichen wie an der Zugmaschine angebracht. Für zulassungsfreie Anhänger ist eine Betriebserlaubnis vorgeschrieben.

Fahrzeugabmessungen

Fahrzeuge, die zu land- oder forstwirt­schaftlichen Zwecken eingesetzt werden, dürfen z. T. andere Höchstmaße haben, als allgemein gültig.

So gilt für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit Anbau- und Arbeitsgerä­ten z. B. eine Höchstbreite von 3 m (statt 2,55 m).

Auch die allgemein gültige Maximalhöhe eines Fahrzeugs einschließlich Ladung von 4 m darf bei Fahrzeugen mit land-oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen überschritten werden.

Die Länge von Zügen bleibt jedoch gleich. Sie darf in der Regel maximal 18 m betra­gen; mit überstehender Ladung maximal 20,75 m.

Für herausragende Ladung musst du besondere Vorschriften beachten (siehe 14.5 „Güterbeförderung“).

 

Fahrerlaubnisklasse L

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  1. Fahren mit Fahrzeugen der Klasse L

Anbaugeräte                                              Fahren im Gelände

 

Wenn du hinter einer Zugmaschine Arbeits­geräte mitführst, die seitlich über das Fahrzeug herausragen, beim Abbiegen ausschwenken oder weit nach vorne über­stehen, musst du dich im Straßenverkehr besonders umsichtig verhalten.

Deshalb musst du folgende Verhaltens­maßnahmen beachten:

  • Bring Anbaugeräte in Transportstellung und sichere sie
  • Verkleide gefährliche Teile

Beachte Auflagen der Betriebserlaubnis (z. B. Kenntlichmachung) und Hinweise der Betriebsanleitung

  • Lass dich mit Frontanbaugeräten an unübersichtlichen Stellen einweisen.

Unter folgenden Bedingungen müssen angehängte Arbeitsgeräte zusätzlich beleuchtet werden:

  • Sie verdecken die Beleuchtungs­einrichtungen des Fahrzeugs
  • Sie ragen seitlich um mehr als 40 cm über die Begrenzungs- bzw. Schluss­leuchten hinaus

Sie ragen nach hinten um mehr als 1 m über die Schlussleuchten hinaus.

Die Zugmaschine hat einen hohen Schwer­punkt und eine geringe Spurweite. Daher besteht große Kippgefahr bei Schrägfahrt — schon eine kleine Unebenheit kann zum Unfall führen.

Einen Hang, bergauf wie bergab,
immer nur in Falllinie befahren!

Fahren im Gefälle

Auflaufgebremste Anhänger können beim Kurvenfahren bergab die Zugmaschine zur Seite drücken oder umwerfen. Belade den Anhänger nur so, dass er von der eigenen Bremse gehalten werden kann.

Schalte vor dem Gefälle in einen niedrigen Gang. Fahren ohne Gang ist sehr gefähr­lich, da der Anhänger schiebt, der Zug ein­knickt und die Zugmaschine umkippen kann.

 

Fahrerlaubnisklasse L

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Verlassen landwirtschaftlicher Flächen Diese Schritte musst du befolgen:

Säubere Reifen und Arbeitsgeräte

Kontrolliere und säubere Beleuchtungs­einrichtungen

Kopple das zweiteilige Bremspedal

Stell von Handgas auf Fußgas um

Schalte die Differenzialsperre aus.

Weitere Besonderheiten beim Fahren Land- oder forstwirtschaftliche Züge sind meist nicht nur sehr lang (du darfst bis zu zwei Anhänger mitführen), sondern die Zugmaschinen haben vor allem bei voll beladenen Anhängern auch nur ein sehr geringes Beschleunigungsvermögen.

Das macht sich besonders beim Über­queren einer Straße bemerkbar. Eine Zug­maschine mit zwei Anhängern erreicht leicht eine Gesamtlänge von 16 m. Um damit aus dem Stand eine 12 m breite Landstraße zu überqueren, benötigst du

bei zwei voll beladenen Anhängern ca. 15 Sekunden! Beim Überqueren darfst du die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden —wähle eine ausreichend große Lücke.

Ein Pkw fährt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel ca. 100 km/h, somit kannst du die Größe der benötigten Lücke leicht ausrechnen:

Der Pkw legt in einer Sekunde 30 m zurück, in 15 Sekunden also 450 m — so groß muss demzufolge auch die Lücke sein, die du mit deinem land- oder forst­wirtschaftlichen Gespann zum gefahr­losen Überqueren der Straße benötigst.

Mehr als 30 % der schweren Unfälle, die von Fahrern land- oder forstwirtschaft­licher Fahrzeuge verursacht werden, entstehen aus Fehlern beim Abbiegen. Immer dann, wenn Anbauteile weit nach hinten hinausragen und ggf. ausschwen­ken, musst du besonders auf folgende Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen:

Fahrer im Gegenverkehr

Fahrer nachfolgender Fahrzeuge, die gerade überholen wollen

Radfahrer und sonstige Verkehrsteil­nehmer, die neben der Zugmaschine fahren

Fußgänger am Fahrbahnrand oder auf dem Gehweg.

Sie alle darfst du keinesfalls gefährden. Vor dem Abbiegen mit Anhänger(n) gilt:

Blinke frühzeitig — haben die anderen Verkehrsteilnehmer erkannt, dass du mit dem Zug abbiegen willst?

Lass dich ggf. einweisen — kannst du ohne Sicherungsposten gefahrlos abbiegen?

Beim Abbiegen auf genügend Abstand zu parkenden Fahrzeugen achten!

 

Fahrerlaubnisklasse L

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3. Beobachtung nach hinten 4. Transport gefährlicher Güter

 

 

Auch beim Mitführen von Anhängern oder Anbaugeräten musst du alle wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten können. Wird die Sicht nach hinten durch Anhän­ger oder Anbaugeräte unzulässig beein­trächtigt, musst du zusätzliche Außenspie­gel anbringen.

Jedoch entstehen selbst bei korrekt ein­gestellten Spiegeln Bereiche, in denen du andere Fahrzeuge und Fußgänger nicht sehen kannst, die so genannten „toten Winkel“. Teile deshalb insbesondere beim Rückwärtsfahren mit Anhänger zur Absicherung nach hinten ein Einweiser/ Sicherungsposten ein.

Die Sichtverbindung zu dieser Person darf nicht abreißen! Geschieht das trotzdem, musst du sofort anhalten!

Bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse können „gefährliche Güter“ sein (z. B. Säuren, Laugen, Pflanzenschutz­mittel).

Der Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße ist aufgrund der Gefährlichkeit für Menschen und Umwelt strengsten ge­setzlichen Regelungen unterworfen. Du musst mit einer ADR-Bescheinigung nach­weisen können, dass du die entsprechen­de Zusatzberechtigung für solche Trans­porte besitzt.

Schon vor dem Transport gefährlicher Güter gilt:

Beachte die Angaben auf den Verpackungen

Hol dir von fachkundigen Stellen Informationen ein

Prüfe die Haftpflichtversicherung der Fahrzeuge.

Auch Gülle gefährdet Wasser und Umwelt!

 

Fahrerlaubnisklasse L

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  1. Besondere Vorschriften

Warntafeln

Die besonderen Maße land- oder forstwirt­schaftlicher Fahrzeuge erhöhen die Unfall­gefahr. Deshalb wird eine besondere Kennzeichnung verlangt.

Ist deine Zugmaschine z. B. wegen Zwil­lingsreifen breiter als 2,75 m, musst du die Oberbreite durch Warntafeln kenntlich machen. Auch verkehrsgefährdende Teile, die sich nicht wirksam abdecken lassen, musst du so kennzeichnen.

Unterlegkeile

Als zusätzliche Sicherung gegen Weg­rollen sind Unterlegkeile vorgeschrieben.

1 Keil für:

Kfz über 4 t zG sowie zweiachsige Anhän­ger über 750 kg zG.

2 Keile für:

Drei- und mehrachsige Fahrzeuge sowie Starrdeichselanhänger über 750 kg zG.

Die Unterlegkeile müssen leicht zu hand­haben, ausreichend wirksam und in leicht zugänglichen Halterungen im oder am Fahrzeug untergebracht sein. Ein Verlieren oder Klappern während der Fahrt muss ausgeschlossen sein.

Kleidung

Sich drehende Maschinenteile sind eine Gefahrenquelle, da du von ihnen erfasst und verletzt werden kannst. Daher gilt es, folgende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:

Stell die Maschine vor Wartungs­tätigkeiten ab

Trage eng anliegende Kleidung und Sicherheitsschuhe

Leg bei Reparaturen auf öffentlichen Straßen die Warnweste an.

Gehörschutz

Die landwirtschaftliche Berufsgenossen­schaft empfiehlt ab einem Schallpegel von über 90 dBA das Tragen eines Gehör­schutzes. Im öffentlichen Straßenverkehr darfst du ihn nur unter folgenden Bedin­gungen tragen:

Du musst notwendige Verkehrssignale und -geräusche wahrnehmen können

Die Bescheinigung der Berufsgenossen­schaft musst du immer dabei haben.

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

1.     Welche Fahrzeuge darf ich fahren? ……………………………………. 304
2.     Bekleidung ………………………………………………………………………. 305
3.     Sicherheitskontrollen ……………………………………………………….. 306
4.     Sozius/Gepäck ………………………………………………………………… 308
5.     Starten, Anfahren und Abstellen ………………………………………… 308
6.     Besondere Gefahren ………………………………………………………… 309
7.     Bremsen …………………………………………………………………………… 310
B.    Ausweichen ………………………………………………………………………. 311
9.     Kurven ……………………………………………………………………………… 312
10.   Verhalten …………………………………………………………………………. 314

 

 

Den Unterricht zu diesem Thema habe ich besucht am: Datum

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

 

Mit Klasse M

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds, Mokicks) sowie Fahrräder mit Hilfsmotor (fahrradähnliche Merkmale) mit jeweils einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 ccm. Das Mindestalter für Klasse M beträgt 16 Jahre. Al

Mit Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • Einer bauartbestimmten Höchstge­schwindigkeit von max. 45 km/h
  • Einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Kfz mit Fremdzündungs­motoren)
  • Einer Nenn- bzw. Nutzleistung von max.

4 kW (bei Kfz mit anderem Antrieb, z. B. Diesel- oder Elektromotor)

  • Einer Leermasse von max. 350 kg (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen); bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb zählt das Gewicht der Batterien nicht zur Leer­masse.
  1. Am öffentlichen Straßenverkehr darfst du nur teil­nehmen, wenn du eine Kfz-Haftpflicht­versicherung ab­geschlossen hast. Als Nachweis dient hier das Versiche­rungskennzeichen. Es ist jeweils vom 1. März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig, also maxi­mal ein Jahr lang. Dann erlischt der Versicherungsschutz automatisch und du darfst das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr benutzen!

Außer dem Kennzeichen erhältst du auch eine Versicherungsbescheinigung als schriftlichen Versicherungsnachweis. Die Bescheinigung musst du beim Fahren immer dabei haben. Das selbe gilt für deinen Führerschein und die Betriebs­erlaubnis.

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

 

 

Schutzhelm

Helmpflicht besteht für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern sowie von drei-oder mehrrädrigen Kfz mit einer bbH über 20 km/h.

Der Helm muss genau passen und der aktuellen ECE-Norm entsprechen. Im Helm ist ein Prüfzeichen eingenäht.

  1. Nur dann ist der Helm amtlich geneh­migt und kann dich wirksam vor Kopfver­letzungen schützen. 4

Schließ den Kinnriemen immer und halte das Visier sauber.

0 Wechsle ein verkratztes Visier sofort aus, um Sichtbeeinträchtigungen und verstärkte Blendung, vor allem bei Dunkel­heit, zu vermeiden. Kontrolliere den Zu­stand des Helmvisiers bereits vor Fahrt­beginn.

Schutzkleidung

Sie schützt dich vor Witterungseinflüssen und Verletzungen. Sie soll eng anliegen und nicht flattern. Auffällige Farben ver­hindern, zusätzlich zum Fahren mit Abblendlicht, dass du übersehen wirst. 4

Deine Handschuhe sollten möglichst aus Leder sein. Sie schützen dich vor Kälte und Schürfverletzungen.

Die Stiefel schützen deine Füße und Fuß­gelenke. Absätze verhindern, dass du von den Fußrasten abrutschst.

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

 

  1. Sicherheitskontrollen

Reifen

Die Reifengröße muss mit den Angaben in der Betriebserlaubnis übereinstimmen.

Kontrolliere den Reifenluftdruck regel­mäßig und halte den in der Betriebsanlei­tung vorgeschriebenen Luftdruck genau ein!

Achte auf Schnitte und sonstige Verletzun­gen an den Seitenwänden und der Reifen­lauffläche (Reifenzustand).

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-profiltiefe beträgt 1 mm. Wechsle den Reifen aus Sicherheitsgründen aber bes­ser schon bei 3 mm Restprofil. 4

Radlagerspiel

Greife den Reifen mit beiden Händen von der Seite vorn und hinten. Versuch, das Rad hin- und herzubewegen. Dabei darf kein Spiel feststellbar sein.

Wenn sich das Fahrverhalten deines Rollers deutlich verschlechtert, überprüfst du zunächst die Reifen. Kontrolliere außer­dem das Lenkkopflager. Dazu ziehst du im Stand die Handbremse und schiebst den Roller dabei vor- und zurück. Drück den Roller hinten herunter und dreh dabei den Lenker von Anschlag zu Anschlag. Wenn du aus dem Lenkkopf knackende Geräusche hörst oder der Lenker hakt, muss dein Roller in die Werkstatt!

Bei einem Motorschaden musst du das Fahrzeug verladen und abtransportieren oder zur Werkstatt schieben. Abschleppen ist gefährlich und deshalb auch verboten!

Bremsen

Beide Bremsen müssen wirksam sein, um einen möglichst kurzen Bremsweg zu erzielen und um beim Versagen einer Bremse noch mit der anderen bremsen zu können. Zieh den Bremshebel im Stand regelmäßig kräftig.

Hiermit überprüfst du die Funktionsfähig­keit der Übertragungs- und Verbindungs­teile sowie die Dichtheit einer hydrauli­schen Bremsanlage. 4

Wenn der Hebelweg der hydraulischen Vorderachsbremse wesentlich länger geworden ist, muss die Bremse vom Fach­mann repariert werden. Seile und Gestän­ge müssen der oben beschriebenen Betäti­gung standhalten. Öle die Seilzüge gele­gentlich, die Hebel müssen leichtgängig sein. Tausche ausgefranste Seile aus.

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

…………………………………………… .

 

Danach prüfst du die Bremsleuchte. Betätige dafür Hand- und Fußbremse nacheinander (nicht gleichzeitig!). 1

Schau beim Fahren in den Rückspiegel und bremse. Versuch dabei, zu „erfühlen“, ob die Bremsen noch vollständig in Ord­nung sind. Stell die Bremse nach, wenn sich der Bremshebel mehr als ein Drittel (maximal die Hälfte) des gesamten mög­lichen Hebelwegs durchziehen oder durch­treten lässt.

Spiegel

Für die Anbringung und Benutzung von Rückspiegeln an Krafträdern gilt es, Folgendes zu beachten:

  • Richtige Befestigung
  • Auf den jeweiligen Fahrer eingestellt
  • Nicht gesprungen oder anderweitig beschädigt
  • Nicht „blind“ (beschlagen). 4

Beleuchtung

  • Überprüfe vor Fahrtantritt die Hupe und alle Beleuchtungseinrichtungen: Licht, Blinker, Bremslicht, Rückstrahler. Eingeschaltetes Fernlicht erkennst du an einer blauen Kontrollleuchte oder an der Schalterstellung.

Schalte sofort auf Abblendlicht um, wenn das Fernlicht während der Fahrt ausfällt. Tausche die Glühlampe so bald wie mög­lich aus. 4

Berühr dabei den Glaskolben der Lampe nicht mit bloßen Fingern, sondern nimm Verpackungspapier oder ein sauberes Tuch. Kontrolliere anschließend die Scheinwerfer.

Veränderungen am Fahrzeug

Bei unerlaubten Änderungen am Fahrzeug erlischt die Betriebserlaubnis.

Die Folgen sind hohe Strafen, der Verlust des Versicherungsschutzes und hohe Kosten für ein Gutachten.

  • Nicht erlaubt sind z. B. folgende Änderungen:
  • Motorleistung verändern
  • Übersetzungsverhältnis ändern
  • Andere Reifengröße
  • Auspuffanlage verändern
  • Lenker ohne Betriebserlaubnis
  • Anbau einer Verkleidung. 4

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

 

  1. Sozius/Gepäck

 

 

 

Wenn du einen Beifahrer mitnehmen willst, sind ein Soziussitz, Sozius-Fuß­rasten und eine Festhaltemöglichkeit vor­geschrieben. In der Betriebserlaubnis müssen zwei Sitzplätze eingetragen sein. Beachte die zulässige Gesamtmasse. Auch dein Beifahrer sollte die empfohlene Schutzkleidung tragen. Zusätzlich musst du die verstellbare Federbein-Vorspan­nung und den Reifenluftdruck der jeweili­gen Belastung anpassen.

  1. Starten, Anfahren und Abstellen

Starten

Beachte Folgendes, damit du keinen unnötigen Lärm verursachst:

  • Vermeide hohe Motordrehzahlen
  • Verändere weder Ansaug- noch Abgas­anlage
  • Fahr nicht mit durchdrehenden Reifen an
  • Kein „Power-Sound“ über Lautsprecher
  • Schiebe dein Fahrzeug auf Wohngrund­stücken.

Anfahren

Kupple mit der linken Hand, leg den Gang ein und gib mit der rechten Hand etwas Gas. Bei zu schnellem Einkuppeln oder zu viel Gas könnte das Hinterrad ausbrechen, dein Beifahrer den Halt verlieren und das Vorderrad abheben.

Gepäck verstaust du in seitlichen Pack­taschen oder Seitenkoffern sowie auf dem Gepäckträger am Ende der Sitzbank oder in einem Tankrucksack. Verändere bei hoher Zuladung vor dem Fahren die Vorspannung der Federn und den Reifen­luftdruck. Achte auf gleichmäßige Bela­dung.

Abstellen

0- Sichere deinen Roller gegen Umfallen und unbefugte Benutzung. Achte darauf, dass die Abstellfläche hart und eben ist und nicht in einem starken Gefälle liegt. Zieh den Zündschlüssel ab und verriegle die Lenkung, wenn du weggehst.

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

 

  1. Besondere Gefahren

Witterung, Sicht

Regen beeinträchtigt die Sicht, Nässe ver­schlechtert den Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn.

Vor allem, wenn es nach längerer Trockenheit zu regnen anfängt, bildet sich zusammen mit Schmutz und Staub eine gefährliche Schmierschicht auf der Fahr­bahn. Deine Sicht durch Visier oder Schutz brille verschlechtert sich. Diese Beein­trächtigung verstärkt sich noch durch das Spritzwasser anderer Fahrzeuge. Fahrbahnmarkierungen und Straßenschä­den kannst du nur schlecht erkennen. Drossle vor Wasserlachen und Pfützen dein Tempo und lass die Füße auf den Rasten. Bei Nässe besteht vor allem auf neu ge­teerten Straßen und auf Kopfsteinpflaster erhöhte Sturzgefahr. Die Blockierneigung beim Bremsen erhöht sich. Beim Be­schleunigen kann das Hinterrad durch­drehen und wegrutschen.

Fahrbahnbeobachtung

Fahr vorausschauend, beobachte ständig die Fahrbahn und brems bei Markierungen nur gefühlvoll (nass sind sie besonders rutschig) — fahr möglichst zwischen ihnen durch.

Nur gefühlvoll bremsen solltest du auch in folgenden Fällen:

Auf Kanaldeckeln, denn ihre Metallteile sind extrem rutschig; oft liegen sie höher oder tiefer als der übrige Fahr­bahnbelag

Bei Nässe, denn besonders bei frisch einsetzendem Regen bildet sich ein sehr rutschiger Schmierfilm

Bei nassem Laub, denn beim Bremsen kann es sich unter dem Vorderrad auf­schieben

Bei Schnee und Schneematsch

4 Auf Schienen, denn sie sind glatt, auch wenn sie trocken sind — überfahr Schienen und Fahrbahnmarkierungen immer im möglichst großen Winkel

Vorsicht bei der ersten Fahrt mit neuen Reifen und auf Kopfsteinpflaster: Die Reifen haften schlecht auf der Fahr­bahn; bei Nässe ist es besonders glatt, ebenso bei Schmutz, Sand und Roll­splitt.

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

…………………•••s…s……•••….s..s..s..s

 

Gefährliche Stellen

Wenn du unerwartet auf gefährliche Straßenabschnitte kommst:

  • Fahr möglichst aufrecht und fahr keine Kurven oder Schlenker
  • Halte die Spur
  • Vermeide bremsen oder beschleunigen, lass dein Fahrzeug nur rollen; verringere vorsichtig deine Geschwindigkeit
  • Schalte bei hoher Drehzahl nicht zurück
  • Kupple nach dem Schalten sanft ein.
  1. Bremsen

Normales Bremsen

nur

Fußbremse

  1. Grundsätzlich bremst du mit beiden Bremsen und zwar möglichst degressiv (erst stärker, dann immer weniger). So hast du noch Reserven, wenn du dich verschätzt hast. 4

Bremsen bei Gefahr

Brems nie so scharf, dass deine Räder blockieren. Ein blockierendes Hinterrad ist meist beherrschbar. Ein blockierendes Vorderrad führt zum Sturz.

Beim Bremsen verlagern sich dein Ge­wicht und das des Rollers nach vorn, der Vorderreifen wird auf den Boden gedrückt.

  1. Daher erzielst du mit der Vorderrad­bremse die stärkere Bremswirkung. Das Hinterrad wird entlastet und blockiert wesentlich leichter als das Vorderrad.

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

……………………••••••••••OO…………….

 

Wenn du stark bremsen musst:

  • Konzentriere dich die Vorderradbremse
  • Beginne vorne mit angemessener Bremswirkung und steigere sie dosiert
  • Benutze die Hinterradbremse nur mäßig mit (nicht steigern)
  • Beim Bremsen die Arme nicht beugen, sondern gestreckt lassen.

Wenn dein Vorderrad blockiert

(Der Vorderreifen quietscht oder rutscht):

  • Löst du sofort die Bremse vorne
  • Stellst du das Gleichgewicht wieder her (mit Lenkung ausgleichen)
  • Bremst du erneut dosiert.

Bremsen bei Nässe

Bei Nässe blockieren die Räder deutlich früher als auf trockener Fahrbahn. Brems daher nur mit verminderter Wirkung.

  1. Ausweichen

Wenn du dein Fahrzeug längere Zeit bei feuchtem Wetter im Freien abgestellt hattest oder es stark regnet, sind auch die Bremsen nass. Die Bremswirkung ist dann zu Beginn deutlich schwächer. Die Räder neigen zum Blockieren. Bei Fahrtantritt bremst du zunächst die Bremsen trocken, bei Scheibenbremsen auch gelegentlich während der Fahrt.

Bremsen in Schräglage

Wenn du in der Kurve bremsen musst, lenkst du möglichst erst gerade und rich­test deinen Roller auf, bevor du bremst. Brems nie stark in Schräglage! Die Haftung deiner Reifen auf der Fahrbahn ist schon durch die Kurvenfahrt belastet (Seitenführung), zusätzliche Kräfte lassen die Reifen wegrutschen. Fahr deshalb nie „voll“ in die Kurve, sondern plane Reser­ven ein. Dann kannst du auch noch vor­sichtiges in der Kurve bremsen.

 

 

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

..ss..•ssss.ss•ss•ss……s..ss..ssss.••ss••000OO…

m/s      9. Kurven

 

 

Vor der Kurve

Geschwindigkeit anpassen, gefühlvoll bremsen und schalten.

Das Gebot, auf Sicht zu fahren, ist in Kurven besonders wichtig. Sie können schärfer sein als erwartet, gefährliche Fahrbahnverschmutzungen erkennst du erst spät.

In der Kurve

Gleichbleibendes Tempo fahren. Mög­lichst nicht bremsen oder beschleunigen. Im Kurvenausgang wieder beschleunigen. Die Fliehkraft wird umso größer, je enger die Kurve ist. Bei doppelter Geschwindig­keit vervierfacht sich die Fliehkraft.

  • Der Fliehkraft wirkst du entgegen durch:
  • Schräglage
  • Verringern der Geschwindigkeit
  • Vergrößern des Kurvenradius.

Wenn sich die Kurve in ihrem Verlauf zuzieht (enger wird), musst du die Schräglage verstärken und das Gas zurücknehmen. Vermeide auf jeden Fall scharfes Bremsen!

Fahr in Linkskurven nicht zu nah an der Mittellinie, weil dein Oberkörper in den Gegenverkehr geraten und die Räder auf der Markierung wegrutschen könnten. Al

Brems bei Verschmutzung in der Kurve nicht scharf, sondern richte den Roller auf und fahr einen größeren Radius.

Kurven im Gefälle

0- So einleiten und durchfahren, dass du auch bei starker Schräglage den Bereich des Gegenverkehrs nicht berührst. Verrin­gere deine Geschwindigkeit frühzeitig so weit, dass du in der Kurve möglichst nicht bremsen musst. 4

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

…………………………..•…..e…..s…….

 

Durch die Gewichtsverlagerung nach vorn könnte das Hinterrad wegrutschen. Schal­te daher rechtzeitig so weit zurück, dass du nicht dauernd bremsen musst. Die Bremsen könnten sich überhitzen.

  1. Sturzgefahr in Kurven besteht beson­ders durch:

Fahrbahnmarkierungen

Schachtdeckel auf der Fahrbahn

Laub auf der Fahrbahn

Sand auf der Fahrbahn

              Öl auf der Fahrbahn.

Kurventechniken

Beim Legen nimmst du die gleiche Schräglage ein wie der Roller.

Beim Drücken bleibst du praktisch aufrecht, den Roller drückst du in Schräglage.

Das Fahrverhalten von Quads

Besondere Vorsicht gilt beim Befahren von engen Kurven! Zu hohe Geschwindigkeit kann zum Kippen, in Extremfällen sogar zum Überschlag führen. Dazu kommt ein schwammiges Fahrverhalten durch Ballonreifen (0,3 bar). Da Quads meist kein Differenzial haben, neigen sie beim Einfahren in enge Kurven zum Schieben über die Vorderräder. Unterstütze das Kurvernfahren durch Gewichtsverlage­rung zum jeweils kurvenäußeren Rad und gefühlvolles Gasgeben bzw. Einkuppeln.

 

Fahrerlaubnisklasse M und S

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  1. Verhalten

 

Körperhaltung

Leg beide Hände an die Lenkergriffe und stell beide Füße auf die Fußstützen.

Bei Gefahr, vor Kurven, Kuppen und Kreuzungen ist Bremsbereitschaft erfor­derlich. Dazu positionierst du die Hand am Handbremshebel und den Fuß über dem Bremspedal.

Beim Abbiegen

Zunächst musst du dich einordnen — zum Rechtsabbiegen an den rechten Fahrbahn­rand, zum Linksabbiegen zur Fahrbahn­mitte hin.

Beim Abbiegen selbst nicht zu stark be­schleunigen, der Bogen würde zu groß.

In Linkskurven könnte der Roller auf den Gehweg geraten und Fußgänger gefähr­den. In Rechtskurven könntest du mit dem Gegenverkehr zusammenstoßen.

Vor roten Ampeln

Halte hinter den wartenden Fahrzeugen. Schlängle dich nicht zwischen wartenden Kolonnen durch und drängle dich auch nicht links an wartenden Fahrzeugen vor­bei.

In der Gruppe

Überhol nicht unnötig und halte den Sicherheitsabstand ein. Sprecht vorher „Gruppenregeln“ ab.

Fahren mit Beifahrer

Dein Sozius muss einen Schutzhelm tra­gen und stets die gleiche Körperhaltung wie du einehmen. Seine Füße muss er auf die Sozius-Fußrasten stellen. Der Beifahrer sollte ruhig sitzen und sich festhalten. Du musst einen längeren Überholweg ein­kalkulieren und stärker bremsen. Rechne bei einer Kurvenfahrt mit verändertem Verhalten des Fahrzeugs. 44

 

Die Prüfung

Wie die Prüfung für den Autoführerschein abläuft und was dabei von dir erwartet

wird, haben wir auf den folgenden Seiten zusammengestellt (enthält Auszüge aus der Prüfungsrichtlinie):

Allgemeines

Für den Führerschein musst du eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Darin musst du zeigen, dass du

Dich mit den maßgebenden gesetzlichen Vorschriften auskennst

Mit den Gefahren des Straßenverkehrs vertraut bist und damit umgehen kannst

Technische Kenntnisse (im Bezug auf das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs) besitzt und diese praktisch anwenden kannst

Umweltbewusst und Energie sparend fahren kannst.

Bei beiden Prüfungen musst du dem Prüfer deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen – bestehen Zweifel an deiner Identität, darf die Prüfung nicht durchgeführt werden!

Die theoretische Prüfung darfst du frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen.

Die praktische Prüfung darfst du erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.

 

Die Prüfung

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Das wird von dir in der Prüfungsfahrt erwartet:

Die praktische Prüfung setzt sich zusammen aus

der fahrtechnischen Vorbereitung

den Grundfahraufgaben

der Prüfungsfahrt selbst.

  1. Fahrtechnische Vorbereitung

Achte vor Beginn der Fahrt auf die richtige Sitzeinstellung einschließlich der Kopfstütze und ggf. auch des Lenkrades, das Anlegen des Sicherheitsgurts und die ordnungs­gemäße Einstellung der Rückspiegel. Du musst mit den Bedienungseinrichtungen vertraut sein.

  1. Grundfahraufgaben

Für die Klasse B gibt es diese Grundfahraufgaben:

Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

Rückwärtsfahren in eine Parklücke (längs; z. B. am Fahrbahnrand)

Einfahren in eine Parklücke (quer oder schräg; z. B. auf einem Parkplatz)

Umkehren

Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung (Gefahrbremsung).

Aus den fünf möglichen Aufgaben wählt der Prüfer zwei (ab 19.01.2013: drei) aus. Während der Durchführung der Aufgaben musst du die Vorschriften der StVO beachten; so musst du z. B. den Verkehr ausreichend beobachten und beim Anfahren vom Fahr­bahnrand blinken.

  1. Prüfungsfahrt

Auf die nachfolgenden Punkte achtet der Prüfer bei der Prüfungsfahrt besonders:

3.1 Lenkrad

Denk während der Prüfungsfahrt an eine korrekte Lenkradhaltung.

3.2 Verhalten beim Anfahren/Gangwechsel

Beobachte vor und beim Anfahren insbesondere den rückwärtigen Verkehr sorgfältig. Benutze in der Ebene den ersten Gang nur zum Anfahren und schalte i. d. R. nach etwa einer Fahrzeuglänge in den zweiten Gang.

Schalte möglichst früh in den jeweils höheren Gang — bis 50 km/h sollen in der Regel mindestens die ersten vier Gänge verwendet werden.

3.3 Steigungen und Gefällstrecken

Hier sollst du zeigen, dass du die richtige Handhabung des Fahrzeugs in Steigungen und Gefällstrecken beherrschst, insbesondere das Anfahren am Berg mit abgestimmter Bedienung von Gas, Kupplung und Bremsen. Das Nichtbenutzen der Handbremse gilt nicht als Fehler, sofern das Fahrzeug nicht wesentlich zurückrollt.

3.4 Verkehrsbeobachtung und Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen Du musst während der Fahrt auch den nachfolgenden Verkehr über die Rückspiegel beobachten sowie Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren. Lass dich weder durch die Fahrzeugbedienung noch durch die Anweisungen des Prüfers ablenken.

 

Die Prüfung

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3.5 Fahrgeschwindigkeit/Abstand

Pass deine Geschwindigkeit an die jeweilige Verkehrslage an. Eine übertrieben langsame Fahrweise ist unzulässig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darfst du aber auch bei der Anpassung an den Verkehrsfluss nicht überschreiten. Kurzfristige unwesentliche Überschreitungen werden vom Prüfer jedoch nicht beanstandet. Vermeide unnötig hohe Motordrehzahlen beim Beschleunigen.

Du musst bei allen Geschwindigkeiten den notwendigen Sicherheitsabstand zum voraus­fahrenden Fahrzeug einhalten.

3.6 Überholen

Achte beim Überholen auf Folgendes:

Aufschließen zum vorausfahrenden Fahrzeug höchstens bis zum Sicherheitsabstand

Beobachten des Verkehrsraums vor dem vorausfahrenden Fahrzeug

Beobachten nach hinten (Spiegel und ggf. Schulterblick)

Betätigung des Blinkers vor dem Ausscheren

Ausscheren ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs und ohne Behinderung des Gegenverkehrs

Zügiges Überholen mit ausreichendem Seitenabstand

Betätigen des Blinkers vor dem Wiedereinscheren

Einordnen ohne Behinderung des Überholten.

3.7 Vorbeifahren

An parkenden und haltenden Fahrzeugen sowie an Hindernissen musst du mit ausrei­chend Abstand, angemessener Geschwindigkeit und genügender Verkehrsbeobachtung ggf. unter Benutzung des Blinkers vorbeifahren.

3.8 Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen, Kreisverkehren und Bahnübergängen Beachte Folgendes:

Beobachte den Verkehr sorgfältig

Pass deine Geschwindigkeit rechtzeitig an

Erstelle rechtzeitig Bremsbereitschaft

Nutze ausreichend große Lücken; vermeide unnötiges Zögern

Fahr in Vorfahrtstraßen ohne wesentliche Behinderung ein

Stell den Motor bei vorhersehbarem längeren Halt ab.

3.9 Abbiegen und Fahrstreifenwechsel

Benutze beim Abbiegen und beim Fahrstreifenwechsel den Innen- und jeweiligen Außen­spiegel; nach ausreichender Verkehrsbeobachtung musst du rechtzeitig blinken.

Führe, soweit erforderlich, eine zusätzliche Beobachtung des Verkehrs insbesondere durch die Absicherung des „Toten Winkels” (Schulterblick) durch.

Beobachte vor dem Abbiegen den entgegenkommenden und den nachfolgenden Verkehr sowie den Querverkehr. Ordne dich rechtzeitig und klar erkennbar ein – auch in Einbahn­straßen, ggf. unter Beachtung des Fahrradgegenverkehrs.

3.10 Verhalten gegenüber Fußgängern

Du darfst dich Fußgängern auf der Fahrbahn nur mit einer solchen Geschwindigkeit und einem solchen Seitenabstand nähern, dass diese beim Überqueren der Straße das Gefühl der Sicherheit behalten.

Auf richtiges Verhalten an Fußgängerüberwegen wird vom Prüfer besonders geachtet.

 

Die Prüfung

  • •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

3.11 Verhalten an Straßenbahn- und Bushaltestellen

An Straßenbahnen und Linien- bzw. Schulbussen, die an Haltestellen halten, darfst du nur vorsichtig vorbeifahren. Achte dabei besonders auf vorgeschriebene Schritt­geschwindigkeit, Überholverbote bei Annäherung an die Haltestelle und das richtige Verhalten gegenüber Omnibussen, die von der Haltestelle losfahren wollen.

3.12 Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften Die außerorts an dich gestellten Anforderungen sind:

       Vorausschauendes Fahren

Beobachten des Verkehrsraumes und der Fahrbahnränder

Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch Rückspiegel, im Nahbereich erforderlichenfalls durch Überprüfen des „Toten Winkels“

Beobachten von einmündenden und kreuzenden Straßen bereits aus größerer Entfernung

Rechtzeitiges Reagieren auf entgegenkommende Fahrzeuge, andere Verkehrsteil­nehmer, Engstellen, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Änderungen der Fahrbahnbeschaffenheit und Hindernisse

Richtiges Einschätzen der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer

Deutliches Fahren (z. B. rechtzeitig Geschwindigkeit anpassen, Blinken, Einordnen)

Richtiges Verhalten bei gefährlicher Fahrbahnbeschaffenheit (z. B. Nässe, Laub, Rollsplitt)

Angepasste Geschwindigkeit und zweckmäßige Gangwahl in Steigungen und Gefällen

Fahren nach Vorwegweisern und Wegweisern

Vor dem Anhalten, z. B. an einer Kreuzung oder vor einer roten Ampel, ohne Gas und ohne Zurückschalten den Schwung nutzen und das Fahrzeug rollen lassen Unnötiges Bremsen und Beschleunigen vermeiden.

       Richtige Fahrbahnbenutzung

Beachten des Rechtsfahrgebots

Einhalten eines ausreichenden Abstands zum Fahrbahnrand Richtiges und spurtreues Fahren innerhalb des Fahrstreifens

Ausnutzen von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen

Richtiger Fahrstreifenwechsel.

       Fahren auch bei höheren Geschwindigkeiten

Fahren mit höherer Geschwindigkeit, soweit Sicht, Verkehrs-, Straßen- und Witterungsverhältnisse es zulassen, jedoch höchstens mit zulässiger Höchst- bzw. Richtgeschwindigkeit

Geschwindigkeit an Fahrbahnverlauf und -beschaffenheit anpassen (z. B. Kurven, Wechsel des Fahrbahnbelags) – nicht ohne triftigen Grund langsam fahren

Abstand halten

Ausnutzen von Überholmöglichkeiten.

3.13 Fahrtechnischer Abschluss der Fahrt

Am Ende der Prüfungsfahrt stellst du das Fahrzeug verkehrsgerecht ab, sodass es sicher be- und entladen werden könnte bzw. Personen sicher ein- und aussteigen können. Sichere das Fahrzeug gegen Wegrollen (Einlegen eines Ganges und/oder Betätigen der Handbremse) und gegen unbefugte Benutzung. Beobachte den Verkehr vor und beim Öffnen der Tür.

 

 

Die Prüfung

  • •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••

Zum Nichtbestehen der Prüfung kann auch die Wieder­holung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie z. B.:

Mangelhafte Verkehrsbeobachtung

Nichtangepasste Geschwindigkeit

Vorbeifahren an Schul- und Linienbussen, die mit Warnblinklicht an Haltestellen halten, mit mehr als Schrittgeschwindigkeit, aber nicht mehr als 20 km/h

          Fehlerhaftes Abstandhalten

Unterlassene Bremsbereitschaft

Nichteinhalten des Rechtsfahrgebots

Nichtbeachten von Verkehrszeichen

Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen

Fehlerhaftes oder unterlassenes Einordnen in Einbahnstraßen

Fehlerhaftes oder unterlassenes Betätigen des Blinkers

Fehlerhafte oder unterlassene Benutzung der Bremsen und vorhandener Verzögerungssysteme

 

Fehler bei der Fahrzeugbedienung

Fehler bei der umweltbewussten und Energie sparenden Fahrweise.

Aber keine Angst — in der Prüfungsrichtlinie heißt es: „Vorschriften sind nicht kleinlich auszulegen; auch gute Leistungen sind zu berücksichtigen“. Das bedeutet also, dass du Fehler wieder „ausbügeln“ kannst, indem du dich z. B. in einer anderen Situation besonders vorausschauend verhältst.

Denk immer dran: Der Prüfer möchte, dass du bestehst — nicht, dass du durchfällst! Lass dich nicht von Schauermärchen oder Gerüchten verunsichern.

Außerdem kannst du dich auf deine eigenen Fähigkeiten verlassen: Deine Fahrschule macht das nicht zum ersten Mal und hat dich sicher ganz hervorragend auf die Prüfungsfahrt vorbereitet.

In diesem Sinne viel Erfolg bei der Prüfung und allzeit gute Fahrt!

 

Verzeichnis der amtlichen Prüfungsfragen

       • • • • • • • •        • • s • •        • • • • •        • • • •        • • • • • •        • • • •               *‘:  –    .
Amtl. Nr. Buch, S. 1.1.03-004 146 1.1.07-112 125 1.2.05-107 … 188
1.1.03-101 144 1.1.07-113 238 1.2.05-108 … 188
1.1.01-001 …. 48 1.1.03-102 142 1.1.07-114 238 1.2.05-109 … 189
1.1.01-002 …. 155 1.1.03-103 146 1.1.07-115 238 1.2.05-110 .118, 189
1.1.01-101 …. 48 1.1.03-104 146 1.1.07-116 238 1.2.05-111 … 189
1.1.01-102 …. 49 1.1.03-105 146 1.1.07-117 238 1.2.06-001 … 187
1.1.01-103 …. 141 1.1.03-106 172 1.1.07-118 143 1.2.06-002 … 187
1.1.01-104 …. 267 1.1.03-107 196 1.1.07-119 223 1.2.07-001 … 185
1.1.01-107 …. 11 1.1.03-108 144 1.1.07-120 229 1.2.07-102 … 185
1.1.01-108 …. 12 1.1.03-109 145 1.1.07-121 230 1.2.07-103 … 185
1.1.01-109 …. 12 1.1.03-110 144 f. 1.1.07-122 230 1.2.07-104 … 229 f.
1.1.01-110 …. 11 1.1.04-001 223 1.1.07-123 230 1.2.09-001 … 107
1.1.01-111 .141, 235 1.1.04-101 222 1.1.07-124 230 1.2.09-002 .107, 114
1.1.01-112 …. 11 1.1.04-102 223 1.1.07-125 229 f. 1.2.09-003 … 194
1.1.02-004 …. 174 1.1.04-103 223 1.1.07-126 231 1.2.09-004 … 196
1.1.02-005 …. 173 1.1.04-104 113 1.1.07-127 231 1.2.09-005 .118, 195
1.1.02-009 …. 175 1.1.04-105 223 1.1.09-001 13 1.2.09-006 … 194
1.1.02-013 …. 175 1.1.04-107 222 1.1.09-002 14 1.2.09-007 … 125
1.1.02-014 …. 176 1.1.05-001 … 141 1.1.09-003 24 1.2.09-008 … 197
1.1.02-015 …. 176 1.1.05-002 141 1.1.09-004 .12, 17, 24 1.2.09-009 … 198
1.1.02-016 …. 173 1.1.05-003 142 1.1.09-006 13 1.2.09-010 … 198
1.1.02-018 …. 186 f. 1.1.05-004 179 1.1.09-007 13 1.2.09-011 … 198
1.1.02-020 …. 161 1.1.05-101 … 144 1.1.09-008 14 1.2.09-101 … 199
1.1.02-022 …. 175 1.1.06-001 170 1.1.09-009 17 1.2.09-102 … 196
1.1.02-023 …. 170 1.1.06-002 193 1.1.09-010 17 1.2.09-103 … 196
1.1.02-024 …. 161 1.1.06-101 … 170 1.1.09-011 17 1.2.09-104 … 199
1.1.02-025 …. 162 1.1.06-102 191 1.1.09-012 17 1.2.09-105 … 195
1.1.02-026 …. 161 f. 1.1.06-103 191 1.1.09-013 17 1.2.09-106 … 118
1.1.02-027 …. 176 1.1.06-104 192 1.1.09-014 17 1.2.09-107 … 118
1.1.02-028 …. 177 1.1.06-105 192 1.1.09-015 17 1.2.09-108 … 118
1.1.02-029 …. 177 1.1.06-106 191 1.1.09-016 17 1.2.09-109 … 120
1.1.02-030 …. 176 1.1.06-107 193 1.1.09-017 17 1.2.10-001 … 183
1.1.02-032 …. 176 1.1.06-108 193 1.1.09-018 17 1.2.10-002 … 183
1.1.02-036 …. 176 1.1.06-109 193 1.1.09-019 17 1.2.10-003 … 183
1.1.02-037 …. 161 1.1.06-110 193 1.1.09-020 17 1.2.10-004 … 183
1.1.02-038 …. 174 1.1.07-001 167 1.1.09-021 254 1.2.10-005 … 183
1.1.02-039 …. 174 f. 1.1.07-002 109 1.1.09-022 254 1.2.10-101 … 183
1.1.02-040 …. 170 1.1.07-003 109 1.2.01-001 85 1.2.10-102 … 183
1.1.02-041 …. 175 1.1.07-004 186 1.2.01-002 50 1.2.11-001 .132, 232
1.1.02-042 …. 175 1.1.07-005 . . 108 f., 146 1.2.02-101 85 1.2.11-002 .130, 132
1.1.02-043 …. 175 1.1.07-006 . . 108 f., 146 1.2.02-102 199 1.2.11-003 … 132
1.1.02-044 …. 172 1.1.07-007 170 1.2.02-103 85 1.2.11-004 … 132
1.1.02-045 …. 187 1.1.07-008 183 1.2.03-001 289 1.2.11-005 … 187
1.1.02-101 …. 176 1.1.07-009 175 1.2.03-002 153 1.2.11-102 … 185
1.1.02-102 …. 197 1.1.07-010 . . . .162, 242 1.2.03-101 149 1.2.12-001 … 211
1.1.02-103 …. 172 1.1.07-011 … 167 1.2.03-102 154 1.2.12-002 … 213 f.
1.1.02-104 …. 161 1.1.07-012 167 1.2.03-103 142 ff. 1.2.12-101 … 85
1.1.02-105 …. 157 1.1.07-013 167 1.2.03-104 140 1.2.12-103 … 212
1.1.02-106 …. 172 1.1.07-101 … 167 1.2.03-105 153 1.2.12-104 .211, 214
1.1.02-107 …. 175 1.1.07-102 199 1.2.03-106 154 1.2.12-105 … 213 f.
1.1.02-108 …. 162 1.1.07-103 144 1.2.04-101 155 f. 1.2.12-106 … 207
1.1.02-109 …. 161 1.1.07-104 186 f. 1.2.05-001 192 1.2.12-107 … 206
1.1.02-110 …. 162 1.1.07-105 191 1.2.05-002 192 1.2.12-108 … 173
1.1.02-111 …. 179 1.1.07-106 56, 144 1.2.05-101 191 1.2.12-109 … 213
1.1.02-112 …. 175 1.1.07-107 57 1.2.05-102 191 1.2.12-110 … 214
1.1.02-113 …. 175 1.1.07-108 200 1.2.05-103 191 1.2.12-111 … 214
1.1.03-001 …. 142 1.1.07-109 162 1.2.05-104 189 1.2.12-112 … 215
1.1.03-002 …. 146 1.1.07-110 164 1.2.05-105 .191, 193 1.2.12-113 … 206
1.1.03-003 …. 146 1.1.07-111 … 125 1.2.05-106 193 1.2.12-114 … 211

 

Verzeichnis der amtlichen Prüfungsfragen

Amtl. Nr. Buch, S. 1.2.34-001 234 1.3.01-024 118 1.4.41-010 ….. 180
1.2.34-002 236 1.3.01-025 118 1.4.41-011 ….. 63
1.2.12-115 … 215 1.2.34-003 235 1.3.01-026 118 1.4.41-012 ….. 63
1.2.12-116 … 212 1.2.34-101 234 1.3.01-027 118 1.4.41-013 ….. 64
1.2.12-117 … 207 1.2.34-102 234 1.3.01-028 118 1.4.41-014 ….. 212
1.2.12-118 … 207 1.2.34-103 234 1.3.01-029 118 1.4.41-015 ….. 212
1.2.16-001 . . . .162, 242 1.2.34-105 235 1.3.01-031 . 118 1.4.41-016 ….. 67
1.2.16-101 … 241 1.2.34-106 235 1.3.01-032 118 1.4.41-101 ….. 59
1.2.16-102 … 241 1.2.34-107 235 1.3.01-033 118 1.4.41-102 ….. 59
1.2.16-103 … 230 f. 1.2.34-108 235 1.3.01-035 108 1.4.41-103 ….. 60
1.2.16-104 … 230 1.2.34-109 230 f. 1.3.01-036 108 1.4.41-104 ….. 60
1.2.17-001 … 267 1.2.36-001 130 1.3.01-037 . . . .107, 114 1.4.41-105 ….. 60
1.2.17-101 … 224 1.2.36-002 130 1.3.01-038 118 1.4.41-106 ….. 60
1.2.19-001 … 137 1.2.36-003 130 1.3.01-101 . 109 1.4.41-107 ….. 60
1.2.19-002 … 137 1.2.36-004 130 1.3.01-102 109 1.4.41-108 ….. 61
1.2.19-003 … 137 1.2.36-005 130 1.3.01-103 108 1.4.41-109 ….. 175
1.2.19-004 … 137 1.2.36-006 130 1.3.01-104 120 1.4.41-110 ….. 61
1.2.19-005 . . . .136, 138 1.2.36-007 233 1.3.01-105 108 1.4.41-111 ….. 61
1.2.19-006 … 137 1.2.36-008 233 1.3.01-106 108 1.4.41-112 ….. 61
1.2.19-008 … 136 1.2.36-009 233 1.3.01-107 197 1.4.41-113 ….. 61
1.2.19-101 … 136 1.2.36-010 233 1.3.01-108 197 1.4.41-114 ….. 61
1.2.19-102 … 137 1.2.36-101 130 1.3.01-109 112 1.4.41-115 ….. 62
1.2.19-103 … 137 1.2.37-001 124 f. 1.3.01-110 115 1.4.41-116 ….. 63
1.2.19-104 … 138 1.2.37-002 124 1.4.40-001 56 1.4.41-117 ….. 63
1.2.19-105 … 137 1.2.37-004 127 1.4.40-002 56 1.4.41-118 ….. 63
1.2.19-106 … 136 f. 1.2.37-005 124 1.4.40-004 57 1.4.41-119 ….. 63
1.2.19-107 … 137 1.2.37-006 125 1.4.40-005 57 1.4.41-120 ….. 63
1.2.19-109 … 135 1.2.37-007 128 1.4.40-006 58 1.4.41-121 ….. 64
1.2.19-110 … 127 1.2.37-008 128 1.4.40-007 58 1.4.41-122 ….. 65
1.2.20-001 … 161 1.2.37-009 128 1.4.40-101 56 1.4.41-123 ….. 65
1.2.20-002 … 161 1.2.37-010 . . ..122, 124 1.4.40-102 56 1.4.41-124 ….. 65
1.2.20-003 … 162 1.2.37-101 125 1.4.40-103 56 1.4.41-125 ….. 179
1.2.20-004 … 162 1.2.37-102 199 1.4.40-104 56 1.4.41-126 ….. 65
1.2.20-005 … 162 1.2.37-103 129 1.4.40-105 56 1.4.41-127 ….. 65
1.2.20-006 … 161 1.2.38-001 232 1.4.40-106 56 1.4.41-128 ….. 65
1.2.20-101 … 161 1.2.38-002 232 1.4.40-107 56 1.4.41-129 ….. 66
1.2.22-101 … 294 1.2.38-003 232 1.4.40-108 56 1.4.41-130 ….. 66
1.2.22-102 … 294 1.2.38-101 232 1.4.40-109 56 1.4.41-131 ….. 66
1.2.22-103 . . . .292, 294 1.2.38-102 232 1.4.40-112 57 1.4.41-132 ….. 66
1.2.22-104 … 292 1.3.01-001 108 f. 1.4.40-114 56 f. 1.4.41-133 ….. 66
1.2.22-105 … 294 1.3.01-002 108 f. 1.4.40-115 57 1.4.41-134 ….. 67
1.2.22-106 … 296 1.3.01-003 109 1.4.40-116 57 1.4.41-135 ….. 67
1.2.23-001 … 263 1.3.01-004 113 1.4.40-117 57 1.4.41-136 ….. 67
1.2.23-002 … 263 1.3.01-005 .. . .113, 197 1.4.40-118 57 1.4.41-137 ….. 84
1.2.23-003 . . . .264, 267 1.3.01-006 108 1.4.40-121 57 1.4.41-138 ….. 84
1.2.23-004 … 12 1.3.01-007 107 f. 1.4.40-125 58 1.4.41-139 ….. 84
1.2.23-005 … 12 1.3.01-009 107 f. 1.4.40-127 58 1.4.41-140 ….. 120
1.2.26-001 … 125 1.3.01-011 107 f. 1.4.40-128 58 1.4.41-141 ….. 120
1.2.26-002 … 197 1.3.01-012 107 f. 1.4.40-130 58 1.4.41-142 ….. 120
1.2.26-003 … 172 1.3.01-013 107 f. 1.4.40-131 58 1.4.41-143 ….. 120
1.2.26-004 … 197 1.3.01-014 113 1.4.41-001 137 f. 1.4.41-144 ….. 120
1.2.26-005 … 173 1.3.01-015 112 1.4.41-002 113 1.4.42-001 ….. 112
1.2.26-006 … 173 1.3.01-016 113 1.4.41-003 114 1.4.42-002 ….. 116
1.2.26-101 … 172 f. 1.3.01-017 . . . .107, 112 1.4.41-004 60 1.4.42-003 ….. 112
1.2.26-102 … 172 f. 1.3.01-018 . . . .107, 113 1.4.41-005 60 1.4.42-004 ….. 180
1.2.26-103 … 173 1.3.01-019 . .. .107, 113 1.4.41-006 60 1.4.42-005 ….. 72
1.2.26-104 … 173 1.3.01-020 112 1.4.41-007 60 1.4.42-006 ….. 73
1.2.26-105 … 172 1.3.01-021 . . . .107, 112 1.4.41-008 175 1.4.42-007 ….. 73
1.2.26-106 … 172 1.3.01-022 . . . .107, 112 1.4.41-009 61 1.4.42-008 ….. 170

 

Verzeichnis der amtlichen Prüfungsfragen

Amtl. Nr. Buch, S. 2.1.01-102 12 2.1.07-004 185 2.2.03-103 150
2.1.02-001 152 f. 2.1.07-006 85 2.2.03-104 150
1.4.42-101 …. 112 2.1.03-003 309 2.1.07-101 . 146 2.2.03-105 150
1.4.42-102 …. 112 2.1.03-004 310 2.1.07-102 143 2.2.03-106 96
1.4.42-103 …. 70 2.1.03-005 312 2.1.07-103 218 2.2.03-107 148
1.4.42-104 …. 70 2.1.03-006 314 2.1.07-104 165 2.2.04-001 156
1.4.42-105 …. 70 2.1.03-007 309 2.1.07-105 238 2.2.04-002 156
1.4.42-106 …. 70 2.1.03-008 309 2.1.07-106 . . . .100, 146 2.2.04-003 156
1.4.42-107 …. 187 2.1.03-009 309 2.1.07-107 193 2.2.04-101 157
1.4.42-108 …. 70 2.1.03-010 309 2.1.07-108 . . . .184, 269 2.2.04-102 157
1.4.42-109 …. 71 2.1.03-011 .. 309 2.1.08-002 98 2.2.05-001 191
1.4.42-110 …. 71 2.1.03-012 313 2.1.08-005 185 2.2.05-002 189
1.4.42-111 …. 71 2.1.03-013 313 2.1.08-006 103 2.2.05-101 191
1.4.42-112 …. 214 2.1.03-014 309 2.1.08-007 103 2.2.07-001 314
1.4.42-115 …. 71 2.1.03-015 146 2.1.08-008 99 2.2.07-002 88
1.4.42-116 …. 72 2.1.03-016 146 2.1.08-101 185 2.2.09-001 92
1.4.42-117 …. 84 2.1.03-017 146 2.1.10-001 12 2.2.12-001 211
1.4.42-118 …. 172 f. 2.1.03-018 146 2.1.10-002 12 2.2.12-002 .207, 212 ff.
1.4.42-119 …. 73 2.1.03-020 95 2.1.10-101 . 12 2.2.12-003 212 ff.
1.4.42-120 …. 73 2.1.03-021 146 2.1.10-102 12 2.2.12-004 84
1.4.42-122 …. 74 2.1.03-022 95 2.1.11-001 248 2.2.12-101 207
1.4.42-123 …. 74 2.1.03-023 146 2.1.11-002 98 2.2.12-102 214
1.4.42-124 …. 74 2.1.03-024 146 2.1.11-003 192 2.2.12-103 212
1.4.42-125 …. 74 2.1.03-025 142 2.1.11-004 29 2.2.12-104 212
1.4.42-126 …. 75 2.1.03-026 144 2.1.11-005 248 2.2.12-105 215
1.4.42-128 …. 99 2.1.03-027 142 2.1.11-006 27 2.2.12-106 287
1.4.42-129 …. 229 2.1.03-101 .. 146 2.1.11-007 31 2.2.13-001 216 f.
1.4.42-130 …. 231 2.1.03-102 146 2.1.11-101 . 165 2.2.13-002 217
1.4.42-131 …. 229 2.1.03-103 146 2.1.11-102 192 2.2.13-003 216
1.4.42-132 …. 229 2.1.03-104 146 2.1.11-103 192 2.2.13-004 217
1.4.43-101 . .. .287, 296 2.1.03-105 145 2.1.11-104 29 2.2.13-101 217
1.5.01-001 …. 278 2.1.03-106 145 2.1.11-105 29 2.2.14-001 308
1.5.01-002 …. 278 2.1.03-107 145 2.1.11-106 98 2.2.14-101 218
1.5.01-003 …. 279 2.1.03-108 193 2.1.11-107 192 2.2.14-102 218
1.5.01-004 …. 261 2.1.04-001 223 2.1.11-108 251 2.2.14-103 218
1.5.01-005 …. 278 2.1.04-002 238 2.1.11-109 29 2.2.14-104 218
1.5.01-006 …. 279 2.1.04-003 . . . .224, 238 2.1.11-110 247 f. 2.2.14-105 218
1.5.01-007 …. 279 2.1.04-004 223 2.1.11-111 . 278 2.2.15-001 306
1.5.01-008 …. 280 2.1.04-101 223 2.1.11-112 192 2.2.15-101 100
1.5.01-101 …. 279 2.1.04-102 223 2.1.11-113 192 2.2.15-102 240
1.5.01-102 …. 280 2.1.05-001 95 2.2.02-001 314 2.2.15-103 239
1.5.01-103 …. 279 2.1.05-002 95 2.2.02-006 89 2.2.15-104 239
1.5.01-104 …. 279 2.1.05-003 144 2.2.03-001 309 2.2.15-105 239
1.5.01-105 …. 279 2.1.05-004 141 2.2.03-003 95 2.2.15-106 235
1.5.01-106 . . . .278, 280 2.1.05-005 141 2.2.03-004 95 2.2.15-107 235
1.5.01-107 …. 279 2.1.05-006 275 2.2.03-005 145 2.2.15-108 235
1.5.01-108 …. 279 2.1.05-007 186 f. 2.2.03-006 152 f. 2.2.15-109 240
1.5.01-109 …. 278 f. 2.1.05-101   . . . .142, 144 2.2.03-007 153 2.2.16-001 242
1.5.01-110 …. 278 2.1.06-001 97 2.2.03-008 152 2.2.17-001 225
1.5.01-111 …. 279 2.1.06-002 192 2.2.03-009 152 f. 2.2.17-004 307
1.5.01-112 …. 278 f. 2.1.06-003 192 2.2.03-010 153 2.2.17-005 225
1.5.01-113 …. 278 f. 2.1.06-004 98 2.2.03-011 152 2.2.17-006 224
1.5.01-114 …. 278 2.1.06-005 192 2.2.03-012 144 2.2.17-007 224
2.1.01-001 …. 261 2.1.06-006 191 2.2.03-013 144 2.2.17-008 . . .221, 224
2.1.01-002 …. 269 2.1.06-101 193 2.2.03-014 144 2.2.17-009 307
2.1.01-003 …. 142 2.1.06-102 193 2.2.03-015 153 2.2.17-101 225
2.1.01-004 …. 49 2.1.07-001 143 2.2.03-016 153 2.2.17-102 225
2.1.01-005 …. 112 2.1.07-002 102 2.2.03-101 148 2.2.17-103 227
2.1.01-101  .. . .264, 268 2.1.07-003 99 2.2.03-102 150 2.2.17-104 224

 

Verzeichnis der amtlichen Prüfungsfragen

 

………………… ….S……………………..
Amtl. Nr. Buch, S. 2.2.23-019 307 2.4.43-002 .. 100 2.7.01-024 314
2.2.23-020 308 2.5.01-001 .. 308 2.7.01-025 310
2.2.17-105 224 2.2.23-021 305 2.5.01-002 .. 308 2.7.01-026 312
2.2.17-106 221 2.2.23-022 305 2.5.01-003 .. 158 2.7.01-027 312
2.2.17-107 221 2.2.23-023 305 2.5.01-004 .. 279 2.7.01-028 308
2.2.17-108 222 2.2.23-024 305 2.5.01-005 .. 278 2.7.01-029 312
2.2.17-109 222 2.2.23-025 306 f. 2.5.01-006 .. 280 2.7.01-030 312
2.2.17-111 …………….. 221 2.2.23-026 307 2.5.01-007 .. 280 2.7.01-031 314
2.2.17-112 226 2.2.23-027 304 2.5.01-008 .. 278 f. 2.7.01-032 308
2.2.17-113 222 2.2.23-030 44 2.5.01-009 .. 278 2.7.01-033 305 f., 308
2.2.18-003 95 2.2.23-031 241 2.5.01-010 .. 280 2.7.01-034 309
2.2.18-005 99 2.2.23-032 38 2.5.01-101 .. 280 2.7.01-035 310
2.2.18-006 192 2.2.23-033 38 2.5.01-102 .. 279 2.7.01-036 306
2.2.18-007 98 2.2.23-034 40 2.5.01-103 .. 267 2.7.01-037 310
2.2.18-008 104 2.2.23-035 44 2.5.01-104 .. 279 2.7.01-038 310
2.2.18-009 92, 104 2.2.23-036 40 2.5.01-105 .. 278 f. 2.7.01-039 310
2.2.18-010 92 2.2.23-037 38 2.5.01-106 .. 279 2.7.01-040 311
2.2.18-011 99 2.2.23-101               . . . .282, 288 2.5.01-107 .. 279 2.7.01-043 263
2.2.18-101 240 2.2.23-103 269 2.5.01-108 . . . .278, 280 2.7.01-044 275
2.2.18-102 92 2.2.23-104 218 2.5.01-109 .. 278 2.7.01-045 261
2.2.21-003 .308, 314 2.2.23-105 218 2.5.01-110 .. 279 2.7.01-046 275
2.2.21-004 314 2.2.23-106 200 2.5.01-111 .. 279 2.7.01-047 275
2.2.21-005 308 2.2.23-107 268 2.5.01-112 .. 12 2.7.01-102 287 f.
2.2.21-102 291 2.2.23-108 268 2.5.01-113 .. 158 2.7.01-103 287
2.2.21-103 .290, 292 2.2.23-109 268 2.5.01-114 .. 279 2.7.01-104 287
2.2.21-104 291 2.2.23-110 12 2.5.01-116 .. 280 2.7.01-105 289
2.2.21-105 291 2.2.23-112 12 2.5.01-117 .. 280 2.7.01-106 288
2.2.21-106 291 2.2.23-113 285 2.5.01-118 .. 280 2.7.01-107 282 f.
2.2.21-107 291 2.2.26-102 132 2.6.01-002 .. 42 2.7.01-108 287
2.2.21-108 290 2.2.30-101 287 2.6.01-105 .. 42 2.7.01-109 282
2.2.21-109 290 2.2.30-102 287 2.6.01-106 .. 42 2.7.01-110 271
2.2.21-110 290 2.2.32-101 293 2.6.02-003 .. 307 2.7.01-111 261
2.2.21-111 …………….. 290 2.2.32-102 293 2.6.02-004 .. 307 2.7.01-112 267
2.2.21-112 290 2.2.37-001 129 2.6.02-005 .. 307 2.7.01-113 . .261, 267
2.2.21-113 291 2.2.37-002 126 2.6.02-008 .. 304 2.7.01-114 276
2.2.21-114 291 2.2.37-003 126 2.6.02-009 .. 304 2.7.01-115 276
2.2.21-115 291 2.2.37-004 126 2.6.02-010 .. 304 2.7.01-116 275
2.2.21-116 269 2.2.37-005 126 2.6.02-016 .. 304 2.7.01-117 277
2.2.21-117 269 2.4.40-001 57 2.6.02-017 .. 304 2.7.01-118 273
2.2.21-118 290 2.4.40-002 57 2.6.02-018 .. 304 2.7.01-119 262
2.2.21-119 291 2.4.40-003 56 2.6.02-019 .. 304 2.7.01-120 285
2.2.21-120 291 2.4.40-004 58 2.6.02-020 .. 43 2.7.01-121 .283, 285
2.2.22-101 296 2.4.41-101 64 2.6.02-021 .. 43 2.7.01-122 282
2.2.22-102 292 2.4.41-102 63 f. 2.6.02-022 .. 34, 38 2.7.01-123 285
2.2.22-103 292 2.4.41-103 64 2.6.02-101 .. 43 2.7.01-124 283
2.2.22-104 292 2.4.41-104 64 2.6.02-102 .. 284 2.7.01-125 .292, 294
2.2.22-105 292 2.4.41-105 64 2.6.02-103 .. 284 2.7.01-126 289
2.2.22-106 292 2.4.41-106 64 2.6.02-104 .. 284 2.7.01-127 289
2.2.22-107 292 2.4.41-107 287 2.6.03-101 .. 286 2.7.02-014 266
2.2.22-108 293 2.4.42-001 72 2.6.03-102 .. 288 2.7.02-015 267
2.2.22-109 294 2.4.42-002 72 2.6.03-104 .. 282 2.7.02-016 264
2.2.22-110 294 2.4.42-003 74 2.6.03-105 . . . .282, 285 2.7.02-017 265
2.2.22-111 294 2.4.42-004 75 2.6.03-106 .. 282 2.7.02-019 264
2.2.22-112 294 2.4.42-005 76 2.6.03-107 .. 289 2.7.02-020 265
2.2.22-113 293 2.4.42-006 78 2.6.03-108 .. 282 2.7.02-021 267
2.2.22-114 292 2.4.42-007 70 2.6.03-109 .. 282 2.7.02-022 261
2.2.23-016 306 2.4.42-101 70 2.6.03-110 .. 282 2.7.02-023 267
2.2.23-017 305 2.4.42-102 214 2.6.06-212 .. 38, 78 2.7.02-024 261
2.2.23-018 305 2.4.43-001 101 2.7.01-023 .. 314 2.7.02-025 226

 

Verzeichnis der amtlichen Prüfungsfragen

…………………………………………….

Amtl. Nr. Buch, S. 2.7.02-111 … 265 2.7.02-122 … 290 2.7.10-101 ………. 148
2.7.02-112 … 265 2.7.02-123 … 268 2.7.10-102 ………. 261
2.7.02-026 267 2.7.02-113 … 267 2.7.02-124 … 267 2.8.01-001 ………. 253
2.7.02-027 279 2.7.02-114 … 224 2.7.02-125 … 267 2.8.01-002 ………. 253
2.7.02-028 279 2.7.02-115 … 269 2.7.02-126 … 267 2.8.01-003 ………. 253
2.7.02-029 241 2.7.02-116 … 269 2.7.06-101 … 273 2.8.01-004 ………. 253
2.7.02-101 268 2.7.02-117 … 268 2.7.06-102 … 283 2.8.01-005 ………. 253
2.7.02-103 268 2.7.02-118 … 268 2.7.06-103 … 273 2.8.01-006 ………. 253
2.7.02-107 264 2.7.02-119 … 268 2.7.06-104 … 273 2.8.01-007 ………. 256
2.7.02-108 264 2.7.02-120 … 268 2.7.06-105 … 283
2.7.02-109 265 2.7.02-121 … 290 2.7.06-106 … 283

 

Alphabetisches Stichwortverzeichnis

 

A

  • 1 (StVO), 48 ff.

10-Punkte-Checkliste (Unfall), 234 2-Farben-Ampel, 127 2-Sekunden-Abstand, 156 20er-Zone, 179 30er-Zone, 65, 149, 179

Abbau von Alkohol, 13 Abbiegen, 194 ff. Abblenden, 224 Abblendlicht, 221 ff.

Abfall (Kennzeichnung), 296 Abgasuntersuchung, 42 Abgesenkter Bordstein, 109, 183, 214

Abknickende Vorfahrtstraße,

116 ff.

Abkuppeln, 285 Ablenkung, 12 Abmessungen von Fahrzeugen, 295

Abreißseil, 283, 285

ABS, 273

Abschleppen, 239 f. Abschleppseil/-stange, 239 f. Absichern Unfallstelle/liegen gebliebene Fahrzeuge, 235 Abstand, 155 ff. ABV, 273

ADR-Bescheinigung, 301

Ältere Fahrer, 245

Altere Menschen und Behin­derte, 176 f.

Ahndung von Fehlverhalten,

255 ff.

Airbag, 290 f. Alkohol, 13 ff. Alleen, 87, 142, 193

Ampel, 122 ff. Ampelphasen, 123 ff. Amphetamin, 20 Amtliche Kennzeichen, 40 Anbaugeräte, 167, 299 Andreaskreuz, 59, 134 ff. Anfahren, 182 f., 308 Anhalteweg, 152 ff. Anhängelast, 282 Anhänger an-/abkuppeln, 285 Anhänger rangieren, 289 Ankuppeln, 285 Annäherung an Bahnübergänge, 135 f.

Anschleppen, 240 Anti-Blockier-System, 273 Antriebs-Schlupf-Regelung, 273 Aquaplaning, 146

ASF, 253

ASP, 257 f.

ASR, 273

AU, 42

Aufbauseminar für Fahran­fänger, 253

Aufbauseminar für Punkteauf­fällige, 257 f.

Aufbauseminare, 253, 257 f. Auffahren auf die Autobahn, 93 f. Auflaufbremse, 283 Aufmerksamkeit, Konzentration und Ermüdung, 11 f. Aufputschmittel, 24

Ausfahren von der Autobahn, 103 f.

Ausfahrt verpasst, 104 Ausfuhrkennzeichen, 41 Außenspiegel, 195, 269, 282, 288, 307

Aussteigen, 218

Ausweichen, 165, 204, 311 Autobahn, 72, 92 ff. Autobahn-Baustelle, 101 Autobahn-Park-/-Rastplatz, 102 Autobahn und Kraftfahrstraße, 92 ff.

Automatische Kraftübertragung, 270 f.

B

B oder BE?, 284

Bahnübergänge, 133 ff.

BAK, 13 ff.

Batterie, 262

Baustelle, 57, 101

Befestigter Seitenstreifen, 85 Beförderung von Kindern, 291 Beförderung von Personen, 287, 290 f., 308, 314

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren, 254

Behinderte Personen, 176 f. Behinderung, 49

Bekleidung, 302, 305

Beladung, 282, 292 ff., 308 Belästigung, 49

Beleuchtung, 220 ff., 267, 283, 293 f., 307

Benutzung der Bremsen, 277 Benutzung der Beleuchtung, 221 ff.

Bereifung, 266 f., 306 Beschleunigungsstreifen, 93 f. Besondere Gefahren (Klasse M/S), 309

Besondere Verkehrslagen, 132 Besonderheiten von Verkehrs­zeichen, 54 f.

Betriebserlaubnis, 40 Betriebssicherheit, 260 ff.

BF 17, 254

Blaues und gelbes Blinklicht, 232 Blendung, 223

Blinker, 195, 220, 267, 307 Blutalkoholkonzentration, 13 ff. Bodenhaftung, 274

Breite eines Fahrzeugs, 295, 298 Bremsbeläge, 264

Bremsen, 263 ff., 277, 306 f. Bremsweg, 153 f.

Bus, 161 f.

Bußgeld(-bescheid), 256

C

Cannabis, 18

D

Dämmerung, 222 Dauerlichtzeichen, 129 Defensiv fahren, 48 Degressives Bremsen, 277 Diebstahlsicherung, 218 Disco-Unfall, 250 ff. Drogen, 17 ff.

Dunkelheit, 222

Durchschnittsverbrauch, 262

E

Ecstasy, 19

EG-Kontrollgerät, 296 EG-Typgenehmigung, 37 Ein-Sekunden-Abstand, 156 Ein- und Aussteigen, 218 Einbahnstraße, 60, 73, 196, 207 Einfahren in einen Tunnel, 229 f. Einfahren in die Autobahn, 93 f. Einfahren und Anfahren, 182 f. Eingeschränktes Haltverbot, 67, 212

Einordnen, 195 f., 199 Einparken, 206 ff.

Einparken Schritt f. Schritt, 208 f. Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit, 216 f. Einsatzfahrzeug/-horn/-stelle, 232

Einscherabstand, 157, 286 Einschränkungen der körper­lichen Fähigkeiten, 11 ff. Einseitige Fahrstreifenbegren­zung, 68, 84

Elektrische Anlage, 262

 

Alphabetisches Stichwortverzeichnis

  • • • • • • • • • • • • • w w • ti y • • e w • • il • • w w • • • • • w w • • • • &:

 

Elektroanschluss, 285 Elektronische Helfer, 272 f. Elektronisches Stabilitäts­Programm, 273

Elektropfeil, 59, 135 Emotionen, 27 ff.

Emotionen kontrollieren, 29 f. Energie, 262

Energie sparende Fahrweise, 158, 278 ff.

Engstellen, 187

Entfernen vom Unfallort, 236 Entzug der Fahrerlaubnis, 257 Ermüdung, 11 f.

Erste Hilfe, 235

ESP, 273

F

Fahranfänger und junge Fahrer, 247 ff.

Fahrbahn (Definition), 82 Fahrbahnbegrenzung, 68, 85 Fahrbahnbeobachtung, 309 Fahrbahnbeschaffenheit, 142 Fahrbahnmarkierungen, 55, 68 f., 72, 84 ff. Fahrbahnverschmutzung, 142, 293, 310

Fahren mit Anhänger/Fahrzeug­kombinationen/ Zügen, 286 ff. Fahren mit Fahrzeugen der Klasse L, 299 f.

Fahren mit Licht, 221 ff. Fahren mit Zügen, 286 ff. Fahrer mittleren Alters, 246 Fahrerlaubnis, 34 ff., 253, 284, 298, 304

Fahrerlaubnisentzug, 257 Fahrerlaubnisklasse L, 297 ff. Fahrerlaubnisklasse M und S, 303 ff.

Fahrerlaubnisklassen, 35 f. Fahrerpersönlichkeit/-rollen, 31 f. Fahrideale, 31 f.

Fahrphysik, 274 ff.

Fahrradfahrer, 168 ff., 193, 197 Fahrradstraße, 62, 169 Fahrstreifen, 82 Fahrstreifenbegrenzung, 68, 84 Fahrstreifenbenutzung, 88 f. Fahrstreifenwechsel, 185 Fahrtüchtigkeit, 8 ff.

Fahrverbot, 256 Fahrwiderstände, 276

Fahrzeug sichern, 218

Fahrzeugabmessungen, 295, 298

Fahrzeugänderungen, 43 Fahrzeugbreite, 295, 298 Fahrzeugbrief, 38

Fahrzeuge trennen, 285 Fahrzeughöhe/-länge, 295, 298 Fahrzeugpapiere, 38 ff., 304 Fahrzeugschein, 38 f. Fahrzeugtechnik, 270 f. Fahrzeuguntersuchungen, 42, 260

Faustformeln (Anhalte-, Brems-und Reaktionsweg), 152 ff. Fernlicht, 224

Feststellbremse, 218, 265, 285 Feuer im Tunnel, 231 Feuerwehr, 232

Fliehkraft, 275

Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften, 255 ff. Freie Fahrstreifenwahl, 88 f. Freie Gasse, 99 Freisprecheinrichtung, 12 Fühlen, 10

Führerschein auf Probe, 253 Führerschein mit 17, 254 Führerschein/Fahrerlaubnis, 34 Funktionsprüfung Bremse, 265 Fußgänger, 171 ff. Fußgängerbereich, 62, 180 Fußgängerfurten, 173 Fußgängerüberwege, 68, 172 f. Fußgängerzone, 62, 180

G

Gasse bilden, 99

Gefährdung, 49

Gefährliche Güter, 296, 301 Gefährliche Stellen (Klasse M), 310

Gefälle, 56, 289, 299 Gefahrbremsung, 153, 277 Gefahren beim Abbiegen, 198 f. Gefahren beim Überholen 191 ff. Gefahrgut)-transport), 296, 301 Gefahrzeichen, 56 ff. Gehörschutz, 302

Gehweg, 61, 90 f., 171 f.

Gelb (Ampel), 126

Gelbes Blinklicht, 127, 232 Gelbe Markierungen, 55 Geschwindigkeit, 95 f., 140 ff., 158, 286

Geschwindigkeit auf der Auto­bahn, 95 f.

Gesundheit, 10

Glatteis, 146

Grenzen von Verkehrszeichen, 52 f.

Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote, 69, 86, 212, 214 Große und schwere Fahrzeuge, 166 f.

Grün (Ampel), 124 f.

Grüne Kennzeichen, 41 Grundlagen von Verkehrs­zeichen, 51

Grundregel § 1 (StVO), 48 ff. Grüne (Versicherungs-)Karte, 45 Grüner Ampelpfeil, 125 Grünpfeil(-Schild), 128 Güterbeförderung, 292 ff.

H

Haftpflichtversicherung, 44 f. Halber Tacho, 156 Halluzinogene, 22

Halt! Vorfahrt gewähren!, 59, 114

Halten und Parken, 206 ff. Haltestellen, 61, 161 f.

Haltlinie, 68, 86, 114, 124, 127 Haltverbote, 211 f.

Handbremse, 218, 265, 285 Handy, 12

Haschisch, 18

Hauptuntersuchung, 42

Hilfe holen, 235

Hilfsbedürftige Menschen, 176 f. Hinausragende Ladung, 293 f. Höchstgeschwindigkeit, 65, 96, 149 f., 286

Hören, 10

HU, 42

Hupe, 241, 269

Illegale Drogen und Medika­mente, 17 ff. Insassenunfallversicherung, 46 Inspektion, 42, 260, 279 Internationaler Kraftfahrzeug­verkehr, 34, 45

J

Junge Fahrer, 247 ff.

K

Kennzeichen, 40 f., 269, 298 Kennzeichnung, 296 Kfz-Haftpflicht, 44 f.

Kinder, 174 f.

Kindersicherung, 218, 291 Kindersitze, 291

 

Alphabetisches Stichwortverzeichnis

 

Kippmoment, 274 Klasse B oder BE?, 284

Klasse L, 297 ff. Klasse M und S, 303 ff. Kleidung, 302, 305 Knautschzone, 290 Kokain, 21

Kolonne, 143, 191 f. Konzentration, 11 Körperhaltung, 314 Körperliche Fähigkeiten, 8 ff. Kräfte am Rad, 275 Kraftfahrstraße, 72, 104 Kraftschluss, 274 Kraftstoff, 262, 279 Krankheiten und Gebrechen, 11 Kreisverkehr, 60, 119 f.

Kurse zur umweltschonenden Fahrweise, 158 Kurven, 312 f. Kurvenlaufeigenschaften, 288 Kurventechniken, 313 Kurzzeitkennzeichen, 41

L

Ladeflächen, 291 Ladungssicherung, 292 f. Land-/forstwirtschaftliche Fahr­zeuge, 85, 143, 167, 192, 297 ff. Langsame Fahrzeuge, 85, 143, 192, 232

Lärmschutz, 158, 280 Laternenring, 74, 227

Laub, 146, 309

Lebenslanges Lernen, 243 ff. Leitlinie, 72, 84

Leitpfosten, 100

Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten, 296

Lenkung, 268

Leuchtweitenregulierung, 224 Licht, 220 ff., 267, 283, 307 Lichthupe, 242, 269 Lichtzeichen, 122 ff.

Liegen gebliebene Fahrzeuge absichern, 235

Linksabbiegen, 107, 196 ff. Lkw, 166, 193, 296

LSD, 22

Luft, 261

Luftwiderstand, 158, 276, 279

M

M+S Reifen, 148, 266 Marihuana, 18

Markierungen, 55, 68 f., 72, 84 ff.

Martinshorn, 232

Maßnahmen zur Verkehrsbe­ruhigung, 179 f.

Matrix-Zeichen, 55, 149

Maut, 74

Maximale Breite/Höhe/Länge, 295, 298

Medikamente, 24

Medizinisch-Psychologische Untersuchung, 257 Mindestabstand, 155 ff., 186, 189 Mindestgeschwindigkeit, 65 f., 96, 149

Mindestprofiltiefe, 266 Mitnahme von Personen, 290 f., 308, 314

Mitzieh-Effekt, 126 Mobiltelefon, 12

Motorradfahrer/Motorräder,

164 f.

Motorschaden, 239 MPU, 257

N

Nässe, 146, 308, 311

Nebel, 145, 225

Nebelscheinwerfer/-schluss­leuchte, 225 Nebeneinanderfahren, 184 f. Notausgang, 231 Nothaltebucht, 72, 100, 231 Notfallmeldung, 235 Notfallset (Notwerkzeuge), 262 Notrad, 267

Notruf, 100, 235

0

Offentliche Verkehrsmittel, 161 f. Ökonomisches Fahren, 158, 278 ff.

Öl, 261

Ölverlust, 279

Opiate/Opioide, 23

Orangefarbene Warntafeln, 296 Ordnungswidrigkeit, 255 ff. Ortstafel, 70, 149

p

Panne, 100, 230 f., 235 Pannenbucht, 72, 100, 231 Papiere, 37 ff., 304

Paragraf 1 StVO, 48 ff. Parkmanöver, 207 ff. Parken, 206 ff., 287 Parkflächenmarkierung, 69, 213 Parkgebühr, 217

Parken im Parkhaus, 210

Parkleuchte, 227

Parkscheibe/-scheinautomat/ -uhr,216f.

Parkverbote, 213 ff. Parkwarntafel, 227

Parkzeit, 216 f.

Pausen, 12

Personal Transporter, 34, 90, 170 Personenbeförderung, 290 f., 308, 314

Persönliche Fähigkeiten, 147 Persönliche Voraussetzungen, 7 ff.

Pfeilmarkierungen, 68 f., 85, 89, 212

Physikalische Gesetzmäßig­keiten, 274 ff.

Pkw, 163

Polizeibeamte, 130, 233 Probezeit, 253

Profiltiefe, 266

Progressives Bremsen, 277 Promille(-grenze), 14f. Prüfplakette, 42 Prüfungsrichtlinie, 315 ff. Psychopharmaka, 24 Punkteabbau/-system, 257 f.

Q

Quad, 313

Querungshilfen, 173

R

Radfahrer, 168 ff., 193, 197 Radweg, 61, 90 f., 168 ff. Rangieren, 289

Rastplatz, 102

Rauschgift, 17 ff.

Reaktionsweg, 152 ff. Rechts überholen, 188 Rechts vor links, 108 f. Rechtsfahrgebot, 87 ff. Rechtsschutzversicherung, 46 Regen, 145 f., 309, 311 Regress, 45

Reifen, 148, 261, 266 f., 306 Reißverschlussverfahren, 185 Restalkohol, 13 Restgeschwindigkeit, 153 Rettungsfahrzeuge, 232 Richtgeschwindigkeit, 74, 95 Richtungspfeile, 68 f., 85, 89, 212 Richtzeichen, 70 ff. Risikobereitschaft, 248 Risikofaktor Mensch, 7 ff. Rollwiderstand, 276

 

Alphabetisches Stichwortverzeichnis

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Rot/Rot-Gelb (Ampel), 124 Rückfahrscheinwerfer, 226 Rückfahrsperre, 283 Rückhaltesysteme für Kinder, 291 Rücksicht, 29 ff., 48 Rückstrahler, 226, 283 Rückwärtsfahren, 200 Ruhender Verkehr, 205 ff. Rutschgefahr, 142, 146, 309 f.

S

Sachschaden, 236 Saisonkennzeichen, 40 Schadenersatz, Regress, 45 Schädigung, 49 Scheibenbremse, 263 Scheinwerfereinstellung, 224 Schleppen, 240 Schmerzmittel, 24 Schnee, 145

Schneeketten, 64 Schulbusse, 161 f. Schutzstreifen für Radfahrer, 170 Schwarzfahren, 256 Schwerpunkt, 274 Sehfähigkeit, Sehtest, 8 f. Seitenabstand, 157, 170, 186, 189, 193

Seitenstreifen, 85 Seitenwind, 57, 95, 146 Sekundenschlaf, 11 f.

Selbstbild, 31

Sicherheitsabstände, 155 f. Sicherheitsgurt, 269, 290 Sicherheitskontrollen, 260 ff.,

306 f.

Sicherheitstraining, 249 Sichern des Fahrzeugs, 218 Sicht, 144, 268, 282 Signaleinrichtungen, 241 f., 269 Sinnbilder, 80 Sinnestäuschungen, 10 Sofortmaßnahmen am Unfallort, 235

Sonderfahrzeuge, 232 Sonderwege, 61 f., 90 f., 168 f. Sonntagsfahrverbot, 287 Sozialvorschriften, 296 Sozius, 308, 314

Speed, 20

Sperrflächen, 69, 86

Spiegel, 195, 269, 282, 288, 301,

307

Standlicht, 221 Starten, 308 Stau, 99, 230

Steigung, 56, 289 Steigungswiderstand, 276 Stockender Verkehr, 99, 143 Stop-Schild, 59, 114

Straftat, 256 f.

Straße, 82 f.

Straßenbahnen, 161 ff. Straßenbenutzung, 87 ff. Straßenverhältnisse, 142 Straßenverkehrssystem, 81 ff. Stress, 28

Stützlast, 282

Sturztrunk, 13

Suchscheinwerfer, 226

T

Tachoabstand, halber, 156 Tangential abbiegen, 107, 198 Tankstelle, 102

Taxen, 162

Technik, 259 ff.

Teilegutachten, 43 Teilkaskoversicherung, 46 Teilnehmer am Straßenverkehr,

159 ff.

Telefonieren, 12

Tempo 20-Zone, 179

Tempo 30-Zone, 65, 149, 179 Toter Winkel, 184 f., 195, 301 Traktor, 85, 143, 167, 192, 297 ff. Transport gefährlicher Güter, 296, 301

Trennen von Fahrzeugen, 285 Trommelbremse, 264 Trunkenheit am Steuer, 15 Tunnel, 72, 229 ff.

U

Uberholen, 97 f., 188 ff. Überholverbote, 66, 191 Übersicht Verkehrsteilnehmer,

160

Überstehende Ladung, 293 f. Übersteuern, 276

Überwachung der Parkzeit, 216 f. Umkehren, 201 ff. Umleitung, 77, 101 Umlenkungspfeil, 78, 99 Umweltschutz, 158, 278 ff. Umweltzone, 64, 280 Unfall, 99, 230 f., 234 ff. Unfallursachen junger Fahrer, 247 ff.

Unterlassene Hilfeleistung, 235 Unterlegkeile, 285, 302 Untersteuern, 276

V

Verbandkasten, 262

Verbinden und Trennen, 285 Verkehrsbeobachtung, 181 ff. Verkehrsberuhigter (Geschäfts-) Bereich, 71, 149, 179, 180 Verkehrseinrichtungen, 79 Verkehrskontrollen, 233 Verkehrspsychologische Bera­tung, 257 f. Verkehrsregelungen, 121 ff. Verkehrsschwache Personen, 50 Verkehrssicherheit, 263 ff. Verkehrsunfall, 234 ff. Verkehrsverbote, 63 ff., 280, 287 Verkehrswege, 82 ff. Verkehrszeichen, 51 ff. Verkehrszentralregister, 257 Verlassen des Fahrzeugs, 218 Verlassen landwirtschaftlicher Flächen, 300

Verlieren von Ladung, 293 Verlust des Versicherungs­schutzes, 45

Vermeidbare Behinderung/ Belästigung, 49

Verpasste Ausfahrt, 104 Verschleiß der Reifen, 267 Verschmutzung der Fahrbahn, 142, 293, 310 Verschuldenshaftung, 44 Versicherungen, 44 ff. Versicherungskennzeichen, 41 Versicherungsnachweis, 40, 45 Verstöße gegen Verkehrsvor­schriften, 255 ff. Vertrauensgrundsatz, 50 Verwarnung, 255 Verzögerungsstreifen, 103 Vollkaskoversicherung, 46 Vorankündigungspfeil, 69, 85 Vorausschauendes Fahren, 48, 158, 278

Vorbeifahren, 186 f.

Vorfahrt, 105 ff.

Vorfahrt gewähren, 59, 113 Vorfahrtregelnde Verkehrs­zeichen, 110 ff.

Vorfahrtstraße, 70, 112 Vorfahrtstraße, abknickende, 116 ff.

Vorgeschriebene Fahrtrich­tungNorbeifahrt, 60

Vorrang beachten, 107, 125, 197 Voreinander Abbiegen, 107, 198 Vorschriftzeichen, 59 ff.

 

Alphabetisches Stichwortverzeichnis

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W

Wahl der Geschwindigkeit, 142 ff. Warnblinklicht, 162, 230 f., 235, 240, 242, 269

Warndreieck, 235, 262 Warntafeln, 296

Warnweste, 262

Warnzeichen, 241 f., 269 Wartelinie, 72, 86

Warten am Bahnübergang, 137 Wartung, 279

Wasser, 260

Wasserglätte, 146, 309

Weitere Verkehrsteilnehmer, 159 ff.

Wenden, 201 ff. Wildunfall, 238 Winterreifen, 148, 266 Wirkung von Kräften, 275 f. Witterungsverhältnisse, 145 f., 309

Z

Zeichen von Polizeibeamten, 130, 233

Zone 20, 179

Zone 30, 65, 149, 179

Zulassung von Fahrzeugen, 37 ff. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), 38 f.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), 38 Zulassungspflichtige und zulas­sungsfreie Fahrzeuge, 37 Zulassungsstelle/-verfahren, 37 f. Zusammenhänge VorfahrtNer­kehrsregelungen, 131 Zusammenstellen von Zügen, 282 ff.

Zwei-Farben-Ampel, 127 Zwei-Sekunden-Abstand, 156

 

Wissenswertes

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Bremsweg bei Gefahr=

Geschwindigkeit in km/h            Geschwindigkeit in km/h

10                                                     10

Beispiel:

50 km/h x 50 km/h : 2 = 12,50 m

10                                             10

 

Überholweg =                 Geschwindigkeit 1              x LGeschw. 1 — Geschw. 2

(L = Länge Überholer + Abstand zum Vorausfahrenden + Länge Überholter + Abstand zum Überholten)

Beispiel siehe Seite190.

Maße

 

Zulässige Fahrzeugbreite: Zulässige Fahrzeughöhe:

Zulässige Fahrzeuglänge:

Zug (Kfz und Anhänger) einschließlich Ladung

2,55 m
4,00 mmax. 20,75 m

 

Anhängelast =

Leermasse des ziehenden Fahrzeugs + 75 kg

2

rMindestprofiltiefeK der Reifen:                  1,6 mm

Nach hinten herausragende Ladung:                    1,5 m

Bei Wegstrecken bis 100 km:                                    3,0 m

Kenntlichmachung ab:                                                1,0 m

 

Persönliche Notizen

  • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •

 

Persönliche Notizen       333
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Persönliche Notizen

 

Persönliche Notizen

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Sicherheitskontrollen in der praktischen Prüfung

Die folgenden Kontrollen werden in der praktischen Prüfung stichprobenartig durch­geführt. Schneide die Kärtchen aus, lass von deinem Fahrlehrer eine auswählen und überprüfe die einzelnen Punkte.

 

 

       Überprüfe einen Reifen auf Beschädigung.

* Welche Profiltiefe hat der Reifen?

Wo findest du Angaben zum korrekten Reifenluftdruck?

Prüfe die Funktion der Schluss­leuchten mit Kennzeichen­beleuchtung.

Schalte das Abblendlicht ein.

Überprüfe die Funktion des Abblendlichts.

Sind Rückstrahler vorhan­den?

Sind die Rückstrahler unbe­schädigt?

 

       Betätige einen Blinker.

Prüfe, ob der Blinker blinkt.

Zeige die Blinkerkontrollleuchte.

Überprüfe den Stand der Scheibenwaschflüssigkeit.

Überprüfe die Funktion der Betriebs­bremse.Funktionieren die Brems­leuchten?

Überprüfe die Funktion der Feststellbremse.

Kontrolliere den Motorölstand.

 

www.fahren-Iernen.de

 

 

 

Videos a Animationen in deinem Begleitbuch

— überall,

wo du dieses Zeichen siehst.

 

 

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